www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Kommanditgesellschaft KG nach osterreichischem Recht ist eine Personengesellschaft in der sich zwei oder mehr naturliche Personen oder juristische Personen zu einem beliebigen erlaubten Zweck einschliesslich freiberuflicher sowie land und forstwirtschaftlicher Tatigkeit unter einer gemeinsamen Firma zusammengeschlossen haben wobei mindestens ein Gesellschafter ein Kommanditist und ein weiterer Komplementar ist Sie ist in 161 ff UGB geregelt 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Grundung 2 1 Anmeldung zum Firmenbuch 3 Haftung 4 Geschaftsfuhrung und Vertretung 5 Gewerbeberechtigung 6 Gewinnverteilung und Entnahmerecht 7 Firma 8 Grunde fur die Beendigung der Gesellschaft 9 Sozialversicherung 10 Steuern 11 Siehe auch 12 Einzelnachweise 13 WeblinksZweck BearbeitenAnders als nach deutschem und schweizerischem Recht sowie nach den bis 31 Dezember 2006 in Osterreich in Kraft stehenden Bestimmungen ist die Kommanditgesellschaft nach geltendem osterreichischem Recht nicht mehr auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschrankt sondern steht zu jedem erlaubten Zweck einschliesslich freiberuflicher sowie land und forstwirtschaftlicher Tatigkeit zur Verfugung Insofern ist auch die bis 2006 bestehende Gesellschaftsform der Kommandit Erwerbsgesellschaft in der Kommanditgesellschaft aufgegangen Grundung BearbeitenFur den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages ist keine bestimmte Form gesetzlich vorgesehen Die Errichtung eines schriftlichen Vertrages ist dringend anzuraten Die Gesellschaft entsteht erst durch die Eintragung in das Firmenbuch Anmeldung zum Firmenbuch Bearbeiten Die Unterschriften sind notariell oder gerichtlich zu beglaubigen Bei der Eintragung einer KG die aus einem Komplementar und einem Kommanditisten besteht fallen 34 Euro Eingabegebuhr und 83 Euro Eintragungsgebuhr an Im Falle der Anwendbarkeit des Neugrundungsforderungsgesetzes entfallen diese Gebuhren Haftung BearbeitenDie Komplementare haften unbeschrankt also mit ihrem gesamten Betriebs und Privatvermogen solidarisch das heisst nicht anteilsmassig sondern jeder fur das Ganze direkt das heisst der Glaubiger kann sich sofort an einen der Gesellschafter wenden ohne vorher die Gesellschaft klagen zu mussen Die Kommanditisten haften nur bis zu einem bestimmten Betrag namlich der Kommandit oder Hafteinlage die in das Firmenbuch eingetragen wird Die Hohe der Einlage ist im Gesellschaftsvertrag festzulegen Geschaftsfuhrung und Vertretung BearbeitenGeschaftsfuhrungs und vertretungsbefugt sind grundsatzlich nur die Komplementare und zwar jeder fur sich allein Abweichende gesellschaftsvertragliche Regelungen sind aber moglich Dies muss jedoch im Firmenbuch eingetragen werden Dem Kommanditisten steht bei gewohnlichen Geschaften kein Mitsprache bzw Widerspruchsrecht zu Ungewohnliche Geschafte bedurfen der Zustimmung aller Gesellschafter Gewerbeberechtigung BearbeitenZur Ausubung einer gewerblichen Tatigkeit ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich welche auf die Gesellschaft lauten muss Dafur ist die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschaftsfuhrers notwendig Der gewerberechtliche Geschaftsfuhrer muss entweder ein personlich haftender Gesellschafter der nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschaftsfuhrung und Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist oder ein voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer der mindestens zur Halfte der wochentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschaftigt ist sein Gewinnverteilung und Entnahmerecht BearbeitenDie Gewinnverteilung und das Entnahmerecht der Gesellschafter sind im Gesellschaftsvertrag zu regeln und hangt vom Ausmass der Haftung von der Hohe des aufgebrachten Kapitals und vom Ausmass der personlichen Mitarbeit ab Kommanditisten Teilhafter erhalten solange keinen Gewinn ausbezahlt bis die Hohe ihrer im Firmenbuch eingetragene Haftsumme erreicht ist Firma BearbeitenDie Kommanditgesellschaft kann zwischen einer Namens Sachfirma oder einer Phantasiebezeichnung als Firma wahlen Die Firma einer Kommanditgesellschaft hat aber zwingend einen Rechtsformzusatz wie z B Kommanditgesellschaft oder einfach KG zu fuhren Sollte eine Namensfirma gewahlt werden kann nur der Name eines unbeschrankt haftenden Gesellschafters Komplementar in den Firmenwortlaut aufgenommen werden Grundsatzlich muss die Firma zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen Sie darf nicht zur Irrefuhrung geeignet sein Ist Gegenstand der Gesellschaft die Ausubung eines freien Berufs muss das aus der Firma hervorgehen wenn die berufsrechtlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen statt Kommanditgesellschaft ist auch die Bezeichnung Kommandit Partnerschaft zulassig Grunde fur die Beendigung der Gesellschaft BearbeitenZeitablauf Beschluss der Gesellschafter einstimmig sofern der Gesellschaftsvertrag keinen Mehrheitsbeschluss vorsieht Konkurs der Gesellschaft Tod eines Komplementars Der Tod eines personlich haftenden Gesellschafters fuhrt immer zu Auflosung der KG sofern der Gesellschaftsvertrag bzw ein Gesellschafterbeschluss nicht die Fortsetzung der Gesellschaft mit den noch verbleibenden Gesellschaftern bestimmt Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthalt fuhrt der Tod eines Kommanditisten nicht zur Auflosung der KG Mangels einer abweichenden Regelung im Gesellschaftsvertrag wird diesfalls die KG mit den Erben des verstorbenen Kommanditisten fortgesetzt Kundigung durch einen Gesellschafter Fur die Kundigung ist keine besondere Form vorgeschrieben Sie muss fur das Ende des Geschaftsjahres unter Einhaltung einer 6 monatigen Kundigungsfrist gegenuber allen anderen Gesellschaftern erklart werden Diese Frist kann durch den Gesellschaftsvertrag verkurzt werden Die Angabe eines wichtigen Grundes ist nicht erforderlich Im Gesellschaftsvertrag bzw durch Gesellschafterbeschluss kann vereinbart werden dass die Kundigung nicht die Auflosung der Gesellschaft sondern nur das Ausscheiden des kundigenden Gesellschafters zur Folge haben soll und die Gesellschaft unter den ubrigen fortgesetzt werden soll Auflosung der Gesellschaft aus wichtigem Grund Durch gerichtliche Klage eines Gesellschafters wenn die Fortsetzung der Gesellschaft nicht mehr zumutbar ist Sozialversicherung BearbeitenFur alle Komplementare einer KG besteht Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz GSVG wenn die Gesellschaft uber eine Gewerbeberechtigung verfugt Kommanditisten konnen nur bei geringer Beteiligung als Dienstnehmer der KG nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ASVG versichert sein Bei entsprechend beherrschendem Einfluss auf die KG und Betatigung in der KG mussen sie nach dem GSVG versichert sein Steuern BearbeitenDie KG stellt ertragssteuerlich kein selbstandiges Steuersubjekt dar Der Gewinn oder Verlust wird auf Ebene der Gesellschaft in einem Feststellungsverfahren ermittelt und durch das Betriebsfinanzamt ein Feststellungsbescheid erlassen Teil des Feststellungsbescheids ist ebenso die Zuteilung des anteiligen Gewinnes bzw Verlustes an die Gesellschafter 3 Die Besteuerung erfolgt anschliessend in einem zweiten Schritt direkt bei den einzelnen Gesellschaftern zusammen mit eventuellen weiteren Einkunften indem die im Feststellungsverfahren ermittelten Gewinne Verluste in die individuellen Einkommen oder Korperschaftsteuerbescheide der Gesellschafter ubernommen werden Umsatzsteuerlich stellt die KG i d R einen eigenstandigen Unternehmer dar wodurch die Gesellschaft direktes Steuersubjekt wird Siehe auch BearbeitenKommanditgesellschaft Deutschland Kommanditgesellschaft Schweiz Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA Kommanditaktiengesellschaft Schweiz Accomenda die historische UrformEinzelnachweise Bearbeiten Unternehmensgesetzbuch UGB online von jusline at abgerufen am 7 Marz 2012 Infoblatt Kommanditgesellschaft KG der Wirtschaftskammer Osterreich abgerufen am 7 Marz 2012 188 BAO Weblinks BearbeitenKommanditgesellschaft KG help gv at Kommanditgesellschaft KG Wirtschaftskammer OsterreichRechtsformen fur Korperschaften des Privatrechts in Osterreich Rechtsformen nach osterreichischem Recht GesbR OG bis 2006 OHG und OEG KG bis 2006 KG und KEG stGes AG GmbH e Gen Verein VVaGRechtsformen nach EU Recht EWIV SCE SE Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommanditgesellschaft Osterreich amp oldid 222931297