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Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach deutschem Recht die durch 265 StGB verboten und mit Strafe bedroht ist Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug nach 265 StGB a F der im Gesetz nur noch im Regelbeispiel des 263 Abs 3 Nr 5 StGB vorkommt stellt der Versicherungsmissbrauch bereits die Vorbereitungshandlung zum Betrug unter Strafe sogenannte Vorfeldstraftat 1 Diese erhebliche Ausweitung machte es notwendig den Strafrahmen entsprechend zu senken 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geschutztes Rechtsgut 2 Tatbestand 3 Keine tatige Reue 4 Versuchsstrafbarkeit 5 Konkurrenzen mit anderen Delikten 6 EinzelnachweiseGeschutztes Rechtsgut BearbeitenDas geschutzte Rechtsgut ist umstritten Als Schutzguter werden das Vermogen 3 der Versicherungsgesellschaft und oder die soziale Leistungsfahigkeit 4 des Allgemeininteressen dienenden Versicherungswesens genannt Tatbestand BearbeitenUnerheblich fur die Verwirklichung des Tatbestandes ist das Eigentum an der Sache die sowohl unbeweglich wie auch beweglich sein kann Tatsachlich muss ein Versicherungsvertrag uber die betroffene Sache bestehen nicht notwendig ist jedoch ob die Versicherung leistet oder nicht Die Tathandlungen sind im Tatbestand abschliessend genannt Auf subjektiver Seite ist neben Vorsatz auch die Absicht erforderlich sich oder einem Dritten die Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen Die Rechtswidrigkeit dieses erstrebten Vorteils also der Versicherungsleistung ist nicht notwendig 5 Keine tatige Reue BearbeitenObwohl es sich um eine Vorfeldstraftat handelt ist nach Vollendung keine Strafbefreiung durch tatige Reue vorgesehen 6 7 Versuchsstrafbarkeit BearbeitenDa der Gesetzgeber den Tatbestand der Rechtsgutsverletzung weit vorgelagert ausgestaltet hat bleibt unklar warum noch zusatzlich nach Absatz 2 eine Versuchsstrafbarkeit eingefuhrt wurde 8 Beispielsweise begeht einen versuchten Versicherungsmissbrauch wer irrig annimmt die Sache sei versichert Konkurrenzen mit anderen Delikten BearbeitenSiehe auch Konkurrenz Recht Hinsichtlich der Tathandlungen kann Tateinheit mit den einschlagigen Delikten bspw Sachbeschadigung 9 nach 303 StGB bestehen Kommt es durch den Versicherungsmissbrauch zum Betrug so tritt der die Bestrafung wegen Versicherungsmissbrauchs aufgrund der ausdrucklichen Regelung im Gesetz Absatz 1 letzter Halbsatz hinter der wegen Betruges im Wege der Subsidiaritat zuruck 9 Nach dem Sinn der Vorschrift ist der Begriff der Tat hier zu Gunsten des Taters weit auszulegen 10 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Fischer Trondle Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Aufl C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55477 3 265 Rn 1 bereits im Vorfeld von Betrugshandlungen mit Verweis auf BT Drs 13 8991 21 BT Drs 13 9064 19 f Die Vorschrift ist an Stelle des 265 aF eingefugt worden dessen Regelungsgehalt teilweise in 265 Nr 5 ubernommen wurde Thomas Fischer Trondle Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Aufl C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55477 3 265 Rn 16 mit Verweis auf BT Drs 13 8587 65 BT Drs 13 9064 19 Thomas Fischer Trondle Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Aufl C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55477 3 265 Rn 2 Fischer selbst halt allein das Vermogen der Versicherung fur das geschutzte Rechtsgut und schreibt die h M gehe davon aus dass daruber hinaus zumindest auch ein Allgemeingut der Funktionsfahigkeit der Versicherungswirtschaft Hervorhebungen weggelassen geschutzt sei Kristian Kuhl Lackner Kuhl Strafgesetzbuch Kommentar 25 Aufl C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 52295 5 265 Rn 1 Mindestens gleichrangig mitgeschutztes Rechtsgut ist neben dem Vermogen auch die soziale Leistungsfahigkeit des dem allgemeinen Nutzen dienenden Versicherungswesens Hervorhebungen weggelassen Thomas Fischer Trondle Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Aufl C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55477 3 265 Rn 10 Thomas Fischer Trondle Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Aufl C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55477 3 265 Rn 14 mit Kritik am Gesetzgeber vgl auch Nicole Weinert Vorbereitungsdelikte und tatige Reue Eine Untersuchung zur Notwendigkeit der Einfuhrung tatiger Reue am Beispiel des Versicherungsmissbrauchs Hamburg Verlag Dr Kovac 2005 ISBN 978 3 8300 2095 0 Thomas Fischer Trondle Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Aufl C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55477 3 265 Rn 13 im Einzelfall unverhaltnismassige Vorverlagerung a b Kristian Kuhl Lackner Kuhl Strafgesetzbuch Kommentar 25 Aufl C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 52295 5 265 Rn 6 Thomas Fischer Trondle Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Aufl C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55477 3 265 Rn 17 mit Verweis auf BGHSt 45 211 215Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungsmissbrauch amp oldid 228726048