www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel bezieht sich auf das Firmenbuch Handelsregister in Osterreich zum allgemeinen Begriff und nationalen Verzeichnissen siehe Handelsregister Das Firmenbuch fruhere Bezeichnung Handelsregister englisch commercial register ist ein von den osterreichischen Landesgerichten in Wien vom Handelsgericht Wien in Graz vom Landesgericht fur Zivilrechtssachen Graz elektronisch gefuhrtes offentliches Verzeichnis Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind 1 insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhaltnisse der vollkaufmannischen Unternehmungen zu beurkunden und offentlich einsichtig zu machen 2 Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen uber die Einreichung des Jahresabschlusses Anderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen 3 Einrichtung und Fuhrung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz FBG geregelt 4 5 Uber das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europaischen Handelsregistern verknupft und grenzubergreifend einsehbar Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Grundlagen 3 Umfang und Inhalt 4 Eintragung 5 Auszuge 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBis zum 31 Dezember 1991 wurden das Handels und das Genossenschaftsregister in Handbuchern handisch gefuhrt Zum 1 Janner 1991 wurde mit dem Bundesgesetz uber das Firmenbuch und Anderungen des Handelsgesetzbuchs 6 die das Handelsgesetzbuch bis dahin erganzenden Regelungen zu Einrichtung und Fuhrung der Register durch das Firmenbuchgesetz FBG ersetzt Die Verordnungen zu Anlegung und Fuhrung der Handels und Genossenschaftsregister die zum Teil noch aus dem 19 Jahrhundert stammten traten zeitgleich ausser Kraft 7 In 28 FBG wurde der Bundesminister fur Justiz ermachtigt als Ersatz fur die handisch gefuhrten Register die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstutzte Datenverarbeitung ADV anzuordnen Seit Inkrafttreten der Verordnung uber den elektronischen Rechtsverkehr ERV 2006 am 1 Janner 2006 8 konnen Eingaben und Beilagen im Firmenbuchverfahren elektronisch eingebracht werden 8a ERV 2006 Die Publizitatspflicht ist weiterhin in dem unter der Bezeichnung Unternehmensgesetzbuch UGB weiter geltenden Handelsgesetzbuch geregelt Welche Unternehmen eintragungspflichtig sind regelt 8 UGB 15 UGB normiert entsprechend dem deutschen 15 HGB die Publizitat des Firmenbuchs Das Verhaltnis des FBG zum UGB in Osterreich entspricht dem Verhaltnis der Handelsregisterverordnung zum Handelsgesetzbuch im deutschen Recht Rechtliche Grundlagen BearbeitenDas Firmenbuch wird beim ortlich zustandigen Landesgericht im ausserstreitigen Verfahren gefuhrt 7 UGB 15 FBG und besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung Jeder eingetragene Rechtstrager erhalt eine zentral fur das gesamte Bundesgebiet vorgegebene Firmenbuchnummer FN auch wenn der Sitz verlegt der Name oder die Rechtsform geandert wird Diese Firmenbuchnummer ist daher osterreichweit zur eindeutigen Kennzeichnung eines Rechtstragers geeignet Auch nach der Loschung des Rechtstragers bleibt die Firmenbuchnummer bestehen und es konnen historische Firmenbuchabfragen eingeholt werden Die Firmenbuchnummer besteht aus einer maximal sechsstelligen Zahl der als Prufzeichen ein Kleinbuchstabe folgt Das Hauptbuch wird digital gefuhrt und enthalt alle wesentlichen die Unternehmung betreffenden Daten Die Urkundensammlung ist ein Akt uber die Unternehmung der neben dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafter und Geschaftsfuhrerliste Musterunterschriften Bankbestatigungen Gesellschafterbeschlusse usw enthalt Umfang und Inhalt BearbeitenIn das Firmenbuch sind folgende Rechtstrager einzutragen 2 FBG 9 Einzelunternehmer wenn sie nicht nach 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen ist die Eintragung gemass 8 Abs 1 UGB freiwillig Offene Gesellschaften OG Kommanditgesellschaften KG Aktiengesellschaften AG Gesellschaften mit beschrankter Haftung GmbH Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Sparkassen Privatstiftungen Europaische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen Europaische Gesellschaften SE Europaische Genossenschaften SCE Im Firmenbuch Hauptbuch werden bestimmte eintragungspflichtige und optional eintragungsfahige Tatsachen vermerkt 3 FBG die Firmenbuchnummer FN die Firma Name des Unternehmers unter dem er seine Geschafte betreibt die Rechtsform der Sitz sowie der Sitz von Zweigniederlassungen und die fur Zustellungen massgebliche Geschaftsanschrift eine kurze Bezeichnung des Geschaftszweiges Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages Name und Geburtsdatum des Einzelkaufmannes vertretungsbefugter Personen Prokuristen und Liquidatoren Abwickler bei OG KG und Erwerbsgesellschaften werden Namen und Geburtsdaten der nicht vertretungsbefugten personlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditisten Hohe der Vermogenseinlage bei den Gesellschaften mit beschrankter Haftung und den Aktiengesellschaften Namen und Geburtsdaten der Mitglieder des Aufsichtsrates eingetragen Namen und Geburtsdaten der Gesellschafter einer Gesellschaft m b H sowie Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen das Grund oder Stammkapital bestimmte weitere Rechtsverhaltnisse wie Beginn der Gesellschaft Einleitung eines Insolvenzverfahrens usw optional die InternetseiteEintragung BearbeitenDie Eintragungen ins Firmenbuch erfolgen in der Regel nur auf Antrag der beteiligten Personen Ausnahmsweise werden gewisse Eintragungen von Amts wegen vorgenommen z B Eintragung und Konkurseroffnung Loschung von Firmen Die Eintragung der Firma in das Firmenbuch ist regelmassig Voraussetzung fur das Entstehen einer Gesellschaft siehe 2 GmbHG 123 UGB 7 Privatstiftungsgesetz Die Firmenbucheintragungen werden mit gewissen Ausnahmen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in dem vom Bundesministerium fur Wirtschaft und Arbeit herausgegebenen Zentralblatt fur Eintragungen ins Firmenbuch der Republik Osterreich veroffentlicht Eintragungen uber Einzelunternehmer OG und KG in der Datenbank des Firmenbuchs gelten als bekannt gemacht und mussen nicht veroffentlicht werden Auszuge BearbeitenSeit 11 Juli 2005 werden die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte elektronisch gefuhrt 10 Das Firmenbuch Hauptbuch gilt als offentliches Verzeichnis in das jeder Einsicht nehmen kann Die uber das Internet kostenpflichtig erstellte Abfrage ist jedoch keine offentliche Urkunde Sollte eine offentliche Urkunde benotigt werden z B Beweiszwecke amtlicher Verkehr so muss diese Abfrage von einem Firmenbuchgericht hergestellt werden oder bei einem offentlichen Notar abgefragt und von diesem beglaubigt werden Seit einiger Zeit konnen auch Firmenbuchauszuge mit Amtssignatur uber das Internet erstellt werden Somit wird nicht mehr zwingend ein Notar zur Beglaubigung benotigt Nachteil derzeit nur fur aktuelle Auszuge nicht jedoch fur Firmenbuchauszuge mit Auszug der Gewerbeberechtigung und oder historischen Daten Die Urkunden werden von den Gerichten in zwei Varianten gespeichert gerichtsintern oder freigegeben fur die Offentlichkeit Es besteht somit die Moglichkeit die zur Urkundensammlung eingereichten Schriftstucke welche fur den offentlichen Zugriff uber das Internet freigegeben wurden kostenpflichtig uber eine Verrechnungsstelle als PDF anzusehen Die online abgefragten Urkunden konnen wahlweise mit oder ohne elektronischer Amtssignatur abgerufen werden Derzeit ist eine Signatur der Urkunde nur bis zu einer Dateigrosse bis 1 MB moglich Literatur BearbeitenHelmut Auer C Zib Vom Handelsregister zum Firmenbuch 1993 Georg Kodek Georg Nowotny Michael Umfahrer Firmenbuchgesetz FBG und firmenbuchrechtliche Bestimmungen des UGB Manz 2019 ISBN 978 3 214 00675 4 Eveline Artmann Hrsg UGB Band 1 Unternehmensgesetzbuch mit Firmenbuchgesetz AOSp SVS RVS und CMR 3 Auflage Verlag Osterreich 2019 ISBN 978 3 7046 8144 7 Weblinks BearbeitenDer Firmenmonitor Zugang zu den Firmenbuchdaten der osterreichischen Handelsgerichte Wiener Zeitung Einzelnachweise Bearbeiten Bundesministerium fur Verfassung Reformen Deregulierung und Justiz Firmenbuch Website abgerufen am 27 November 2019 Firmenbuch Online Abfrage PDF Bundesministerium fur Justiz Mai 2012 Firmenbuch oesterreich gv at Begriffslexikon Stand 1 Janner 2019 Firmenbuchgesetz FBG RIS abgerufen am 27 November 2019 Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten Osterreich Europaisches Justizportal 15 Juni 2018 BGBl vom 11 Janner 1991 S 53 PDF Bundesgesetz uber das Firmenbuch und Anderungen des Handelsgesetzbuchs Art XXIV Verordnung der Bundesministerin fur Justiz uber den elektronischen Rechtsverkehr ERV 2006 RIS abgerufen am 29 November 2019 Firmenbuch Verpflichtende Eintragungen Unternehmensserviceportal inhaltlicher Stand 1 Janner 2019 Bundesministerium fur Verfassung Reformen Deregulierung und Justiz Die Firmembuchdatenbank Website abgerufen am 27 November 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Firmenbuch amp oldid 232809237