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Die Preisgefahr seltener Vergutungs 1 oder Gegenleistungsgefahr 2 ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht Sie betrifft die Frage ob in einem synallagmatischen Vertrag im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollstandiger Erfullung i S d 362 BGB 3 bei einem Wegfall der Leistung nach 275 BGB die vereinbarte Gegenleistung noch zu erbringen ist 1 die regelmassig in einer Geldleistung Preis besteht Fur den Glaubiger der Leistung bezeichnet sie das Risiko trotz des Wegfalls der Leistung die Gegenleistung noch erbringen zu mussen 4 fur den Schuldner umgekehrt die Gefahr wegen des Wegfalls die Gegenleistung nicht zu erhalten Inhaltsverzeichnis 1 Grundregel 2 Ausnahmen 2 1 326 Abs 2 Satz 1 Alt 1 BGB 2 2 326 Abs 2 Satz 1 Alt 2 BGB 2 3 Weitere Ausnahmen 2 3 1 Kaufrecht 2 3 2 Dienstvertragsrecht 2 3 3 Werkvertragsrecht 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGrundregel BearbeitenDie Preisgefahr wird im deutschen Recht im Grundsatz von 326 Abs 1 BGB geregelt Wer nach 275 BGB nicht leisten muss der hat auch keinen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung Grundsatzlich liegt die Preisgefahr damit beim Schuldner der Leistung 5 Beispiel Kaufer K kauft von Verkaufer V dessen Dackel der direkt nach dem Vertragsschluss aber vor der Ubergabe von einem Blitz getroffen wird V muss nach 275 Abs 1 BGB nicht leisten K muss im Gegenzug auch den Kaufpreis nicht bezahlen 326 Abs 1 Satz 1 BGB oder kann ihn zuruckfordern wenn er schon gezahlt hat 326 Abs 4 BGB Ausnahmen BearbeitenHiervon macht das Gesetz allerdings einige Ausnahmen und verlagert die Preisgefahr auf den Glaubiger 2 326 Abs 2 Satz 1 Alt 1 BGB Bearbeiten Ist der Glaubiger fur das Leistungshindernis allein oder weit uberwiegend verantwortlich bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet 5 Beispiel K kauft den Dackel des V der diesmal nicht vom Blitz getroffen sondern vor der Ubergabe von K erschossen wird Dieser muss den Kaufpreis bezahlen obwohl er auf die Leistung wegen 275 Abs 1 BGB keinen Anspruch hat In den Fallen der Zweckerreichung und des Zweckfortfalls kann 326 Abs 2 Satz 1 Alt 1 BGB zwar nicht ohne weiteres angewendet werden regelmassig besteht aber ein Anspruch auf einen Teil der Gegenleistung nach 645 BGB analog 2 siehe Werkvertragsrecht Auf Falle der anfanglichen Unmoglichkeit kann 326 Abs 2 Satz 1 Alt 1 BGB nicht angewendet werden 2 Nach 326 Abs 2 Satz 2 BGB muss sich der Schuldner die Vorteile anrechnen lassen die er wegen der Befreiung von der Leistungspflicht oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder boswillig nicht erworben hat 5 326 Abs 2 Satz 1 Alt 2 BGB Bearbeiten Auch wenn die Unmoglichkeit in einem Zeitpunkt eintritt in der sich der Glaubiger im Annahmeverzug 293 bis 304 BGB befindet bleibt seine Gegenleistungspflicht bestehen sofern der Schuldner die Unmoglichkeit nicht zu vertreten hat 6 Zu beachten ist die besondere Verschuldensregel des 300 BGB nach der der Schuldner wahrend des Glaubigerverzugs leichte Fahrlassigkeit nicht zu vertreten hat 7 Beispiel Haben K und V einen Termin fur die Ubergabe des Dackels vereinbart zu dem K nicht erscheint und wird der Hund anschliessend wegen einer leichten Fahrlassigkeit des V uberfahren so bleibt K nach 326 Abs 2 Satz 1 Alt 2 293 296 Satz 1 BGB zur Gegenleistung verpflichtet leichte Fahrlassigkeit hat V bei Annahmeverzug nicht zu vertreten 300 Abs 1 BGB Streitig ist ob in den Fallen in denen bei einer Gattungsschuld Annahmeverzug auch ohne Konkretisierung eintritt diese fur den Ubergang der Preisgefahr erforderlich ist 8 9 Auch im Falle des 326 Abs 2 Satz 1 Alt 2 BGB muss sich der Schuldner im Ubrigen die in 326 Abs 2 Satz 2 BGB genannten Vorteile anrechnen lassen Weitere Ausnahmen Bearbeiten Kaufrecht Bearbeiten Fur das Kaufrecht bestimmt 446 Satz 1 BGB dass die Preisgefahr durch die Ubergabe und damit unabhangig von der Ubereignung der Kaufsache auf den Glaubiger ubergeht 7 Satz 3 stellt klar dass ein Ubergang der Preisgefahr auch bei Annahmeverzug des Glaubigers stattfindet 10 Hierbei handelt sich im Verhaltnis zu 326 Abs 2 Satz 1 Alt 2 um eine vorrangige Sonderregelung 5 Im Sonderfall des Versendungskaufs fuhrt nach 447 Abs 1 BGB bereits die Ubergabe an die Transportperson zum Ubergang der Preisgefahr auf den Glaubiger 11 Die Norm gilt nach 475 Abs 2 BGB allerdings nicht fur den Verbrauchsguterkauf Dienstvertragsrecht Bearbeiten Fur den Dienstvertrag bestimmt 615 Satz 1 BGB dass der Glaubiger im Falle des Annahmeverzugs verpflichtet ist die aus diesem Grunde nicht geleisteten Dienste zu verguten wobei der Dienstverpflichtete sich nach Satz 2 dasjenige anrechnen lassen muss was er erspart anderweitig erworben oder boswillig nicht erworben hat auch hierbei handelt es sich um eine vorrangige Sonderregelung zu 326 Abs 1 Satz 2 Alt 2 5 S 3 dehnt diese fur das Arbeitsrecht auf diejenigen Falle aus in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls tragt 12 siehe Betriebsrisikolehre Werkvertragsrecht Bearbeiten Fur den Werkvertrag legt 644 Abs 1 Satz 1 BGB den Ubergang der Preisgefahr auf die Abnahme der Sache Dem steht es gleich wenn die Abnahme fingiert 640 Abs 1 Satz 2 Abs 2 BGB oder durch die Vollendung des Werks 646 BGB ersetzt wird 13 Nach Abs 1 Satz 2 geht die Preisgefahr entsprechend 326 Abs 2 Satz 1 Alt 1 BGB 13 auch im Falle des Annahmeverzugs uber nach Abs 2 ist bei Versendung des Werks 447 BGB entsprechend anzuwenden die Gefahr geht dann also mit der Ubergabe an die Transportperson uber Nach 645 BGB kann der Schuldner einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergutung sowie Ersatz seiner nicht darin enthaltenen Auflagen verlangen wenn das Werk vor Abnahme wegen eines Mangels des vom Besteller gelieferten Stoffes oder einer Anweisung von diesem untergegangen verschlechtert oder unausfuhrbar geworden ist 14 Umstritten war fruher inwieweit 645 Abs 1 BGB analog angewendet werden kann Nach einer alteren Ansicht spiegelt die Norm einen allgemeinen Rechtsgedanken wider nach dem alle Risiken die in der Sphare des Bestellers liegen zu einer analogen Anwendung des 645 Abs 1 BGB fuhren sog Spharentheorie 15 Nach der heute herrschenden Gegenmeinung darf die differenzierte Regelung der 644 f BGB nicht durch eine allgemeine Spharentheorie unterlaufen werden so dass eine analoge Anwendung des 645 Abs 1 BGB nur in engen Grenzen moglich ist 13 Der vom Bundesgerichtshof BGH entschiedene Fall 16 einer durch vom Besteller vor Fertigstellung eingelagertes Heu abgebrannte Scheune lasst da es sich um eine vom Besteller frei verantwortlich geschaffene Gefahr handelt Raum fur eine solche Analogie 13 Ebenfalls bejaht wird eine Analogie von der herrschenden Meinung fur Falle der Zweckerreichung 17 Beispiel Ein freizuschleppendes Schiff kommt durch einen Sturm selbst frei Siehe auch BearbeitenLeistungsgefahr GefahrubergangLiteratur BearbeitenClaus Wilhelm Canaris Die Bedeutung des Ubergangs der Gegenleistungsgefahr im Rahmen von 243 II BGB und 275 II BGB In JuS 2007 S 793 798 Dagmar Coester Waltjen Die Gegenleistungsgefahr In Jura 2007 S 110 114 Stephan Lorenz Leistungsgefahr Gegenleistungsgefahr und Erfullungsort beim Verbrauchsguterkauf BGH NJW 2003 3341 In JuS 2004 S 105 107 Hans Brox Wolf Dietrich Walker Allgemeines Schuldrecht 39 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 64653 9 Stefan Greiner Schuldrecht Besonderer Teil Vertragsschuldverhaltnisse Springer Science Business Media Berlin 2011 ISBN 978 3 642 17378 3 Einzelnachweise Bearbeiten a b Carl Creifelds Rechtsworterbuch 19 Auflage 2007 Gefahrtragung a b c d Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil 5 Auflage 2007 Rn 724 728 Vgl Christian Berger in Othmar Jauernig Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 Vorbemerkungen zu den 446 447 Rn 3 Felix Hutte Marlena Helbron Schuldrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage 2007 Rn 779 a b c d e Brox Walker S 231 235 Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil 5 Auflage 2007 Rn 732 a b Dieter Medicus Schuldrecht I Allgemeiner Teil 15 Auflage 2004 Rn 503c und 522 Dafur Astrid Stadler in Othmar Jauernig Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 12 Auflage 2007 326 Rn 17 Dagegen Wolfgang Ernst in Kurt Rebmann Franz Jurgen Sacker Roland Rixecker Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch Band 2 5 Auflage 2007 326 Rn 71 Greiner S 16 Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil 5 Auflage 2007 Rn 735 Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil 5 Auflage 2007 Rn 736 a b c d Dirk Looschelders Schuldrecht Besonderer Teil 2 Auflage 2008 Rn 656 657 Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil 5 Auflage 2007 Rn 738 So etwa Ludwig Enneccerus Heinrich Lehmann Recht der Schuldverhaltnisse 15 Auflage 1958 BGH Urteil vom 11 Juli 1963 Az VII ZR 43 62 Volltext BGHZ 40 71 Jan Kropholler in Ders Studienkommentar BGB 8 Auflage 2005 645 Rn 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preisgefahr amp oldid 235050479