www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Feuerversicherung ersetzt im Wesentlichen die durch ein Feuer entstandenen Schaden gemass ihrer Versicherungsbedingungen Es lassen sich hieruber Mobilien Immobilien und uber die Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung auch Ertragsausfalle versichern Daneben umfasst der Versicherungsschutz die Erstattung einer Reihe von anfallenden Kosten wie zum Beispiel Aufraum und Abbruchkosten Die Feuerversicherung ersetzt durch Feuer entstandene SchadenIn Deutschland und Osterreich wird ein Prozentsatz der Versicherungspramie als Feuerschutzsteuer erhoben Diese wird zur Finanzierung des Brandschutzes verwendet Die aktuelle Feuerschutzsteuer in Deutschland betragt 8 8 der Versicherungspramie und ist bereits in der generellen Steuer fur die Feuerversicherung von 13 2 enthalten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Grundlagen 3 Besonderheiten der industriellen Feuerversicherung 4 Sonstiges 5 Siehe auch 6 Einzelne Feuerversicherer Auswahl 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenZwei Modelle setzten sich in der Feuerversicherung durch das britische Modell das auf Handels und Aktiengesellschaften beruhte sowie das mitteleuropaische Modell das eine Pramienversicherung mit Staatlichkeit verknupfte Das 1681 in London als Aktiengesellschaft gegrundete erste Fire Office unterschied zwei Risikoklassen und arbeitete mit Pramien nicht mit nachtraglichen Umlagen Es dauerte aber 150 Jahre bis die Feuerversicherungsgesellschaften eine verlassliche statistische Kalkulationsgrundlage hatten Bis Mitte des 19 Jahrhunderts ermittelten die Versicherungspraktiker in der Feuer wie in der Seeversicherung die Hohe der Pramien nach groben Erfahrungswerten Die laut eigenen Angaben alteste Versicherung der Welt ist die durch den Rat in Hamburg im Jahr 1676 gegrundete Hamburger Feuerkasse die auf dem Abschluss des Hamburger Feuer Kontrakts von 1591 durch Hamburger Brauereibetriebe basiert Fast ebenso alt ist die Tiegenhofer Brandordnung von 1623 Sie wurde von Mennoniten im Grossen Werder bei Danzig ins Leben gerufen und basiert auf dem christlichen Gedanken gegenseitiger Hilfe im Notfall Im katholischen Sudeuropa wurden Unglucksfalle und Katastrophen noch mit nachtraglichen karitativen Kollekten geregelt wahrend im calvinistischen Kulturraum privatwirtschaftlich und im lutherischen Kulturraum staatswirtschaftlich vorgesorgt und die Burger zur Eigenvorsorge verpflichtet wurden 1 Die meist Brandkasse genannte Brand bzw Feuerversicherung fur Gebaude war in vielen Gebieten Deutschland eine Pflichtversicherung und Monopolversicherung Die Versicherer forderten neben ihren eigentlichen Aufgaben nicht unerheblich die Entwicklung des Feuerwehrwesens in ihren Regionen durch Zuschusse bei Gerate Anschaffungen und Zahlung von Loschpramien nach Branden 2 Der Abschluss einer Feuerversicherung war in Bayern Baden Wurttemberg und Hamburg sowie in Teilen von Hessen und Niedersachsen bis 1994 gesetzlich vorgeschrieben Die Versicherung wurde von den jeweiligen offentlich rechtlichen Versicherern ubernommen die als Gebietsmonopol agierten Im Zuge der Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 kam es zur Abschaffung der Monopol und Pflichtversicherung Damit mussten die offentlich rechtlichen Versicherer die in jedem Bundesland als Gebaudeversicherungsanstalten bestanden privatisiert werden Meist wurden die Gebaudeversicherungsanstalten in mehreren Stufen miteinander verschmolzen und an die jeweiligen Sparkassenversicherer verkauft Die Feuerversicherung hat inzwischen ihren Status als wesentliche Versicherungssparte an die Lebens und Kfz Versicherung verloren Zur Absicherung von Terrorismus Schaden fur Unternehmen wurde aufgrund der Ereignisse des 11 September 2001 die staatlich unterstutzte Extremus Versicherung gegrundet Grundlagen BearbeitenDie Feuerversicherung ist im Wesentlichen fur den Ersatz von Brandschaden gedacht Wahrend im Privatkundengeschaft die Feuerversicherung in der Regel nicht in Reinform angeboten wird gibt es fur den gewerblichen und industriellen Bereich die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen fur die Feuerversicherung AFB Da seit 1994 der Versicherungsmarkt nicht mehr reguliert wird und Versicherungsbedingungen keiner Inhaltskontrolle mehr unterliegen konnen Versicherer auch eigene Bedingungswerke entwickeln In der Praxis spielen die AFB vor allem in der Fassung AFB 87 eine dominierende Rolle Die Definition eines Brandschadens ist somit in den meisten Versicherungsvertragen einheitlich und wie folgt Brand ist ein Feuer das ohne bestimmungsgemassen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag Ein Feuer ist dabei ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung Als Lichterscheinung gilt bereits ein Glimmen oder Gluhen Ein Verbrennungsvorgang entsteht nach herrschender Meinung nur unter der Zufuhr von Sauerstoff Insbesondere in der Industrie konnen in Behaltern und Kesseln jedoch auch andere Atmospharen herrschen in denen ein Verbrennungsvorgang entstehen kann Deshalb befinden sich in den entsprechenden Versicherungsvertragen haufig weitergehende Formulierungen Aus der oben genannten Definition lasst sich insbesondere ableiten welche Schaden hiervon nicht umfasst sind Sengschaden z B durch eine Zigarette da das Feuer seinen bestimmungsgemassen Herd nicht verlassen hat und sich nicht aus eigener Kraft ausbreiten konnte Fermentationsschaden in der Landwirtschaft da es keine Lichterscheinung gibt und die Prozesse in der Regel aufgrund fehlender Sauerstoffzufuhr ablaufen In der Praxis wird bei Brandschaden haufig ein sogenannter Betriebsschaden von der Ersatzleistung abgezogen Wenn zum Beispiel ein Brand durch einen technischen Defekt in einem Fernseher oder einer Maschine entsteht ist der vorangehende Defekt kein versicherter Schaden Das anschliessende Feuer zerstort nur noch einen wertlosen unbrauchbaren defekten Gegenstand und verursacht somit keinen weiteren Schaden mehr Die Feuerversicherung umfasst nicht nur Brandschaden sondern auch Blitzschlag sowohl direkter Blitzeinschlag als auch atmospharisch bedingte Uberspannung Explosion und haufig auch Implosion Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen seiner Teile oder seiner Ladungund ist somit deutlich weitergehender als in der Anfangszeit Insbesondere in der Industrieversicherung wird aufgrund der Anfangsbuchstaben haufig von den FLEXA Gefahren gesprochen Fire Lightning Explosion Aircraft Die Feuergefahren lassen sich fur gewerbliche und industrielle Kunden um eine Vielzahl von Klauseln erweitern so zum Beispiel den bestimmungswidrigen Austritt gluhendflussiger Schmelzmassen z B in einem Stahlwerk oder Nutzwarmeschaden Schaden an Sachen die zweckmassig grosser Hitze ausgesetzt werden Auch der zuvor genannte Betriebsschaden lasst sich innerhalb gewisser Grenzen versichern Auch Schaden die durch Brandstiftung verursacht wurden werden von der Feuerversicherung ersetzt Sofern ein Tater ermittelt werden kann wird der Versicherer diesen nach erfolgter Regulierung in Regress nehmen Eine Eigenbrandstiftung durch den Versicherten ist hiervon ausgenommen da es sich dann um Betrug handelt An eine Schadenablehnung aufgrund von Brandstiftung werden strenge Beweislasten geknupft der Versicherer muss einen Vollbeweis fuhren dass der Versicherungsnehmer oder eine beauftragte Person fur die Brandstiftung verantwortlich ist Eine Brandstiftung durch den Versicherten kann dem allgemeinen Tatbestand des Betruges nach 263 StGB entsprechen Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach 265 StGB umfasst die Tathandlung dass eine versicherte Sache beschadigt oder zerstort wird Versicherungsbetrug als eigenstandigen Tatbestand 265 StGB a F gibt es nicht mehr Reine Feuerversicherungsvertrage sind in der Praxis nur noch selten anzutreffen in der Regel wird die Gefahr Feuer mit anderen Bausteinen z B Leitungswasser oder Sturm Hagel in einem Vertrag kombiniert Aufgrund des hohen Schadenpotenzials ist die Feuerversicherung aber bestimmend fur die Versicherungspramie Besonderheiten der industriellen Feuerversicherung BearbeitenIn der Industrieversicherung wird der Pramiensatz fur die Feuerversicherung in Promille der Versicherungssumme durch eine sogenannte Tarifierung haufig im Rahmen einer Brandschutzbesichtigung ermittelt Wesentliche Faktoren sind dabei die Betriebsart der bauliche Brandschutz z B Brandwande und der anlagentechnische Brandschutz z B Sprinkleranlagen Fur die Kalkulation hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft eine Reihe von Tarifbuchern herausgegeben letztmals in den 1990er Jahren Darin eingeflossen sind Statistiken der Mitgliedsunternehmen zu einer Vielzahl von Brandschaden Der letztveroffentlichte Tarif T96 ist auch heute noch in Gebrauch da keine marktweiten Statistiken zur Brandgefahr einzelner Betriebsarten vorhanden sind und viele kleinere Versicherer aufgrund fehlender Daten Schadenerfahrungen keine versicherungsmathematisch belastbaren Kalkulationen erstellen konnen Nachteilig an dieser Praxis ist die Tatsache dass die im Tarif enthaltenen Daten auf dem technischen Stand der 1990er Jahre basieren und keine neuen Risikopotenziale mehr abbilden Zudem haben in den letzten Jahren diverse Branchen z B Fleischverarbeitung Papierherstellung deutlich mehr Schaden erlitten als fruher angenommen Der Tarif des GDV ist somit in einigen Bereichen nicht mehr als sinnvolle Kalkulationsbasis zu bewerten Im Zusammenhang mit der industriellen Feuerversicherung ist der Begriff des Probable Maximum Loss PML zu sehen Dieser gibt den wahrscheinlichen Hochstschaden bei einem Brandereignis an wenn alle technischen Brandschutzmassnahmen z B Sprinkleranlage und einige bauliche Brandschutzmassnahmen versagen sollten Nicht betrachtet werden Falle von Brandstiftung und Katastrophenszenarien wie Flugzeugabsturze Der PML ist eine wesentliche Kenngrosse fur Versicherer und hat einen wesentlichen Einfluss auf die Zeichnungsbereitschaft Grosse Konzerne mit vielen unterschiedlichen Standorten verfugen zwar uber extrem hohe Versicherungssummen regelmassig im Mrd Bereich das Risiko fur den Einzelschaden ist aber deutlich geringer da immer nur ein Standort betroffen ist Der PML ist auch bei der Weitergabe des Risikos an einen Ruckversicherer ein wichtiges Kriterium Um der im Vergleich zu privaten Risiken hoheren Brandgefahr vorzubeugen bestehen in industriellen Feuerversicherungsvertragen in der Regel weitergehende Obliegenheiten Bei Verletzung dieser Vorgaben kann der Versicherer im Schadenfall von der Leistung befreit bzw zur Kurzung berechtigt sein Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Versicherungsvertragsgesetz oder einzelvertraglichen Vereinbarungen Eine wesentliche Vorschrift ist zum Beispiel die Revision der elektrischen Anlagen durch einen VdS anerkannten Sachverstandigen im jahrlichen Turnus Da ca 30 aller Brandschaden im gewerblich industriellen Bereich aus defekten elektrischen Anlagen entstehen halten die Sachversicherer die berufsgenossenschaftlichen behordlichen Prufungsvorschriften z B BGV A3 nicht fur ausreichend Die Prufung durch einen VdS anerkannten Sachverstandigen ist deutlich weitergehender und deckt haufig eine Vielzahl von Mangeln auf die bei anderen Prufverfahren nicht aufgedeckt werden Aufgrund der entstehenden Zusatzkosten verweigert sich in der Praxis eine Anzahl von Unternehmen der VdS Revision gefahrdet dadurch jedoch in erheblichem Masse den Versicherungsschutz Ebenfalls haufig anzutreffen sind die Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer fur Fabriken und gewerbliche Anlagen Diese sind im versicherten Unternehmen auszuhangen und die Mitarbeiter auf ihre Einhaltung zu verpflichten Die Sicherheitsvorschriften umfassen 10 Punkte wie beispielsweise zum Umgang mit Feuerschutzabschlussen Brandschutztore oder Heissarbeiten Sonstiges BearbeitenZusatzlich zur Feuerversicherung wird im Bedarfsfall in der Regel eine pramienfreie Feuerrohbau Versicherung gewahrt Diese sichert im Bau Umbau befindliche Objekte gegen Brandschaden ab Diese Sonderlosung ist notwendig da in den ublichen Bedingungswerken im Bau befindliche Gebaude und Bauteile nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Die Feuerrohbau Versicherung wird in der Regel pramienfrei gewahrt wenn das zu erstellende Objekt anschliessend in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wird Die Feuerversicherer und die deutsche Versicherungswirtschaft insgesamt fuhren umfangreiche Studien und Tests zur Vermeidung von Brandschaden durch Durch die VdS Schadenverhutung GmbH wird u a eine Vielzahl von Richtlinien und Aufsatzen zum Thema Brandschutz herausgegeben Diese werden von den meisten in Deutschland aktiven Versicherungen als Grundlage fur die Risikoprufung verwendet und sind insbesondere fur den Industriekundenbereich von Bedeutung Ohne die Einhaltung der VdS Richtlinien z B Ausgestaltung von Sprinkleranlagen ist mit wesentlich hoheren Feuerversicherungspramien zu rechnen Die Vorgaben des VdS und somit der Versicherungswirtschaft sind in der Regel deutlich weitergehender als behordliche Anforderungen da fur die Versicherer der Schutz von Sachwerten im Vordergrund steht wahrend bei behordlichen Vorgaben der Schwerpunkt auf dem Personenschutz liegt Siehe auch BearbeitenGebaudeversicherung FeuerschutzsteuerEinzelne Feuerversicherer Auswahl BearbeitenDresdner Feuerversicherung Hamburger Feuerkasse Landwirtschaftliche Versicherungsgesellschaft zu Greifswald Lubecker Feuerversicherungsverein Magdeburger Feuerversicherungs Gesellschaft North British and Mercantile Insurance Company Providentia Feuerversicherung SV SparkassenVersicherung Versicherungskammer Bayern Victoria Feuer Versicherungs AGLiteratur BearbeitenEugen von Liebig Das deutsche Feuerversicherungswesen Guttentag Berlin 1911 De Gruyter ISBN 978 3111171173 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Feuerversicherung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Die Geschichte der Feuerversicherung Brandgilden als Ursprung der Feuerversicherung Memento vom 24 Dezember 2017 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten Rezension zu Peter Borscheid Cornel Zwierlein Feuer und Sicherheit Abgerufen am 15 Januar 2021 Franz Josef Sehr Die Grunderjahre der Freiwilligen Feuerwehr Obertiefenbach In Jahrbuch fur den Kreis Limburg Weilburg 1995 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg Weilburg Limburg 1994 S 170 171 Normdaten Sachbegriff GND 4017009 3 lobid OGND AKS LCCN sh85066892 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Feuerversicherung amp oldid 238541806