www.wikidata.de-de.nina.az
Das Bezugsrecht dient in Versicherungsvertragen insbesondere der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung dazu den Empfanger der Versicherungsleistung fur den Versicherungsfall festzulegen Ublich ist dass Bezugsrechte bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vermerkt werden Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatze 2 Ausgestaltung 3 Un Widerruflichkeit 4 Tod des Bezugsberechtigten 5 Tod des Versicherungsnehmers 6 Literatur 7 EinzelnachweiseGrundsatze BearbeitenAnspruche auf Leistungen aus einem Vertrag stehen grundsatzlich dem Versicherungsnehmer zu In manchen Fallen ist dies aber nicht sinnvoll beispielsweise dann wenn Versicherungen auf den Tod des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden Da der Versicherungsnehmer dann nicht mehr lebt ist Ziel einen versorgungsbedurftigen Hinterbliebenen zu bedenken In wieder anderen Fallen soll das Bezugsrecht auch im Erlebensfall zugunsten eines ausgesuchten Dritten greifen Schliesst ein Vater eine Berufsunfahigkeitsversicherung fur sein Kind ab soll dieses bei Berufsunfahigkeit die vereinbarte Berufsunfahigkeitsrente beziehen Das Kind ist dann versicherte Person und Bezugsberechtigter der im Vertrag verbrieften Leistungen Den Versicherungsnehmer kann die Pflicht treffen Leistungen aus einem Versicherungsvertrag einem Dritten zukommen zu lassen z B bei einer Feuerversicherung fur eine kreditgesicherte Immobilie Hypothekengeber oder bei einer Vollkaskoversicherung dem Leasinggeber fur das Auto Ausgestaltung BearbeitenDem Bezugsberechtigten wird ein Anspruch auf Zahlung eingeraumt die bei Eintritt des Versicherungsfalls fallig wird Der Versicherungsnehmer verliert mit dem Eintritt des Versicherungsfalls Tod seine Rechte aus dem Vertrag Soweit der Vertrag die Vorlage des Versicherungsscheins verlangt muss der Bezugsberechtigte diesen vorlegen Der Bezugsberechtigte erlangt die Versicherungsleistung en unmittelbar also ausserhalb des Nachlasses Dies hat Auswirkungen auf Pflichtteilsrechte und testamentarische Beschrankungen die grundsatzlich nur den Nachlass erfassen Versicherungsleistungen zahlen nicht dazu Steuerrechtlich werden Versicherungsleistungen jedoch von der Erhebung zur Erbschaftsteuer erfasst Deren Anfall kann nur dadurch vermieden werden dass derjenige dem die Versicherungsleistungen beim Tod zufliessen sollen den Vertrag als Versicherungsnehmer abschliesst wobei zu beachten ist dass dann die Beitragszahlung en schenkungssteuerrechtlich erfasst werden Un Widerruflichkeit BearbeitenDas Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet werden Die Unwiderruflichkeit eines Bezugsrechtes muss ausdrucklich vermerkt werden Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nicht ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten geandert werden Widerrufliche Bezugsrechte hingegen konnen vom Versicherungsnehmer jederzeit einseitig eingeraumt und geandert werden Dessen Wirksamkeit hangt lediglich davon ab dass der Versicherer eine entsprechende Erklarung des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalls empfangen hat Es genugt nicht dass der Versicherungsnehmer bei sich ein dahin lautendes Schriftstuck aufbewahrt oder ein Schriftstuck so spat abgeschickt hat dass der Versicherer es nicht vor dem Versicherungsfall empfangt Unwiderrufliche Bezugsrechte werden oft im gewerblichen Bereich zur Absicherung der Gesellschafter verwendet Sie finden zudem Verwendung bei der betrieblichen Altersvorsorge Gehaltsumwandlungen Der Arbeitgeber ist als Versicherungsnehmer Inhaber des Vertrages der Arbeitnehmer ist die versicherte Person Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht wird sichergestellt dass der Deckungsstock im Vertrag des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht zweckentfremdet werden Tod des Bezugsberechtigten BearbeitenStirbt der Bezugsberechtigte vor Eintritt des Versicherungsfalls fallt das Bezugsrecht bei einem widerruflichen Bezugsrecht an den Versicherungsnehmer zuruck bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht geht der Bezugsrechtsanspruch an die Erben des Bezugsberechtigten uber 168 Tod des Versicherungsnehmers BearbeitenStirbt der Versicherungsnehmer einer Versicherung auf sein eigenes Leben und hat er ein Bezugsrecht verfugt hat der Bezugsberechtigte einen direkten Anspruch gegenuber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann von den Erben nicht geandert werden Ein widerrufliches Bezugsrecht das dem Bezugsberechtigten bekannt ist kann ebenfalls nicht von den Erben geandert werden Ein widerrufliches Bezugsrecht das dem Bezugsberechtigten noch nicht bekannt ist konnen die Erben widerrufen Die Eintragung als widerruflicher Bezugsberechtigter ist rechtlich als Vertrag zugunsten Dritter im Sinne der 328 330 BGB in Verbindung mit 166 zu verstehen da der Versicherer dem Bezugsberechtigten im Versicherungsfall die Leistungen erbringen muss 1 Bis zum Tod des Versicherungsnehmers verfugt der widerruflich Bezugsberechtigte uber eine blosse Anwartschaft zum Erhalt der Versicherungssumme die mit dem Tod des Versicherungsnehmers zum Vollrecht erstarkt 330 Abs 1 331 Abs 1 BGB i V m 166 Abs 2 VVG Die Auszahlung der Versicherung fallt somit nicht in den Nachlass weil das Anwartschaftsrecht zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers begrundet worden ist mithin ausserhalb des Erbgangs Dies kann auch aus 167 Abs 2 S 2 VVG hergeleitet werden eine Bestimmung die anordnet dass die Ausschlagung einer Erbschaft keinen Einfluss auf Bezugsrechte hat 2 Auszahlungen von Lebensversicherungen sind bei Pflichtteilsberechnungen mit dem Wert unmittelbar vor dem Ableben des Versicherungsnehmers anzurechnen 3 Literatur BearbeitenOliver Eitelberg Lebensversicherung und Drittrechte Dissertation Universitat zu Koln 2002 Josef Eul Verlag Lohmar Koln 2002 ISBN 3 89936 032 X Volker Kurzendorfer Einfuhrung in die Lebensversicherung 3 uberarbeitete Auflage VVW Karlsruhe 2000 ISBN 3 88487 859 X S 306 ff Einzelnachweise Bearbeiten Oliver Eitelberg Lebensversicherung und Drittrechte Dissertation Universitat zu Koln 2002 Josef Eul Verlag Lohmar Koln 2002 ISBN 3 89936 032 X S 27 Oliver Eitelberg Lebensversicherung und Drittrechte Dissertation Universitat zu Koln 2002 Josef Eul Verlag Lohmar Koln 2002 ISBN 3 89936 032 X S 29 BGH 28 4 2010 IV ZR 73 08 und IV ZR 230 08Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bezugsrecht Versicherung amp oldid 205441960