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Die Drittschadensliquidation bezeichnet das Korrekturmodell eines in mehreren Fallkonstellationen auftretenden juristischen Problems im deutschen Recht des Schadensersatzes Die Drittschadensliquidation bezweckt den Ausgleich einer aus dem Blickwinkel des Schadigers gesehen zufalligen Schadensverlagerung auf einen Dritten Das kalkulierbare Risiko des Schadigers wird nicht erhoht denn er haftet wo er eine Haftung zu erwarten hatte Aufgrund der Schadensverlagerung auf ihn erhalt der geschadigte Dritte nun einen Liquidationsanspruch wohingegen der aus der Rechtsbeziehung zum Schadiger Anspruchsberechtigte mangels eines bei ihm eingetretenen Schadens selbigen fallenlasst 1 Ohne diese Konstruktion musste der Schadiger weder dem Anspruchsinhaber noch dem Geschadigten den Schaden ersetzen da der Anspruchsinhaber keinen Schaden hat und der Geschadigte gegen den Schadiger keinen Anspruch Da dieses Ergebnis als unbillig gewertet wird bedarf es der Korrektur durch die Drittschadensliquidation 2 Die Drittschadensliquidation ist damit eine Ausnahme zum Grundsatz der Relativitat der Schuldverhaltnisse Inhaltsverzeichnis 1 Prinzip 2 Beispielsfall der Schadensverlagerung durch Gefahrubergang 3 Voraussetzungen 4 Fallgruppen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweisePrinzip BearbeitenAusgangspunkt ist der zivilrechtliche Grundsatz dass der Geschadigte gegen den Schadiger einen Rechtsanspruch hat und der Schadiger verpflichtet ist den dem Geschadigten entstandenen Schaden zu ersetzen 249 ff BGB Weiterhin gilt dass stets nur der eigene Schaden gegenuber dem Schadiger geltend gemacht werden kann nicht jedoch der Schaden eines Dritten Es gibt jedoch Fallkonstellationen in denen ein Schaden aus Sicht des Schadigers zufallig bei einer anderen Person als dem Anspruchsinhaber eintritt und der Schadiger so ungerechtfertigt entlastet wurde Fallkonstellationen der zufalligen Schadensverlagerung konnen sein die obligatorische Gefahrenentlastung Auseinanderfallen vertraglicher oder gesetzlichen Gefahrtragungsregeln Falle der mittelbaren Stellvertretung Stellvertreter handelt im eigenen Namen aber fur die Rechnung eines Dritten und Schadensfalle die in Obhutsverhaltnissen der Besitzer uberlasst die Obhut uber eine Sache einem Dritten der diese beschadigt 3 eintreten Uber das Institut der Drittschadensliquidation wird sichergestellt dass der Geschadigte in diesen Fallen trotzdem entschadigt wird Die Person in deren Rechtsposition eingegriffen wurde kann den Schaden des Dritten geltend machen und den Schadiger auf Leistung an den Dritten verklagen Abzugrenzen ist die Drittschadensliquidation vom Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 328 ff BGB bei dem nicht der Anspruchsinhaber den Schaden des Dritten geltend machen kann sondern weitergehend der Dritte einen eigenen Anspruch gegen den Schadiger erhalt Insofern kommt es fur den Schadiger im Rahmen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu einer Haftungskumulation er haftet sowohl gegenuber seinem Vertragspartner als auch gegenuber dem einbezogenen Dritten wahrend es bei der Drittschadensliquidation nur zu einer Verschiebung der Haftung kommt Gemeinsam ist beiden Instituten dass auch der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter eine Ausnahme zum Grundsatz der Relativitat der Schuldverhaltnisse darstellt Beispielsfall der Schadensverlagerung durch Gefahrubergang BearbeitenDer Kaufer K hat bei Verkaufer V 200 Flaschen Wein fur sein Restaurant bestellt V hat die Ware ordentlich verpackt und an K abgeschickt Unterwegs wird sie durch den Transporteur T zerstort Versendungskauf War V noch Eigentumer der Ware was regelmassig der Fall ist kann er sich aus dem Transportvertrag an T halten oder mittels deliktischem Schadenersatz 823 Abs 1 BGB gegen ihn vorgehen Die ursprunglich aus der Gattung geschuldete Leistung ist mit Ubergabe an T konkretisiert worden weshalb V nach Eintritt der Unmoglichkeit der Lieferung durch T nicht nochmals an K zu leisten braucht 275 Abs 1 BGB Wegen 447 Abs 1 BGB ist andererseits die Preisgefahr Gefahr des Untergangs der Ware auf K ubergangen er muss also trotz Nichtleistung der Ware den Kaufpreis zahlen Der eigentlich geschadigte K hat gegen T selbst aber keine Anspruche denn den Transportvertrag hat nicht er abgeschlossen sondern V und auch Schadensersatzanspruche nach 823 Abs 1 BGB scheitern am fehlenden Eigentum Besitz des K V hat nun also Schadensersatzanspruche aber keinen Schaden da er den Kaufpreis die Gegenleistung ja von K erhalt K hingegen hat den Schaden da er den Kaufpreis bezahlen muss hat aber weder aus Vertrag noch aus Delikt eine Anspruchsgrundlage zur Geltendmachung desselben Losung Bei der Drittschadensliquidation behilft man sich eines Tricks Das Schadenserfordernis der anspruchsbegrundenden Norm wird einfach dadurch erfullt dass dem potentiell Ersatzberechtigten im Verhaltnis zum Schadiger der fremde Schaden wie eigener zugerechnet wird Fur den Schadensverursacher T stellt sich die Schadensverlagerung von V auf K durch 447 BGB als rein zufallig heraus Nach allgemeiner Meinung soll daher V von T den Schaden ersetzt verlangen konnen Diesen Anspruch muss V im Rahmen der obligatorischen Gefahrenentlastung als stellvertretendes Commodum fur die zerstorte Ware an K abtreten Dieser kann dann den Schaden gegenuber T geltend machen K vollzieht insofern als er sich vom V dessen Schadenersatzanspruche nach 275 Abs 1 285 Abs 1 BGB abtreten lasst Durch die Verpflichtung zur Abtretung wird letztlich erreicht dass dem Schadiger eine zufallige Schadensverlagerung nicht zugutekommen kann und dass der Geschadigte den bei ihm entstanden Schaden ersetzt erhalt Ware K in Abwandlung des Falls Verbraucher im Sinne eines Verbrauchsguterkaufs nach 474 ff BGB gewesen ware die Preisgefahr erst gar nicht auf ihn ubergegangen Schaden und Anspruch waren bei V zusammengefallen und fur eine Drittschadensliquidation bestunde kein Raum Nochmals anders wird die Fallvariante gelost wenn T als Spediteur im Sinne des Handelsgesetzbuchs auftritt Da die vertraglichen Beziehungen zwischen V und T dann einen Frachtvertrag im Sinne der 407 ff HGB darstellen ist 421 Abs 1 HGB anwendbar 421 HGB gesteht dem K als Leistungsempfanger einen Schadensersatzanspruch gegen T bereits originar zu Eine Drittschadensliquidation findet auch hier keinen Raum Voraussetzungen BearbeitenDie allgemeinen Voraussetzungen fur die Drittschadensliquidation sind Der Schaden liegt nicht beim Anspruchsinhaber Anspruch ohne Schaden Der Geschadigte hat keinen Anspruch Schaden ohne Anspruch Zufallige Verlagerung des Schadens vom Anspruchsinhaber auf den Geschadigten Fallgruppen BearbeitenVon der Rechtsprechung und Literatur sind verschiedene Fallgruppen zur Drittschadensliquidation entwickelt worden 4 Eine Verallgemeinerung uber diese Fallgruppen hinaus kommt nicht in Betracht Die wichtigsten Fallgruppen der Drittschadensliquidation sind Mittelbare Stellvertretung Derjenige der im eigenen Namen einen Vertrag fur fremde Rechnung abgeschlossen hat kann einen aus dem Vertrag erwachsenen Schadensersatzanspruch geltend machen obwohl der Schaden im Innenverhaltnis zwischen dem Vertreter und dem Geschaftsherrn letzteren trifft Da der Vertrag im eigenen Namen abgeschlossen wird liegt gerade kein Fall echter Stellvertretung vor Insofern ist der Begriff der mittelbaren Stellvertretung missverstandlich Obligatorische Gefahrentlastung Wer schuldrechtlich zur Eigentumsubertragung verpflichtet ist kann im Rahmen von Gefahrtragungsregeln z B 447 644 2174 BGB frei werden wenn die Sache vor Erfullung durch Verschulden eines Dritten untergeht in diesem Fall kann der Eigentumer den Schaden gegenuber dem Dritten im Interesse der die Gefahr tragenden Person geltend machen Im Falle des 447 BGB ist jedoch 475 Abs 2 BGB zu beachten Obhutspflicht Der Besitzer der die Obhut uber eine Sache vertraglich einem Dritten anvertraut kann im Falle einer Verletzung der Obhutspflicht dem Dritten gegenuber den Schaden des Eigentumers geltend machen Bestimmte Treuhandverhaltnisse z B Sicherungsabtretungen Nach vereinzelt vertretener Ansicht kann auch eine im Rahmen des 241a BGB auftretende Konstellation zu einer Drittschadensliquidation fuhren Literatur BearbeitenUlrich Budenbender Vorteilsausgleichung und Drittschadensliquidation bei obligatorischer Gefahrentlastung Gemeinsamkeiten Beruhrungspunkte und Unterschiede Mohr Tubingen 1996 ISBN 3 16 146487 7 Tim Brockmann Simon Kunnen Vertrag mit Schutzwirkung fur Dritte und Drittschadensliquidation in Juristische Arbeitsblatter JA 2019 Seite 729 734 Andreas Goerth Die Drittschadensliquidation in Juristische Arbeitsblatter JA 2005 Seite 28 31 Leonhard Hubner Adam Sagan Die Abgrenzung von Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Drittschadensliquidation in Juristische Arbeitsblatter JA 2013 Seite 741 747 Thomas Henn Zur Daseinsberechtigung der so genannten Drittschadensliquidation Universitat Heidelberg Dissertation 2010 Duncker amp Humblot Berlin 2011 ISBN 978 3 428 13514 1 Christin Horlach Referendarexamensklausur Zivilrecht Drittschadensliquidation und gestorte Gesamtschuld Sturz unterm Riesenrad in Juristische Schulung JuS 2009 Seite 242 246 Daniel Iden Einbeziehung Dritter in Schuldverhaltnisse und Drittschadensliquidation Zeitschrift fur das Juristische Studium ZJS 2012 644 PDF Datei 1 PDF 111 kB Hans Ulrich von Schroeter Die Drittschadensliquidation in europaischen Privatrechten und im deutschen Kollisionsrecht Europaische Hochschulschriften 1995 ISBN 3 631 48354 6 Weblinks BearbeitenUbersicht mit RechtsprechungEinzelnachweise Bearbeiten Dieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung Heymanns Koln 1968 23 neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen Vahlen Munchen 2011 ISBN 978 3 8006 3908 3 33 Probleme des Schadensrechts Rnr 842 f BGHZ 51 91 96 bereits zuvor BGHZ 40 91 BGH NJW 1985 S 2411 f BGHZ 49 350 354 BGH NJW 1968 1929 1931 und 1977 2073 2074 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 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