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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Als Schachtelprivileg wird im Steuerrecht das Privileg bezeichnet unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungsertrage aus Kapitalgesellschaften fur Zwecke der Korperschaftsteuer oder Gewerbesteuer zu kurzen Da die Regelungen eine Doppelbesteuerung vermeiden sollen ist die Bezeichnung als Privileg missverstandlich Inhaltsverzeichnis 1 Korperschaftsteuerliches Schachtelprivileg 2 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg 2 1 Voraussetzungen 2 2 Nationales Schachtelprivileg 2 2 1 Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg im Uberblick 2 2 2 Folgen 2 3 Internationales Schachtelprivileg 3 Internationale RegelungenKorperschaftsteuerliches Schachtelprivileg BearbeitenNach der Vorschrift des 8b Abs 4 KStG in Verbindung mit 8b Abs 1 KStG bleiben in und auslandische Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ausser Ansatz wenn die unmittelbare Beteiligung am Grund oder Stammkapital zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 betragt In diesen Fallen wird der Beteiligungsertrag ausserhalb der Bilanz vom steuerlichen Gewinn abgezogen Gemass 8b Abs 5 KStG sind 5 der Beteiligungsertrage dem Gewinn ausserbilanziell hinzuzurechnen so dass per Saldo 95 der Ertrage steuerfrei bleiben Die Hinzurechnung von 5 soll den Abzug von Betriebsausgaben die mit den Beteiligungsertragen zusammenhangen pauschal ruckgangig machen Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg BearbeitenDie Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbeertrag bemessen Ausgangsgrosse fur den Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Korperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb Werden im Betriebsvermogen Anteile an einer Korperschaft gehalten sind die von ihr erhaltenen Ausschuttungen zunachst als Betriebseinnahmen zu erfassen Naturliche Personen konnen diese Ertrage ausserhalb der Bilanz um 40 kurzen wahrend Korperschaften diese Ertrage in nahezu vollem Umfang steuerfrei behandeln konnen 5 gelten hier als nicht abziehbare Betriebsausgaben Im Gewinn aus Gewerbebetrieb sind somit die Ausschuttungsertrage bei naturlichen Personen zu 60 und bei Korperschaften zu 5 enthalten Da die Ausschuttung bei der ausschuttenden Korperschaft bereits der Gewerbesteuer unterliegt wurde eine erneute Besteuerung bei der empfangenden Korperschaft auf eine Doppelbesteuerung hinauslaufen Aus diesem Grund erlaubt das Gesetz unter bestimmten Bedingungen eine Kurzung dieser Beteiligungsertrage soweit sie im Gewinn enthalten sind Voraussetzungen Bearbeiten In der Gewerbesteuer gibt es das nationale Schachtelprivileg internationale Schachtelprivilegmit jeweils eigenen Voraussetzungen Nationales Schachtelprivileg Bearbeiten Die tatbestandlichen Voraussetzungen ergeben sich aus 9 Nr 2a GewStG wie folgt Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten also gewerbesteuerpflichtigen inlandischen Kapitalgesellschaft wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraumes also nur 1 mal zu Beginn innerhalb des Erhebungszeitraumes nicht zwingend mindestens 15 bis EZ 2008 10 des Grund oder Stammkapitals betragt und die Gewinne bei der Gewinnermittlung angesetzt wurdenDas gewerbesteuerliche Schachtelprivileg im Uberblick Bearbeiten Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ist EU PersGes KapGesAusgangsgrosse 7 GewStG Ausgangsgrosse 7 GewStGWegen 15 EStG i V m 3 Nr 40 Satz 2 EStG sind Dividenden zu 60 in der Ausgangsgrosse enthalten Wegen 8b KStG Dividendenprivileg sind Dividenden zu 95 von der Besteuerung freigestellt ausser Streubesitz nach 8b Abs 4 KStG Beteiligung 15 Beteiligung lt 15 Beteiligung 15 Beteiligung lt 15 Kurzung der verbleibenden in der Ausgangsgrosse enthaltenen Dividenden 9 Nr 2a GewStG Zurechnung der gemass 3 Nr 40 EStG steuerfreien Dividenden 8 Nr 5 GewStG Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nicht notwendig da Dividenden zu 95 nicht in der Ausgangsgrosse enthalten sind 9 Nr 2a GewStG Zurechnung der gemass 8b KStG steuerfreien DividendenBelastung der Dividenden Belastung der Dividenden Belastung der Dividenden Belastung der Dividenden 60 mit ESt0 mit GewSt 60 mit ESt100 mit GewSt 5 mit KSt5 mit GewSt 5 mit KSt100 mit GewStDer Uberblick bildet aktuelle Rechtslage im VZ 2009 unter Anwendung des Teileinkunfteverfahrens ab Folgen Bearbeiten Folge des Schachtelprivileges ist die Kurzung der Ausschuttungsgewinne soweit sie im Gewinn enthalten sind so dass eine doppelte Erhebung der Gewerbesteuer auf solche Ertrage vermieden wird Bei Kapitalgesellschaften erfolgt mithin keine Kurzung mehr da sich durch die Freistellung fur Zwecke der Korperschaftsteuer in dem der Gewerbesteuer zu Grunde liegenden Gewinn die Ausschuttungsertrage nicht ausgewirkt haben Bei Einzelunternehmern wird regelmassig eine 60 Kurzung vorzunehmen sein Beispiel An der A GmbH sei a ein bilanzierender Einzelunternehmer b die B GmbH jeweils zu 100 beteiligt Die A GmbH soll 300 000 Dividende ausschutten der Jahresuberschuss Ju incl der Dividende soll 500 000 betragen a b A GmbH A GmbH Einzelunternehmer B GmbH Anteilseigner zu 100 Anteilseigner zu 100 Losung JU 500 000 JU 500 000 3 Nr 40 EStG 120 000 8b Abs 1 KStG 300 000 8b Abs 5 KStG 15 000 15 EStG 380 000 z v E 215 000 380 000 215 000 9 Nr 2a GewStG 180 000 9 Nr 2a GewStG 0 Gewerbeertrag 200 000 Gewerbeertrag 215 000 Im Ergebnis wurde im Fall a der Jahresuberschuss von 500 000 fur die Gewerbesteuer um die Dividende von 300 000 gekurzt Im Fall b ergibt sich dieselbe Wirkung allerdings durfen die 5 Pauschalen nicht abzugsfahigen Betriebsausgaben nicht gekurzt werden Internationales Schachtelprivileg Bearbeiten Die tatbestandlichen Voraussetzungen ergeben sich aus 9 Nr 7 GewStG wie folgt Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland wenn die Beteiligung seit Beginn des Erhebungszeitraumes also OHNE Unterbrechung bei einer Beteiligung an EU Kapitalgesellschaften mindestens 10 des Nennkapitals bzw bei einer Beteiligung an Nicht EU Kapitalgesellschaften mindestens 15 des Nennkapitals betragt und ihre Ertrage fast ausschliesslich aus Beteiligungen von mindestens einem Viertel bezieht und weitere Nachweise erbringen kann Internationale Regelungen BearbeitenDer Art 10 des OECD Musterdoppelbesteuerungsabkommen sieht fur das internationale Schachtelprivileg eine Beteiligungsgrenze bis zu 25 vor In diesen Fallen darf der Staat in dem der Schuldner der Dividende ansassig ist eine maximal 5 ige Steuer auf die Dividendenzahlungen an Nutzungsberechtigte eines anderen Vertragsstaates erheben Eine Ausnahme ist fur Dividendenempfanger vorgesehen die eine Betriebsstatte im Ansassigkeitsstaat des dividendenausschuttenden Unternehmens unterhalten In diesen Fallen wird die Dividende der dortigen Betriebsstatte zugeordnet Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 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