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Der Versicherungsschein oder Versicherungspolice in Osterreich Versicherungspolizze kurz Police oder Polizze ist im Versicherungswesen eine Urkunde in der die Verbriefung eines Versicherungsvertrags erfolgt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Etymologie 3 Rechtsfragen 3 1 Qualifiziertes Legitimationspapier 3 2 Transportversicherungspolice 4 Policendarlehen 5 International 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Versicherungsvertrag ist meist ein umfassendes Vertragswerk einschliesslich Allgemeine Versicherungsbedingungen das in verkurzter Form als Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer ausgehandigt wird Die Police enthalt insbesondere den Versicherungsnehmer und eine etwaige andere versicherte Person die Versicherungsart Versicherungsnummer die Bedingungen des Versicherungsschutzes Versicherungssumme Versicherungswert Versicherungspramie und Versicherungsbeginn Ausserdem konnen im Versicherungsschein auch Bezugsrechte Verpfandungen oder Abtretungen zugunsten Dritter eingetragen sein beispielsweise an Kreditinstitute zu deren Gunsten im Schadensfall die Versicherungssumme ausbezahlt werden soll Etymologie BearbeitenDas Wort Police stammt aus den Worten fur Nachweis Bestatigung lateinisch apodixa das im 14 Jahrhundert als Versicherungsschein in Italien auftauchte italienisch polizza 1 Im Jahre 1565 ubernahm ihn die franzosische Sprache franzosisch police 2 von der aus sie 1611 als Lehnwort und Synonym fur den Versicherungsschein Eingang in ein deutsches Worterbuch fand Hier tauchte sie erstmals als policcen darauf sie Schiffe versichern lassen auf 3 Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 verlangte dass sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages der Versicherer gegen Bezahlung der bedungenen Pramie den Versicherungsbrief oder die Police nach den festgesetzten Bedingungen ausfertigen und unterschreiben muss II 8 2006 APL 4 Noch heute ist in Osterreich an Stelle des Versicherungsscheins in der Umgangssprache das Wort Versicherungspolizze gebrauchlich in der Schweiz entsprechend Versicherungspolice Rechtsfragen BearbeitenDer Versicherungsnehmer hat nach 3 Abs 1 VVG Anspruch auf Ausstellung eines Versicherungsscheins der die wesentlichen Bestandteile des Versicherungsvertrags beinhalten muss Als Form sieht das Gesetz die Textform vor 3 Abs 1 VVG Kommt die Police abhanden oder wird vernichtet muss sie fur kraftlos erklart werden was den Versicherer zur Neuausstellung verpflichtet 3 Abs 3 VVG Qualifiziertes Legitimationspapier Bearbeiten In 4 Abs 1 VVG sieht das Gesetz die Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde auf den Inhaber vor und erklart 808 BGB fur anwendbar Hierdurch erhalt der Versicherer die Berechtigung an jeden Inhaber des Versicherungsscheins mit schuldbefreiender Wirkung leisten zu durfen ohne aber diesem gegenuber zur Leistung verpflichtet zu sein Der Versicherer darf den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen uber alle Anspruche aus dem Versicherungsvertrag zu verfugen Damit ist der Versicherungsschein ein qualifiziertes Legitimationspapier im Sinne des 808 BGB 5 Dadurch wird der Aussteller grundsatzlich dann von seiner Leistungspflicht befreit wenn er an den Inhaber des Versicherungsscheins leistet auch wenn dieser zum Empfang der Leistung nicht berechtigt ist Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung nur wenn der Aussteller die mangelnde Verfugungsberechtigung des Inhabers positiv gekannt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat 6 Die Vorschrift des 4 Abs 1 VVG verhindert daruber hinaus die Gestaltung des Versicherungsscheins zu einem reinen Inhaberpapier weil sie 808 BGB fur anwendbar erklart Daneben ist die Versicherung berechtigt den Urkundeninhaber hinsichtlich anderer Verfugungen uber Rechte aus dem Versicherungsvertrag als berechtigt anzusehen Denn die Legitimationswirkung des 808 Abs 1 Satz 1 BGB erstreckt sich auch auf die vertraglich versprochenen Leistungen 7 Vertraglich versprochene Leistung ist bei einer Lebensversicherung nicht nur die Leistung der Versicherungssumme im Versicherungsfall Vertraglich versprochen ist auch die Leistung des Ruckkaufswertes nach Kundigung des Vertrages 176 VVG denn das Recht auf den Ruckkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme 8 Demgemass erstreckt sich die Legitimationswirkung eines Versicherungsscheins als Urkunde im Sinne des 808 BGB auch auf das Kundigungsrecht um den Ruckkaufswert zu erlangen Die Versicherung kann den Inhaber des Versicherungsscheins deshalb schon nach 808 BGB als zur Kundigung berechtigt ansehen wenn dieser die Auszahlung des Ruckkaufswertes verlangt Die blosse Ubergabe der Police ist zur Ubertragung der Rechte aus der Lebensversicherung weder erforderlich noch ausreichend weil die Police lediglich ein Rektapapier ist Wie beim Sparbuch ist vielmehr eine Ubertragung der Anspruche aus der Police im Wege eines Abtretungsvertrages und die nachfolgende Ubergabe der Police an den neuen Glaubiger notwendig Bei Lebensversicherungen ist zudem im Falle ihrer Abtretung die Anzeige der Abtretung an den Versicherer zur Rechtswirksamkeit erforderlich das ergibt sich aus dem absolut geltenden Abtretungsverbot des 13 Abs 3 Allgemeine Lebensversicherungsbedingungen 9 Wegen der rechtlichen Ausgestaltung der Versicherungspolice als qualifiziertes Legitimationspapier darf die Versicherung trotz rechtswirksamer Ubertragung nur gegen Vorlage der Police leisten Transportversicherungspolice Bearbeiten Eine Besonderheit ist die Transportversicherungspolice die als Warenbegleitpapier ein geborenes Orderpapier des 363 Abs 2 HGB darstellt wenn sie die Orderklausel enthalt Dann ist sie durch Indossament ubertragbar so dass der ursprungliche Versicherungsnehmer Verkaufer Exporteur sie im Vorlauf auf den Versandspediteur dieser sie im Hauptlauf auf den Hauptspediteur und dieser sie im Nachlauf auf den Empfangsspediteur ubertragen kann Der jeweilige legitimierte Inhaber der Transportversicherungspolice ist berechtigt bei einem Transportschaden des Frachtguts durch Vorlage beim Versicherer von diesem den Schaden ersetzt zu bekommen Die Transportversicherungspolice ist aber kein Traditionspapier sondern das Eigentum am Frachtgut geht nach den Lieferungs und Zahlungsbedingungen auf den Kaufer Importeur uber unabhangig davon wer Inhaber der Transportversicherungspolice ist Policendarlehen Bearbeiten Hauptartikel Policendarlehen Das Policendarlehen ist ein Verbraucherkredit bei dem der Ruckkaufswert einer Lebensversicherung als Kreditsicherheit fur die Gewahrung eines Darlehens durch den Versicherer verwendet wird Die Tilgung kann durch Aufrechnung mit der falligen Versicherungssumme erfolgen International BearbeitenWahrend in der osterreichischen Umgangssprache Polizze verwendet wird lautet der Rechtsbegriff wie in Deutschland Versicherungsschein Dieser ist eine vom Versicherer unterzeichnete Urkunde uber den Versicherungsvertrag 3 Abs 1 A VVG Die Annahme des Versicherungsvertrages erfolgt zumeist durch Zusendung der Polizze 1a Abs 2 A VVG Die Polizze ist die Beweisurkunde uber den Inhalt des Versicherungsvertrages und kann formfrei abgeschlossen werden Weicht die Polizze vom Antrag ab kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats ab Empfang schriftlich widersprechen auch dann wenn er auf die Abweichung aufmerksam gemacht wurde 5 A VVG In der Schweiz ist der Versicherer nach Art 11 CH VVG gehalten dem Versicherungsnehmer eine Police mit den Rechten und Pflichten auszuhandigen Stimmt der Inhalt der Police oder der Nachtrage zu derselben mit den getroffenen Vereinbarungen nicht uberein so hat der Versicherungsnehmer nach Art 12 CH VVG binnen vier Wochen nach Empfang der Urkunde deren Berichtigung zu verlangen da widrigenfalls ihr Inhalt als von ihm genehmigt gilt Der Anspruch aus einer Personenversicherung kann gemass Art 75 CH VVG weder durch Indossierung noch durch einfache Ubergabe der Police abgetreten oder verpfandet werden Abtretung und Verpfandung bedurfen zu ihrer Gultigkeit vielmehr der Schriftform und der Ubergabe der Police sowie der schriftlichen Anzeige an den Versicherer In den englischsprachigen Landern ist der Versicherungsschein englisch insurance policy ein Dokument das die wichtigsten Merkmale eines Versicherungsvertrags englisch policy contract wiedergibt Weblinks BearbeitenLiteratur uber Versicherungsschein im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek nbsp Wiktionary Police Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary Versicherungspolice Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 209 Erika Branys Homonyme Substantive im Neuenglischen Ein Beitrag zum Leben der Worter 1938 S 103 Alfred Schirmer Worterbuch der deutschen Kaufmannssprache auf geschichtlichen Grundlagen 1611 S 144 Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten Dritter Teil 1794 S 645 BGH Urteil vom 24 Februar 1999 Az IV ZR 122 98 VersR 1999 700 BGHZ 28 368 371 BGHZ 64 278 BGHZ 45 162 BGHZ 112 387Normdaten Sachbegriff GND 4188009 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungsschein amp oldid 223668859