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Die Nennbetragsaktie oder Nennwertaktie ist eine Aktie die durch einen Nennwert einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft Gegensatz ist die Stuckaktie Escada AG Aktie mit dem Nennwert von 50 DM vom April 1986Dillinger Hutte Nennbetragsaktie uber 15 000 Mark aus dem Jahr 1906 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 International 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Nennbetragsaktie wird mit der Angabe eines festen Nennwertes emittiert der in der Satzung der Aktiengesellschaft festgelegt wird Dabei muss dieser Nennwert heute mindestens 1 Euro oder ein Vielfaches davon immer auf volle Euro betragen Die Addition aller Nennbetrage der ausgegebenen Nennbetragsaktien ergibt das Grundkapital Deshalb verkorpert die Nennbetragsaktie den Anteil am Grundkapital im Verhaltnis des Nennbetrages einer Aktie zum Gesamtbetrag des Grundkapitals Der innere Wert der Nennbetragsaktie ist meist nicht mit dem Nennbetrag identisch sondern ergibt sich aus dem Kurswert der bei erfolgreichen Unternehmen uber dem Nennbetrag der Aktien liegt 1 Geschichte BearbeitenDie Nennbetragsaktie kann auf eine langere Geschichte als die Stuckaktie zuruckblicken Bereits das Preussische Gesetz uber die Aktiengesellschaften PGAG vom November 1843 enthielt indirekt in 2 Nr 3 PGAG das Erfordernis des Ausweises eines Nennbetrages weil die Hohe der einzelnen Aktien anzugeben war Davon war auch im ADHGB vom Mai 1861 die Rede Art 210 Abs 2 Nr 4 ADHGB zudem bestand die Verpflichtung der Aktionare zur Zahlung des Nominalbetrages Art 222 Nr 1 ADHGB Die Aktienrechtsnovelle vom Juni 1870 brachte den Mindestnennbetrag von 100 Vereinsthalern Art 207a ADHGB 2 Im Juli 1884 gab es einen Mindestnennbetrag von 1 000 Mark An diesem Nennbetrag hielt das Handelsgesetzbuch HGB im Mai 1897 mit mindestens 1000 Reichsmark fest 180 HGB die im Januar 1937 auch ins neue Aktiengesetz ubernommen wurden Der hohe Nominalbetrag sollte Kleinanleger von Aktien fernhalten 3 Im August 1949 kam es im Zuge der Wahrungsreform zu einem Nominalbetrag von 100 DM Das AktG vom September 1965 brachte die 50 DM Aktie im Juli 1994 kam es zur radikalen Herabsetzung auf 5 DM was das Aktiensplitting nahezu unmoglich machte Die Stuckaktie kam erst durch das Gesetz uber die Zulassung von Stuckaktien vom 25 Marz 1998 auf den Aktienmarkt 4 Seit Januar 1999 betragt der Mindest Nennbetrag fur Nennbetragsaktien einen Euro Rechtsfragen BearbeitenIn 8 Abs 1 AktG ist geregelt dass Aktien entweder als Nennbetragsaktien oder als Stuckaktien ausgegeben werden durfen Daraus ergibt sich dass nur eine Art durch das emittierende Unternehmen ausgewahlt werden darf entweder oder Die Satzung legt gemass 23 Abs 3 Nr 4 AktG fest welche Art ausgegeben wird Dagegen ist es moglich pro Unternehmen unterschiedliche Nennbetrage auszugeben Der fruher auf die Aktienurkunden aufgedruckte Nennbetrag bezeichnet den Betrag der auf die Aktie vom Aktionar zu leistenden Einlage auf das Grundkapital 5 Bei der heutigen stuckelosen Girosammelverwahrung oder dem Wertrecht sind Nennbetrage nicht mehr sichtbar weil es keine Aktienurkunden mehr gibt Bei der Emission Junger Aktien bei einer Kapitalerhohung ist es verboten die Jungen Aktien unter dem Nennwert der Alten Aktien zu emittieren Verbot der Unterpariemission in 9 Abs 1 AktG denn fur einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stuckaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals durfen Aktien nicht ausgegeben werden 6 Im Falle von Nennbetragsaktien ist es bei einem Aktiensplit oder einer Aktienzusammenlegung erforderlich alle ausgegebenen Effekten gegen die mit dem neuen Nennwert versehenen Aktien auszutauschen Dieses war insbesondere fruher ein sehr umfangreiches Unterfangen was einer der Grunde war weshalb solche Vorgange eher rar waren Mittlerweile liegen jedoch die meisten Aktien lediglich als Globalurkunde ein physisches Dokument das z B 100 000 Aktien a 5 Euro bescheinigt vor so dass in diesen Fallen lediglich dieses Dokument ausgetauscht werden muss International BearbeitenOsterreich lasst ebenfalls neben der Nennbetragsaktie die Stuckaktie zu 8 Abs 1 oAktG Nennbetrags und Stuckaktien konnen auch hier nicht nebeneinander ausgegeben werden 17 Ziff 4 oAktG In der Schweiz gibt es nur die Nennbetragsaktie deren Nennwert mindestens 1 Rappen betragen muss Art 622 Abs 4 OR Die Einfuhrung der Stuckaktien wird diskutiert Siehe auch BearbeitenStammaktie Vorzugsaktie Namensaktie Inhaberaktie StuckaktieEinzelnachweise Bearbeiten Siegfried G Haberle Hrsg Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre Band 1 2008 S 903 Sebastian Mock in Gregor Bachmann Sebastian Mock Christine Windbichler Hrsg Grosskommentar AktG Band 1 2017 S 125 Walter Bayer Mathias Habersack Hrsg Ulrich Noack Aktienrecht im Wandel Band 2 2007 S 533 BGBl I S 590 Siegfried G Haberle Hrsg Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre Band 1 2008 S 903 Florian Becker Tobias Burgers Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz 2008 S 67 f Normdaten Sachbegriff GND 4638350 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nennbetragsaktie amp oldid 231479961