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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz fur Transportguter Guterversicherung 130 Abs 1 VVG und Transportmittel Kaskoversicherung 130 Abs 2 VVG hinsichtlich der Gefahren bei der Beforderung und Zwischenlagerung von Gutern angeboten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Transportversicherer und Allgemeine Versicherungsbedingungen 3 Haftung und Deckung 3 1 Guterversicherung 3 2 Verkehrshaftpflichtversicherung 4 Transportversicherungspolice 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weiterfuhrende Zeitschriftenaufsatze zu einzelnen Transportbereichen und versicherungen 8 WeblinksAllgemeines BearbeitenJe nach Art der Interessenlage der am Transport Beteiligten je nach Art der Transportguter und Transportmittel der allgemeinen oder speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken und analog der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen und einschrankungen der Verkehrstrager werden adaquate Versicherungen erforderlich Der Versicherungsmarkt halt ein breites Angebot bereit was kaum ein Transportrisiko unversicherbar erscheinen lasst Kostenfrage Die klassische Transportversicherung unterscheidet Schutzkriterien wie Transportweg versichertes Interesse und Versicherungsdauer Transportversicherer und Allgemeine Versicherungsbedingungen BearbeitenTransportversicherer sind Risikotrager aus der Gefahrengemeinschaft Transport und Guterverkehr Sie fassen das Risiko Transportgefahr zusammen und wandeln es fur den die Versicherungsnehmer in kalkulierbare Kosten um Transportversicherung Transportversicherungen sind eine der altesten Versicherungsarten uberhaupt Seeversicherung Die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Transportversicherung sind die DTV Guterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung von 2011 kurz DTV Guter 2011 und fur die Guterversicherung Transportversicherung im engeren Sinne und die DTV ADS 2009 fur die Kaskoversicherung Versicherung des Transportmittels Fur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Verkehrshaftpflichtversicherung 100 VVG im Transportwesen werden uberwiegend die DTV VHV zu Grunde gelegt Die aktuelle Fassung ist die DTV VHV 2003 2011 Fur die Verwendung aller Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt grundsatzlich dass sie als Allgemeine Geschaftsbedingungen AGB grundsatzlich geregelt in 305 ff BGB nur begrenzte Gestaltungsfreiheit fur den Verwender ermoglichen Sie sind z B unwirksam 307 BGB wenn sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen oder nicht klar und verstandlich sind Wahrend die Versicherungsbedingungen des Binnentransports Landtransport und Binnenschifftransport den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes 130 ff VVG unterliegen ist die Seeversicherung davon ausgenommen 209 VVG Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen ADS unterlagen fruher den Vorschriften des Handelsgesetzbuches HGB sind dort aber im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes herausgenommen worden ohne sie im neuen VVG aufzunehmen Der Grund fur diese Sonderstellung der ADS war die Befurchtung dass ein gesetzlicher Uberbau zu Lasten der deutschen Transportwirtschaft ginge die von einer hohen Internationalitat gepragt ist Subsidiar findet aber auf alle Bereiche des Transportrechtes das BGB Anwendung Haftung und Deckung BearbeitenGuterversicherung Bearbeiten Eine Guterversicherung Transportversicherung im engeren Sinne kommt grundsatzlich fur Schaden auf fur die ein Frachtfuhrer haftet Der Frachtfuhrer haftet fur Schaden durch Verlust und Beschadigung an den beforderten Gutern von der Ubernahme bis zur Ablieferung oder der Uberschreitung der Lieferfrist 425 HGB bis zur Grenze des unabwendbaren Ereignisses 426 HGB Er haftet nicht fur die in 427 HGB geregelten besonderen Ausschlussgrunde z B die ungenugende Verpackung durch den Absender und Schaden die auf Grund der naturlichen Beschaffenheit des Gutes entstanden sind insbesondere Bruch Rost innerer Verderb Austrocknen normaler Schwund Die Guterversicherung ubernimmt gemass den Bedingungen des Versicherungsvertrages die Deckung des Schadens Regelmassig schliesst sie dabei Gefahren von der Deckung aus die durch Krieg Kernenergie und Arbeitsunruhen entstanden sind Weitere Voraussetzung ist dass es sich um eine Gefahr Ungewissheit und Unvorhersehbarkeit erforderlich gehandelt haben muss die den Schaden verursacht hat Abweichend von den Vorschriften des VVG fuhrt bereits einfaches Verschulden des Versicherungsnehmers hier des Frachtfuhrers zur Leistungsfreiheit des Versicherers Anspruche aus dem Versicherungsvertrag verjahren anders als nach den Vorschriften des BGB gemass 41 ADS nach funf Jahren Auch die Vorschriften des VVG weisen fur die Transportversicherung einige Besonderheiten auf Anders als in 19 Abs 2 VVG geregelt kann nach 131 Abs 1 VVG der Versicherer bei der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht vom Versicherungsvertrag zurucktreten mit ruckwirkender Aufhebung sondern nur innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag kundigen und die Leistung verweigern 132 VVG andert das grundsatzliche Verbot des 23 VVG fur den Versicherungsnehmer nach Abgabe seiner Erklarung keine Gefahrerhohung mehr vornehmen zu durfen fur die Transportversicherung ab Der Versicherungsnehmer ist allerdings verpflichtet die Gefahrerhohung dem Versicherer unverzuglich anzuzeigen 132 Abs 1 Satz 2 VVG wenn er die Versicherungsleistung im Versicherungsfall nicht riskieren will 132 Abs 2 VVG Die DTV Guter ermoglicht dem Versicherer fur den Fall der Gefahrerhohung die Pramie der Gefahrerhohung entsprechend zu erhohen 133 VVG entbindet den Versicherer von seiner Leistungspflicht wenn der Versicherungsnehmer ein anderes Transportmittel als vereinbart nutzt oder die Guter umladt obwohl ein direkter Transport vereinbart ist Ist kein bestimmtes Transportmittel vereinbart wird der Versicherer nach 134 VVG leistungsfrei wenn der Versicherungsnehmer vorsatzlich oder grob fahrlassig ein ungeeignetes Transportmittel einsetzt und dies ursachlich fur den Versicherungsfall oder den Umfang der Leistungspflicht wird Verkehrshaftpflichtversicherung Bearbeiten Ein Frachtfuhrer haftet nicht nur fur Schaden die durch ihn verschuldet werden allgemeines Verschuldensprinzip im deutschen Schadensersatzrecht sondern zusatzlich und verschuldensunabhangig fur die besondere Betriebsgefahr die von seinen Transportmitteln ausgeht 7a GuKG schreibt dem Frachtfuhrer vor fur Transporte innerhalb Deutschlands eine besondere Haftpflichtversicherung abzuschliessen Auch in den Fallen in denen dem Frachtfuhrer der Abschluss einer Pflichthaftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben ist er aber dennoch eine solche Versicherung abschliesst werden die Vorschriften der 100 ff VVG angewandt Unter Guterverkehr wird nach 1 Abs 1 GuKG die geschaftsmassige oder entgeltliche Beforderung von Gutern mit Kraftfahrzeugen die einschliesslich Anhanger ein hoheres zulassiges Gesamtgewicht als 3 5 t haben verstanden 2 GuKG regelt dazu Ausnahmen Eine Verkehrshaftpflichtversicherung deckt im Versicherungsfall die Schadensersatzanspruche Dritter und hat unbegrundete haftungsrechtliche Anspruche abzuwehren und damit dem Versicherungsnehmer auch Rechtsschutz zu gewahren Transportversicherungspolice BearbeitenDie Transportversicherungspolice ist ein Versicherungsschein Police die als Rechtsbegriff im Handelsrecht auftaucht Gegenuber anderen Versicherungspolicen ist sie eine Besonderheit weil sie als Warenbegleitpapier ein geborenes Orderpapier des 363 Abs 2 HGB darstellt wenn sie die Orderklausel enthalt Dann ist sie durch Indossament ubertragbar so dass der ursprungliche Versicherungsnehmer Verkaufer Exporteur sie im Vorlauf auf den Versandspediteur dieser sie im Hauptlauf auf den Hauptspediteur und dieser sie im Nachlauf auf den Empfangsspediteur ubertragen kann Der jeweilige legitimierte Inhaber der Transportversicherungspolice ist berechtigt bei einem Transportschaden des Frachtguts durch Vorlage beim Versicherer von diesem den Schaden bis zur Hohe der Versicherungssumme ersetzt zu bekommen Die Transportversicherungspolice ist aber kein Traditionspapier sondern das Eigentum am Frachtgut geht nach kaufvertragsrechtlichen Bedingungen auf den Kaufer Importeur uber unabhangig davon wer Inhaber der Transportversicherungspolice ist Siehe auch BearbeitenInstitute Cargo Clauses Deckungskonditionen Protection and Indemnity ADS Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen Lloyd s of LondonLiteratur BearbeitenLiteratur uber Transportversicherung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Manfred Lange Markus O Robold Sachversicherungen fur private und gewerbliche Kunden Fach und Fuhrungskompetenz fur die Assekuranz Produktmanagement darin Guterversicherung nach den DTV Guter 2000 2 Auflage Versicherungswirtschaft Karlsruhe 2014 ISBN 978 3 89952 735 3 Bernhard Hector ADSp und die Speditions und Transportversicherung Erweiterte Kommentierung aktuelle Versicherungslosungen neue Marktubersicht Praxistipps 2 Auflage Deutscher Verkehrs Verlag Hamburg 2003 ISBN 3 87154 288 1 Eugen von Liebig Die Transportversicherung 2 Teile Teil 1 Die Seeversicherung Guttentag Berlin 1914 De Gruyter ISBN 978 3112017319 Kai Umbach Das grenzuberschreitende Geschaft in der See und Transportversicherung von Ende des 19 Jahrhunderts bis in die 1990er Jahre ein internationaler Gewerbezweig auf dem Weg hin zu globalisierten Verhaltnissen Diss Marburg 2008 Volltext Karl Heinz Thume Harald de la Motte Henning C Ehlers Hrsg Gunter Bauer u a Bearb Transportversicherungsrecht Kommentar 3 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 74992 6Weiterfuhrende Zeitschriftenaufsatze zu einzelnen Transportbereichen und versicherungen BearbeitenKarl Heinz Thume Versicherungen des Transports Einfuhrung transpr 2006 1 Zeitschrift Transportrecht online Henning C Ehlers Transportversicherung Guterversicherung Versicherung politischer Gefahren transpr 2006 7 online Peter Reiff Sinn und Bedeutung von Pflichthaftpflichtversicherungen transpr 2006 15 online Henning C Ehlers Auswirkungen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes VVG auf das Transportversicherungsrecht transpr 2007 5 online Klaus Heuer Die Haftung des Spediteurs und des Lagerhalters als Grossrisiko i S des 187 VVG transpr 2007 55 Sarah Krins Haftung und Versicherung in der Kontraktlogistik Ein Uberblick transpr 2007 269 Sven Oliver Schneider Die Auswirkungen der verabschiedeten Neuregelung des VVG auf das Seeversicherungsrecht transpr 2007 300 Joel Goetz Sven Gerhard Die Allgemeinen Bedingungen fur die Kasko Versicherung von Wassersportfahrzeugen 2008 im Uberblick transpr 2009 15 Elmar Schleif Die Seeversicherung in der VVG Reform transpr 2009 18 Erwin Abele Verkehrshaftungsversicherung und laufende Versicherung nach 210 VVG transpr 2009 60 Thomas Nintemann Die Nebeninteressenfrachtausfallversicherung Alle Risiken transpr 2009 70HinweisBei alterer Literatur sind die mit der zum 1 Januar 2008 in Kraft getretenen Reform des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes VVG einhergehenden Anderungen zu beachten Weblinks BearbeitenTransport Informations Service Fachinformationen zur Transportversicherung Transportversicherung von A bis Z Abkurzungen und Fachausdrucke Urteilsdatenbank zum TransportversicherungNormdaten Sachbegriff GND 4060698 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Transportversicherung amp oldid 235165118