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Das Investmentzertifikat auch Fondsanteil Fondsanteilschein Fondszertifikat Investmentanteil Investmentanteilschein Investmentfondsanteil oder Investmentfondsanteilschein ist ein Wertpapier das als Anteilschein seinem Inhaber einen Miteigentumsanteil am Sondervermogen eines Investmentfonds verbrieft Eine Investmentzertifikat ist im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und des Kreditwesengesetzes ein Finanzinstrument Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Preisermittlung 4 Steuerrecht 5 Statistik 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenInvestmentzertifikate sind neben Aktien Anleihen und Sparbuchern die bedeutendsten verbrieften Finanzinstrumente bei der Geldanlage Wahrend bei Aktien der Aktionar direkte Mitwirkungsrechte besitzt und ein Unternehmerrisiko tragt nimmt der Anleger bei Anleihen eine Glaubiger funktion beim Anleiheschuldner ein und ubernimmt ein Kreditrisiko Investmentzertifikate sind dadurch gekennzeichnet dass sie zwar wie Aktien ein Miteigentumsrecht verkorpern das jedoch nicht an einem Unternehmen sondern an einem nach Anlage und Risikoklassen gestreuten Sondervermogen besteht Das Sondervermogen wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gebildet und von dieser treuhanderisch verwaltet 17 Abs 1 KAGB Nicht zu den Investmentzertifikaten gehoren die Hedgefonds Zertifikate sie sind wertpapierrechtlich als Inhaberschuldverschreibungen oder Indexzertifikate ausgestaltet Rechtsfragen BearbeitenDas Zertifikat ist nach 2 Abs 33 WpHG ein Wertpapier das auf dem Kapitalmarkt handelbar ist und das im Falle der durch den Emittenten vorgenommenen Ruckzahlung beim Emittenten Vorrang vor Aktien hat aber nicht besicherten Anleihen und anderen vergleichbaren Finanzinstrumenten nachgeordnet ist Im Kapitalanlagegesetzbuch KAGB werden Investmentzertifikate schlicht Anteile genannt Die Anteile an Sondervermogen werden gemass 95 Abs 1 KAGB in Anteilscheinen verbrieft Das Miteigentumsrecht ist nach Bruchteilen am Sondervermogen aufgeteilt Sondervermogen sind gemass 1 Abs 10 KAGB offene inlandische Investmentvermogen in Vertragsform die von einer Kapitalanlagegesellschaft fur Rechnung der Anleger verwaltet werden Das Sondervermogen ist gesetzlich besonders geschutzt so dass das Emittentenrisiko im Wesentlichen eliminiert ist Da die Sondervermogen das Resultat einer gesetzlich vorgeschriebenen Risikodiversifizierung verschiedener Anlageklassen darstellen vgl 214 KAGB 243 KAGB ist die Volatilitat der Zertifikatspreise geringer als bei den einzelnen im Sondervermogen befindlichen Basiswerten Die Anteilscheine konnen nach 95 Abs 1 KAGB auf den Inhaber dann gehoren sie zu den Inhaberpapieren oder auf Namen dann sind sie Orderpapiere lauten Inhaberpapiere werden durch dingliche Einigung und Ubergabe ubertragen Orderpapiere bedurfen eines Indossaments Lauten sie auf den Inhaber sind sie in einer Sammelurkunde zu verbriefen und der Anspruch auf Einzelverbriefung ist auszuschliessen lauten sie auf den Namen so gelten fur sie die 67 AktG und 68 AktG entsprechend Sammelverwahrung ist fur Inhaberzertifikate zwingend fur die Sammelverwahrung von Namenszertifikaten ist ein Blankoindossament erforderlich 97 Abs 1 KAGB Die Investmentzertifikate konnen nach 96 Abs 1 KAGB nach verschiedenen Ausgestaltungsmerkmalen insbesondere hinsichtlich der Ertragsverwendung des Ausgabeaufschlags des Rucknahmeabschlags der Wahrung des Anteilswertes der Verwaltungsvergutung der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale unterteilt werden Anteilklassen Ist ein Anteilschein abhandengekommen oder vernichtet so kann die Urkunde wenn nicht das Gegenteil darin bestimmt ist im Aufgebotsverfahren fur kraftlos erklart werden 97 Abs 2 KAGB Jeder Anleger kann mindestens zweimal im Monat verlangen dass ihm gegen Ruckgabe des Anteils sein Anteil an dem Sondervermogen aus diesem ausgezahlt wird 98 Abs 1 KAGB es sei denn dass aussergewohnliche Umstande vorliegen die eine Aussetzung der Ruckgabe unter Berucksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen 98 Abs 2 KAGB Wesentliche AnlegerinformationenWesentliche Anlegerinformationen sind bei Investmentzertifikaten von Investmentfonds oder Kapitalanlagegesellschaften als Emittenten dem Privatanleger vor Erteilung einer Wertpapierorder auszuhandigen Sie enthalten eine Beschreibung des Investmentzertifikats vor allem die Art des Investmentfonds Aktienfonds Alternative Investmentfonds Dachfonds Ethikfonds Filmfonds Garantiefonds Geldmarktfonds Hedgefonds Immobilienfonds Offener Immobilienfonds Immobilien Spezialfonds Indexfonds Infrastrukturfonds Laufzeitfonds Medienfonds Mischfonds Private Equity Fonds Rentenfonds Schiffsfonds Spezialfonds oder Waldfonds und sollen den Anleger in die Lage versetzen Art und Risiken des angebotenen Anlageproduktes zu verstehen und auf dieser Grundlage eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen 166 Abs 1 KAGB Investmentfonds oder Kapitalverwaltungsgesellschaften haben gemass 268 Abs 1 KAGB fur die von ihnen verwalteten geschlossenen Publikumsfonds den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen zu erstellen Der Mindestinhalt der wesentlichen Anlegerinformationen ergibt sich aus 270 KAGB die Haftung fur fehlerhafte Anlegerinformationen aus 306 Abs 2 KAGB Preisermittlung BearbeitenDie Preise der Investmentzertifikate werden borsentaglich von der jeweiligen Verwahrstelle ermittelt und von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veroffentlicht 1 Dabei gibt es drei Preise namlich Ausgabepreis Anteilspreis und Rucknahmepreis Der Anteilspreis errechnet sich aus dem Nettoinventarwert des Sondervermogens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile Werden Anteile durch eine Fondsgesellschaft verkauft geschieht dies zum Ausgabepreis welcher sich aus dem Anteilspreis und einem Ausgabeaufschlag zusammensetzt Der maximale Ausgabeaufschlag Agio wird in den Anlagebedingungen festgelegt gemass 165 Abs 2 Nr 8 KAGB und 71 Abs 2 KAGB Der Preis fur die Rucknahme von Anteilen oder Aktien Rucknahmepreis muss dem Nettoinventarwert des Anteils oder der Aktie am inlandischen Investmentfonds abzuglich eines in den Anlagebedingungen festzusetzenden Abschlags gemass 165 Abs 2 Nr 8 KAGB entsprechen Mit dem Gedanken die vielfach hohen Ausgabeaufschlage der Fondsgesellschaften und ihrer Vertriebspartner zu umgehen startete im Jahr 2002 der borsliche Fondshandel uber die Borse Hamburg Er wurde seitdem auf eine immer grossere Zahl von Produkten ausgedehnt 2 Dabei konnen sich aus Angebot und Nachfrage im Laufe eines Handelstages verschiedene Kurse bilden die von jenem Anteilspreis abweichen der von der Fondsgesellschaft veroffentlicht wird Steuerrecht BearbeitenGemass 4 Abs 4 BewG sind Anteile die Rechte an einem Investmentvermogen im Sinne des KAGB verbriefen fur die steuerliche Wertermittlung mit dem Rucknahmepreis anzusetzen Das Investmentzertifikat ist gemass 2 Abs 4 InvStG der Anteil an einem Investmentfonds unabhangig von der rechtlichen Ausgestaltung des Anteils oder des Investmentfonds Mit rechtlicher Ausgestaltung des Anteils ist die Form als Inhaber oder Orderpapier mit der Ausgestaltung des Investmentfonds ist dessen zulassige Rechtsform als Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft gemeint Statistik BearbeitenDie drei wichtigsten Effektenarten verzeichneten folgende Absatzzahlen 3 Wertpapierart AbsatzJanuar Marz 2018 in Mrd Euro AbsatzJanuar Marz 2019 in Mrd EuroInhaberschuldverschreibungen 44 6 77 0Aktien 26 7 3 3Investmentzertifikate 43 0 33 7Trotz des Niedrigzinsniveaus dominieren weiterhin die Schuldverschreibungen gefolgt von den Investmentzertifikaten Einzelnachweise Bearbeiten Wie erfolgt die Anteilspreisberechnung eines Investmentfonds Union Investment Fonds an der Borse handeln profitieren private Anleger In ECOreporter 8 Februar 2018 abgerufen am 25 Marz 2020 Der borsenmassige Fondshandel in Deutschland ist eine Innovation der Borse Hamburg aus dem Jahr 2002 Deutsche Bundesbank Netto Absatz und Erwerb von Wertpapieren in Deutschland 13 Mai 2019 AnlageNormdaten Sachbegriff GND 4211513 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Investmentzertifikat amp oldid 236259810