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Das fideicommissum a debitore relictum ist ein Institut des romischen Rechtes ein Einzelfideikommiss Es handelt sich bei ihm um die Anordnung der Leistung von Todes wegen an einen Dritten Diese Anordnung geschieht in den beschriebenen Fallen im Rahmen der Verwahrung Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft 2 Rechtlicher Inhalt 3 Entwicklung in der Rezeption 4 Literatur 5 EinzelnachweiseHerkunft BearbeitenAus welchem Institut sich das fideicommissum a debitore relictum entwickelte ist umstritten Zum einen wird eine Entwicklung aus dem legatum vertreten zum anderen eine Entwicklung aus dem allgemeinen fideicommissum das der Treue Anvertraute 1 2 Nach Andreas Wacke vollzog sich die Entwicklung in der Zeit der hohen Klassik und massgeblich durch ein Reskript des Antoninus Pius Eine Neuerung gegenuber anderen rechtlichen Instituten ist der Befreiuungsanspruch 2 Das Institut ist anhand zweier Stellen des romischen Rechtes bekannt zwei Stellen des Juristen Ulpian Digesten 30 77 und Digesten 40 45 pr jedoch gibt es daruber hinaus Stellen die als fideicommissum a debitore relictum bezeichnet werden 2 3 Rechtlicher Inhalt BearbeitenDas fideicommissum a debitore relictum ist ein fideicommissum bei dem der Schuldner des Erblassers in den beiden das Rechtsinstitut beschreibenden Digestenstellen ein Verwahrer an eine dritte Person und nicht an den Erben des Erblassers die ihm anvertraute Sache ubergeben muss 4 Da der Schuldner dazu aber zunachst selbst bedacht worden sein muss er aber bereits im Besitz des verwahrten Gutes ist erlangt er die Befreiung von seiner Verwahrungspflicht Dieses Vermachtnis wiederum ist beschwert mit der Leistungspflicht an einen Dritten fideicommissum liberationis durch Weitergabe 5 Es wird als Nebenabrede zum eigentlichen Vertrag gesehen 6 Der Begunstigte des fideicommissum erhalt eine exceptio doli gegen den Erben und einen Befreiungsanspruch Beides ist notwendig da dieses Fideikommiss im Rahmen von Verwahrungsverhaltnissen angewandt wurde und eigentlich der Erbe in die Stellung des Erblassers der Vertragspartner des Verwahrers war tritt Den Anspruch konstruiert das kaiserliche Reskript welches dieses rechtliche Institut umfassend beschreibt und festsetzt durch zwei unterschiedliche Fideikommisse ein Oberfideikommiss zulasten des Erben der in dem Fideikommiss enthalten ist der zulasten des debitor ist also beispielsweise des Verwahrers 2 Das Oberfideikommiss ist notwendig denn durch ihn wird dem debitor also beispielsweise dem Verwahrer so viel aus dem Nachlass zugesprochen wie er an den Dritten leisten muss Aber das Oberfideikommiss ist auch notwendig damit der Verwahrer eine exceptio doli gegen den Erben geltend machen kann 2 Eine Belastung durch dieses fideicommissum ist wie bei anderen fideicommissa nur bei jemandem moglich der durch das Testament begunstigt wurde in diesem Fall wohl durch das Oberfideikommiss Als Fideikomissar steht ihm die Falcidische Quart nicht zu 2 Das fideicommissum a debitore relictum wird daher mit dem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall verglichen denn der Anspruch des Dritten entsteht nicht durch einen Vertrag mit dem Dritten sondern durch einseitiges Fideikommiss 7 Der Dritte erhalt dann die Klagemoglichkeit ex fideicommisso 2 Teilweise wird auch vertreten dass dem Dritten eine actio utilis zugesprochen wird 8 Der Anspruchsgegner ist normalerweise der debitor also beispielsweise der Verwahrer Jedoch kann der Verwahrer das Oberfideikommiss der ihn begunstigt ausschlagen und muss dann an den Erben leisten Tut er dies wird der Anspruchsgegner der Erbe 2 Bezuglich der Formvorschriften sei an die Vorschriften der Rechtsgeschafte unter Lebenden anzuknupfen 9 Man konne das Fideikommiss auch durch Erklarung vereinbaren 2 Entwicklung in der Rezeption BearbeitenSeit dem 19 Jahrhundert sieht man das fideicommissum a debitore relictum nicht mehr als fideicommissum an sondern als geschichtlichen Ausgangspunkt der Vertrage zugunsten Dritter 10 9 In der Interpretation des heutigen 331 BGB wird das fideicommissum als historisches Vorbild des Vertrages zugunsten Dritter diskutiert und damit als Ansatzpunkt fur eine historische Auslegung in Betracht gezogen 11 Literatur BearbeitenAndreas Wacke Das fideicommissum a debitore relictum Die exceptio doli im Dienste des Rechtsfortschritts In Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis Revue d histoire du droit The Legal History Review Band 39 2 1971 S 257 272 Gerhard Wesenberg Vertrage zugunsten Dritter Forschungen zum romischen Recht 2 Weimar 1949 S 56 ff mit Bezugnahme auf die fideicommissum a debitore relictum Einzelnachweise Bearbeiten Ulrich Manthe Fideicommissum In Der Neue Pauly DNP Band 4 Metzler Stuttgart 1998 ISBN 3 476 01474 6 Sp 504 505 a b c d e f g h i Andreas Wacke Das Fideicommissum a debitore relictum In Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis Revue d histoire du droit The Legal History Review Band 39 Nr 2 S 257 ff Ein weiteres Beispiel ist Digesten 16 3 26 pr welches bspw durch Pascal Simonius Die Donatio Mortis Causa im klassischen romischen Recht S 260 als fideicomissum a debitore relictum bezeichnet wurde Adolf Berger Encyclopedic Dictionary of Roman Law American Philosophical Society 1968 ISBN 978 0 87169 432 4 S 471 Bezug nehmend auf Ulpian Digesten 30 77 Walther Haeger Thesen Die Stellung des 49a im System des Reichsstrafgesetzbuchs Inaugural Dissertation De Gruyter Berlin Boston 2020 S 81 82 These III Fritz Schwind Romisches Recht I Geschichte Rechtsgang System des Privatrechtes Springer Verlag 2013 ISBN 978 3 662 25078 5 S 326 Originaltitel Romisches Recht I Geschichte Rechtsgang System des Privatrechtes 1950 Vgl hierzu aber auch Walther Haeger Thesen Die Stellung des 49a im System des Reichsstrafgesetzbuchs Inaugural Dissertation Berlin Boston De Gruyter 2020 S 81 82 These II Wortlaut Das fideicommissum a debitore relictum der 1 77 D 30 lasst sich nicht als ein Vertrag zugunsten eines Dritten konstruieren sondern ist eine einseitige letztwillige Verfugung des Erblassers Carl Crome Grundzuge des romischen Privatrechts Walter de Gruyter GmbH amp Co KG 2022 ISBN 978 3 11 145674 4 S 228 a b Matthias Janko Die bewusste Zugangsverzogerung auf den Todesfall Duncker amp Humblot 2021 ISBN 978 3 428 49909 0 S 60 61 Achim Peters Die Lebensversicherung als Instrument In Zeitschrift fur die Steuer und Erbrechtspraxis 07 aus 2010 Zeitschrift fur das gesamte Familienrecht Ehe und Familie im privaten und offentlichen Recht E u W Gieseking 1976 S 427 428 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fideicommissum a debitore relictum amp oldid 227974733