www.wikidata.de-de.nina.az
Der Begriff Stammaktie engl voting share oder common stock bezeichnet die Eigenschaft einer Aktie mit Stimmrechten behaftet zu sein Das Gegenstuck zu einer Stammaktie ist die Vorzugsaktie die nicht mit einem Stimmrecht versehen ist jedoch zum Ausgleich des fehlenden Stimmrechts auf irgendeine Weise bevorzugt behandelt wird beispielsweise durch eine hohere Dividende Stammaktie der Eisenbahn Gesellschaft Altona Kaltenkirchen Neumunster vom November 1928Gemeinsam mit der Summe uber die Nennwerte der emittierten ausgegebenen Vorzugsaktien bildet die Summe uber die Nennwerte der emittierten Stammaktien das Grundkapital Stimmrecht BearbeitenJede Stammaktie verbrieft das Recht eines Aktionars auf Abstimmung bei Hauptversammlungen des Unternehmens Dabei ist jeder Stammaktie genau eine Stimme zugeordnet Mehrstimmrechte sind nach dem deutschen Aktiengesetz untersagt Die Wirtschaftsminister der Lander konnen hiervon Ausnahmen zulassen soweit es zur Wahrung uberwiegender gesamtwirtschaftlicher Belange erforderlich ist Wahrend heute eine Bundelung von Stimmrechten durch einen Aktionarsbindungsvertrag oder Wertpapierleihe einfach moglich ist war dieses fruher unzulassig so sah das Aktiengesetz von 1937 vor dass wer zur Ausubung des Stimmrechts Aktien eines anderen benutzt die er sich zu diesem Zweck durch Gewahren oder Versprechen besonderer Vorteile verschafft hat mit Geldstrafe von bis zu 100 000 Reichsmark bestraft werden kann 1 Allerdings wurden Stimmrechte von den Depotbanken gebundelt und teilweise auch missbrauchlich eingesetzt So haben auf der Hauptversammlung der Daimler Benz AG 1993 die Depotbanken sich durch ihr Depotstimmrecht auf die Seite von Daimler gestellt und gegen eine Ausschuttung der Gewinnrucklagen votiert denn der Antrag wurde mit mehr als 99 7 Prozent der Stimmen abgelehnt 2 Siehe auch BearbeitenAktiengesellschaft Stimmrechtsmitteilung Aktie Aktiengesetz Stuckaktie Nennbetragsaktie Vorzugsaktie Namensaktie InhaberaktieEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien Aktiengesetz vom 30 Januar 1937 300 Friedrich Ebert Stiftung Das Depotstimmrecht der Banken Januar 2001 S 38 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4304226 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stammaktie amp oldid 184457457