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Verpflichtung ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Fur die Verpflichtung eines Vertragssportlers siehe Trade Sport und Transfer Fussball Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Im deutschen Zivilrecht ist ein Trager von Rechten verpflichtet wenn sich aus einem Schuldverhaltnis Anspruche gegen ihn richten vgl 241 Burgerliches Gesetzbuch BGB Synonym wird in Abgrenzung zur Haftung auch von Verbindlichkeit gesprochen Unterschieden werden nach Inhalt der Verpflichtung Haupt und Nebenleistungspflichten wobei die geschuldete Leistung auch in einem Unterlassen bestehen kann Daneben kommen Schutz bzw Rucksichtnahmepflichten Pflichten die auf keine Leistung gerichtet sind sondern vom Schuldner bei der Leistungsbewirkung zu beachten sind Eine Einteilung nach Entstehungszweck grenzt die ursprunglich gewollten Primarpflichten von den Sekundarpflichten ab die erst aus einer Leistungsstorung entstehen etwa die Pflicht zum vertraglichen Schadensersatz Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Verpflichtung 1 1 Leistungspflichten 1 2 Schutzpflichten 1 3 Relevanz der Unterscheidung 2 Entstehung der Verpflichtung 2 1 Leistungs und Schutzpflichten 2 2 Schutzpflichten 3 Erloschen von Leistungspflichten 4 LiteraturInhalt der Verpflichtung Bearbeiten 241 BGB unterscheidet nach seinem Inhalt zwei verschiedene Arten von Pflichten Leistungspflichten Bearbeiten 241 Abs 1 BGB beschreibt die Leistungspflichten Kraft des Schuldverhaltnisses ist der Glaubiger berechtigt von dem Schuldner eine Leistung zu fordern Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen Der Schuldner ist also zu einem ganz bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet Der Glaubiger ist zugleich berechtigt die Einhaltung der Verpflichtung zu fordern Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen 194 Abs 1 BGB wird als Rechtsanspruch formuliert So ist etwa der Verkaufer kraft des Kaufvertrages verpflichtet dem Kaufer die Kaufsache zu ubergeben und zu ubereignen 433 Abs 1 Satz 1 BGB Kommt der Verkaufer der Forderung nicht nach haftet er fur die Verbindlichkeit Leistungspflichten sind vornehmlich Haupt und Nebenleistungspflichten Hauptleistungspflichten sind die Ubergabe und Ubereignung der Sache einerseits und die Kaufpreiszahlung andererseits Nebenleistungspflichten sind etwa die Pflicht zur ordnungsgemassen Verpackung der Sache oder die Pflicht zur Abnahme Der Leistungsort wird uber die Hol die Schick und die Bringschuld geregelt Die Leistungszeit betrifft dagegen die Frage ab wann die Leistung erbracht Erfullbarkeit und verlangt Falligkeit werden darf Die Verpflichtung zur Leistung kann sich auf einen konkret bestimmten Gegenstand beziehen Stuckschuld oder auf ein Element einer Vielzahl ahnlicher Gegenstande Vorratsschuld oder Gattungsschuld Auch die Gegenleistung ist eine Leistung sodass die Vorschriften uber Entstehung Inhalt und Erloschen der Leistungspflichten gleichfalls auf sie anwendbar sind Siehe auch Synallagma Schutzpflichten Bearbeiten 241 Abs 2 BGB beschreibt dagegen eine andere Art von Pflichten Sie werden als Schutz Rucksichts oder Rucksichtsnahmepflichten gefasst Das Schuldverhaltnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rucksicht auf die Rechte Rechtsguter und Interessen des anderen Teils verpflichten So ist etwa ein Autoverkaufer verpflichtet im Verkaufssalon keinen rutschigen Fussbodenbelag zu verlegen auf dem der Kaufer ausrutscht und sich verletzt Derartige Pflichten ziehen keinen Erfullungsanspruch nach sich Sie sind zunachst nicht konkretisiert sondern allgemein auf Rucksichtnahme gerichtet Wenn die konkrete Situation eintritt ist es zu spat Entweder ist der Schaden schon entstanden oder die Gefahr ist erkannt und stellt deshalb keine Bedrohung mehr dar Schutzpflichten sind daher nicht einklagbar das Gesetz spricht anders als bei den Leistungspflichten nicht einmal davon dass ihnen ein entsprechender Anspruch eines Glaubigers gegenubersteht Relevanz der Unterscheidung Bearbeiten Die Unterscheidung wird vor allem dann wichtig wenn die Pflichten verletzt werden eine Leistungsstorung eintritt Die Folgen sind unterschiedlich Bei der Verletzung der Leistungspflichten ist das Aquivalenzinteresse des Glaubigers gestort Zwar nimmt das Gesetz keine Wertung von vereinbarter Leistung und Gegenleistung vor sondern akzeptiert dass den Vertragsparteien die Leistung eben die vereinbarte Gegenleistung wert war subjektive Aquivalenz das folgt aus dem Grundsatz der Privatautonomie Diese subjektive Aquivalenz also die vorgestellte Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung fehlt aber wenn nicht das Vereinbarte geleistet wird Ist etwa dem Kaufer eines Autos dieses 10 000 Euro wert so ist sein Interesse an der gleichwertigen Gegenleistung gestort wenn er das Auto gar nicht oder beschadigt erhalt Es gibt deshalb Rechtsbehelfe wie Nacherfullung Minderung Rucktritt oder Schadensersatz statt der Leistung um die Aquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen Der Kaufer erhalt ein anderes intaktes Auto muss fur das beschadigte Auto weniger bezahlen erhalt die Reparatur bezahlt oder kann sich vom Vertrag ganz losen Dagegen hat die Verletzung von Schutzpflichten mit dem eigentlichen Austauschverhaltnis nichts zu tun Leistung und Gegenleistung bleiben davon ja unberuhrt wenn unabhangig davon anderweitige Schaden am bisherigen Vermogen des Glaubigers eintreten Es handelt sich also nur um Verletzungen des Integritatsinteresses die durch sogenannten Schadensersatz neben der Leistung ausgeglichen werden konnen Auch eine Nacherfullung ware sinnlos der Schaden ist ja schon eingetreten Nur ganz ausnahmsweise kann der Glaubiger zurucktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen namlich dann wenn ihm angesichts der Verletzung von Schutzpflichten die weitere Vertragsdurchfuhrung mit solch einem unzuverlassigen Schuldner nicht mehr zumutbar ist vgl 324 282 BGB Entstehung der Verpflichtung BearbeitenAngesichts der Folgen fur den Schuldner ist das Entstehen von Pflichten im Gesetz geregelt Leistungs und Schutzpflichten BearbeitenGemass 311 Abs 1 BGB gilt Zur Begrundung eines Schuldverhaltnisses durch Rechtsgeschaft sowie zur Anderung des Inhalts eines Schuldverhaltnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt Kraft Privatautonomie kann sich also vertraglich jeder innerhalb gewisser Grenzen zu beliebigen Leistungen verpflichten Daneben ordnet auch das Gesetz Leistungspflichten an etwa indem es einseitige Rechtsgeschafte Auslobung anerkennt oder beispielsweise im Bereicherungs und Deliktsrecht Aus solchen Schuldverhaltnissen konnen auch Schutzpflichten entstehen 241 Abs 2 BGB Ausnahmsweise konnen die Pflichten auch Dritten die nicht Partei sind zugutekommen unechter und echter Vertrag zugunsten Dritter Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Schutzpflichten Bearbeiten 311 Abs 2 und 3 BGB gehen aber daruber hinaus Ein Schuldverhaltnis mit Pflichten nach 241 Abs 2 BGB Schutzpflichten entsteht auch durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen die Anbahnung eines Vertrags und ahnliche geschaftliche Kontakte Hier ist die fruher gewohnheitsrechtlich anerkannte culpa in contrahendo kodifiziert worden Zwischen den Jedermannspflichten des Deliktsrechts und der vertraglichen Verpflichtungen steht eine dritte Fallgruppe die dadurch gekennzeichnet ist dass jemandem im Hinblick auf eine rechtsgeschaftliche Beziehung die Moglichkeit zur Einwirkung auf Rechte Rechtsguter und Interessen gewahrt wird Selbst einen Dritten der nicht Vertragspartei ist kann in Ausnahmefallen eine entsprechende Schutzpflicht treffen Umstritten ist allerdings ob es sich bei diesem Regime um ein gesetzliches Schutzverhaltnis eine dritte Spur zwischen Vertrags und Deliktsrecht handelt so vor allem Canaris oder ob die Schutzpflichten nur im vor und nachvertraglichen Stadium kraft Gesetzes entstehen ansonsten aber zu vertraglichen Pflichten umklappen Erloschen von Leistungspflichten BearbeitenDer typische Erloschensgrund fur Leistungspflichten ist die Erfullung mit ihren Surrogaten Aufrechnung Hinterlegung Ausnahmsweise erloschen die Leistungspflichten unabhangig hiervon beispielsweise wenn die Leistung unmoglich geworden ist Die Gefahr erneut leisten zu mussen etwa weil der geschuldete Gegenstand zerstort wurde wird als Leistungsgefahr bezeichnet Literatur BearbeitenWolfgang Fikentscher Andreas Heinemann Begriff Arten und Eigenschaften des Schuldverhaltnisses In Schuldrecht Allgemeiner und Besonderer Teil Berlin Boston De Gruyter 2022 S 19 55 Walther Hadding Nochmals Rechtsfahigkeit der Gesellschaft burgerlichen Rechts und personliches Verpflichtetsein ihrer Gesellschafter Festschrift fur Thomas Raiser zum 70 Geburtstag am 20 Februar 2005 hrsg von Reinhard Damm Peter W Heermann und Rudiger Veil Berlin Boston De Gruyter 2005 S 129 144 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verpflichtetsein amp oldid 236631100