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Die Vorzugsaktie ist eine Aktiengattung bei welcher der Aktionar kein Stimmrecht besitzt dafur erhalt er die Dividendengarantie auf eine bevorzugte in der Regel hohere Dividende als beim Pendant der Stammaktie Vorzugsaktie uber 1000 RM der Deutschen Golddiskontbank Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien 4 Bilanzierung 5 Wirtschaftliche Aspekte 6 International 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBei der Vorzugsaktie werden die Rechte des Aktionars aus Aktien um das Stimmrecht beschnitten Aus Sicht des Anlegers eignen sich Vorzugsaktien besonders fur Anleger mit rein finanziellen Interessen an Dividende und Dividendenrendite die keine Kontrolle uber ein Unternehmen mit ihrem Stimmrecht ausuben wollen Aus Unternehmenssicht eignen sich Vorzugsaktien um das Eigenkapital zu erhohen ohne die Kontrolle des Unternehmens in Form von Stimmrechten anteilsmassig abgeben zu mussen Vorzugsaktien eignen sich auch zur Uberbruckung eines finanziellen Engpasses da die Vorzugsdividende nachgezahlt werden kann wahrend die Zinsen einer Unternehmensanleihe unabhangig von der Ertragslage stets zu bedienen sind Bei der Dividende wird die Stammaktie erst bedient wenn die Anspruche der Vorzugsaktionare vollstandig befriedigt sind Die Ausgabe von Vorzugsaktien mit Dividendengarantie in dem Sinne dass unabhangig von einem etwa erzielten Gewinn die Dividende in der garantierten Hohe zu zahlen ist widerspricht allerdings dem Wesen der aktienmassigen Beteiligung 1 Rechtsfragen BearbeitenDie Legaldefinition des 139 Abs 1 AktG geht davon aus dass bei Aktien die mit einem Vorzug bei der Gewinnverteilung ausgestattet sind das Stimmrecht ausgeschlossen werden kann Der Vorzug kann insbesondere in einem auf die Aktie vorweg entfallenden Gewinnanteil Vorabdividende oder einem erhohten Gewinnanteil Mehrdividende bestehen Wenn die Satzung nichts anderes bestimmt ist eine Vorabdividende nachzuzahlen Die Dividendengarantie stellt einen besonderen Vorteil dar der nach 26 Abs 1 AktG in der Satzung erwahnt werden muss Nach 140 Abs 1 AktG mussen stimmrechtslose Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die gleichen Rechte wie Stammaktien gewahren Entsprechend partizipiert eine Vorzugsaktie uber den satzungsmassigen Dividendenvorzug hinaus auch am anteiligen Bilanzgewinn Der vorrangige Dividendenvorzug nach 141 Abs 1 AktG und 140 Abs 3 AktG ist stets kumulativ ausgestaltet Demnach ist der Ausfall einer Vorzugsdividende nachzuzahlen es sei denn die Vorzugsaktionare stimmen einem Verzicht zu Kumulative Vorzugsaktien gewahren eine auf die Zukunft ubertragbare Dividendengarantie Sie bewirkt bei ihnen dass die in einzelnen Jahren wegen unzureichender oder fehlender Gewinne nicht ausgezahlte Dividende als Nachzahlungsanspruch auf kunftige Gewinnjahre vorgetragen wird 2 Zum Schutz der Vorzugsaktionare gewahrt 140 Abs 2 AktG ein Sonderstimmrecht falls die Ausschuttung der Vorzugsdividende 2 Jahre im Ruckstand ist bis der Ruckstand vollstandig ausgezahlt ist Nach 139 Abs 2 AktG durfen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur bis 50 des Grundkapitals ausmachen damit nicht deren Dividendenvorzug die Dividendenberechtigung der Stammaktionare zu stark beeintrachtigt Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien BearbeitenVorzugsaktien konnen in Stammaktien umgewandelt werden sofern die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft dies genehmigt und Vorstand und Aufsichtsrat das beschliessen Ist die Genehmigung erteilt ist nach deutschem Recht zudem eine explizite Zustimmung der Vorzugsaktionare nach 141 Abs 3 AktG erforderlich Die Umwandlung kann obligatorisch oder freiwillig erfolgen bei einer freiwilligen Umwandlung wird den Inhabern von Vorzugsaktien dann meist angeboten ihre Vorzugsaktien gegen stimmberechtigte Stammaktien unter Zahlung einer Umwandlungspramie einzutauschen Diese Pramie kann dabei so bemessen sein dass den Aktionaren ein finanzieller Anreiz zum Umtausch gegeben wird d h der Wert einer Vorzugsaktie ist geringer als die im Gegenzug erhaltene Stammaktie plus Pramie 3 Bei einer obligatorischen Umwandlung erfolgt dies in der Regel ohne Zahlung einer Pramie 4 Ein solches Vorhaben wird von Unternehmen meist dann erwogen wenn vergleichsweise wenig Vorzugsaktien mit geringer Marktliquiditat gehandelt werden und diese Aktiengattung daher ganz vom Aktienmarkt genommen werden soll Da Aktienindizes wie der DAX gewisse Mindestanforderungen an die Hohe der Marktkapitalisierung und taglich gehandelte Handelsvolumina von Unternehmen stellen und diese je Aktiengattung betrachtet werden stellt die Umwandlung ebenfalls eine Moglichkeit dar die Umsatze und Marktkapitalisierung auf die Stammaktien zu konzentrieren und dadurch eventuell den Sprung in einen gewunschten Index zu schaffen Bilanzierung BearbeitenDa Vorzugsaktien gemass 140 Abs 1 AktG dem Aktionar ausser dem Stimmrecht samtliche aus der Aktie zustehenden Rechte gewahren sind sie nach 266 Abs 3 lit A I HGB beim Grundkapital gezeichnetes Kapital zu bilanzieren Auch nach IAS 32 11 und IAS 32 18a sind sie Eigenkapitalinstrumente 5 Selbst eine garantierte Dividende ist abhangig von der Ertragslage so dass sie nicht die Form eines Anleihezinses annimmt Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenIm Regelfall liegen die Aktienkurse fur Vorzugsaktien unter denjenigen der Stammaktien desselben borsennotierten Unternehmens weil sie stimmrechtslos sind Die Kursdifferenz liegt in Deutschland bei durchschnittlich 26 in Grossbritannien bei 13 in Frankreich 1986 1996 bei 51 in Italien 1987 1990 sogar bei 81 5 6 bei hohen Volatilitaten Die Kursabschlage werden mit dem Konsum von Private Benefits 7 begrundet Vorzugsaktien fuhren namlich zu einer Trennung von Kontrolle und Eigentum Betragt beispielsweise das Verhaltnis von Stammaktien zu Vorzugsaktien 50 zu 50 am Grundkapital dann kann ein Grossaktionar 50 des Stimmrechts kontrollieren obwohl er lediglich 25 des Grundkapitals besitzt Haben die Stammaktien dagegen einen Anteil von 90 am Grundkapital so steigt der minimale Anteil am Grundkapital auf 45 um den Stimmenanteil von 50 zu halten 8 International BearbeitenIn der Schweiz gibt es neben der Vorzugsaktie Art 654 OR und Art 656 OR die anders als in Deutschland wie die Stammaktien auch Stimmrecht hat zudem noch Partizipationsscheine Art 656a ff OR die kein Stimmrecht und auch keinen Vorrang besitzen In Osterreich kann fur Aktien die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind das Stimmrecht ausgeschlossen werden 12a AktG Seit Juni 2004 gibt es auch in Frankreich Vorzugsaktien franzosisch actions de preference wobei der Stimmrechtsausschluss nicht zwingend mit einem Dividendenvorzug verbunden sein muss Die Gestaltungsfreiheit ist dort sehr gross 9 In angelsachsischen Landern sind die kumulativen Vorzugsaktien englisch cumulative preferred stock eine der vielen Unterarten von Vorzugsaktien englisch preferred stock bei denen sich nicht gezahlte Dividenden ansammeln und sich in Gewinnjahren die Dividendenberechtigung entsprechend erhoht Im Gegensatz zur deutschen Vorzugsaktie partizipieren limitierte Preferred Stock am anteiligen Bilanzgewinn nicht Sie durfen gemass IAS 1 75e und IAS 1 76a v ebenfalls als gezeichnetes Kapital ausgewiesen werden wenn die Gewinnausschuttung im Ermessen der Hauptversammlung liegt Siehe auch BearbeitenStuckaktie Nennbetragsaktie Namensaktie InhaberaktieWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Vorzugsaktie Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Deutscher Anwaltverein Hrsg Zur Reform des Aktienrechts 1929 S 77 Herbert Vormbaum Finanzierung der Betriebe 1964 S 53 Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien der Metro AG Memento vom 10 Marz 2014 im Internet Archive Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien der Hugo Boss AG Memento vom 22 Juni 2012 im Internet Archive Dietmar Isert Mathias Schaber Bilanzierung von Einlagen Teil I in DStR 2005 S 2051 Nina Winkler Das Stimmrecht der Aktionare in der Europaischen Union 2006 S 94 oder privater Nutzen oder private Kontrollrenten sind alle materiellen oder immateriellen Vorteile aus einer Unternehmensubernahme Jacek Bak Aktienrecht zwischen Markt und Staat 2003 S 284 Nina Winkler Das Stimmrecht der Aktionare in der Europaischen Union 2006 S 94Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4188751 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorzugsaktie amp oldid 231480274