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Dieser Artikel behandelt die Einschatzung der Risikobereitschaft Geld zu investieren Zur Risikoklasse bei Medizinprodukten siehe Medizinprodukt Risikoklassifizierung Risikoklasse ist im Finanzwesen die Einteilung naturlicher Personen nach deren personlicher Risikoeinstellung in vorgegebene Risikoprofile im Rahmen der Finanzberatung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Beratungsvertrag 3 Risikoklassen 4 Wechsel der Risikoklasse 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAnleger haben unterschiedliche Vorstellungen uber den Risikogehalt ihrer Geldanlagen und benotigen bei der Vielzahl der Finanzprodukte und Finanzinstrumente Informationen um sich fur die passende Anlageform zu entscheiden Diese Entscheidung wird im Regelfall mit Hilfe einer Anlageberatung herbeigefuhrt Diese Beratung durch Kreditinstitute hat nach der Rechtsprechung des BGH anlegergerecht und objektgerecht zu erfolgen 1 Danach haben sie im Rahmen der anlegergerechten Beratung den Wissensstand des Kunden uber Anlagegeschafte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu erforschen das von Banken danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen objektgerechte Beratung Die anlegergerechte Beratung entspricht einer langen Rechtsprechungstradition des BGH Er verlangte bereits im November 1961 dass sich Banken daran auszurichten haben ob das beabsichtigte Anlagegeschaft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat Die empfohlene Anlage muss unter Berucksichtigung dieses Ziels auf die personlichen Verhaltnisse des Kunden zugeschnitten also anlegergerecht sein 2 Diese Pflichten zur richtigen und vollstandigen Anlageberatung ergeben sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag Wahrend die Risikoklasse die Finanzprodukte kategorisiert werden durch die Anlageklasse die Anleger klassifiziert Beratungsvertrag Bearbeiten Hauptartikel Beratungsvertrag Der Beratungsvertrag ist ein formfreier Bankvertrag der regelmassig durch Aufnahme eines Beratungsgesprachs zustande kommt 3 Abzugrenzen ist der Beratungsvertrag sowohl von der blossen Auskunft die sich in einer Tatsachenmitteilung erschopft als auch von der Aufklarung bei der neben der Tatsachenmitteilung noch deren Erlauterung hinzutritt Die Beratung umfasst sowohl eine subjektive Eigenbewertung der Anlageform als auch im Hinblick auf die personlichen Bedurfnisse des Anlegers eine Empfehlung die in eine Kauf Verkauf oder Halteempfehlung mundet Wesentliche Normen fur den Beratungsvertrag finden sich im WpHG welches umfangreiche Verhaltenspflichten fur Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorsieht etwa in 63 Abs 1 WpHG die Pflicht zur sorgfaltigen und gewissenhaften auf Sachkenntnis beruhenden und interessenkollisionsfreien Beratung Alle Anlageinformationen einschliesslich Werbemitteilungen mussen nach 64 WpHG redlich eindeutig und durfen nicht irrefuhrend sein Die Informationspflichten des 64 WpHG in Verbindung mit 5 Abs 2 WpDVerOV sowie die im Januar 2010 neu eingefuhrte Aufzeichnungs und Aufbewahrungspflicht in 83 Abs 2 WpHG andern nichts an der Formfreiheit Seit Januar 2018 ist dem Privatanleger gemass 64 Abs 4 WpHG vor Abschluss einer Wertpapierorder eine Geeignetheitserklarung in Schriftform zu uberlassen In 31 Abs 5 WpHG a F schliesslich wurde von Banken verlangt dass von den Kunden Informationen uber deren Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschafte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einzuholen sind finanzielle Allgemeinbildung um die Angemessenheit der Finanzinstrumente fur die Kunden beurteilen zu konnen Dies ist in der Geeignetheitserklarung zu berucksichtigen Die zur Zielerreichung des Anlageziels erforderliche Risikobereitschaft des Kunden ist zu erforschen Der Anleger geht mit seiner Anlageentscheidung bestimmte mit dem Anlageobjekt verbundene Finanzrisiken ein die er als Risikotrager ubernehmen muss Der Grad seiner Risikobereitschaft schwankt dabei zwischen Risikoaversion der Anleger ubernimmt keine oder lediglich sehr geringe Risiken bis zur Risikoaffinitat er geht sehr hohe Risiken ein Diese Risiken lassen sich anhand der Risikoklasse einstufen der jedes Anlageobjekt zugeordnet ist Eine Beratung wird zu unterschiedlichen Ergebnissen fuhren weil das geplante Anlagegeschaft entweder der sicheren Geldanlage dienen kann oder aber einen spekulativen Charakter aufweist Insbesondere ist deshalb die Risikoberatung von Bedeutung Der Kunde ist aufzuklaren uber die allgemeinen Risiken Konjunkturlage Marktentwicklung des Kapitalmarkts die speziellen Risiken die sich aus den individuellen Eigenschaften des Anlageobjekts ergeben Kurs Zins und Wahrungsrisiko sowie Risiken die der Struktur des Produktes immanent sind und das Insolvenz risiko des Emittenten Die Anlagevermittlung ist gemass 13 Abs 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung FinVermV verpflichtet dem Anleger rechtzeitig vor Abschluss eines Geschafts Informationen uber die Risiken der angebotenen oder vom Anleger nachgefragten Finanzanlage zur Verfugung zu stellen Diese Informationen mussen so gefasst sein dass der Anleger nach vernunftigem Ermessen die Art und die Risiken der Finanzanlagen verstehen und auf dieser Grundlage seine Anlageentscheidung treffen kann Alle Informationen einschliesslich Werbemitteilungen mussen redlich eindeutig und durfen nicht irrefuhrend sein 14 Abs 1 FinVermV Risikoklassen BearbeitenDie Kreditwirtschaft hatte aus 31 WpHG a F Risikoklassen abgeleitet die in Fragebogen eingeflossen sind Die Risikobereitschaft der Kunden kann zwischen Risikoscheue wenn jedes Verlustrisiko vermieden wird und Risikofreude liegen Risikoscheue Kunden suchen sichere Anlageformen risikofreudige nehmen Verlustgefahren aus spekulativen Geschaften gerne in Kauf Zwischen beiden extremen Risikoskalen liegen weitere Risikoabstufungen so dass sich folgende Risikoklassen ergeben mit denen risikoklassenadaquate Finanzprodukte verbunden werden konnen 4 Risikoklasse Risikoart FinanzproduktA kein Risiko Sichteinlagen Termingelder Spareinlagen Spar kassen briefe und obligationenB nur Zinsrisiko Kapitallebensversicherungen risikolose StaatsanleihenC Zins oder Kursrisiko Optionsanleihen Geldmarktfonds Immobilien Immobilienfonds Rentenfonds in Euro D Zins und Kursrisiko Anleihen Aktienfonds Fremdwahrungs anleihenE Totalverlust moglich Aktien Alternative Investments Alternative Investmentfonds ohne Immobilienfonds wie Hedgefonds Medienfonds Infrastrukturfonds oder Schiffsfonds Credit Funds forderungsbesicherte Anleihen Futures Genussscheine Hochzinsanleihen Katastrophenanleihen Metallkonten Mikrofinanzfonds Optionsscheine nachrangige Sparbriefe strukturierte Finanzprodukte Venture CapitalErlauterungen Zinsrisiko ist die Gefahr von Zinsverlusten die eintreten wenn der Marktzins uber den Zinssatz eines Finanzprodukts steigt und eine Zinsanpassung nicht vorgesehen ist Kursrisiko Finanzprodukte mit einem Borsen oder Marktpreis unterliegen der Gefahr von Wertschwankungen Bei Anleihen in Euro wird das Kursrisiko ausgeschaltet wenn sie bis zu ihrer Falligkeit im Bestand gehalten werden Totalverlust ist die Gefahr dass der gesamte in ein Finanzprodukt investierte Anlagebetrag nicht mehr an den Anleger zuruckfliesst Bei der Klasse A ist das Anlageziel die Sicherheit und die Substanzerhaltung hohere Risikoklassen bergen ein grosseres Verlustrisiko Das hat unterschiedliche Grunde etwa eine hohere Ausfallwahrscheinlichkeit oder auch eine hohere Schwankungsbreite In Klasse B stehen hoheren Ertragserwartungen angemessene Risiken gegenuber C weist eine gesteigerte Risikobereitschaft aus und Ertragserwartungen liegen uber dem Kapitalmarkt niveau D verbindet hohe Ertragserwartungen mit hoher Risikobereitschaft bei E sind Risikobereitschaft und Ertragserwartungen sehr hoch Ist ein Finanzprodukt in Fremdwahrung denominiert wird es stets der Risikoklasse D oder E zugeordnet Anleihen mussen zur Zuordnung in obige Klassen nach Bonitat des Anleiheschuldners unterschieden werden Anleihen mit hochster Bonitat gehoren zur Klasse B da sie ein Zinsrisiko aufweisen Anleihen mit schwachster Bonitat Hochzinsanleihen kommen aufgrund des Risikos des Totalverlustes in Klasse E Die Risikopramie hangt unmittelbar mit der Risikoeinstellung eines Anlegers zusammen Der Risikopramie R displaystyle R nbsp konnen somit folgende Risikoeinstellungen zugeordnet werden 5 6 R 0 displaystyle R 0 nbsp risikoneutral R gt 0 displaystyle R gt 0 nbsp risikoscheu R lt 0 displaystyle R lt 0 nbsp risikofreudig Risikoneutrale Anleger erwarten eine Rendite in Hohe des risikolosen Zinssatzes weil sie keine Risikopramie einfordern und dem Risiko einen Disnutzen zuordnen Risikoscheue Anleger bevorzugen dagegen Anlagen bei denen sie eine Risikopramie zahlen Risikofreudige Anleger wiederum erhalten sogar vom Kontrahenten eine Risikopramie 7 William F Sharpe prasentierte 1970 eine Kapitalmarktlinie auf der sich alle effizienten Portfolios als Rendite Risiko Kombinationen befinden 8 Die Kapitalmarktlinie ist dabei definiert als samtliche moglichen Kombinationen aus erwarteter Rendite eines Portfolios und dessen Finanzrisiko Diese Linie entspricht dem Marktgleichgewicht auf der sich alle risikoneutralen Anleger befinden Risikoscheue sind unterhalb der Gleichgewichtslinie risikofreudige Anleger oberhalb angesiedelt weil sie bereit sind fur eine hohere Renditeerwartung auch ein hoheres Risiko gemessen mit der Standardabweichung in Kauf zu nehmen 9 Wechsel der Risikoklasse BearbeitenEin Kunde muss nicht statisch dauerhaft in derselben Risikoklasse verbleiben sondern kann die Risikoklasse durchaus wechseln etwa im zunehmenden Alter von bisher risikofreudiger Einstellung zur risikoaversen Klasse A Umgekehrt konnen wachsende Erfahrung und Wissen auch zu einem Wechsel in risikoreichere Klassen fuhren Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 6 Juli 1993 Az XI ZR 12 93 BGHZ 123 126 Bond Urteil Memento des Originals vom 13 Februar 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original 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