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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein schuldrechtlicher Vertrag der im Rahmen seiner inter partes Wirkung grundsatzlich nur die Vertragsparteien bindet kann mittels entsprechender Abrede ausnahmsweise zu einem Vertrag zugunsten Dritter VzD ausgestaltet werden Der Vertragstyp zeichnet sich dadurch aus dass der Schuldner die geschuldete Leistung gegenuber einem Dritten und nicht gegenuber seinem Vertragspartner Glaubiger zu erbringen hat Der Vertrag zugunsten Dritter ist in 328 BGB geregelt Er ist nicht selbst Anspruchsgrundlage diese ergibt sich aus dem der Vertragsabrede zugrundeliegenden Forderungsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Historie 2 Deutscher Rechtskreis 2 1 Echter Vertrag zugunsten Dritter 2 2 Unechter Vertrag zugunsten Dritter 2 3 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 2 4 Verfugung zugunsten Dritter 2 5 Vertrag zu Lasten Dritter 3 Literatur 4 AnmerkungenHistorie BearbeitenDie Rechtsidee des echten Vertrages zugunsten Dritter kam als Variante der Drittbeteiligung an Schuldverhaltnissen bereits im antiken romischen Recht auf Als ein historischer Anknupfungspunkt wird das fideicommissum a debitore relictum gesehen Noch war die vertragliche Wirksamkeit daran gebunden dass der Vertragspartner ein eigenes Interesse daran kundtat dass die Leistungen an einen Dritten bewirkt werden Die Voraussetzungen anderten sich im rezipierten Recht wahrend der Aufklarung Die beachtliche Interessenslage war nicht mehr die des Vertragspartners sondern die des Dritten fur den gefordert wurde dass er das abgegebene Versprechen ausdrucklich annimmt 1 2 Die Naturrechtslehre hatte das Vertragsgebilde aus dem Institut der Stellvertretung abgeleitet und begrifflich danach getrennt weiterentwickelt 3 Der preussische Gesetzgeber reagierte auf die gesellschaftliche Anerkennung des Rechtsinstituts wohlwollend und kodifizierte es mit 74 f I 5 ALR Die Osterreicher hingegen verboten die Rechtsfigur 881 a F ABGB anfanglich noch In Frankreich war die Drittbegunstigung berucksichtigungsfahig aber sie war vertraglich blosse Bedingung beziehungsweise Auflage Art 1121 1165 CC Die Pandektenwissenschaft widersetzte sich dem Vertragstyp zunachst ebenfalls gab seinen Widerstand allerdings auf nachdem mit dem Einzug des Prinzips der Lebensversicherung ein elementares praktisches Bedurfnis befriedigt werden konnte 4 Uneingeschrankten Niederschlag fand der Vertrag zugunsten Dritter sodann im schweizerischen Obligationenrecht und im deutschen BGB 3 Deutscher Rechtskreis BearbeitenEchter Vertrag zugunsten Dritter Bearbeiten 328 Absatz 1 BGB sieht vor dass durch Vertrag eine Leistung an einen begunstigten Dritten mit der Wirkung bedungen werden kann dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt die Leistung zu fordern Die Norm regelt insoweit den sogenannten echten Vertrag zugunsten Dritter Dieser besteht grundsatzlich aus drei Rechtsverhaltnissen im Vollzugsverhaltnis zwischen dem Schuldner Versprechender und dem Dritten im Deckungsverhaltnis zwischen dem Schuldner und dem Glaubiger Versprechensempfanger und im Valutaverhaltnis dem zwischen dem Glaubiger und dem Dritten 5 6 Dem echten Vertrag zugunsten Dritter ist wesenseigen dass der Dritte ein eigenes Forderungsrecht erhalt 6 Ob der Dritte tatsachlich ein eigenes Forderungsrecht erwerben soll ist gemass 328 Abs 2 BGB eine Frage des Parteiwillens der im Zweifel durch Auslegung 133 157 BGB 7 zu ermitteln ist 6 Fur ein eigenes Forderungsrecht des Dritten spricht dass der Vertrag ganz oder uberwiegend im Interesse des Dritten geschlossen wurde 8 9 Spezielle Auslegungsregeln sind in 329 und 330 BGB fur die Erfullungsubernahme sowie den Leibrentenvertrag enthalten 10 sowie in 331 332 BGB 6 Der forderungsberechtigte Dritte erwirbt den Leistungsanspruch Er kann sich bei Leistungsstorungen auf mogliche Schadensersatzanspruche berufen 6 Streitig ist dabei ob er auch einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung 281 BGB erwerben kann 11 12 13 oder nicht 14 Vertragliche Gestaltungsrechte wie eigenes Rucktrittsrecht erwirbt er nicht 12 Allerdings hat beim Wegfall der Geschaftsgrundlage ein Recht Anpassung des Vertrages zu verlangen 13 14 Der Glaubiger Versprechensempfanger erwirbt in der Regel einen Anspruch zur Leistung an den Dritten 335 BGB Unechter Vertrag zugunsten Dritter Bearbeiten Es gibt aber auch Vertrage zugunsten Dritter bei denen der Dritte kein eigenes Forderungsrecht erwirbt Der Schuldner wird lediglich ermachtigt mit befreiender Wirkung an den Dritten zu leisten Das Recht die Leistung zu verlangen steht dabei nicht dem Dritten sondern allein dem Glaubiger zu Dieser Vertrag wird auch als unechter Vertrag zugunsten Dritter bezeichnet Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Bearbeiten Einen Sonderfall stellt der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter dar Im Rahmen dieses Vertrages hat der Dritte keinen eigenen Anspruch gegen den Promittenten sondern ist lediglich von der Schutz Wirkung des Vertrages erfasst Typisches Beispiel ist der Mietvertrag bei dem z B die Kinder an den Rechten aus dem Mietvertrag der Eltern oder eines Elternteils mit dem Vermieter teilhaben Die gesetzliche Grundlage fur diesen Vertrag ist strittig Die uberwiegende Meinung sieht ihn als Unterfall des 328 BGB Verfugung zugunsten Dritter Bearbeiten Eine Verfugung zugunsten eines Dritten dass mithin ein Dritter unmittelbar ein Recht erwirbt ist nach herrschender Meinung 15 unzulassig Diese Rechtsfolge ergibt sich aus 333 BGB Die Gefahr von Danaergeschenken ware sonst zu gross Eine zulassige Verfugung zugunsten Dritter ist im BGB in 423 BGB fur den Erlass geregelt der fur die Begunstigten keinen Nachteil haben kann Unberuhrt hiervon bleiben Bezugsrechte aus Versicherungsvertragen insbesondere Lebensversicherungen die im Falle des Todes des Versicherungsnehmers Wirkung entfalten sollen Vertrag zu Lasten Dritter Bearbeiten Ein Vertrag zu Lasten Dritter bei dem jemand verpflichtet wird der nicht am Rechtsgeschaft beteiligt war ist unzulassig und unwirksam Literatur BearbeitenWalter Bayer Der Vertrag zugunsten Dritter Mohr Siebeck Tubingen 1995 ISBN 3 16 146388 9 Jens Kleinschmidt Delegation von Privatautonomie auf Dritte Zulassigkeit Verfahren und Kontrolle von Inhaltsbestimmungen und Feststellungen Dritter im Schuld und Erbrecht Mohr Siebeck Tubingen 2014 Bucerius Law School Habilitationsschrift Hamburg 2012 ISBN 978 3 16 152527 8 Staudinger Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch Buch 2 Recht der Schuldverhaltnisse 328 345 Vertrag zugunsten Dritter Draufgabe Vertragsstrafe Manfred Lowisch Red Rainer Jagmann Bearb Volker Rieble Bearb de Gruyter Berlin 2009 ISBN 978 3 8059 1032 3 Fabian Wall Das Valutaverhaltnis des Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall ein Forderungsvermachtnis Neubetrachtungen im Anschluss an die Jahrhundert Entscheidung BGHZ 156 350 ff und an das Gesetz zum Pfandungsschutz der Altersvorsorge Mohr Siebeck Tubingen 2010 ISBN 978 3 16 150448 8 Anmerkungen Bearbeiten Hugo Grotius Vom Recht des Kriegs und Friedens libri tres de iure belli ac pacis Paris 1625 2 Aufl Amsterdam 1631 2 11 18 Christian Wolff Das Naturrecht auf wissenschaftliche Weise abgehandelt Jus naturae methodo scientifica pertractatum Band 3 S 749 a b Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 6 Drittbeteiligung am Schuldverhaltnis S 81 Bernhard Windscheid Lehrbuch des Pandektenrechts in drei Banden Mit Anmerkungen von Theodor Kipp 9 Auflage Leipzig 1906 316 Reiner Schulze in Schulze Burgerliches Gesetzbuch 10 Auflage 2019 BGB 328 Rn 3 a b c d e Stephan Lorenz Grundwissen Zivilrecht Der Vertrag zu Gunsten Dritter Juristische Schulung JuS 2021 S 393 394 Astrid Stadler in Jauernig Burgerliches Gesetzbuch 18 Auflage 2021 BGB 328 Rn 5 Christian Janoschek in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 328 Rn 23 BGH Urteil vom 16 Oktober 1990 Az XI ZR 330 89 NJW 1991 2209 beck online Reiner Schulze in Schulze Burgerliches Gesetzbuch 10 Auflage 2019 BGB 328 Rn 8 Stephan Lorenz Grundwissen Zivilrecht Der Vertrag zu Gunsten Dritter Juristische Schulung JuS 2021 S 393 395 a b Christian Janoschek in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 328 Rn 20 a b Astrid Stadler in Jauernig Burgerliches Gesetzbuch 18 Auflage 2021 BGB 328 Rn 16 a b Reiner Schulze in Schulze Burgerliches Gesetzbuch 10 Auflage 2019 BGB 328 Rn 11 Christian Janoschek in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 328 Rn 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag zugunsten Dritter amp oldid 237703358