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Die stille Gesellschaft stG ist im osterreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform der Personengesellschaft Sie ist im Unternehmensgesetzbuch geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Grundung 3 Gewinnbeteiligung des Stillen 4 Beendigung 4 1 Ordentliche Kundigung 4 2 Ausserordentliche Kundigung 4 3 Kundigung durch den Privatglaubiger 4 4 Tod 4 5 Konkurs 5 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenNach 179 UGB beteiligt sich der stille Gesellschafter am Unternehmen oder Vermogen eines anderen mit einer Vermogenseinlage Diese geht in das Vermogen des anderen uber Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft da sie nicht nach aussen hin auftritt Sie ist daher nicht im Firmenbuch eingetragen die Einlage findet sich lediglich im Jahresabschluss des Unternehmers wieder Die stille Gesellschaft besitzt keine Rechtspersonlichkeit kann also nicht Trager von Rechten und Pflichten sein Von einer typischen stillen Gesellschaft spricht man wenn der stille Gesellschafter nur am Gewinn beteiligt ist und ihm keinerlei Geschaftsfuhrungsbefugnis zukommt Bei einer atypischen stillen Gesellschaft ist der Stille hingegen auch am Vermogen des Unternehmens beteiligt und zur Geschaftsfuhrung berechtigt 1 Grundung BearbeitenGegrundet wird eine stille Gesellschaft durch Abschluss eines formfreien Gesellschaftsvertrages zwischen dem Inhaber eines Unternehmens und demjenigen der sich als stiller Gesellschafter beteiligen will Dieser wird auch als Stiller bezeichnet Der Stille kann seine Einlage nicht nur durch Geld sondern auch als Sacheinlage leisten Die Einlage geht in das Vermogen des Unternehmens uber 2 Gewinnbeteiligung des Stillen BearbeitenNach 181 UGB ist der stille Gesellschafter mit einem angemessenen Anteil am Gewinn oder Verlust beteiligt Im Gesellschaftsvertrag kann ausbedungen werden dass er nur am Gewinn beteiligt ist Ist im Gesellschaftsvertrag nur sein Anteil am Gewinn bestimmt so ist er aber im Zweifel auch am Verlust beteiligt und vice versa Stehengelassene Gewinne erhohen die Einlage des stillen Gesellschafters nicht Verluste verringern diese jedoch schon Spatere Gewinnen konnen eine durch einen Verlust erlittene Verringerung wieder ausgleichen 3 Beendigung BearbeitenOrdentliche Kundigung Bearbeiten Jeder Gesellschaft kann das Verhaltnis ordentlich kundigen wenn dieses unbefristet abgeschlossen wurde Eine Kundigungsfrist von sechs Monaten zum Schluss des Geschaftsjahres muss eingehalten werden 4 Ausserordentliche Kundigung Bearbeiten Sowohl bei befristen als auch bei unbefristeten Gesellschaftsverhaltnissen kann dieses ausserordentlich gekundigt werden Hiezu muss aber ein wichtiger Grund vorliegen 184 UGB 4 Kundigung durch den Privatglaubiger Bearbeiten Ein Privatglaubiger des stillen Gesellschafters der die Pfandung und Uberweisung des Auseinandersetzungsguthabens erwirkt hat kann die stille Gesellschaft kundigen 4 Tod Bearbeiten Nach 184 UGB wird die Gesellschaft durch den Tod des stillen nicht aufgelost Gegenteiliges gilt fur den Inhaber des Unternehmens Gemass 185 UGB fuhrt dies zur Auflosung der Gesellschaft 4 Konkurs Bearbeiten Bei Eroffnung des Konkursverfahrens uber das Vermogen des Unternehmensinhabers ist der stille Gesellschafter mit jenem Betrag seiner Einlage der seinen Anteil am Verlust ubersteigt Insolvenzglaubiger Hat er seine Einlage noch nicht voll geleistet ist er nur insoweit zur Zahlung verpflichtet als dies zur Deckung seines Anteils am Verlust notwendig ist 4 Einzelnachweise Bearbeiten Bernhard Rieder Daniela Huemer Gesellschaftsrecht 4 Auflage facultas Wien 2016 ISBN 978 3 7089 1289 9 S 220 f Bernhard Rieder Daniela Huemer Gesellschaftsrecht 4 Auflage facultas Wien 2016 ISBN 978 3 7089 1289 9 S 222 f Bernhard Rieder Daniela Huemer Gesellschaftsrecht 4 Auflage facultas Wien 2016 ISBN 978 3 7089 1289 9 S 221 f a b c d e Bernhard Rieder Daniela Huemer Gesellschaftsrecht 4 Auflage facultas Wien 2016 ISBN 978 3 7089 1289 9 S 226 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stille Gesellschaft Osterreich amp oldid 192568179