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Die Leistungsgefahr seltener Lieferungsgefahr 1 ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht Sie betrifft die Frage wer in einem synallagmatischen Vertrag im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollstandiger Erfullung i S d 362 BGB 1 die Gefahr des zufalligen Untergangs des Leistungsgegenstandes tragt Fur den Schuldner der Hauptleistung bezeichnet sie das Risiko die versprochene Leistung weiterhin bewirken oder Ersatz leisten zu mussen 1 fur den Glaubiger umgekehrt die Gefahr den Anspruch auf die versprochene Leistung zu verlieren Der Leistungsgefahr steht die Preisgefahr gegenuber Inhaltsverzeichnis 1 Stuckschuld 2 Gattungsschuld 3 Historische Herleitung 4 Literatur 5 EinzelnachweiseStuckschuld BearbeitenNach dem BGB ist zwischen Stuckschuld und Gattungsschuld zu unterscheiden Bei einer Stuckschuld tragt die Leistungsgefahr grundsatzlich der Glaubiger der Hauptleistung 2 da der Schuldner bei Untergang der Sache verschuldensunabhangig nach 275 BGB von seiner Leistungspflicht frei wird Beispiel Kaufer K und Verkaufer V einigen sich uber den Verkauf des Krokodils des V Erschlagt nun vor Ubergabe ein Meteorit das Krokodil muss V nach 275 Abs 1 BGB nicht leisten Gattungsschuld BearbeitenBei der Gattungsschuld tragt hingegen der Schuldner der Hauptleistung die Leistungsgefahr 3 Bis zum Untergang der gesamten Gattung trifft ihn die Pflicht die vereinbarte Ware zu beschaffen soweit sie am Markt verfugbar ist 4 Beispiel K und V der einen Zoohandel betreibt einigen sich uber den Verkauf von einem Krokodilkafig Wird nun der Krokodilkafig vor Ubergabe durch einen Meteoriteneinschlag im Geschaft des V zerstort bleibt er gleichwohl zur Leistung verpflichtet und muss anderweitig einen Kafig nach mittlerer Art und Gute 243 I BGB beschaffen Andert sich die Gattungsschuld durch Konkretisierung nach 243 Abs 2 BGB in eine Stuckschuld so geht die Leistungsgefahr auf den Glaubiger uber Gefahrubergang 5 Ebenso geht die Leistungsgefahr nach 300 Abs 2 BGB uber wenn der Glaubiger die angebotene Ware nicht annimmt 6 und zwar selbst dann wenn keine Konkretisierung eingetreten ist 6 Nach der herrschenden Meinung ist aber die Aussonderung der Sache erforderlich 7 8 Historische Herleitung BearbeitenDie heutigen Gefahrtragungsregeln beruhen auf der Klausel bona fides der actio empti Die romischen Juristen verteilten damit das Risiko des nachtraglichen Untergangs einer Sache oder deren nachtragliche Verschlechterung zwischen den Parteien Danach trug der Verkaufer einer Sache die Gefahr fur dolus und culpa wohingegen der Kaufer vollumfanglich fur Zufall haftete 9 Literatur BearbeitenDagmar Coester Waltjen Verzogerungsgefahr Sachgefahr Leistungsgefahr in Jura 2006 829 833 Stephan Lorenz Leistungsgefahr Gegenleistungsgefahr und Erfullungsort beim Verbrauchsguterkauf BGH NJW 2003 3341 zudem in JuS 2004 105 107 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Vergleiche Christian Berger in Othmar Jauernig Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 Vorbemerkungen zu den 446 447 Rn 3 Martin Schmidt Kessel in Hanns Prutting Gerhard Wegen Gerd Weinreich Hrsg BGB Kommentar 2 Auflage 2007 243 Rn 1 275 Rn 3 Martin Schmidt Kessel in Hanns Prutting Gerhard Wegen Gerd Weinreich Hg BGB Kommentar 2 Auflage 2007 243 Rn 1 Martin Schmidt Kessel in Hanns Prutting Gerhard Wegen Gerd Weinreich Hg BGB Kommentar 2 Auflage 2007 243 Rn 7 Vgleiche Hans Brox Wolf Dietrich Walker Allgemeines Schuldrecht 30 Auflage 2004 8 Rn 6 a b Hans Brox Wolf Dietrich Walker Allgemeines Schuldrecht 30 Auflage 2004 27 Rn 13 So BGH WM 1975 917 920 Gunther Honn Zur Dogmatik der Risikotragung im Glaubigerverzug bei Gattungsschulden in AcP 177 1977 385 390 ff Brigitta Jud in Hanns Prutting Gerhard Wegen Gerd Weinreich Hrsg BGB Kommentar 2 Auflage 2007 300 Rn 7 A A Jan Schroder Zur Auslegung des 300 Abs 2 BGB in MDR 1973 466 467 Andreas Schluter Der praktische Fall Burgerliches Recht Die antiken Bauernschranke in JuS 2001 1190 1191 f Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 236 239 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4167281 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leistungsgefahr amp oldid 211420215