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Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung kurz Beteiligung englisch participation versteht man Anteilsrechte an Unternehmen Inhaltsverzeichnis 1 Anteilseigner 2 Arten 3 Form 4 Bilanzausweis 5 Bewertung 6 Besteuerung 6 1 Deutschland 6 2 Osterreich 6 3 Schweiz 7 Siehe auch 8 Literatur 9 EinzelnachweiseAnteilseigner BearbeitenWer die Beteiligung halt wird als Anteilseigner Aktionar oder Gesellschafter bezeichnet Anteilseigner ist wer als naturliche oder juristische Person die Rechte und Pflichten eines Kapitalgebers bei einer Personen oder Kapitalgesellschaft wahrnimmt Wesentliche Rechte sind das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung zu den Pflichten gehort insbesondere die Treuepflicht In 2 Mitbestimmungsgesetz ist eine Legaldefinition enthalten wonach unter Anteilseigner die Aktionare von Aktiengesellschaften Kommanditaktionare von Kommanditgesellschaften auf Aktien Gesellschafter von Gesellschaften mit beschrankter Haftung Gewerken von bergrechtlichen Gewerkschaften mit eigener Rechtspersonlichkeit und Genossen von Erwerbs und Genossenschaften verstanden werden Wegen der mangelnden Operationalitat des Beteiligungsbegriffs gibt es im Handelsrecht eine widerlegbare Beteiligungsvermutung in 271 Abs 1 Satz 3 HGB Danach gelten Kapitalanteile von mehr als 20 an einer Kapitalgesellschaft als Beteiligung wenn sie dem dauernden Geschaftsbetrieb des beteiligten Unternehmens dienen Dabei wird das Dienen durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zum Beteiligungsunternehmen herbeigefuhrt 247 Abs 2 HGB Ansonsten geht das Gesetz davon aus dass eine Beteiligung dauerhaft besteht 271 Abs 1 Satz 1 HGB Liegt die Beteiligung unter 20 so gilt sie dennoch als Beteiligung wenn eine dauerhafte Verbindung beabsichtigt ist Liegt eine Verausserungsabsicht vor oder ist lediglich eine Finanzbeteiligung geplant handelt es sich nicht um eine dauernde Verbindung Zum Anteilseigner wird man durch Kauf von Aktien oder Einzahlung der mit dem Unternehmen vereinbarten Kapitalbeteiligung Steht die Kapitalbeteiligung dem Unternehmen zur endgultigen und freien Verfugung so veranlasst es die Eintragung des Anteilseigners in das fur die Gesellschaft zustandige Register insbesondere Handelsregister Das gilt nicht fur Aktiengesellschaften Die Bezeichnung Anteilseigner leitet sich vom Eigentumer von Kapitalanteilen ab Als Eigentumer kann er samtliche Eigentumerrechte wahrnehmen insbesondere kann er seine Anteile veraussern oder belasten sie konnen auch gepfandet werden Der Anteilseigner ubernimmt Rechte und Pflichten Zu den Rechten gehoren insbesondere Mitverwaltungs und Vermogensrechte Das Mitverwaltungsrecht ist vor allem das Stimmrecht das im Regelfall mit dem Kapitalanteil verbunden ist Es berechtigt den Anteilseigner an den Beschlussfassungen aller Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht auszuuben Das Vermogensrecht beinhaltet hauptsachlich das Recht auf Gewinnbeteiligung Pflichten ergeben sich aus der Treuepflicht Arten BearbeitenJe nach prozentualer Hohe der Beteiligung des Kapitalgebers am gesamten Nominalkapital des Unternehmens Beteiligungsquote unterscheidet man verschiedene Arten Eine Minderheitsbeteiligung liegt vor wenn die Beteiligungsquote unter 50 betragt eine Sperrminoritat liegt in der Regel bei Beteiligungsquoten zwischen uber 25 und unter 50 vor da Satzungen und Gesellschaftsvertrage in der Regel fur besonders wichtige Beschlusse z B Satzungsanderungen eine Mehrheit von 75 vorsehen Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung besteht bei Beteiligungsquoten von 75 bis zu 95 und eine Eingliederungsbeteiligung oder Squeeze out Beteiligung bei Beteiligungsquoten im Bereich zwischen 95 und 100 1 An die Hohe der Beteiligungsquote knupfen mehrere Rechtsfolgen an insbesondere die Einflussnahme und die Gewinnbeteiligung Bei der Einflussnahme ist von Bedeutung dass keine Trennung von Kapitalanteil und Stimmrecht vorgesehen ist 2 Eine solche Trennung ist rechtlich aber moglich Eine Kleinstbeteiligung ist nur dann von Bedeutung wenn bei Beschlussen Einstimmigkeit erforderlich ist Bis zu einer Beteiligungsquote von unter 10 spricht man von einer Streubesitzbeteiligung Erst die Sperrminoritat kann Beschlusse blockieren die eine qualifizierte Mehrheit i d R 75 aller Gesellschafter erfordern Liegt die Beteiligungsquote uber 50 konnen Beschlusse fur die eine einfache Mehrheit vorgesehen ist herbeigefuhrt oder verhindert werden Eine Beteiligungsquote von mindestens 75 ermoglicht Beschlusse mit qualifizierter Mehrheit Die Eingliederungsbeteiligung von 95 ermoglicht bei Aktiengesellschaften den Ausschluss der Minderheitsaktionare Von den Beteiligungsquoten hangen auch borsenrechtliche Meldevorschriften ab Das Erreichen Uberschreiten oder Unterschreiten von 3 5 10 15 20 25 30 50 und 75 der Stimmrechte sind dem Emittenten und der BaFin mitzuteilen 33 Abs 1 Satz 1 WpHG Bei Aktiengesellschaften bestehen Minderheitenrechte z B konnen Aktionare die auch gemeinsam 5 der Aktien halten die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen 122 Abs 1 AktG Im Hinblick auf die Kenntnis Dritter uber die Beteiligung lassen sich die offene und stille Beteiligung unterscheiden Wahrend die offene Beteiligung fur jedermann im Jahresabschluss erkennbar ist ist die stille Beteiligung auch stille Gesellschaft genannt weder aus dem Jahresabschluss noch aus dem Handelsregister erkennbar Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine Beteiligung beschrankt 232 Abs 2 HGB wobei er durch die geschlossenen Geschafte weder berechtigt noch verpflichtet wird 230 Abs 2 HGB und im gesetzlichen Fall auch am Verlust beteiligt ist 231 Abs 2 HGB Insbesondere im Hinblick auf steuerliche Fragen hat die Schachtelbeteiligung im Zusammenhang mit dem so genannten Schachtelprivileg Bedeutung Gegenseitige Beteiligungen von Unternehmen aneinander bezeichnet man als Uberkreuzbeteiligungen Form BearbeitenIm Regelfall besteht die offene Beteiligung in einer Bareinlage Der Anteilseigner tatigt diese Einlage indem er den erforderlichen Kapitalbetrag an die Gesellschaft zu deren freier und endgultiger Verfugung ubertragt Die Gesellschaft meldet diese Kapitaluberlassung dem Handelsregister an das eine entsprechende Eintragung bei den Beteiligungsverhaltnissen vornimmt Seltener ist die Sacheinlage bei der einlage und bewertungsfahige sowie ubertragbare Vermogensgegenstande der Gesellschaft uberlassen werden Mit endgultiger und vollstandiger Leistung der Bar oder Sacheinlage wird der Anteilseigner haftungsfrei Bilanzausweis BearbeitenBei Beteiligungen kommt es auf die dauernde Verbindung an Diese liegt regelmassig dann vor wenn uber die Daueranlageabsicht hinaus ein unternehmerisches Interesse des Anteilseigners zur Forderung des eigenen Geschaftsbetriebs vorliegt 3 Eine tatsachliche unternehmerische Einflussnahme nach 311 Abs 1 AktG ist ein Indiz fur eine dauernde Verbindung 3 Im Falle einer dauerhaften Verbindung ist die Beteiligung im Anlagevermogen zu bilanzieren Zum Anlagevermogen gehoren namlich nach 247 Abs 2 HGB alle Vermogensgegenstande die dazu bestimmt sind dauernd dem Geschaftsbetrieb zu dienen Fur derartige Beteiligungen ist in 266 Abs 2 A III HGB die Bilanzposition Finanzanlagen vorgesehen Dabei gibt es zwei Untergliederungsformen namlich Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ist jedoch nur eine Finanzanlage beabsichtigt oder besteht die Absicht oder die Moglichkeit einer Verausserung sind die Anteile im Umlaufvermogen auszuweisen 266 Abs 2 B III HGB als Anteile an verbundenen Unternehmen Bewertung BearbeitenBeteiligungen sind mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren 255 Abs 1 HGB Zu den Anschaffungskosten gehoren neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Notar und Rechtsberatungskosten oder Borsen und Maklerprovisionen 4 Fur die laufende Bewertung gilt wie beim gesamten Anlagevermogen das gemilderte Niederstwertprinzip Danach fuhren Wertminderungen gegenuber dem Buchwert einer Beteiligung nur dann zu ausserplanmassigen Abschreibungen wenn die Wertminderung eine dauerhafte ist Wertsteigerungen etwa durch Gewinnthesaurierung konnen mit Hilfe von Zuschreibungen allerdings nur bis zur Hohe der ursprunglichen Anschaffungskosten berucksichtigt werden Besteuerung BearbeitenWeltweit ist die Besteuerung von Beteiligungen und Dividenden hieraus sehr uneinheitlich geregelt Selbst in einzelnen EU Staaten gibt es sehr heterogene Regelungen Deutschland Bearbeiten Bei einer unternehmerischen Beteiligung hat der einkommensteuerpflichtige private Anteilseigner vereinnahmte Dividenden der Abgeltungssteuer zu unterwerfen Das gilt auch fur die Gewinne aus Anteilsverausserungen sofern die Beteiligungsquote unter 1 lag Bei einer Beteiligungsquote von 1 und daruber gilt das Teileinkunfteverfahren Hierbei sind 40 der Dividenden steuerfrei 3 Nr 40 EStG die restlichen 60 unterliegen dem Normaltarif 5 Vereinnahmt eine inlandische Kapitalgesellschaft Dividenden von einer inlandischen Beteiligung so werden diese nach 8b Abs 1 KStG nicht besteuert wobei nach 8b Abs 5 KStG eine nicht abzugsfahige Betriebsausgabe von 5 der Dividende vorsieht Das fuhrt im Ergebnis zu einer 95 igen Dividendenfreistellung 6 Osterreich Bearbeiten In Osterreich wurde die Besteuerung von Kapitalvermogen zum Jahresbeginn 2011 neu geregelt Die neuen Bestimmungen sehen vor dass neben der bisherigen Kapitalertragsteuer KESt auf Zinsen Dividenden und Fondsertrage auch Kursgewinne von Kapitalvermogen z B aus Aktien Anleihen Fondsanteile GmbH Anteile etc und Derivaten z B Zertifikate der KESt in Hohe von 25 seit 1 Januar 2016 27 5 unterliegen Kursgewinne werden erst seit April 2011 der KESt unterworfen Schweiz Bearbeiten Auf Bundesebene trat die so genannte privilegierte Besteuerung von Dividenden im Januar 2009 in Kraft Dabei ist es den Kantonen freigestellt Dividenden ebenfalls privilegiert zu besteuern Beim Teilbesteuerungsverfahren betragt die Entlastung von Beteiligungen im Geschaftsvermogen 50 Dividenden aus Beteiligungen im Privatvermogen werden um 40 entlastet Siehe auch BearbeitenInvestivlohn Privates Beteiligungskapital Offentlich private Partnerschaft verschiedene Formen privater Kapitalbeteiligung an der Finanzierung und Verwaltung von Infrastrukturen 7 Produktivvermogen Vermogensbildung BeteiligungsgesellschaftLiteratur BearbeitenTill Fock UBGG Gesetz uber Unternehmensbeteiligungsgesellschaften Recht und Steuern des Kapitalbeteiligungsgeschafts Private Equity Kommentar C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52625 X Lothar Vollmer Thomas Elser UBGG Kommentar zum Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz mit Erlauterungen zur Besteuerung der Kapital Unternehmensbeteiligungsgesellschaften Erich Schmidt Verlag Berlin 2005 ISBN 978 3 503 08744 0 Einzelnachweise Bearbeiten Henner Schierenbeck Grundzuge der Betriebswirtschaftslehre 2005 S 49 Anton Burger Philipp Ulbrich Niels Ahlemeyer Beteiligungscontrolling 2011 S 132 a b Peter Ulmer HGB Bilanzrecht Teil 1 2002 S 733 Wilhelm Frick Bilanzierung nach dem Unternehmensgesetz 2007 S 161 Wolfram Scheffler Besteuerung von Unternehmen III 2013 S 159 Heinz Kussmaul Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 2013 S 452 Public Private Partnership auf archiv labournet de vom 18 Dezember 2012 abgerufen am 2 Januar 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4122230 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kapitalbeteiligung amp oldid 229621384