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Der Anteilseigner ist eine naturliche oder juristische Person die eine Beteiligung an Kapitalgesellschaften oder als Inhaber eines Investmentzertifikats oder eines sonstigen Anteilscheins erworben hat Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Legaldefinition 3 Rechtsfragen 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 WeblinksAllgemeines BearbeitenJe nach Rechtsform des Unternehmens an welchem der Anteilseigner beteiligt ist wird er als Aktionar Gesellschafter oder Mitunternehmer bezeichnet Anteilseigner ist wer als naturliche oder juristische Person die Rechte und Pflichten eines Kapitalgebers bei einer Personen oder Kapitalgesellschaft wahrnimmt Wesentliche Rechte des Anteilseigners sind das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung zu den Pflichten gehort insbesondere die Treuepflicht Auf die Hohe der Beteiligung kommt es dabei nicht an Es ist gleichgultig ob jemand eine Kleinstbeteiligung von weniger als 1 am gesamten Nominalkapital eines Unternehmens halt Kleinaktionar oder als Grossaktionar fungiert Legaldefinition BearbeitenIn 2 Mitbestimmungsgesetz ist eine differenzierende Legaldefinition enthalten wonach unter Anteilseigner die Aktionare von Aktiengesellschaften Kommanditaktionare von Kommanditgesellschaften auf Aktien Gesellschafter von Gesellschaften mit beschrankter Haftung Gewerken von bergrechtlichen Gewerkschaften mit eigener Rechtspersonlichkeit und Genossen von Erwerbs und Genossenschaften verstanden werden Rechtsfragen BearbeitenZum Anteilseigner wird jemand durch Kauf von Aktien oder Einzahlung der mit dem Unternehmen vereinbarten Einlage Steht die Kapitalbeteiligung dem Unternehmen zur endgultigen und freien Verfugung so veranlasst es die Eintragung des Anteilseigners in das fur die Gesellschaft zustandige Register insbesondere Handelsregister Das gilt nicht fur Aktiengesellschaften Die Bezeichnung Anteilseigner leitet sich vom Eigentumer von Kapitalanteilen ab Als Eigentumer kann er samtliche Eigentumerrechte wahrnehmen insbesondere kann er seine Anteile veraussern oder belasten sie konnen auch gepfandet werden Der Anteilseigner ubernimmt Rechte und Pflichten Zu den Rechten gehoren insbesondere Mitverwaltungs und Vermogensrechte Das Mitverwaltungsrecht ist vor allem das Stimmrecht das im Regelfall mit dem Kapitalanteil verbunden ist Es berechtigt den Anteilseigner an den Beschlussfassungen aller Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht auszuuben 1 Das Vermogensrecht beinhaltet hauptsachlich das Recht auf Gewinnbeteiligung Pflichten ergeben sich aus der Treuepflicht Ein Unternehmen liegt bereits dann vor wenn eine juristische oder naturliche Person sich unternehmerisch planend und entscheidend betatigt 2 Selbst eine naturliche Person kann Unternehmereigenschaften entfalten Der Unternehmensbegriff ist gerade was naturliche Personen betrifft konzernrechtlich weitgehend aufgeweicht worden Eine unternehmerische Tatigkeit der Einzelperson uber das Halten der Anteile hinaus wird nicht gefordert Damit wird auch diejenige Tatigkeit die nach bisheriger Auffassung aus der privaten Vermogensverwaltung der Anteile besteht bereits als unternehmerische Tatigkeit angesehen So schrieb im Autokran Urteil der BGH auch einer Einzelperson als Anteilseigner die Unternehmenseigenschaft zu wenn diese einen massgeblichen Einfluss in einem anderen Unternehmen hat 3 4 Siehe auch BearbeitenStakeholderEinzelnachweise Bearbeiten Peter Behrens Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung im internationalen und europaischen Recht 1997 S 773 Philipp Mohring Die gesetzliche Regelung der Unternehmensverbindungen in NJW 1967 1 Bruno Kropff Das Konzernrecht des Aktiengesetzes 1965 in Betriebsberater 1965 1281 1285 BGH Urteil vom 16 September 1985 BGHZ 95 330 337 Quelle mit dem Urteil im Wortlaut Memento des Originals vom 10 Juni 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion deWeblinks Bearbeiten Wiktionary Anteilseigner Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4211515 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anteilseigner amp oldid 234484089