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Mit Versicherung veraltet Assekuranz wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoubernahme Versicherungsprinzip oder Aquivalenzprinzip bezeichnet bei dem viele einen Geldbetrag Versicherungspramie in die Kapitalsammelstelle Versicherer einzahlen um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens dem Versicherungsfall aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird reicht das Vermogen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus Voraussetzung ist dass der Umfang der Schaden statistisch abschatzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benotigte Beitrag bestimmbar ist Aktie der Funften Assekuranz Kompagnie uber 3 000 Mark Banko ausgestellt in Hamburg am 31 Dezember 1808 im Original unterschrieben u a von dem Hamburger Burgermeister Christian Matthias Schroder In der Satzung der 1779 von dem Kaufmann Ulrich Moller gegrundeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben Die Gesellschaft ubernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See auf Flussen und bei Versendungen zu Lande auf Hafen Revier und Feuer Gefahr Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem grossen Hamburger Brand vom 5 Mai 1842 verbunden Inhaltsverzeichnis 1 Grundprinzip der Versicherung 1 1 Rechtliche Beschreibung 1 2 Wirtschaftswissenschaftliche Beschreibung 1 3 Mathematische Beschreibung 1 4 Beispiel 2 Organisation der Versicherung 2 1 Wirtschaftliche Funktion der Versicherung 2 2 Versicherer als Organisator des Risikoausgleichskollektivs 2 3 Gegenseitigkeitsversicherung und Erwerbsversicherung 2 4 Sozialversicherung 3 Versicherbare Risiken 4 Rechtsgrundlagen 5 Gestaltungen von Versicherungen 5 1 Deckungsprinzipien 5 2 Untypische Versicherungen 6 Versicherung im Kontext des Risikomanagements 7 Rechtliche Ausgestaltung der Versicherung 8 Klassifikation von Versicherungsformen 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseGrundprinzip der Versicherung BearbeitenRechtliche Beschreibung Bearbeiten Eine gesetzliche Definition der Versicherung besteht nicht Im Richterrecht haben sich folgende Kriterien fur das Versicherungsgeschaft im Sinne von 1 Abs 1 VVG herausgebildet Entgeltlichkeit der Ubernahme der Verpflichtung Planmassiges Betreiben des Geschaftes durch absichtlichen Aufbau des Risikoausgleichskollektivs Selbstandiges Geschaft also keine unselbstandige Nebenabrede eines anderen Geschafts Rechtsanspruch auf die Leistung bei Eintreten des Versicherungsfalls Ungewissheit der Leistung Risikoubernahme und Systematische Ubernahme einer Vielzahl gleichartiger Gefahren moglichst homogenes Risikoausgleichskollektiv Wahrend die ersten vier objektive Kriterien sind sind die beiden letzteren subjektiv Bei Grossrisiken mag es nur sehr wenige Risiken geben bei denen die Gefahr gleichartig ist Dennoch liegt eine Versicherung vor wenn diese auch mit relativ wenig gleichartigen anderen Risiken in einem damit relativ wenig homogenen Kollektiv zusammengefasst werden In einigen Fallen mag die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr hoch sein z B bei der Brillenverlustversicherung und damit die Leistung relativ wenig ungewiss ohne dass dies die Eigenschaft Versicherung ausschliesst Wirtschaftswissenschaftliche Beschreibung Bearbeiten Alfred Manes 1 definierte Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beitrage von Vielen englisch The essence of insurance lies in the elimination of the uncertain risk of loss for the individual through the combination of a large number similarily exposed individuals who each contribute to a common fund of premiums sufficient to make good the loss caused any one individual Karl Hax definierte Versicherung als die planmassige Deckung eines im einzelnen ungewissen im ganzen aber schatzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs 2 Fur Dieter Farny ist Versicherung die Deckung eines im Einzelnen ungewissen insgesamt schatzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit 3 Mathematische Beschreibung Bearbeiten Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv Pool Portfolio zugrunde Der Vorteil dieser gemeinsamen Tragung beruht auf einer mathematisch durch das Gesetz der grossen Zahlen beschriebenen Gesetzmassigkeit nach der bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsachliche Ausgang dem erwarteten Ausgang also dem mittleren Wert aller moglichen Ausgange anpasst Die Streuung Variabilitat der Ausgange um den mittleren Wert nimmt mit steigender Kollektivgrosse gesetzmassig mathematisch beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz ab Im Idealfall des Zentralen Grenzwertsatzes fallt die Standardabweichung bei einer steigenden Anzahl von Risiken von n wie 1 n displaystyle 1 sqrt n nbsp Demnach verringert sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs umso mehr je grosser das Kollektiv ist Dieser risikomindernde Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Versagens des Risikoausgleichs also dass das Kollektiv nicht genugend Geld hat alle Schaden zu bezahlen mit steigender Kollektivgrosse gesetzmassig immer kleiner Ein grosses Kollektiv braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge fur ein solches Versagen als ein kleines Kollektiv oder gar ein Individuum fur sein eigenes Risiko Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv dass Risiken fur alle Beteiligten gunstiger abgesichert werden konnen als dies individuell moglich ware Beispiel Bearbeiten Ein Haus hat einen Versicherungswert von beispielsweise 100 000 Nehmen wir an die Wahrscheinlichkeit dass es abbrennt sei 0 1 in jedem Jahr Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schutzen musste der Hausbesitzer standig 100 000 als Reserve verfugbar haben Dieses standige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von beispielsweise 1 also 1 000 pro Jahr Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr 1 000 selbst wenn das Haus nicht abbrennt zusatzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus Branden in Hohe von 100 pro Jahr hinzu Tun sich hingegen 100 000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brande auf durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von 10 000 000 Dies kostet aber verteilt auf alle 100 000 Hausbesitzer den einzelnen nur die 100 durchschnittliche Brandkosten Um gegen zufallig viele Brande gewappnet zu sein muss das Kollektiv zwar noch zusatzlich Kapital bereitstellen doch betragt dies bei ausreichender Sicherheit zum Beispiel nur 10 000 000 Selbst wenn man fur dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt beispielsweise 20 entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von 20 Damit wurde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur 120 kosten statt langjahrig durchschnittlich 1 100 bei individueller Absicherung Je grosser das Kollektiv ist desto weniger Kapital wird zur Absicherung benotigt und desto mehr nahert sich der Preis der Versicherung dem reinen Erwartungswert des Schadens von 100 an Damit ergibt sich auch direkt die Kalkulation des Preises fur den Versicherungsschutz Versicherungsbeitrag der erforderlich ist Er besteht pro Haus aus dem Erwartungswert von 100 zuzuglich einem Sicherheitszuschlag von 20 der die Finanzierungskosten fur das Kapital des Kollektivs darstellt und damit letztlich den erwarteten Gewinn Durch Versicherungsnahme ubertragt der Hausbesitzer eine Unsicherheit im Wert von 1 100 fur ein Entgelt von 120 auf das Versicherungskollektiv Dieser extreme Wertunterschied erlaubt es dass selbst wenn die Organisation des Kollektivs noch zusatzlich Kosten verursacht und auch noch ein angemessener Gewinnzuschlag erhoben wird dennoch durch die Versicherung ein hoher Nutzen fur das einzelne Wirtschaftssubjekt bewirkt wird Organisation der Versicherung BearbeitenWirtschaftliche Funktion der Versicherung Bearbeiten Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch Versicherung machte uberhaupt erst den fur die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte moglich deren grosse Zahl wiederum erst eine effektive Absicherung im Kollektiv ermoglicht Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden Versicherer als Organisator des Risikoausgleichskollektivs Bearbeiten Grundsatzlich lasst sich dieser Effekt stets auch durch ein gemeinschaftlich organisiertes Risikoausgleichskollektiv erzielen Doch sind solche in der Praxis im Hinblick auf die benotigte Zahl von Risiken meist nicht auf rein gemeinschaftlicher Basis ohne zentrale Koordination organisierbar Daher treten in einer Marktwirtschaft Unternehmer als Versicherer bezeichnet auf die solche Kollektive organisieren und sie damit als Dienstleister der Wirtschaft verfugbar machen Sie selbst machen sich den Risikoausgleichseffekt zunutze um die systematische Ubernahme von Risiken mit einem im Hinblick auf die Gewinnmoglichkeiten akzeptablen unternehmerischen Risiko durchzufuhren Die wesentlichen Merkmale eines solchen privatwirtschaftlich organisierten gewinnorientierten Versicherers sind Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten Versicherungsbeitrag Gegebenenfalls auftretende Schaden muss der Versicherer dann ausgleichen Der Versicherer stellt zur Absicherung hoherer Schaden Eigenkapital das demzufolge unter Risiko steht Sind die Beitrage hoher als die Schaden und ubrigen Aufwendungen des Versicherers verbleibt der Rest als Gewinn zur Entlohnung fur die Stellung dieses risikobehafteten Eigenkapitals Sind sie niedriger muss der Versicherer den Verlust aus dem Eigenkapital decken Soweit die Sicherheits oder Gewinnzuschlage in den Beitragen ein angemessenes Entgelt fur das Risiko des Eigenkapitals darstellt werden die Kapitalmarkte in dem Fall willens sein das verlorene Eigenkapital wieder zu ersetzen und damit kann der Versicherer das Geschaft fortsetzen Oft werden die Gewinne aber nicht ausgeschuttet sondern verbleiben beim Versicherer um die Eigenkapitalbasis und damit die Sicherheit des Versicherers zu erhohen Zugleich erhoht sich durch diese Thesaurierung von Gewinnen auch der Wert des Versicherers fur den Eigentumer Wegen des Risikoausgleichseffekts genugen dem Versicherer schon geringe Sicherheitszuschlage in den Beitragen und ein relativ niedriges Eigenkapital um das Geschaft mit ausreichender Sicherheit fur die Versicherungsnehmer und angemessenem Gewinn auf das Eigenkapital betreiben zu konnen Gegenseitigkeitsversicherung und Erwerbsversicherung Bearbeiten Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben Allerdings betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch ein reines Risikoausgleichskollektiv abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen meist Tierversicherungen z B Kuhgilden sondern erheben feste Beitrage nach dem Spekulationsprinzip Grundsatzlich gehoren aber die Gewinne und das Eigenkapital den Mitgliedern also den Versicherungsnehmern Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den agyptischen griechischen und romischen Begrabnisvereinen collegia tenuiorum die mittels regelmassiger Beitrage fur ein anstandiges Begrabnis ihrer Mitglieder und fur den Totenkult sorgten Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im fruhen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhaltnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfullung religioser politischer wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschliessenden Gilden und Genossenschaften die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoubernahme und Hilfeleistung bei Tod Brand Viehsterben Schiffbruch und Gefangennahme widmeten Im 17 und 18 Jahrhundert entstanden auf staatliche Initiative die ersten offentlich rechtlichen Versicherungsanstalten die ebenfalls nicht gewinnorientiert sind Sozialversicherung Bearbeiten Die Zweige der Sozialversicherungen konnen nur eingeschrankt zu den Versicherungen gezahlt werden da es sich nur um umlagefinanzierte Umlageverfahren staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beitrage nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt sondern von einer Generation fur die andere erbracht Generationenvertrag Sie bildet keine Ruckstellungen sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und ist damit nicht demographiefest Versicherbare Risiken BearbeitenDie versicherbaren Risiken sind sehr vielfaltig Voraussetzung ist allerdings dass sie sich nach statistisch fassbaren Gesetzmassigkeiten realisieren Daher sind beispielsweise Risiken die wesentlich auf dem Verhalten von Menschen beruhen wie wirtschaftlicher Erfolg einer Unternehmung Marktpreisrisiken oder vorsatzliches Verhalten nicht versicherbar Die versicherbaren Risiken lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren die allerdings keine exakten Grenzen haben biometrische Risiken darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfahigkeit Pflegebedurftigkeit Langlebigkeit und vorzeitigen Tod Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt Kostenrisiken beispielsweise Gerichtskosten Krankheitskosten werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt Schadensrisiken beispielsweise Feuer Unfall Diebstahl werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt beispielsweise Wohngebaudeversicherung Unfallversicherung Hausratversicherung Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedecktRechtsgrundlagen BearbeitenDie Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht das wiederum Versicherungsunternehmensrecht Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht Gestaltungen von Versicherungen BearbeitenDeckungsprinzipien Bearbeiten Fur die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet Das Umlageverfahren wird uberwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet Untypische Versicherungen Bearbeiten Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ahnlich nicht zuletzt auch deshalb weil Versicherungen ursprunglich vielfach Wett oder Lotteriecharakter hatten Allerdings dient das Glucksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen Ferner soll eine Versicherung die finanziellen Folgen eines bestimmten Ereignisses absichern dieses Ereignis ist jedoch das gewunschte Ziel bei einer Lotterie Der Spieler will den Gewinn ja nicht verhindern sondern moglichst erringen Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontine bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Uberlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko Fur die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhohung der Rendite fur die Uberlebenden genutzt Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorlaufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen Die insbesondere in Frankreich ublichen Kapitalisierungsgeschafte Sparversicherungen franzosisch Contrats de capitalisation sind ebenfalls keine Lebens Versicherungen im eigentlichen Sinn da hier ausschliesslich ein Sparvorgang vorliegt Versicherung im Kontext des Risikomanagements BearbeitenBevor ein Risiko richtig versichert werden kann muss es erkannt bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden Mit diesem Prozess welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich das Risikomanagement Risikomanagement ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken Eine generelle einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit Die Komponenten eines Risikos sind Ein Wert Sache Person Prozess System Zustand Die Gefahren denen der Wert ausgesetzt ist Die Auswirkungen wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht direkte und indirekte finanzielle sowie nichtfinanzielle Auswirkungen Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Haufigkeit Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt als Begriff fur alle welche sich mit versicherbaren Risiken befassen kummert sich primar um die durch einen Versicherer versicherbaren Risiken diese sind nur ein Teil aller Risiken Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen Ausserdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrierende oder erganzende Techniken wie die Verbriefung die zur finanziellen Absicherung von Risiken den Kapitalmarkt anzapft Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere uberwalzbar wie das Risiko des Unternehmers dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat konnte man dieses Risiko voll abwalzen hatte man auch kein Recht auf einen Gewinn Denn der Gewinn ist der Lohn fur eingegangene Risiken Das Risikomanagement beschaftigt sich mit der Frage nach den richtigen Instrumenten und Methoden im Umgang mit Risiken Mogliche Massnahmen sind zum Beispiel Risikohaufigkeit reduzieren planmassiger Umgang mit der Situation wenn sich Risiko verwirklicht einen Teil der finanziellen Auswirkungen selbst tragen einen Teil versichern Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmassig umgegangen werden Rechtliche Ausgestaltung der Versicherung BearbeitenVersicherungsschutz wird im Rahmen eines besonderen Rechtsverhaltnisses des Versicherungsverhaltnisses gewahrt Der Versicherungsschutz gewahrende ist der Versicherer der Versicherungsschutz erhaltende ist der Versicherungsnehmer Versicherungsverhaltnisse konnen durch Vertrag Gesetz oder seltener Gerichtsentscheidung begrundet werden Da Versicherung definitionsgemass auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv erfolgt sind die Versicherer bemuht grosse Zahlen moglichst ahnlicher Versicherungsverhaltnisse zu begrunden die sich nur durch die unvermeidliche Individualitat der einzelnen Risiken unterscheiden Daher sind die Versicherungsverhaltnisse deren Risiken in einem Kollektiv ausgeglichen werden sollen grundsatzlich identisch ausgestaltet und unterscheiden sich nur durch das individuell abgesicherte Risiko Hierzu gestalten die Versicherer fur einen bestimmten Typ von Versicherungsverhaltnissen einheitliche Bedingungen die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen die eine moglichst grosse Einheitlichkeit der auf dieser Basis begrundeten Versicherungsverhaltnisse bewirken Diese Typen von moglichen Versicherungsverhaltnissen die ein Versicherer anbietet werden von den Versicherern auch als Produkte bezeichnet Da Versicherung ein kollektives Geschaft ist produziert der Versicherer nicht einzelne Versicherungsverhaltnisse sondern die Kollektive Daher ist dies wirtschaftlich sein Produkt Der Produktbegriff wird hier aber auch zugleich im weiteren Sinn verwendet der sich nicht auf das einzelne Wirtschaftsgut oder die einzelne Dienstleistung bezieht sondern sich auf das Fertigungsverfahren oder den Typ von im Massenfertigungsverfahren hergestellten Einzelprodukten bezieht Diese Produkte waren oder sind teilweise noch Gegenstand der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherung In dem Fall ist das Produkt der zum Teil staatlich beaufsichtigte Versicherungstarif Klassifikation von Versicherungsformen BearbeitenEs existieren verschiedene Moglichkeiten um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen Sechs solcher Gruppierungsansatze sind nachfolgend dargestellt Individual und Sozialversicherung Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages Die Sozialversicherung entsteht durch Gesetz auf Grund bestimmter Umstande z B durch abhangige Erwerbstatigkeit Ausbildung oder andere geschutzte Umstande Personen und Nichtpersonenversicherungen Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens die Kranken und die Unfallversicherung Zu Nichtpersonenversicherungen werden Sach und Vermogensversicherungen gerechnet Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung etc Schadens und Summenversicherungen Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die konkrete meist nachzuweisende Hohe des tatsachlich angefallenen Schadens Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung Typische Schadensversicherungen sind die Kranken die Hausrat die Haftpflicht und die Ruckversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme ohne dass ein tatsachlicher Schaden konkretisiert werden musste Summenversicherungen sind fast immer Personenversicherungen bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung daneben steht noch die Unfallversicherung Gelegentlich gibt es auch Tierversicherungen oder im Ausland Kfz Versicherungen in der Form der Summenversicherung Die Neuwertversicherung bei der ohne Rucksicht auf den Wert des zerstorten Objekts immer der Wiederbeschaffungswert eines neuen Objekts erstattet wird ist ein Grenzfall zwischen Schaden und Summenversicherung Aktiven und Passivenversicherungen Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen Aktivenversicherung schutzen Sachwerte die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen Beispiele sind Gebaudeversicherung oder Kaskoversicherung Passivenversicherungen schutzen die Haftung gegenuber Dritten das heisst es wird die Passivseite einer Bilanz geschutzt beispielsweise durch eine Produkt oder eine Kraftfahrt Haftpflichtversicherung Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise Wahrend es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt der Schaden wird bei erheblicher Unterversicherung nur im Verhaltnis Versicherungssumme zum Wert des beschadigten Gegenstandes ersetzt gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung das heisst der Schaden wird immer in voller Hohe bis zum Erreichen der vereinbarten Deckungssumme ersetzt Nach der Art des versicherten RisikosEs werden verschiedene Risikoarten unterschieden und auf dieser Basis werden entsprechende Versicherungen in Versicherungsarten und weiter in Versicherungssparten bzw zweige und Versicherungszweiggruppen zusammengefasst Lebens und Nicht Lebensversicherung Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung die keine Teilschaden abdeckt und durch meist langfristige Vertrage charakterisiert ist Auf Grund des versicherten Risikos sind keine Mehrfachschaden pro Risiko moglich aber sie ist moglicherweise von Zufallsschwankungen betroffen Bei Versicherungsfall ist die Abwicklung recht schnell aufgrund der einfach zu beweisenden Sachlage Totenschein die Beitrage begrunden sich auf gutem statistischem Material Die Nicht Lebens Versicherung deckt auch Teilschaden und Mehrfachschaden ab Eine Abwicklung eines Versicherungsfalles kann recht langwierig werden da alle Schaden bewiesen werden mussen evtl durch Gutachten etc Meist handelt es sich um kurz bis mittelfristige Vertrage die anfallig fur Kosteninflation sind Sie sind stark anfallig fur Zufallsschwankungen Wind amp Wetter Siehe auch BearbeitenIndividualversicherung PflichtversicherungWeblinks BearbeitenGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e V GDV Verbraucherservice der deutschen Versicherer Verband der Versicherungsunternehmen Osterreichs Uberblick und Informationen zur Branche in Osterreich Schweizerischer Versicherungsverband SVV Bund der Versicherten e V der deutsche Bund der Versicherten ist ein unabhangiger Verbraucherschutzverein zur Versicherungsberatung Linkliste des Fachbereichs Versicherungswesen der FH Koln Zusammenfassung verschiedener privater Versicherungen Museum der deutschen Versicherungswirtschaft zur Geschichte der Versicherung Forschungsstelle fur Versicherungswesen Westfalische Wilhelms Universitat Munster zu Entwicklungen im Versicherungsrecht Linkkatalog zum Thema Versicherungen bei curlie org ehemals DMOZ Peter Borscheid Mit Sicherheit leben Zur Geschichte und Gegenwart des Versicherungswesens In Zeithistorische Forschungen Studies in Contemporary History 7 2010 S 188 202 Einzelnachweise Bearbeiten Alfred Manes Encyclopaedia of the Social Sciences Vol 8 1932 S 95 Karl Hax Grundlagen des Versicherungswesens 1964 S 1 Dieter Farny Versicherungsbetriebslehre 1995 S 13Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063173 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherung Kollektiv amp oldid 235629577