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Eine Namensaktie englisch registered share oder eine Namenaktie Schweizer Hochdeutsch ist ein Typ von Wertpapier Sie kann ein zu den geborenen Orderpapieren gehorendes Wertpapier sein oder alternativ ohne Verbriefung Bestand haben Namensaktie der Actien Zucker Fabrik Dettum vom 1 Marz 1872 Inhaltsverzeichnis 1 Situation in Deutschland 1 1 Allgemeines 1 2 Rechtslage 1 3 Arten 1 3 1 Einfache Namensaktie 1 3 2 Vinkulierte Namensaktie 1 4 Ubertragbarkeit und Borsenfahigkeit 1 5 Grunde fur die Emission von Namensaktien 1 5 1 Transparenz 1 5 2 Internationalisierung 2 Situation in der Schweiz 3 Situation in Osterreich 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseSituation in Deutschland BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Der uberwiegende Teil aller umlaufenden Aktien ist rechtlich in Deutschland als Inhaberaktie ausgestaltet Die Rechte hieraus konnen wie bei allen Inhaberpapieren durch blosse Einigung und Ubergabe der Urkunde 929 ff BGB ubertragen werden Das erhoht ihre Umlauf und Verkehrsfahigkeit die insbesondere beim Borsenhandel unerlasslich sind Beim Borsenhandel kommt es darauf an dass die dort gehandelten Effekten ohne besondere Formalitaten ubertragen werden konnen also fungibel sind Diese Fungibilitat fuhrt letztlich dazu dass den Aktiengesellschaften der Kreis der oft wechselnden Inhaber ihrer Aktien nicht namentlich bekannt ist 1 Die Inhaberaktie ist rechtlich seit 1978 nicht mehr als Normalfall vorgesehen denn 23 Abs 3 Nr 5 AktG enthalt sich einer Vermutung zu Gunsten der einen oder anderen Aktienart Hierin wird eine eindeutige Regelung in der Satzung der Aktiengesellschaft verlangt ob die Aktien als Inhaber Namensaktien oder vinkulierte Namensaktien ausgegeben werden Der Gesetzgeber hat jedoch seit 1861 in Deutschland alternativ bei Aktien die Moglichkeit geschaffen diese Anonymitat der Aktionare aufzuheben Das ist rechtlich durch die Wahl einer anderen Ubertragungsform umgesetzt worden namlich als geborenes Orderpapier bei der Namensaktie oder als technisches Rektapapier bei der vinkulierten Namensaktie Rechtslage Bearbeiten Bei Namensaktien gilt nur derjenige als Aktionar der als solcher im Aktienregister eingetragen ist 67 Abs 2 AktG Nur der im Aktienregister eingetragene und somit registrierte Aktionar gilt deshalb gegenuber der Gesellschaft als stimm und dividendenberechtigter Aktieninhaber Durch Borsengeschafte beteiligte Kreditinstitute sind verpflichtet die zum Aktienregister erforderlichen Angaben der Aktiengesellschaft zu ubermitteln 67 Abs 4 AktG Das am 25 Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausubung NaStraG modernisiert grundlegend die aktienrechtlichen Vorschriften uber die Namensaktie und lockert zudem die fur die Hauptversammlung geltenden Formvorschriften Neben der Umbenennung des Aktienbuchs in Aktienregister wurden die dort einzutragenden Daten des Aktionars neu geregelt 67 Abs 1 AktG Die sichere Identifikation des Aktionars wird nicht mehr durch die Angabe des Berufs dafur aber durch die Eintragung des Geburtsdatums gewahrleistet wahrend die Angabe des Wohnortes nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist Es genugt die Eintragung irgend einer Adresse womit ein direkter Informationsweg zum Aktionar gewahrleistet werden soll Nach 67 Abs 6 AktG kann nur noch Auskunft uber die Daten zur eigenen Person begehrt werden Wird die Namensaktie ubertragen so ist anders als nach 68 Abs 3 Satz 2 AktG a F die Vorlage der Aktien zum Nachweis des Ubergangs nicht mehr erforderlich Damit wird die elektronische Registerfuhrung und aktualisierung erleichtert Ferner sind die aktienrechtlichen Vorschriften uber Namens und Inhaberaktien weitgehend angeglichen worden So betragt im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausubung des Stimmrechts die Anmeldefrist fur die Inhaber von Namensaktien und die Frist fur die Hinterlegung von Inhaberaktien jetzt einheitlich sieben Tage 123 Abs 3 S 1 Abs 4 AktG Zudem kann das Stimmrecht nunmehr auch bei Namensaktien durch Kreditinstitute ausgeubt werden 135 Abs 1 AktG und eine Stellvertretung fur den den es angeht ist ebenfalls moglich 135 Abs 4 Satz 2 AktG Schliesslich wurde der bisherige 135 Abs 4 Satz 3 AktG ersatzlos gestrichen sodass kunftig nicht mehr zwingend die Vollmachtsurkunde vorzulegen und zu verwahren ist Vielmehr sind gemass 135 Abs 4 Satz 3 AktG sowohl bei Inhaberaktien als auch bei Namensaktien zum Nachweis der Stimmberechtigung nur noch die jeweiligen Satzungserfordernisse einzuhalten Das gilt gleichermassen bei einem Auftreten im Namen des Aktionars wie bei einer Vertretung fur den den es angeht Die Moglichkeit sich hinter Treuhandern oder Kreditinstituten zu verstecken ist entfallen Aktionare von Namensaktien mussen ihre Identitat durch Eintragung in das Aktienregister offenlegen Eine vorsatzliche oder grob fahrlassige Verletzung der Mitteilungspflichten Verschleierung wird mit einem sechsmonatigen Stimmrechtsentzug nach Richtigstellung der Eintragung bestraft 2 Das Gesetz liefert einen wesentlichen Grund fur die Ausgabe von Namensaktien Nicht voll eingezahlte Aktien durfen nur als Namensaktie ausgegeben werden 10 Abs 2 AktG Die Gesellschaft soll auf diese Weise in die Lage versetzt werden zu prufen ob der im Aktienregister eingetragene Aktionar ausreichende Bonitat fur seine restliche Einzahlungsverpflichtung aufweist Namensaktien bieten zudem bei Grundung der Gesellschaft die Moglichkeit nur einen Teil des Aktienkapitals einzuzahlen oder Sacheinlagen uber einen langeren Zeitraum in die Gesellschaft einzubringen Arten Bearbeiten Das Gesetz sieht zwei Formen vor und zwar die einfache Namensaktie und die Sonderform der vinkulierten Namensaktie Beide gehoren zu den geborenen Orderpapieren die vinkulierte Namensaktie wird in der Praxis durch die Emittenten zu technischen Rektapapieren verwandelt Das Gesetz uberlasst allgemein einer Aktiengesellschaft die Wahl zwischen Inhaber oder Namensaktien Ausnahmen gelten fur Kapitalanlagegesellschaften und Gesellschaften bei denen kraft Gesetzes durch Ausgabe vinkulierter Namensaktien Einfluss auf den Gesellschafterkreis genommen werden muss Hierzu gehoren Wirtschaftsprufungs und Buchprufungsgesellschaften 28 Abs 5 130 Abs 2 WPO oder Steuerberatungsgesellschaften 50 Abs 2 StBerG bei denen nur die entsprechenden Berufstrager Gesellschafter sein konnen 3 Einfache Namensaktie Bearbeiten Standardfall ist die Namensaktie bei der eine Eintragung mit Namen Geburtsdatum Adresse und der Stuckzahl der gehaltenen Aktien im Aktienregister erforderlich ist damit der Inhaber samtliche Rechte aus der Aktie geltend machen kann 67 Abs 2 AktG Da sie zu den geborenen Orderpapieren gehort unterstellt das Gesetz das Bestehen einer positiven Orderklausel Die Namensaktie ist durch Einigung Indossament und Ubergabe ubertragbar weil 68 Abs 1 AktG auf die Vorschriften der Art 12 Art 13 und Art 16 WG verweist Vinkulierte Namensaktie Bearbeiten nbsp Vinkulierte Namensaktie der Ahstedt Schellerter Zuckerfabrik AG vom 18 Juni 1956Die vinkulierte Namensaktie englisch registered share with restricted transferability lateinisch vinculum Band Fessel stellt eine Sonderform der Namensaktie dar Eine vinkulierte Namensaktie bedarf zu ihrer Ubertragung der Zustimmung der ausgebenden Aktiengesellschaft 68 Abs 2 AktG Damit wird die ohnehin geringe Verkehrsfahigkeit von Namensaktien weiter eingeschrankt Da die Gesellschaft die Zustimmung zur Ubertragung verweigern darf ist der im Aktienregister eingetragene Aktionar zunachst allein berechtigt die aus der Aktie resultierenden Rechte geltend zu machen Auch vinkulierte Namensaktien sind materiell rechtlich geborene Orderpapiere und nicht etwa Rektapapiere und konnen deshalb durch Indossament ubertragen werden Die erforderliche Zustimmung zur Ubertragung schrankt lediglich die Transportfunktion des Indossaments ein andert jedoch nicht den Charakter als Orderpapier 4 In der Praxis jedoch werden vinkulierte Namensaktien ublicherweise im Wege der Blankozession ubertragen 5 Die Formularpraxis der Emittenten sieht namlich in aller Regel die Zession vor Ausschlaggebend hierfur sei dass die erforderliche Zustimmung zur Ubertragung konkludent mit der Umschreibung im Aktienbuch erteilt werde und dafur die Blankozession die geeigneteren Unterlagen liefere Zudem stelle die vom Kaufer vervollstandigte Abtretungserklarung ein ausreichendes Indiz fur den nachzuweisenden Rechtsubergang nach 68 Abs 3 S 2 AktG dar Damit werden vinkulierte Namensaktien zu technischen Rektapapieren Namensaktien werden vinkuliert wenn unerwunschte Aktionare etwa Konkurrenten oder ausserhalb der Familie befindliche Personen vom Kauf der Aktien von vornherein ausgeschlossen werden sollen Stimmt der Emittent der Eigentumsubertragung nicht zu so erhalt der neue Erwerber kein Stimmrecht Bei Erteilung einer Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Aktienerwerb zustimmen Vinkulierte Namensaktien werden insbesondere von Versicherungsgesellschaften oder Nebenleistungsaktiengesellschaften ausgegeben Besonders in sicherheitsrelevanten Sektoren wie in der Rustungsindustrie und Luftfahrt werden Unternehmen teilweise kraft Gesetzes dazu gezwungen vinkulierte Namensaktien zu emittieren So emittiert auch die Deutsche Lufthansa AG seit September 1997 vinkulierte Namensaktien um jederzeit den in Luftverkehrsabkommen 6 und in den EU Richtlinien 7 geforderten Nachweis zu erbringen dass Lufthansa Aktien mehrheitlich in deutschen Handen liegen Auch die Regionalwert Aktiengesellschaften nutzen vinkulierte Namensaktien Ubertragbarkeit und Borsenfahigkeit Bearbeiten Order oder gar Rektapapiere besitzen insbesondere eine wesentliche Hurde die ihre Verkehrsfahigkeit erheblich einschrankt namlich das Indossament bzw die Zession als wertpapierrechtlich vorgeschriebene Ubertragungsform In 68 Abs 3 AktG wird die Aktiengesellschaft verpflichtet die Luckenlosigkeit der Indossamentenkette zu uberprufen nicht jedoch die Echtheit der Unterschriften Ein Blankoindossament ist nach 68 Abs 1 AktG i V m Art 12 Abs 3 und Art 13 Abs 2 WG zulassig und macht die Namensaktie zu einem technischen Inhaberpapier das nachfolgend durch blosse Einigung und Ubergabe ubertragen werden kann Um die Lieferbarkeit an Wertpapierborsen fur Namensaktien zu ermoglichen schreiben die Borsenordnungen die Anbringung eines Blankoindossaments bei Namensaktien oder einer Blankozession bei vinkulierten Namensaktien vor 8 Danach sind Namensaktien lieferbar wenn die letzte Ubertragung und nur diese durch ein Blankoindossament ausgedruckt ist oder wenn bei vinkulierten Namensaktien eine Blankozession erfolgte oder den Aktien Blankoumschreibungsantrage des Verkaufers beigefugt sind Bei weiteren Ubertragungen ist dann eine erneute Indossierung bzw Zession nicht erforderlich so dass die Papiere im Handel den Inhaberaktien ahneln und in Girosammelverwahrung genommen werden konnen In Deutschland betreibt die Clearstream Banking AG fruher Deutsche Borse Clearing zur Abwicklung von Namensaktien das System Cascade RS das zusatzlich auf elektronischem Wege die notwendigen Informationen zur Aktualisierung der angeschlossenen Aktienregister noch am Handelstag ermoglicht Die Depotbanken ubermitteln die Handelsdaten uber das Wertpapier Handelssystem der Deutschen Borse AG Cascade RS elektronisch an das Aktienregister Gemeldet werden Name Anschrift Nationalitat und die Anzahl der Aktien Die Banken informieren auch elektronisch uber etwaige Adressanderungen Bei Blankoindossamenten ist die Eintragung im Aktienregister zunachst nicht erforderlich wohl aber bei Ausubung der Stimm und Vermogensrechte Nicht die depotfuhrenden Kreditinstitute versenden Einladung und Tagesordnung zur alljahrlichen Hauptversammlung sondern die Aktiengesellschaft selbst Grundlage dafur bilden die Eintragungen im von ihr gefuhrten Aktienregister Ohne die entsprechende Eintragung kann jemand die Aktien zwar besitzen hat jedoch keinen Stimmrechts und Dividendenanspruch Grunde fur die Emission von Namensaktien Bearbeiten Transparenz Bearbeiten Seit Ende der neunziger Jahre haben zahlreiche grosse Kapitalgesellschaften ihre Anteilsscheine von Inhaberaktien auf Namensaktien umgestellt Dies verschafft aufgrund des Aktienregisters dem Emittent mehr Transparenz uber seine Aktionarsstruktur und erleichtert den Kontakt zwischen Gesellschaft und Aktionaren Investor Relations sowie den Zugang zu den internationalen Kapitalmarkten Bei Inhaberaktien sind diese Daten erst verfugbar wenn eine Stimmrechtsmitteilung erfolgen muss Da somit eine sich stark verandernde Aktionarsstruktur durch zum Beispiel gestiegenes Interesse von Financial Sponsors aktiven Finanzinvestoren durch die Investor Relations Abteilungen wesentlich fruher und einfacher zu erkennen ist gewinnt die Namensaktie in der letzten Zeit zunehmend an Bedeutung Die Zahl aller Aktiengesellschaften mit Namensaktien belief sich im Jahre 2001 in Deutschland auf 62 9 Ende 2006 waren 12 der 30 im DAX gehandelten Aktien Namensaktien Nachteile fur Emittent und Investoren bei der Emission von Namensaktien sind die Aufwendungen die fur die Einrichtung und Aktualisierung des Aktienregisters entstehen 10 Zudem wird vermutet dass insbesondere aktive oder vermogende private Investoren die unerkannt bleiben wollen durch Namensaktien vom Kauf dieser Unternehmensanteile abgeschreckt werden Internationalisierung Bearbeiten Namensaktien haben sich international als Standard durchgesetzt da dies die ubliche Aktienform u a in USA und Grossbritannien ist Insbesondere eine Notierung an der Borse von New York setzt Namensaktien voraus um Zugang zu diesem Markt zu erhalten legen auslandische Unternehmen hier sog American Depositary Receipts ADR auf was jedoch zusatzliche Kosten und evtl auch eine Verminderung der Liquiditat erzeugen kann Als Alternative zu den ADRs haben einige Unternehmen ihre Aktien von Inhaber auf Namensaktien umgestellt und konnen dann in New York als sog global registered shares handeln Situation in der Schweiz BearbeitenAuch in der Schweiz gibt es innerhalb des Schweizer Obligationenrechts die Namensaktie Auch dort werden die Aktionare im Aktienbuch eingetragen 11 Situation in Osterreich BearbeitenIn Osterreich sind Namensaktien fur alle Aktiengesellschaften vorgeschrieben die nicht borsennotiert sind 9 und 10 Aktiengesetz 12 Siehe auch BearbeitenAktienrecht Stuckaktie Nennbetragsaktie Stammaktie VorzugsaktieLiteratur BearbeitenRudiger von Rosen Werner G Seifert Hrsg Die Namensaktie Schriften zum Kapitalmarkt Band 3 Deutsches Aktieninstitut u a Frankfurt am Main 2000 ISBN 3 934579 02 7 Einzelnachweise Bearbeiten daher stammt auch die franzosische Bezeichnung fur die Aktiengesellschaft als Societe Anonyme S A oder in den Niederlanden als Naamloze vennootschap N V Mehr Schutz vor Heuschrecken Bundestag beschliesst Risikobegrenzungsgesetz Memento vom 8 September 2008 im Internet Archive Florian Becker Tobias Burgers Torsten Korber Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz C F Muller Heidelberg 2008 S 72 Veronika Schinzler Die teileingezahlte Namensaktie als Finanzierungsinstrumentder Versicherungswirtschaft Veroffentlichungen des Instituts fur Versicherungswissenschaft der Universitat Mannheim 62 VVW Karlsruhe 1999 S 31 Veronika Schinzler Die teileingezahlte Namensaktie als Finanzierungsinstrumentder Versicherungswirtschaft Veroffentlichungen des Instituts fur Versicherungswissenschaft der Universitat Mannheim 62 VVW Karlsruhe 1999 S 25 das Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz LuftNaSiG schreibt vor dass borsennotierte deutsche Luftverkehrsunternehmen bestimmte Anforderungen bezuglich der Beteiligungs und Beherrschungsverhaltnisse zur Aufrechterhaltung ihrer Luftverkehrsrechte einhalten mussen gemass Verordnung EG Nr 1008 2008 muss sich ein Luftfahrtunternehmen zur Aufrechterhaltung und zum Erwerb einer Betriebsgenehmigung fur den Luftverkehr unmittelbar oder uber eine Mehrheitsbeteiligung im Eigentum von EU Mitgliedstaaten oder deren Staatsangehorigen befinden und auch zu jeder Zeit von diesen kontrolliert werden Bedingungen fur Geschafte an der Frankfurter Wertpapierborse vom 15 April 2009 Namensaktien immer popularer Handelsblatt vom 22 April 2001 Udo Terstege Inhaber oder Namensaktien Zur Renaissance der Namensaktie Memento vom 19 Februar 2009 im Internet Archive S 6 Obligationenrecht Schweiz Gesellschaftsrechts Anderungsgesetz 2011 1252 d B Regierungsvorlage Osterreichisches Parlament abgerufen am 8 November 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4171138 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Namensaktie amp oldid 238097961