www.wikidata.de-de.nina.az
Der Versendungskauf ist ein Kaufvertrag bei dem der Verkaufer auf Verlangen des Kaufers den Versand der Ware an einen anderen Ort als den Erfullungsort ubernimmt oder von Dritten durchfuhren lasst Gegensatz ist der Prasenzhandel Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Leistungsgefahr 2 2 Preisgefahr 3 Rechtsfolgen 4 Ausnahmen 5 International 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm Prasenzhandel etwa Supermarkte Verkaufsautomaten wird beim Kauf die Ware sofort vom Verkaufer dem personlich anwesenden Kaufer direkt ubergeben Erfullungsort ist hier der Geschaftssitz des Verkaufers Im Fall dieses normalen Kaufs erfolgt der Gefahrubergang in dem Zeitpunkt in dem der Verkaufer die Kaufsache dem Kaufer ubergibt Wird die Sache vor dieser Ubergabe zerstort oder beschadigt tragt der Verkaufer das Risiko muss also nochmals liefern obwohl der Kaufer nur einmal zahlt wahrend das Risiko danach allein beim Kaufer liegt auch wenn er die Kaufsache zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr oder nur beschadigt besitzt muss er zahlen Diese Regelung folgt dem Trennungsprinzip im deutschen Privatrecht nach dem der Abschluss eines Kaufvertrages die Ubergabe der Ware an den Kaufer und die Zahlung des Kaufpreises an den Verkaufer als jeweils eigenstandige Rechtsgeschafte verstanden werden Dagegen stehen sich beim Versandhandel Fernabsatz und Online Handel Kaufer und Verkaufer nicht unmittelbar gegenuber so dass die Ware transportiert werden muss und zwischen Bestellung und Ubergabe mindestens ein Arbeitstag liegt Der Kaufer der die Ware auch beim Verkaufer abholen konnte 269 Abs 1 BGB mochte sich die Ware aber bequemer verschaffen und vereinbart mit dem Verkaufer ihren Versand Die nicht mogliche direkte Ubergabe wird durch Versendung der Ware ersetzt die der Verkaufer selbst ubernimmt oder im Regelfall durch Transportunternehmen durchfuhren lasst Dadurch hat der Kaufer den Nachteil dass er anders als beim Prasenzkauf die Ware vorher nicht sehen und begutachten kann sondern erst bei deren Lieferung also meist nach der Zahlung des Kaufpreises Ausserdem besteht fur den Kaufer das Risiko dass er den Kaufpreis bezahlt hat aber die Ware nicht oder nicht mangelfrei geliefert wird Der Verkaufer darf beim Versendungskauf Dritte mit dem Transport der Ware beauftragen das sind Transportunternehmen wie etwa die Post Paketdienste Frachtfuhrer per Eisenbahn Schiff oder Flugzeug oder Spediteure Der Spediteur im klassischen Sinn organisiert zwar definitionsgemass nur den Transport 453 ff HGB wird tatsachlich aber oft im Selbsteintritt auch zum Frachtfuhrer und tritt dann selbst als Ausfuhrender von Transporten auf 458 HGB Rechtsfragen BearbeitenDer Versendungskauf unterscheidet sich vom Kauf uber die Ladentheke durch den unterschiedlichen Gefahrubergang welcher aus der Leistungsgefahr und Preisgefahr Gegenleistungsgefahr besteht Beide betreffen den zufalligen Untergang der Ware beispielsweise durch deren Beschadigung Verderb Abhandenkommen oder Diebstahl wahrend des Transports Das Kaufrecht klart die Risikoverteilung namlich zu wessen Lasten der zufallige Untergang geht Hierbei besteht fur den Verkaufer das Risiko die untergegangene Ware erneut liefern zu mussen und fur den Kaufer das Risiko den Anspruch auf die untergegangene Ware zu verlieren Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen zwei Arten des Versendungskaufs bei denen das Transportrisiko einmal vom Kaufer das andere Mal vom Verkaufer getragen wird Leistungsgefahr Bearbeiten Der Kaufer tragt das Transportrisiko Deshalb muss der Verkaufer beim Versendungskauf nicht erneut liefern wenn die Ware untergeht Die Leistungsgefahr geht beim Versendungskauf mit Konkretisierung also mit ordnungsgemasser Verpackung und Ubergabe der mangelfreien Ware an das Transportunternehmen uber 447 Abs 1 BGB 243 Abs 2 BGB Zugleich geht die Preisgefahr auf den Kaufer mit der Folge uber dass dieser den vereinbarten Kaufpreis selbst bei zufalligem Untergang zu zahlen hat Der Verkaufer haftet mithin nicht fur ein Verschulden des Transportunternehmens bei zufalligem Untergang Die Erfullung des Versendungskaufs in Form der Ubereignung erfolgt erst durch die Ubergabe der Kaufsache vom Transportunternehmen an den Kaufer Kommt die Ware dem Transportunternehmen wahrend des Transports abhanden zufalliger Untergang ist eine Ubereignung an den Kaufer nicht mehr moglich Dennoch muss er dem Verkaufer den Kaufpreis bezahlen Eine Ausnahme gilt wenn der Verkaufer Unternehmer und der Kaufer Verbraucher ist In diesem Fall geht die Gefahr nur dann auf den Kaufer uber wenn dieser selbst den Frachtfuhrer beauftragt hat siehe 475 Abs 2 BGB Preisgefahr Bearbeiten Mit der Ubergabe der Ware an das Transportunternehmen erfullt der Verkaufer seine Leistungspflicht aus einer Schickschuld 447 Abs 1 BGB Diese Vorschrift regelt ausschliesslich die Gegenleistungsgefahr 326 Abs 1 BGB also die Rechtsfrage ob der Verkaufer den Kaufpreis erhalt wenn die Sache vor Ubergabe an den Kaufer untergeht Gemass 447 Abs 1 BGB muss der Kaufer trotz Untergangs der Ware den Kaufpreis entrichten obwohl der Verkaufer gemass 275 Abs 1 BGB nicht noch einmal liefern muss Der Verkaufer hat fur ein Verschulden des Transportunternehmens nicht einzustehen weil er nur die Ubergabe an den Spediteur nicht jedoch die Versendung durch den Spediteur schuldet Deshalb ist der Spediteur kein Erfullungsgehilfe nach 278 BGB Damit tritt zufallige Unmoglichkeit ein 1 Rechtsfolgen BearbeitenDamit liegt das Risiko eines Versendungskaufs im Falle des zufalligen Untergangs der Kaufsache bei gleichberechtigten Vertragspartnern beim Versendungskauf von Unternehmer zu Unternehmer englisch Business to Business oder von Verbraucher zu Verbraucher englisch Consumer to Consumer allein beim Kaufer Er muss den Kaufpreis zahlen obwohl er die Ware nicht oder mangelbehaftet erhalten hat Dieses fur den Kaufer unbefriedigende Rechtsrisiko wird jedoch zum Schutz des Kaufers bei ungleichberechtigten Vertragspartnern etwa englisch Business to Consumer ausgeschaltet Der Verkaufer hat dann beim zufalligen Untergang der Ware eine Anspruchsgrundlage gegen das Transportunternehmen 429 HGB 461 HGB 502 HGB 823 Abs 1 BGB aber keinen Schaden Dagegen besitzt der Kaufer einen Schaden denn er muss zahlen ohne dass er Ware erhalt aber keine Anspruchsgrundlage In derartigen Fallen hilft das Rechtsinstitut der Drittschadensliquidation wodurch der Verkaufer einen Schadenersatzanspruch gegen das Transportunternehmen bekommt 2 und der Kaufer gemass 421 Abs 1 Satz 2 HGB berechtigt ist die Anspruche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtfuhrer geltend zu machen Der Versendungskauf stellt den bekanntesten Anwendungsfall der Drittschadensliquidation dar 3 Ausnahmen BearbeitenFuhrt der Verkaufer den Transport mit eigenem Personal durch und dieses ubernimmt beim Kaufer die Montage etwa bei Mobeln so liegt eine Bringschuld vor bei der die Regeln des Versendungskaufs nicht anwendbar sind Das Transportrisiko bleibt beim Verkaufer bis zur mangelfreien Ubergabe an den Kaufer Gemass 475 Abs 2 BGB findet der Gefahrubergang nach 447 BGB nur bei Kaufvertragen statt an denen entweder sowohl auf Kaufer als auch auf Verkauferseite kein Verbraucher beteiligt ist oder lediglich auf der Verkauferseite nicht aber auf der Kauferseite ein Verbraucher steht Dadurch wird der Verbrauchsguterkauf ausgeschlossen bei dem ein Unternehmer als Verkaufer und ein Verbraucher als Kaufer vorhanden sind Beim Verbrauchsguterkauf fuhrt die Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen nicht zum Ubergang der Preisgefahr auf den Kaufer Der Gefahrubergang erfolgt vielmehr erst nach dem Transport mit Ubergabe der Ware an den Kaufer 446 BGB Die Ware reist beim Verbrauchsguterkauf mithin auf Gefahr des Verkaufers 4 Erteilt der Kaufer jedoch dem Transporteur eine Abstellgenehmigung geht die Transportgefahr auch ohne tatsachliche Ubergabe auf den Kaufer uber International BearbeitenIn der Schweiz unterscheidet man zwischen Fernkauf und Distanzkauf Beim Fernkauf bleibt der Verkaufer auch wenn er die Sache versendet fur die Lieferung verantwortlich bis sie beim Kaufer bereitgehalten wird oder eingetroffen ist Im Zweifelsfall wird Distanzkauf angenommen Die Kaufsache muss beim Distanzkauf vom Erfullungsort beim Verkaufer abgesendet worden sein Art 74 Abs 2 Ziff 3 OR Dann tragt der Kaufer die Preisgefahr es sei denn der Anspruch auf den Kaufpreis geht mit der Kaufsache unter dann liegt die Preisgefahr beim Verkaufer Sollte in Osterreich ein Kaufvertrag keine Bestimmungen uber die Versendungsart enthalten so ist davon auszugehen dass ein Kaufer von vornherein stillschweigend mit einer verkehrsublichen Versendungsart Bahn Post Flugzeug oder Schiff einverstanden ist 429 ABGB Mit Ubergabe der vertragsgemassen Ware an den Transporteur gilt die Ware auch schon dem Kaufer als ubergeben sofern dieser die Versendungsart genehmigt hat 429 2 Halbsatz ABGB Das Eigentum der Ware geht bei der Ubergabe vom Verkaufer an das Transportunternehmen auf den Kaufer uber Der Gefahrubergang auf den Kaufer erfolgt ebenfalls bei der Ubergabe vom Verkaufer an das Transportunternehmen Der internationale Versendungskauf des UN Kaufrechts gleicht weitgehend dem inlandischen Die Besonderheit besteht lediglich in seinem internationalen Bezug der dadurch hervorgerufen wird dass die Ware aus dem Inland ins Ausland geliefert wird Export oder umgekehrt sich der Kaufgegenstand aus der Sicht des Kaufers im Ausland befindet und ein inlandischer Kaufer aus dem Ausland beliefert wird Import 5 Erfordert nach Art 67 Abs 1 UN Kaufrecht der Kaufvertrag eine Beforderung der Ware und ist der Verkaufer nicht verpflichtet sie an einem bestimmten Ort zu ubergeben so geht die Gefahr auf den Kaufer uber sobald die Ware gemass dem Kaufvertrag dem ersten Beforderer zur Ubermittlung an den Kaufer ubergeben wird Gemass Art 69 Abs 2 UN Kaufrecht geht die Gefahr erst auf den Kaufer uber wenn die Lieferung fallig ist und der Kaufer Kenntnis davon hat dass ihm die Ware an diesem Ort zur Verfugung steht 6 Siehe auch BearbeitenZahlungsort LeistungsortEinzelnachweise Bearbeiten Dietmar O Reich Peter Schmitz Einfuhrung in das burgerliche Recht Grundlagen des BGB Allgemeiner Teil 2000 S 192 Dietmar O Reich Peter Schmitz Einfuhrung in das burgerliche Recht Grundlagen des BGB Allgemeiner Teil 2000 S 192 Jens Petersen Examens Repetitorium Allgemeines Schuldrecht 2009 S 186 Wolfgang Fikentscher Andreas Heinemann Schuldrecht 2006 S 465 Arnd Goldt Sachenrechtliche Fragen des grenzuberschreitenden Versendungskaufs aus international privatrechtlicher Sicht 2002 S 34 f Jan Heilmann Mangelgewahrleistung im UN Kaufrecht 1994 S 224Normdaten Sachbegriff GND 4187988 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versendungskauf amp oldid 235410191