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Unter Ubergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einraumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Ubergabe als Pflicht 3 Ubergabe als Wirksamkeitsvoraussetzung bestimmter Verfugungen 3 1 Ubereignung beweglicher Sachen 3 1 1 Ubereignung mit Ubergabe 3 1 2 Ubereignung ohne Ubergabe 3 1 3 Ubergabesurrogate 3 1 4 Rechtsfolgen 3 2 Ubertragung von Wertpapieren 3 3 Ubereignung von Grundstucken und anderen Immobilien 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie korperliche Ubergabe ist ein Realakt der dem neuen Besitzer die tatsachliche Gewalt uber die Sache verschafft und von einem ubereinstimmenden Besitzubertragungswillen des Ubergebenden und dem Besitzbegrundungswillen des neuen Besitzers begleitet wird 1 Die korperliche Ubergabe ist mithin kein Rechtsgeschaft so dass eine Stellvertretung nicht moglich und Geschaftsfahigkeit nicht erforderlich ist Das trifft sowohl auf den die Sache Ubergebenden als auch den Ubernehmenden zu Auch Realakte fuhren daher zu Rechtsfolgen die kraft Gesetzes eintreten In der Rechtswissenschaft kann einem die Ubergabe in zweierlei Form begegnen Zum einen als Pflicht eines entsprechenden schuldrechtlichen oder dinglichen Anspruchs Zum anderen als Wirksamkeitsvoraussetzung bestimmter Verfugungen Ubergabe als Pflicht BearbeitenIst jemand zur Ubergabe einer Sache verpflichtet schuldet er die Einraumung des unmittelbaren Besitzes Eine solche Pflicht ergibt sich haufig aus einem schuldrechtlichen Vertrag So zum Beispiel wenn sich der Verkaufer in einem Kaufvertrag dazu verpflichtet dem Kaufer die Kaufsache nicht nur zu ubereignen sondern auch zu ubergeben vgl 433 BGB Oder sich der Vermieter in einem Mietvertrag dazu verpflichtet dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemassen Gebrauch geeigneten Zustand zu ubergeben damit dieser die Sache nutzen kann vgl 535 Abs 1 BGB Eine Pflicht zur Ubergabe kann sich aber auch aus einem dinglichen Anspruch ergeben So ist zum Beispiel der rechtsgrundlose Besitzer einer Sache verpflichtet diese dem Eigentumer zu ubergeben Eigentumsherausgabeanspruch Siehe auch HerausgabeanspruchUbergabe als Wirksamkeitsvoraussetzung bestimmter Verfugungen BearbeitenDie Ubergabe stellt fur eine Reihe von Verfugungen eine Wirksamkeitsvoraussetzung dar Dies gilt aufgrund des Publizitatsprinzips wonach die dingliche Rechtslage jederzeit und nach aussen fur jedermann erkennbar sein muss besonders fur die Ubertragung oder Bestellung von dinglichen Rechten an beweglichen Sachen z B bei der Ubertragung des Eigentums oder der Bestellung oder Ubertragung eines Pfandrechts Ubereignung beweglicher Sachen Bearbeiten Die wirksame Ubereignung einer beweglichen Sache setzt neben der Einigung zwischen Verausserer und Erwerber uber den Eigentumsubergang auch die Ubergabe der zu ubereignenden Sache voraus vgl 929 Als Publizitatsakt verlangt die Ubergabe im Rahmen der Ubereignung nicht nur dass dem Eigentumserwerber irgendeiner Form des Besitzes eingeraumt wird sondern auch dass der Verausserer sich jeder Form des Besitzes begibt Ubereignung mit Ubergabe Bearbeiten Regelfall ist die Ubergabe einer Sache durch Einraumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer Traditionsprinzip vgl 929 Satz 1 BGB Ubereignung ohne Ubergabe Bearbeiten Auf eine Ubergabe kann ausnahmsweise verzichtet werden wenn sich der Erwerber bereits sei es rechtmassig oder durch verbotene Eigenmacht im Besitz der Sache befindet Es handelt sich um eine Sonderform der Ubereignung die so genannte traditio brevi manu vgl 929 Satz 2 BGB Ubergabesurrogate Bearbeiten Auf eine Ubergabe kann ausnahmsweise auch verzichtet werden wenn sie durch eines der gesetzlich vorgesehenen Ubergabesurrogate auch Ubergabeersatz genannt ersetzt wird Dann soll entweder der Verausserer oder ein Dritter unmittelbarer Besitzer der Sache bleiben Als Ubergabe gilt auch das Ubergabesurrogat wenn der Verausserer keinen Besitz hat und den unmittelbaren Besitzer anweist dem Erwerber den unmittelbaren Besitz zu verschaffen und der unmittelbare Besitzer dies tut so genannter Geheisserwerb Ubergabesurrogate sind die Vereinbarung eines Besitzkonstituts 930 wenn der Verausserer unmittelbarer Besitzer der Sache bleiben und der Erwerber mittelbaren Besitz erlangen soll oder Abtretung des Herausgabeanspruchs 931 wenn ein Dritter unmittelbarer Besitzer bleiben und der Erwerber mittelbarer Besitzer werden soll Diese Fallgestaltungen kommen insbesondere bei Kreditsicherheiten wie der Sicherungsubereignung von Kraftfahrzeugen und der Sicherungsubereignung von sonstigen Gegenstanden vor Rechtsfolgen Bearbeiten Die Ubergabe von Sachen sorgt im Sachenrecht fur die notwendige Publizitat und schafft fur Dritte den widerlegbaren Rechtsschein dass der Besitzer einer Sache auch ihr Eigentumer sei 1006 Abs 1 BGB Das gilt allerdings nicht wenn die Sache dem fruheren Besitzer gestohlen worden verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist 1006 Abs 1 Satz 2 BGB Hiervon gibt es wiederum drei Ausnahmen denn Geld Inhaberpapiere und auf offentlichen Versteigerungen erworbene Sachen konnen jederzeit gutglaubig erworben werden 935 Abs 2 BGB Bei Ubergabesurrogaten wird dieses Publizitatsprinzip durchbrochen da der unmittelbare Besitzer nicht der Eigentumer der Sachen ist Ubertragung von Wertpapieren Bearbeiten Die Ubergabe spielt fur den Rechtsubergang von den in Wertpapieren verbrieften Vermogensrechten eine entscheidende Rolle Die Rechte aus Inhaberpapieren Inhaberschecks Inhaberaktien Inhaberschuldverschreibungen werden durch Einigung und Ubergabe des Inhaberpapiers an den Erwerber ubertragen Bei Orderpapieren Orderscheck Wechsel Zwischenschein und Namensaktie als geborene Orderpapiere Transport Versicherungspolice Ladeschein Order Lagerschein kaufmannischer Verpflichtungsschein kaufmannische Anweisung sowie Konnossement als gekorene Orderpapiere ist daneben noch ein Indossament auf dem Orderpapier fur seine rechtswirksame Ubertragung erforderlich Namenspapiere Sparbuch Versicherungsschein und Hypotheken Grundschuld und Rentenschuldbrief bedurfen neben Einigung und Ubergabe noch einer Abtretung des darin verbrieften Anspruchs denn das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier Bei Namenspapieren besitzt die Ubergabe lediglich deklaratorische Wirkung der eigentliche Rechtsubergang konstitutive Wirkung erfolgt durch die Abtretung Ubereignung von Grundstucken und anderen Immobilien Bearbeiten Auch wenn das deutsche Recht keine grundlegende sachenrechtliche Unterscheidung zwischen Immobilien und Fahrnis kennt vollzieht sich die Ubereignung eines Grundstucks oder einer Immobilie nicht durch Ubergabe sondern durch Auflassung 925 BGB und Eintragung ins Grundbuch 873 BGB Siehe auch BearbeitenAblieferung AbnahmeLiteratur BearbeitenManfred Wolf Marina Wellenhofer Sachenrecht 29 Auflage Oktober 2014Einzelnachweise Bearbeiten Harm Peter Westermann Dieter Eickmann Karl Heinz Gursky Sachenrecht 2011 S 112 Normdaten Sachbegriff GND 4199273 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ubergabe Sachenrecht amp oldid 234627415