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Das Unternehmensgesetzbuch UGB behandelt in Osterreich das Unternehmensrecht Beim Unternehmensrecht handelt es sich um zivilrechtliche Sonderbestimmungen insbesondere das Firmenrecht Vorschriften uber Personengesellschaften des Unternehmensrechts Vorschriften uber die Rechnungslegung und bestimmte Vorschriften uber unternehmensbezogene Geschafte Beim Unternehmensgesetzbuch handelt es sich um das 1897 erlassene deutsche Handelsgesetzbuch das im Jahr 1938 in Osterreich eingefuhrt wurde und im Jahr 2007 schliesslich den heutigen Gesetzestitel erhielt BasisdatenTitel UnternehmensgesetzbuchLangtitel Bundesgesetz uber besondere zivilrechtlicheVorschriften fur UnternehmenAbkurzung UGB HGB Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie UnternehmensrechtFundstelle dRGBl S 219 1897Inkrafttretensdatum 1 Marz 1939 Umbenennung in Unternehmensgesetzbuch mit 1 Janner 2007Letzte Anderung BGBl I Nr 63 2019Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Teile des Firmenrechtes Rechnungslegungsvorschriften spezielle stellvertreter schuld und sachenrechtliche Normen Absatzmittlergeschafte und Teile der Transportgeschafte werden wie bisher im HGB auch im UGB geregelt sein Inhaltsverzeichnis 1 Gliederung 2 Geschichte 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGliederung BearbeitenDas Unternehmensgesetzbuch gliedert sich in funf Bucher Erstes Buch 1 ff bis 58 UGB Allgemeine Bestimmungen Begriffe und Anwendungsbereich Firmenbuch Firma Unternehmensubergang Prokura und Handlungsvollmacht Zweites Buch 105 ff bis 188 UGB Offene Gesellschaft OG Kommanditgesellschaft KG und stille Gesellschaft stG Drittes Buch 189 ff bis 283 UGB Rechnungslegung Bilanzierung etc Viertes Buch 343 ff bis 454 UGB Unternehmensbezogene Geschafte wie Spedition etc Funftes Buch 474 ff bis 905 UGB SeehandelGeschichte Bearbeiten1862 wurde das im Deutschen Bund geltende Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch unter der Bezeichnung Allgemeines Handelsgesetzbuch im Kaisertum Osterreich eingefuhrt Dieses Gesetz wurde im Jahr 1897 im Deutschen Reich durch das Handelsgesetzbuch abgelost welches wiederum nach dem Anschluss Osterreichs an das Deutsche Reich mit 1 Marz 1939 auch in Osterreich eingefuhrt wurde ausgenommen waren die 59 bis 83 uber Handlungsgehilfen und lehrlinge sowie die 84 bis 92 uber Handlungsagenten Die Einfuhrung erfolgte durch die Vierte Verordnung zur Einfuhrung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Osterreich vom 24 Dezember 1938 1 die am 1 Marz 1939 in Kraft trat Diese Einfuhrungsverordnung enthielt auch zahlreiche Bestimmungen die zur Harmonisierung mit den Normen des osterreichischen Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuches ABGB welches nicht durch das deutsche BGB ersetzt wurde erforderlich waren Auch nach dem Jahr 1945 wurde das Handelsgesetzbuch in Osterreich in Geltung belassen Seither entwickelten sich das deutsche und das osterreichische Handelsgesetzbuch getrennt auch wenn die Kernbestimmungen immer noch vergleichbar waren Ab dem Jahr 2000 wurde die Umgestaltung in ein Unternehmensgesetz vorbereitet Die Reform erfolgte in Form einer umfangreichen Novelle BGBl I Nr 120 2005 des Handelsgesetzbuches das bei dieser Gelegenheit in Bundesgesetz uber besondere zivilrechtliche Vorschriften fur Unternehmen Unternehmensgesetzbuch UGB umbenannt wurde Sie trat im Wesentlichen am 1 Janner 2007 in Kraft Die Reform wurde mit dem Unternehmensrechts Anderungsgesetz 2008 das 2009 in Kraft trat nochmals angepasst Mit der Novelle entfiel auch der Kaufmannsbegriff an seine Stelle trat der Begriff des Unternehmers der bereits vorher fur das Konsumentenschutzgesetz geschaffen worden war und von dort ubernommen wurde Im Unterschied zur ursprunglichen Fassung des Handelsgesetzbuches ist das novellierte und als Unternehmensgesetzbuch bezeichnete Gesetzeswerk wieder besser mit dem ABGB vereinbar Insbesondere wurden die in der Einfuhrungsverordnung zum Handelsgesetzbuch EVHGB enthaltenen Bestimmungen direkt in das Gesetzeswerk eingebaut Durch die Novellierung werden in Zukunft die grundsatzlichen sachenrechtlichen Regelungen wie auch Grundsatze des Schuldrechts wiederum im ABGB wie etwa gutglaubiger Eigentumserwerb oder Schadenersatz reintegriert sein Siehe auch BearbeitenFur die Situation in Deutschland und der Schweiz siehe Handelsrecht Fur die Situation in Liechtenstein siehe Allgemeines Deutsches HandelsgesetzbuchLiteratur BearbeitenHeinz Krejci Hrsg Kommentar zu den durch das HaRAG 2005 eingefuhrten Neuerungen im Unternehmensgesetzbuch und im Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuch Linde Wien 2007 ISBN 978 3 214 00379 1 Wilma Dehn Hrsg Das neue UGB 2 Auflage Linde Wien 2007 ISBN 978 3 7073 1177 8 Anton Egger Helmut Samer Romuald Bertl Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch 12 Auflage Band 1 Der Einzelabschluss Linde Wien 2008 ISBN 978 3 7073 1402 1 Anton Egger Helmut Samer Romuald Bertl Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch 5 Auflage Band 2 Der Konzernabschluss Linde Wien 2004 ISBN 3 7073 0280 6 Weblinks BearbeitenUnternehmensgesetzbuch im Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich RIS HaRAG 2005 auf ris1 bka gv atEinzelnachweise Bearbeiten RGBl I S 1999Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7515203 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unternehmensgesetzbuch amp oldid 194476985