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Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter abgekurzt VSD stellt einen Sonderfall des Vertrages zugunsten Dritter dar Im Gegensatz zu Letzterem hat ein Dritter grundsatzlich keine eigenen Anspruche gegen den Schuldner sondern ist lediglich vom Schutzbereich des Vertrages umfasst Nach uberwiegender Auffassung wird er als Unterfall des 328 BGB gesehen Die Vertragsgestaltung bildet aufgrund ihrer Konzeption eine Ausnahme zum Grundsatz der Relativitat der Schuldverhaltnisse Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlage 3 Literatur 4 Einzelnachweise 5 WeblinksAllgemeines BearbeitenAusgangspunkt ist das Bestehen eines Schuldverhaltnisses das eine Schutzwirkung zugunsten dritter Personen entfalten kann Der Glaubiger ist Versprechensempfanger und der Schuldner Versprechender Die Parteien vereinbaren aber nicht wie beim Vertrag zugunsten Dritter dass an einen Dritten geleistet werden soll sondern lediglich dass ein Dritter in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden soll Das Schutzbedurfnis des Dritten kann aus Sorgfaltspflichten resultieren die wiederum den Vertrag tangieren und weshalb Erstreckungsschutz geboten ist Die damit verbundene Erweiterung der vertraglichen Verantwortlichkeit kann als besondere Ausgestaltung der inter partes Wirkung bei der Anwendung relativer Rechte gelten Wie die Drittschadensliquidation ist auch der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ein Billigkeitsinstitut der Rechtsprechung und kein eigener Anspruch 1 2 Notwendig ist die Billigkeitsrechtsprechung in bestimmten Konstellationen weil das Deliktsrecht haufig keinen hinreichenden Schutz bietet und der geschadigte und schutzwurdige Dritte deshalb vertraglichen Einbezug verdient Zwar hat der Dritte keine eigenen Primaranspruche gleichwohl konnen ihm auf sekundarer Ebene Schadensersatzanspruche zustehen Anwendbar ist die Vertragsform zudem auf vorvertragliche Schuldverhaltnisse wie die c i c gemass 311 Abs 2 in Verbindung mit 280 Abs 1 in Verbindung mit 241 Abs 2 BGB 2 Um letztlich den Einbezug rechtfertigen zu konnen bedarf es der Leistungsnahe des Dritten zu den Vertragsparteien Er muss mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung bestimmungsgemass in der gleichen Weise in Beruhrung kommen wie der Glaubiger 3 Der Glaubiger seinerseits muss ein berechtigtes Interesse am Schutz des Dritten haben 4 Gegeben ist ein solches Interesse insbesondere im Zusammenhang mit Fursorgepflichten Anzusiedeln sind sie zumeist im Familien 1297 bis 1921 BGB beziehungsweise Arbeitsrecht 617 bis 619 BGB 5 Fur beide Vertragsparteien Schuldner und Glaubiger muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits erkennbar gewesen sein dass es einen Dritten zu schutzen gilt 6 Rechtsgrundlage BearbeitenDie Herleitung der Rechtsgrundlage fur den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist auch in historischer Dimension 7 streitig wenngleich die Ansatze zu gleichen Ergebnissen fuhren Die Rechtsprechung und Teile der Literatur folgen einer erganzenden Auslegung des 328 Absatz 1 BGB der den Vertrag zugunsten Dritter regelt 8 9 Ein anderer Teil der Literatur zieht uber 242 die Grundsatze von Treu und Glauben heran 10 Seit Erlass des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wird auch 311 Absatz 3 Satz 1 BGB herangezogen 11 Literatur BearbeitenJens Kleinschmidt Delegation von Privatautonomie auf Dritte Zulassigkeit Verfahren und Kontrolle von Inhaltsbestimmungen und Feststellungen Dritter im Schuld und Erbrecht Mohr Siebeck Tubingen 2014 Bucerius Law School Habilitationsschrift Hamburg 2012 ISBN 978 3 16 152527 8 Yvonne van Eickels Die Drittschutzwirkung von Vertragen Nomos Baden Baden 2005 Universitat Passau Dissertation 2004 ISBN 3 8329 1221 5 Antonios Karampatzos Vom Vertrag mit Schutzwirkung fur Dritte zur deliktischen berufsbezogenen Vertrauenshaftung zugleich ein Beitrag zum Ersatz fahrlassig verursachter reiner Vermogensschaden Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2005 ISBN 3 8329 0978 8 Thomas Lakenberg Kinder Kranke Kuchenhilfen Wie das Reichsgericht nach 1900 die Schutzwirkung von Vertragen zugunsten Dritter erweiterte Forschungen zur neueren Privatrechtsgeschichte 34 Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 412 22364 9 Einzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 1978 883 Palandt 328 Rn 18 a b Munchener Kommentar zum BGB Bearbeiter Peter Gottwald 328 BGB Rn 191 BGHZ 49 350 354 Palandt 328 Rn 17 BGHZ 51 90 96 Palandt 328 Rn 17a Munchener Kommentar zum BGB Bearbeiter Peter Gottwald 328 BGB Rn 187 Hans Peter Haferkamp Methodenehrlichkeit Die juristische Fiktion im Wandel der Zeit in Klaus Peter Berger u a Hrsg Zivil und Wirtschaftsrecht im Europaischen und Globalen Kontext Festschrift fur Norbert Horn zum 70 Geburtstag Berlin 2006 S 1077 1089 1085 ff Hans Peter Haferkamp Der Vertrag mit Schutzwirkung fur Dritte nach der Schuldrechtsreform ein Auslaufmodell in Barbara Dauner Lieb Horst Konzen Karsten Schmidt Hrsg Das neue Schuldrecht in der Praxis Akzente Brennpunkte Ausblick Koln u a 2002 S 171 182 BGHZ 56 269 273 Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil 13 Auflage Rn 160 Palandt 328 Rn 15 Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil 13 Auflage Rn 162 Weblinks BearbeitenVolltext des Salatblattfalls auf OpenJur Ubersicht mit RechtsprechungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter amp oldid 238571904