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Konnexitat ist im Zivilrecht der Zusammenhang zwischen einer Verbindlichkeit und einer korrespondierenden Forderung insbesondere beim Zuruckbehaltungsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Formelles Recht 4 International 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Zuruckbehaltungsrecht des 273 BGB ist dadurch gekennzeichnet dass die Forderung des Schuldners der sein Zuruckbehaltungsrecht ausubt und die Erfullung von Anspruchen seiner Gegenpartei zuruckstellt aus demselben rechtlichen Verhaltnis auf dem seine Verpflichtung beruht stammen muss Rechtsfragen BearbeitenDer Begriff der Konnexitat ist im weitesten Sinne auszulegen es genugt wenn Forderung und Gegenanspruch ein innerlich zusammenhangendes einheitliches Lebensverhaltnis zugrunde liegt 1 Dabei mussen Forderung und Verbindlichkeit nicht aus demselben Rechtsverhaltnis stammen 2 Vielmehr genugt es wenn ihnen ein innerlich zusammenhangendes einheitliches Lebensverhaltnis zu Grunde liegt wenn beide Anspruche also aus Rechtsgeschaften hervorgegangen sind die in einem solchen naturlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen dass es gegen Treu und Glauben verstossen wurde wenn der eine Anspruch ohne Rucksicht auf den der anderen Seite zustehenden geltend gemacht und durchgesetzt werden konnte 2 Ein Zuruckbehaltungsrecht liegt nur dann vor wenn die Anspruche auf verschiedenartige Leistungen gerichtet sind Bei beiderseits falligen Geldforderungen liegt in der Geltendmachung eines Zuruckbehaltungsrechts in Wahrheit die Erklarung einer Aufrechnung 3 Ein gleicher Schuldgrund fur Haupt und Gegenforderung Konnexitat ist keine Voraussetzung fur eine Aufrechnung sehr wohl aber beim Zuruckbehaltungsrecht 4 Die Konnexitat ist keine Voraussetzung bei der Aufrechnung auch wenn sich hier Forderungen und Verbindlichkeiten gegenuber stehen mussen Anders als bei 273 BGB wird fur die Aufrechnung keine Konnexitat verlangt fur beide Forderungen konnen an sich sogar verschiedene Rechtswege gegeben sein 5 Formelles Recht BearbeitenDaneben kennt auch das formelle Recht den Begriff der Konnexitat Gemass 33 Abs 1 ZPO kann eine Widerklage erhoben werden wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch in Zusammenhang steht Gemeint ist dabei ein prozessualer Zusammenhang der auch hier nicht eng ausgelegt werden darf 6 Die Konnexitat in 33 Abs 1 ZPO ist dabei genauso zu verstehen wie in 273 BGB es reicht also ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang aus International BearbeitenAnders als das kaufmannische Zuruckbehaltungsrecht nach 368 UGB konnen in Osterreich die gesetzlichen Pfandrechte des Spediteurs nach 410 UGB und des Frachtfuhrers nach 440 UGB sowie das Zuruckbehaltungsrecht nach 471 ABGB nur zu Gunsten konnexer also mit dem betroffenen Gegenstand zusammenhangender Forderungen ausgeubt werden 7 Auch in Osterreich ist die Konnexitat fur Aufrechnungen nicht erforderlich In der Schweiz steht dem Glaubiger nur dann ein Retentionsrecht zu wenn die Forderung ihrer Natur nach mit dem Gegenstand der Retention in Zusammenhang steht Art 895 Abs 1 ZGB Dies setzt aber nicht auch den gleichen Rechtsgrund voraus Besitzerwerb und Forderung brauchen nicht auf Grund ein und desselben Rechtsverhaltnisses entstanden zu sein sondern es genugt dass beide Verhaltnisse durch denselben Zweck verbunden sind oder sonst in einem naturlichen Zusammenhang stehen 8 In Frankreich ist die Konnexitat bei der Aufrechnung franzosisch compensation legale von Bedeutung ein Gericht muss die Aufrechnung aus Billigkeitsgrunden aussprechen franzosisch compensation judicaire auch wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind 9 Nach Art 30 Abs 3 EuGVVO gelten zwei Verfahren vor dem EuGH als Konnex wenn zwischen ihnen eine so enge Beziehung gegeben ist dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint um zu vermeiden dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen konnen 10 Siehe auch BearbeitenKonnexitatsprinzip Notigung Deutschland Abschnitt RechtswidrigkeitWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Konnexitat Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Otto Palandt Christian Gruneberg BGB Kommentar 73 Auflage 2014 273 Rn 9 a b BGH Urteil vom 8 Juni 2004 X ZR 173 01 NJW 2004 S 3484 3485 beck online mit weiteren Nachweisen BGHZ 37 233 244 Wolfgang Fikentscher Schuldrecht 1973 S 169 Josef Esser Eike Schmidt Schuldrecht Ein Lehrbuch Band 1 1984 S 271 Ute Becker Holger Schneider Glockzin Frank Schoch Die ZPO in Fallen 2006 S 66 OGH Entscheidung vom 20 Januar 1981 GZ 4Ob503 80 BGE Urteil vom 29 November 1960 86 II 362 Georgia Koutsoukou Die Aufrechnung im europaischen Kollisions und Verfahrensrecht 2018 S 152 Georgia Koutsoukou Die Aufrechnung im europaischen Kollisions und Verfahrensrecht 2018 S 413Normdaten Sachbegriff GND 7551519 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konnexitat amp oldid 228407695