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Als Versicherungswert gilt in der Sach und Schadenversicherung der Betrag den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles fur die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Transport und Summenversicherung 4 Gebaudeversicherung 5 Wirtschaftliche Aspekte 6 International 7 Literatur Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDiese Legaldefinition des 88 Versicherungsvertragsgesetz VVG verdeutlicht dass der Versicherungswert auf die Sachversicherung Sachgesamtheiten und die Schadenversicherung beschrankt ist Eintretende versicherte Sachschaden werden nur bis zur Hohe der Versicherungssumme vom Versicherer reguliert Deshalb sollte hier die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen 1 Rechtsfragen BearbeitenDer Rechtsbegriff Versicherungswert kommt im VVG haufig vor die Legaldefinition des 88 VVG beschreibt ihn bei einer Sachversicherung als den Betrag den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles fur die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat Nach ihm bemisst sich eine Uberversicherung 74 VVG wenn die Versicherungssumme uber dem Versicherungswert liegt und die Unterversicherung 75 VVG mit einer unter dem Versicherungswert liegenden Versicherungssumme Der Versicherungswert darf auch durch Schatzung Taxe ermittelt werden 76 VVG Transport und Summenversicherung BearbeitenIn der Transportversicherung gilt als Versicherungswert der gemeine Handelswert oder der gemeine Wert den die Guter am Ort der Absendung bei Beginn der Versicherung haben zuzuglich der Versicherungskosten der Transportkosten die bis zur Annahme der Guter durch den Beforderer entstehen und der endgultig bezahlten Fracht 136 Abs 1 VVG Wahrend bei der Summenversicherung nur die Versicherungssumme leistungsbegrenzend wirkt tritt bei Schadenversicherungen die Schadenshohe als zweiter leistungsbegrenzender Faktor hinzu 2 Ist mithin der Schaden niedriger als die Versicherungssumme wird nur der Schaden ersetzt Gebaudeversicherung BearbeitenDer Versicherungswert oder Feuerversicherungswert oder Versicherungswert 1914 ist eine Rechengrosse bei Gebaudeversicherungen Er ist der fiktive Wiederaufbauwert Neuwert bezogen auf das Jahr 1914 und wird in Mark M gerechnet Wenn das Gebaude so wie es heute steht 1914 gebaut worden ware hatte es so viel gekostet Ruckrechnung Der Versicherungswert wird von der Versicherungsgesellschaft mit dem Preis der Versicherung multipliziert Das ergibt die Versicherungspramie die der Kunde pro Jahr bezahlen muss Berechnung des VersicherungswertsDer Versicherungswert wird wie folgt berechnet Versicherungswert Jahr Neubauwert Baukostenindex Jahr displaystyle text Versicherungswert text Jahr frac text Neubauwert text Baukostenindex text Jahr nbsp Wiederaufbauwert Jahr Versicherungswert Baukostenindex Jahr displaystyle text Wiederaufbauwert text Jahr text Versicherungswert cdot text Baukostenindex text Jahr nbsp Der B a u k o s t e n i n d e x 2005 displaystyle mathrm Baukostenindex mathrm 2005 nbsp betragt 10 45 EUR M Haufig wird der Baukostenindex zur Basis 100 angegeben Er muss durch 100 geteilt werden sofern die obige Formel angewendet wird Bis zur Euroeinfuhrung hatte der Baukostenindex die Einheit DM M Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDer Versicherungswert ist der tatsachliche Wert einer Sache oder Sachgesamtheit ohne Berucksichtigung etwaiger Liebhaberwerte 3 Ob hierbei ein Zeitwert oder Neuwert zugrunde zu legen ist hangt von den Versicherungsbedingungen oder dem Versicherungsvertrag ab Zeitwert ist der Wert unmittelbar vor dem Schadensfall unter Berucksichtigung von Abnutzung und Alter beim Neuwert werden die Wiederbeschaffungskosten fur Sachen gleicher Art und Gute herangezogen 4 Ist die beschadigte Sache reparabel gehoren die Reparaturkosten zum Versicherungswert Gedeckt sind diese Reparaturkosten wenn der Versicherungswert dem Neuwert entspricht und letzterer hoher ist als die Reparaturkosten 5 Steigt der Versicherungswert erheblich und ohne Anpassung der Versicherungssumme so wird im Schadenfall die Entschadigung proportional zur Relation Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert vermindert es liegt Unterversicherung vor Sinkt der Versicherungswert gegenuber der Versicherungssumme wird im Falle eines Totalschadens lediglich die Schadenshohe entschadigt und nicht die Versicherungssumme Uberversicherung Da sich die Versicherungspramie an der zu hohen Versicherungssumme orientiert wird eine zu hohe Pramie gezahlt Die Entschadigungshohe entspricht dann der Schadenshohe wenn die Versicherungssumme den gleichen Betrag wie der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens ausweist 6 International BearbeitenIm Fall der Gebaudewertermittlung in der Schweiz sind die Begriffe Brandlagerwert und Katasterwert zu beachten Der Brandlagerwert ist ein Zeitwert des Gebaudes welcher auf das Jahr 1939 zuruck gerechnet wird Dieses Jahr entspricht dem Index 100 Darauf aufbauend ist der Katasterwert welcher eine Besteuerung des Gebaudes beschreibt Der Steuersatz besteht aus dem Brandlagerwert und einem je nach Gemeinde unterschiedlich festgelegten Zuschlag In Osterreich kann nach 57 A VVG der Versicherungswert durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag Taxe festgesetzt werden Die Taxe gilt auch als der Wert den das versicherte Interesse zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles hat es sei denn dass sie den wirklichen Versicherungswert in diesem Zeitpunkt erheblich ubersteigt Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe so haftet der Versicherer auch wenn die Taxe den Versicherungswert erheblich ubersteigt fur den Schaden nur nach dem Verhaltnis der Versicherungssumme zur Taxe Literatur Weblinks BearbeitenLiteratur uber Versicherungswert im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Ermittlung des Versicherungseinheitswerts 1914 fur Wohngebaude Online Rechner Einzelnachweise Bearbeiten Walter Grosse Heinz Leo Muller Lutz Reimer Schmidt Hrsg Gabler Versicherungsenzyklopadie Band 3 Rechtslehre des Versicherungswesens 1991 S 150 Walter Grosse Heinz Leo Muller Lutz Reimer Schmidt Hrsg Gabler Versicherungsenzyklopadie Band 3 Rechtslehre des Versicherungswesens 1991 S 150 Andreas Domeyer Spezielle Versicherungen des privaten des gewerblichen und des Industriegeschafts 2005 S 207 Andreas Domeyer Spezielle Versicherungen des privaten des gewerblichen und des Industriegeschafts 2005 S 207 Andreas Domeyer Spezielle Versicherungen des privaten des gewerblichen und des Industriegeschafts 2005 S 235 Jurgen Krumnow Ludwig Gramlich Hrsg Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 2000 S 1343Normdaten Sachbegriff GND 4117360 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungswert amp oldid 223411067