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Das Rechtsrisiko englisch legal risk besteht in der Gefahr die einem Rechtssubjekt beim Abschluss eines Vertrages ein Schaden oder wirtschaftlicher Verlust durch fehlerhafte Anwendung von Gesetzen entsteht Konnen etwa durch Nichtbeachtung Falschanwendung oder Ubertretung von Gesetzen eigene Rechte nicht durchgesetzt oder eigene Verpflichtungen nicht eingehalten werden ist das Rechtsrisiko eingetreten Das Rechtsrisiko kann sich auch durch sonstiges Handeln oder durch pflichtwidriges Unterlassen realisieren Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Banken und Versicherungen 2 1 Anforderungen an Vertrage 2 2 Ausschluss des Rechtsrisikos 3 Andere Fachgebiete 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGrundsatzlich trifft das Rechtsrisiko alle Rechtssubjekte so naturliche Personen Unternehmen oder Behorden Unterschieden wird es vom allgemeinen Lebensrisiko bei welchem jemand zwar haftungsverursachend handelt dafur jedoch nicht einstehen muss weil eine Schadenshaftung verneint wird 1 Der Mensch ist im gesellschaftlichen Zusammenwirken durch Umwelt und Natureinflusse einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt welchen er sich selbst bei grossten eigenen und fremden Anstrengungen nicht vollstandig entziehen kann Einige Risiken sind Rechtsrisiken die den Risikotrager potentiell gefahrden Ein Risikotrager unterliegt Rechtsrisiken wenn sein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage enttauscht wird 2 Von Rechtsrisiken betroffene Bereiche sind in der Industrie etwa die Produkthaftung oder von ihr ausgehende Umweltrisiken 3 Rechtsrisiken konnen durch fehlerhafte oder unprazise Vertragsformulierungen anfechtbare oder nichtige Vertragsgestaltung oder fehlenden bzw fehlerhaften Haftungsausschluss entstehen Sie verwirklichen sich erst wenn ein Rechtsstreit zwischen den betroffenen Parteien entstanden ist Der Gesetzgeber hat zwei Branchen identifiziert bei denen er fur die Behandlung von Rechtsrisiken Besonderheiten vorgeschrieben hat Banken und Versicherungen BearbeitenInsbesondere Banken und Versicherungen sind hohen finanziellen Risiken ausgesetzt die ganz uberwiegend zu den bank oder versicherungstypischen Betriebsrisiken gehoren und aufsichtsrechtlich umfassend uberwacht werden Daruber hinaus gibt es noch die Gruppe der Rechtsrisiken bei denen sich der Gesetzgeber veranlasst sah besondere Regelungen zu treffen Das lag insbesondere daran dass Banken und Versicherungen einen nicht unbedeutenden Teil ihrer Geschaftstatigkeit mit rechtlich relevanten Dokumentationen verbringen und ihre Geschaftstatigkeit oft sehr stark reglementiert ist Im Hinblick auf Rechtsrisiken sah Basel II fur das Bankwesen einengend vor 4 dass lediglich die potenzielle Verpflichtung zu Bussgeldern Geldstrafen oder Straf zahlung en Bestandteil werden sollte resultierend aus aufsichtlichen Massnahmen oder privatrechtlichen Vereinbarungen 5 Nach 25a Abs 1 KWG mussen Kreditinstitute uber eine ordnungsgemasse Geschaftsorganisation verfugen die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewahrleistet Eine nahezu identische Vorschrift ist fur Versicherungen in 23 Abs 1 VAG enthalten 6 Normzweck beider Vorschriften ist das gesetzeskonforme Verhalten in diesen Sektoren Rechtsrisiken sind im Bankwesen seit Januar 2014 Bestandteil der operationellen Risiken und gehoren damit nicht zu den bankbetrieblichen Risiken Die Legaldefinition des operationellen Risikos in Art 4 Abs 1 Nr 52 Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR bezieht die Rechtsrisiken ausdrucklich ein Anforderungen an Vertrage Bearbeiten Im Bankwesen kann verallgemeinernd geschlossen werden dass die detaillierten Vorschriften der dem Bankenaufsichts recht zuzuordnenden Kapitaladaquanzverordnung CRR bei anerkennungsfahigen Kreditsicherheiten hohe Anforderungen an die Rechtssicherheit stellen Art 194 Nr 1 CRR verlangt fur alle Kreditsicherheiten dass Kreditinstitute die Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit in allen relevanten Rechtsraumen uberprufen und zur kontinuierlichen Durchsetzbarkeit diese Prufung bei Bedarf wiederholen Das gilt fur alle Sicherheitenarten so Finanzsicherheiten Art 207 Nr 3 CRR Immobiliarsicherheiten Art 208 Nr 2a CRR Sicherungsabtretungen Art 209 Nr 2c CRR sonstige Sachsicherheiten Art 210 a CRR Guthabenverpfandungen Art 212 Nr 1b CRR Garantien und Kreditderivate Art 213 Nr 1d CRR Alle relevante Rechtsraume versteht das Bankenaufsichtsrecht dahingehend dass die mit den Sicherheitenvertragen beruhrten Rechtsordnungen eingetretenen Gesetzesanderungen oder Anderungen der Rechtsprechung zu berucksichtigen sind Rechtssicherheit kann deshalb formal als Abwesenheit von Rechtsrisiken verstanden werden Rechtsgutachten englisch legal opinions sorgen bei Vertragserstellung dafur dass Rechtsrisiken ausgeschlossen werden und bestatigen dass die Vertrage zum Zeitpunkt der Uberprufung rechtmassig englisch legal gultig englisch valid rechtsverbindlich englisch binding und durchsetzbar englisch enforceable sind Ausschluss des Rechtsrisikos Bearbeiten Nicht bei jedem Tun oder Unterlassen wird den Handelnden bewusst dass sie von einem latenten Rechtsrisiko bedroht sind Das ist solange hinnehmbar wie es sich nicht verwirklicht Realisiert es sich mussen Massnahmen zur Risikominderung oder zum Risikoausschluss ergriffen werden Personen geniessen Rechtsschutz gegen Akte der offentlichen Gewalt Art 19 Abs 4 GG und haben Anspruch auf rechtliches Gehor Art 103 Abs 1 GG Sie konnen ihre rechtlichen Interessen durch Juristen Rechtsanwalte Steuerberater Notare usw vertreten lassen Notare mussen innerhalb der Beurkundung auf Rechtsrisiken hinweisen und diese ausschliessen Vorsorglich konnen Personen durch den Abschluss von Rechtsschutzversicherungen weitreichend erreichen dass ihre Rechts und Prozessrisiken gedeckt werden Unternehmen besitzen meist Rechtsabteilungen oder konnen den zustandigen Unternehmensverband einschalten um Rechtsrisiken auszuschalten Praventiv gilt dass Vertrage und sonstige Urkunden so zu verfassen sind dass sie jederzeit in jeder Rechtsordnung rechtswirksam und durchsetzbar sind Andere Fachgebiete BearbeitenGegenuber dem Binnenhandel treten beim Aussenhandel vor allem das Transportrisiko Kreditrisiko Kursrisiko Rechtsrisiko politisches Risiko und Zahlungsrisiko hervor 7 Ein Rechtsrisiko besteht hier bei Vertragen mit Auslandsbezug Exporte Importe Cross Border Leasing Direktinvestitionen Reimporte 8 Diese spezifischen Risiken der Aussenhandelsfinanzierung konnen durch Kreditversicherung oder Exportkreditversicherung minimiert oder ausgeschaltet werden Auch die Vertragsgestaltung der Lieferungs und Zahlungsbedingungen etwa Export gegen Vorauszahlung Import auf Rechnung konnen zur Risikominderung beitragen Siehe auch BearbeitenRechtssicherheit RechtsstaatEinzelnachweise Bearbeiten Thomas M J Mollers Rechtsguterschutz im Umwelt und Haftungsrecht 1996 S 79 Florian Fuchs Close out Netting Collateral und systemisches Risiko 2013 S 22 Thomas Wolke Risikomanagement 2007 S 206 Tz 644 Fussnote 91 Frank Stenner Handbuch Automobilbanken 2010 S 96 Martin Schaaf Risikomanagement und Compliance in Versicherungsunternehmen 2010 S 127 Rudolf Seyffert Wirtschaftslehre des Handels 1972 S 227 Gralf Peter Calliess Grenzuberschreitende Verbrauchervertrage 2006 S 91 auch FN 14 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsrisiko amp oldid 231637359