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Die Aktiengesellschaft Abkurzung AG ist in Osterreich neben der GmbH eine von zwei Formen der Kapitalgesellschaft Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Aktiengesetz AktG Inhaltsverzeichnis 1 Grundung 1 1 Grundkapital 1 2 Anmeldung zum Firmenbuch 2 Organe 2 1 Vorstand Geschaftsfuhrung 2 2 Aufsichtsrat Kontrollorgan 2 3 Hauptversammlung Eigentumerversammlung 2 4 Aktionare 3 Typen von Aktiengesellschaften 4 Unternehmen von offentlichem Interesse 5 EinzelnachweiseGrundung BearbeitenAn der Grundung einer AG in Osterreich mussten sich mehr als eine Person beteiligen die die Aktien gegen Einlagen ubernehmen Seit dem 8 Oktober 2004 ist auch eine Einmanngrundung moglich Die Grundung von Aktiengesellschaften in Osterreich fand zeitlich sehr unterschiedlich einen Schwerpunkt 1 Grundungsjahrvor 1950 5 1950 bis 1959 2 1960 bis 1969 2 1970 bis 1979 5 1980 bis 1989 15 1990 bis 1999 25 2000 bis 2009 30 2010 bis 2018 16 Grundkapital Bearbeiten Das Gesellschaftsvermogen einer AG nennt man Grundkapital oder auch Nominale Das Grundkapital einer AG betragt in Osterreich mindestens 70 000 Euro und ist in Aktien zerlegt Es wird durch Ubernahme der Aktien durch den oder die Grunder aufgebracht Es gibt Nennbetragsaktien und Stuckaktien Quotenaktie Nennbetragsaktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag Der Mindestnennbetrag einer Aktie liegt bei einem Euro Hohere Nennbetrage mussen auf volle Euro lauten Die Aktien durfen nicht fur einen geringeren Betrag als den Nennbetrag ausgegeben werden Stuckaktien verkorpern einen rechnerischen Anteil am Grundkapital Dieser muss nicht einem glatten Euro Wert entsprechen Die Haftung der AG ist auf das Gesellschaftsvermogen beschrankt Grundkapital Anzahl der AGin Osterreich 1 70 000 Grundkapital 10 mehr als 70 000 bis 1 Million 27 mehr als 1 Million bis 10 Millionen 34 mehr als 10 Millionen bis 50 Millionen 22 mehr als 50 Millionen bis 100 Millionen 5 mehr als 100 Millionen 2 Die Aktiengesellschaften in Osterreich haben ein bilanzielles Eigenkapital Stand 2018 Eigenkapital Anzahl der AGin Osterreich 1 negatives Eigenkapital 5 von 0 bis 70 000 4 mehr als 70 000 bis 1 Million 10 mehr als 1 Million bis 10 Millionen 26 mehr als 10 Millionen bis 50 Millionen 21 mehr als 50 Millionen bis 100 Millionen 15 mehr als 100 Millionen 19 Anmeldung zum Firmenbuch Bearbeiten Die Aktiengesellschaft entsteht erst mit der Eintragung in das Firmenbuch nach erfolgter Prufung und Genehmigung durch das Firmenbuchgericht 31 oAktG ab diesem Zeitpunkt ist sie eine juristische Person privaten Rechts Vorher besteht die Aktiengesellschaft als solche nicht in diesem Fall spricht man von einer Vorgesellschaft wobei allerdings die Grunder noch unbeschrankt haften Die Anmeldung zur Eintragung in das Firmenbuch setzt allerdings voraus dass alle Anteile von den Grundern ubernommen wurden dass diese Grunder rechtswirksam eine Satzung beschlossen haben und der erste Vorstand sowie Aufsichtsrat bestellt wurde Die Aktionare sind mit ihren Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital an der Gesellschaft beteiligt 1 oAktG und haften nur in Hohe der Einlagen es sei denn sie zahlen die Einlagen nicht zur Ganze ein dann haften sie im Falle der Insolvenz des Unternehmens auch personlich und unbeschrankt falls sie nicht schon vorher aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurden Organe BearbeitenDie Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen Vorstand Aufsichtsrat und Hauptversammlung Vorstand Geschaftsfuhrung Bearbeiten Der Vorstand fuhrt die Geschaftsfuhrung der Aktiengesellschaft und vertritt die Gesellschaft dies vollkommen weisungsfrei 70 Abs 1 oAktG Ausserdem muss er dem Aufsichtsrat standig Bericht erstatten Weiters stellt der Vorstand den Jahresabschluss und den Geschaftsbericht auf und beruft die Hauptversammlung ein Vorstandsmitglieder durfen keine Mitglieder des Aufsichtsrates sein Die durchschnittliche Vergutung von Vorstandsmitgliedern steigt mit der Grosse der Aktiengesellschaft 2 Typen von AGs Jahresbezug proVorstandsmitgliedvon bis Durchschnitts bezugKleinst AG undkleine AG 7500 bis 350 000 72 000 mittelgrosse AG 140 000 bis 1 265 700 162 900 grosse AG 4400 bis 328 800 171 200 5 fach grosse AG 147 500 bis 4 265 800 456 300 Aufsichtsrat Kontrollorgan Bearbeiten Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung auf hochstens 4 Jahre gewahlt Fur je zwei Mitglieder des Aufsichtsrates ist gemass 110 ArbVG auch ein Arbeitnehmervertreter zu entsenden bei einer ungeraden Anzahl von Kapitalvertretern ein weiterer Drittelparitat Dem Aufsichtsrat kommt grundsatzlich keinerlei Geschaftsfuhrungsbefugnis zu Uberwachung und Durchfuhrung sind in der Aktiengesellschaft streng voneinander getrennt Allerdings ist die Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Fallen seitens des Vorstands einzuholen daruber hinaus konnen in der Satzung der Gesellschaft weitere Falle in denen die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen ist vorgeschrieben werden Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und ist berechtigt diesen bei Vorliegen wichtiger Grunde Pflichtverletzung offensichtliche Unfahigkeit vorzeitig wieder abzuberufen Die durchschnittliche Vergutung von Aufsichtsratsmitgliedern steigt nicht mit der Grosse der Aktiengesellschaft und liegt erheblich hinter der von Vorstandsmitgliedern zuruck Bei 29 der Aktiengesellschaften erhalten die Mitglieder im Aufsichtsrat keine Vergutung 3 Typen von AGs Jahresbezug proAufsichtsratsmitgliedvon bis Durchschnitts bezugKleinst AG undkleine AG 400 bis 70 000 3100 mittelgrosse AG 2800 bis 16 700 6700 grosse AG 700 bis 21 300 4400 5 fach grosse AG 600 bis 76 000 21 200 Hauptversammlung Eigentumerversammlung Bearbeiten Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft besteht aus allen Aktionaren Dabei verkorpert grundsatzlich jede Aktie eine Stimme es ist allerdings auch moglich in der Satzung Abweichendes zu vereinbaren etwa die Ausgabe von Vorzugsaktien d h Aktien die z B das Recht auf hohere Dividendenausschuttung in Kombination mit Verzicht auf das Stimmrecht in der Hauptversammlung verbriefen Die Hauptversammlung muss jahrlich durch den Vorstand oder Aufsichtsrat einberufen werden das Aktienrecht gewahrt allerdings auch Minderheitsgesellschaftern das Recht die Einberufung der Hauptversammlung in bestimmten Fallen zu verlangen Die Eigentumerversammlung beschliesst unter anderem uber Kapitalveranderungen Umwandlung und Auflosung der Aktiengesellschaft immer jedoch uber die Feststellung des Jahresabschlusses und damit uber eine allfallige Dividendenausschuttung und die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats Daruber hinaus steht der Hauptversammlung auch das Recht zu die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wahlen Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit oder mit qualifizierter Mehrheit 3 4 Mehrheit getroffen so die Satzung der Aktiengesellschaft nichts anderes vorschreibt Aktionare Bearbeiten Mit dem Erwerb von Aktien wird man Miteigentumer der Aktiengesellschaft Die Haftung der Aktionare ist auf ihre Einlage beschrankt d h sie konnen hochstens das in Aktien investierte Kapital verlieren Weiters haben sie keine Mitarbeitspflicht Ihr Kontrollrecht ist gesetzlich genau geregelt Als Grossaktionare bezeichnet man Personen die 5 oder mehr der Aktien besitzen Die Rechte der Aktionare sind Recht auf einen Gewinnanteil die Dividende wird in Prozent des Grundkapitals oder pro Aktie angegeben ausgeschuttete Gewinne werden dem Aktionar uberwiesen Wahrung des Anteils sollen neue Aktien ausgegeben werden z B aufgrund einer Kapitalaufstockung mussen diese zuerst den vorhandenen Aktionaren angeboten werden damit diese sicher sein konnen dass ihr Anteil an der AG gewahrt wird Liquidationserlos lost sich die AG auf hat jeder Aktionar auf einen prozentualen Resterlos Anspruche Teilnahmerecht an Hauptversammlungen Stimmrecht auf Hauptversammlungen Auskunftsrecht zu Gesellschaftsangelegenheiten die zur Beurteilung von Punkten der Tagesordnung auf der Hauptversammlung notig sind Anfechtungsrecht bei Verdacht auf nicht satzunggemasser Beschlussfassung auf der HauptversammlungDie Anzahl an Aktionaren an osterreichischen Aktiengesellschaften zeigt ein differenziertes Bild 4 Anzahl Aktionare1 Aktionar und de facto Einmann AG 40 2 Aktionare ohne de facto Einmann AG 7 3 bis 5 Aktionare 18 6 bis 10 Aktionare 9 11 bis 20 Aktionare 5 21 bis 50 Aktionare 5 51 bis 100 Aktionare 1 101 bis 500 Aktionare 6 mehr als 500 Aktionare 9 Obwohl die Grundstruktur der Aktiengesellschaft auch in Osterreich der einer Publikumsgesellschaft folgt eine Vielzahl von Aktionaren besitzt Aktien hat sich dieses Bild erheblich von der Realitat abgewendet Etwa 30 der Aktiengesellschaften in Osterreich haben nur einen Aktionar in weiteren etwa 10 der Aktiengesellschaften hat ein Aktionar wenigstens 98 der Aktien der andere ist mit hochstens 2 beteiligt also de facto Einmann AG Bei borsennotierten AGs haben sogar 67 nur einen Mehrheitsaktionar 5 Die Rechtsform der Alleinaktionare und Mehrheitsaktionare bei osterreichischen Aktiengesellschaften ist wie folgt 6 Aktionarauslandische Gesellschaft Stiftung etc 27 osterreichische GmbH 22 osterreichische AG 15 osterreichische Privatstiftung 14 naturliche Person 9 osterreichische Personengesellschaft inkl GmbH amp Co KG 4 osterreichische Sparkasse 3 offentliche Hand in Osterreich 3 osterreichische Genossenschaft 1 Sonstige 2 Typen von Aktiengesellschaften BearbeitenDas Gesetz unterscheidet verschiedenen Typen von Aktiengesellschaften so z B in borsennotierte und nicht borsennotierte Aktiengesellschaften 221 UGB unterscheidet in Kleinst AG kleine AG mittelgrosse AG grosse AG und 271a UGB kennt noch die 5 fach grosse AG Bilanzsumme Umsatzerlos MitarbeiterKleinst AG 7 bis 350 000 bis 700 000 bis 10kleine AG 8 bis 5 Millionen bis 10 Millionen bis 50mittelgrosse AG 9 bis 20 Millionen bis 40 Millionen bis 250grosse AG 10 mehr als 20 Millionen mehr als 40 Millionen mehr als 2505 fach grosse AG 11 mehr als 100 Millionen mehr als 200 Millionen mehr als 1250Grundsatzlich mussen zwei der drei oben bezeichneten Kriterien erfullt werden um in die entsprechende Grossenklasse eingeteilt zu werden Bei 5 fach grossen AG muss jedoch nur eines der drei Kriterien erfullt sein Die Berechnung der Schwellenwerte erfolgt bei allen AGs auf konsolidierter oder aggregierter Basis Aktiengesellschaften die Mutterunternehmen 189a Z 6 UGB sind haben die Schwellenwerte nach den 221 Abs 1 bis 2 UGB auf konsolidierter oder aggregierter Basis zu berechnen 12 Wird nach der Anzahl der Mitarbeiter bei den Aktiengesellschaften strukturiert so zeigt sich dass rund 50 der in Osterreich registrierten Aktiengesellschaften nur bis zu zehn Mitarbeiter haben 4 Anzahl derMitarbeiterkein oder 1 36 zwei bis zehn 14 11 bis 20 6 21 bis 50 10 51 bis 250 15 251 bis 500 7 501 bis 1000 6 1001 bis 1250 1 mehr als 1251 5 2014 waren uber 1800 Aktiengesellschaften in Osterreich registriert 13 davon nur etwa 100 borsennotiert Am 26 Januar 2018 waren es nur noch 1106 Aktiengesellschaften mit Unternehmenssitz in Osterreich 1 Diese sind zum Teil Leitindizes wie dem ATX welcher die 20 grossten borsennotierten Unternehmen in Osterreich beinhaltet zugeordnet Die in Osterreich bis 2018 registrierten Aktiengesellschaften waren in folgenden Geschaftszweigen tatig 1 GeschaftszweigHolding 39 Gewerbe bzw Handel 19 Kreditinstitute 13 Industrie 11 Immobilien 6 Bergbahnen 4 Versicherungen 3 Pensionskassen 2 Sonstige 3 Unternehmen von offentlichem Interesse BearbeitenUnternehmen damit auch Aktiengesellschaften von offentlichem Interesse sind Unternehmen deren ubertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europaischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum im Sinn des Art 4 Abs 1 Nr 21 der Richtlinie 2014 65 EU uber Markte fur Finanzinstrumente sowie zur Anderung der Richtlinien 2002 92 EG und 2011 61 EU ABl Nr L 173 vom 12 Juni 2014 S 349 zugelassen sind Kapitalgesellschaften die Kreditinstitute im Sinn des Art 4 Abs 1 Nr 1 der Verordnung EU Nr 575 2013 uber Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Anderung der Verordnung EU Nr 646 2012 ABl Nr L 176 vom 27 Juni 2013 S 1 mit Ausnahme der in Artikel 2 Abs 5 der Richtlinie 2013 36 EU uber den Zugang zur Tatigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen zur Anderung der Richtlinie 2002 87 EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006 48 EG und 2006 49 EG ABl Nr L 176 vom 27 Juni 2013 S 338 genannten Kreditinstitute sind Kapitalgesellschaften die Versicherungsunternehmen im Sinn des Art 2 Abs 1 der Richtlinie 91 674 EWG uber den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen ABl Nr L 374 vom 31 Dezember 1991 S 7 sind oder Unternehmen die ungeachtet ihrer Rechtsform in einem osterreichischen Bundesgesetz unter Verweis auf diese Bestimmung als solche bezeichnet werden 14 Ein Unternehmen von offentlichem Interesse gilt stets als grosse Kapitalgesellschaft 15 Typen von AGs Anzahl anUnternehmenvon offentlichemInteresse 4 Kleinst AG 8 kleine AG 26 mittelgrosse AG 9 grosse AG 13 5 fach grosse AG 44 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Quelle Johannes Reich Rohrwig Struktur der Aktiengesellschaften in Osterreich ecolex 2018 S 526 Johannes Reich Rohrwig Struktur der Aktiengesellschaften in Osterreich ecolex 2018 S 529 Johannes Reich Rohrwig Struktur der Aktiengesellschaften in Osterreich ecolex 2018 S 530 a b c Quelle Johannes Reich Rohrwig Struktur der Aktiengesellschaften in Osterreich ecolex 2018 S 527 Johannes Reich Rohrwig Struktur der Aktiengesellschaften in Osterreich ecolex 2018 S 528 Johannes Reich Rohrwig Struktur der Aktiengesellschaften in Osterreich ecolex 2018 S 528 f 221 Abs 1a UGB 221 Abs 1 UGB 221 Abs 2 UGB 221 Abs 3 UGB 271a UGB 221 Abs 4a UGB Walter Brugger Aktuelles zur Satzungsstrenge abgefragt am 28 Juli 2016 189a Ziff 1 UGB 221 Abs 3 UGB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Rechtsformen fur Korperschaften des Privatrechts in Osterreich Rechtsformen nach osterreichischem Recht GesbR OG bis 2006 OHG und OEG KG bis 2006 KG und KEG stGes AG GmbH e Gen Verein VVaGRechtsformen nach EU Recht EWIV SCE SE Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aktiengesellschaft Osterreich amp oldid 213561906