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Ein Sparbrief ist ein von einem Kreditinstitut ausgestelltes Wertpapier das der Geldanlage dient In der Schweiz wird fur ein analoges Produkt der Begriff Kassenobligation verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Arten 3 Rechtsnatur 4 Ausstattung 5 Bilanzierung 6 Gesetzliche Sicherung 7 Literatur 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Handworterbuch des Bankwesens erwahnte bereits 1933 dass die Deutsche Bank und die Disconto Gesellschaft durch Schaffung von Sparbriefen einen neuen Weg eingeschlagen haben um Spareinlagen an sich zu ziehen 1 Vorbild seien die englischen Savings certificates die ab 1915 zunachst der Kriegsfinanzierung dienten Die ersten Sparbriefe heutiger Pragung in Deutschland gab die Vereinsbank Wiesbaden heute Wiesbadener Volksbank erstmals am 15 April 1964 heraus im Dezember 1967 folgten die Raiffeisenbanken 2 Im August 1967 kamen die ersten Sparkassenbriefe heraus 1970 folgten die Sparkassenobligationen Die Bundesbank berichtete dass diese verbrieften Anlageformen sich 1968 dampfend auf das Kontensparen ausgewirkt haben 3 mithin zunachst ein Substitut darstellten Diese Anlageformen boten hohere Zinsen als die herkommlichen Spareinlagen Das lag einerseits an dem geringeren Verwaltungsaufwand und andererseits an der zunachst fehlenden Mindestreservepflicht fur die ausstellenden Institute Dies holte der Gesetzgeber nach und stellte alle Sparbriefe mit einer Laufzeit von 4 Jahren und mehr unter die Mindestreservepflicht bei Inhaberschuldverschreibungen beginnt die Pflicht bei einer Laufzeit von 2 Jahren Arten BearbeitenSparbriefe werden von Banken wie Grossbanken Genossenschaftsbanken oder sonstigen Privatbanken angeboten Sparkassenbriefe heissen diese Anlageformen bei Sparkassen Der Sparkassenbrief ist ein von einer Sparkasse ausgegebenes auf eine bestimmte Summe lautendes verzinsliches Wertpapier das auf den Namen des Berechtigten ausgestellt ist Namens oder Rektapapier und diesem einen Zahlungsanspruch gegen die Sparkasse gibt Die Sparkassenverordnungen SpkVO der Bundeslander regelten diese Anlageform Nach 8 Abs 1 SpkVO Thuringen vom 29 Oktober 1991 kann die Sparkasse Namensschuldverschreibungen unter der Bezeichnung Sparkassenbrief ausgeben nach 8 Abs 2 SpkVO kann sie auch Orderschuldverschreibungen unter der Bezeichnung Sparkassenobligation ausgeben Es gibt auch nachrangige Spar kassen briefe bei denen eine Nachrangabrede dafur sorgt dass die Anleger nicht gleichrangig mit anderen Anlegern befriedigt werden sondern ihr Risiko dem Unternehmerrisiko eines Gesellschafters angenahert ist Sie werden deshalb innerhalb der Anlageformen der schlechtesten Risikoklasse zugeordnet bei der ein Totalverlust des Anlagebetrages droht Rechtsnatur BearbeitenDer Spar kassen brief ist seiner Rechtsnatur nach ein kaufmannischer Verpflichtungsschein im Sinne des 363 HGB Er enthalt keine Orderklausel und ist damit ein Rektapapier Damit ist er zwar ein Wertpapier jedoch nicht im depotrechtlichen Sinne 1 Abs 1 DepotG weil hierin nur die durch Indossament ubertragbaren Schuldverschreibungen oder auf den Namen einer Wertpapiersammelbank ausgestellten Namensschuldverschreibungen erwahnt sind Sparbriefe lauten auf den Namen einer bestimmten Person und verpflichten den Aussteller zur Zahlung der verbrieften Geldsumme an den namentlich Genannten 4 Nur der namentlich Berechtigte oder sein Rechtsnachfolger ist befugt die verbrieften Anspruche geltend zu machen 5 Der Aussteller wird deshalb nur bei Zahlung an den wahren Berechtigten leistungsfrei Die Nachrangabrede bei nachrangigen Spar kassen briefen verpflichtet den Anleger erst im Fall der Liquidation oder Insolvenz des ausgebenden Kreditinstituts im Rang hinter allen anderen Glaubigern aus der Insolvenzmasse entschadigt zu werden Es handelt sich um nachrangige Darlehen die nach 39 Abs 2 InsO erst nach den in 39 Abs 1 InsO aufgezahlten Forderungen befriedigt werden Sie stehen mit Genussscheinen auf einer Ebene und kommen als Mezzanine Kapital dem Eigenkapital sehr nahe Ausstattung BearbeitenSeine Verzinsung ist fur die gesamte Laufzeit festgelegt und damit im Voraus kalkulierbar Der normale Sparbrief wird zum vollen Nennwert gekauft Die Zinsen werden zum Jahresende vergutet und stehen frei zur Verfugung Beim abgezinsten Sparbrief werden Zins und Zinseszinsen fur die gesamte Laufzeit von vornherein auf den Kaufpreis angerechnet so dass der Erwerbspreis deutlich unter dem Nennwert liegt Der Sparbrief mit jahrlich steigendem Zins ist in der Regel eine kurzfristig verfugbare Anlage ahnlich dem Bundesschatzbrief Er kann nach einer kurzen Wartezeit jederzeit zum Nennwert zuzuglich der aufgelaufenen Zinsen eingelost werden Im Unterschied zu borsenorientierten Anleihen sind diese Papiere spesenfrei und in der Regel zu 100 ihres Beleihungswerts beleihbar Die Laufzeitenskala reicht bis zu zehn Jahren Bilanzierung BearbeitenDie ublichen Spar kassen briefe und obligationen werden nach 21 Abs 2 Kreditinstituts Rechnungslegungsverordnung RechKredV als Verbindlichkeiten gegenuber Kunden passiviert und bilanziell nicht als Spareinlagen nach 21 Abs 4 RechKredV behandelt Hierzu gehoren auch Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen oder Orderschuldverschreibungen die keine Wertpapiere im Sinne des 7 RechKredV darstellen Ausnahmsweise als Inhaberpapiere ausgestellte Sparbriefe sind als begebene Schuldverschreibungen auszuweisen 6 Nachrangige Briefe sind in der Passivposition 9 zu bilanzieren wenn sie als Verbindlichkeiten im Fall der Liquidation oder der Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Glaubiger erfullt werden durfen 4 Abs 1 RechKredV Sie durfen unter den Bedingungen des Art 62 Kapitaladaquanzverordnung mindestens 5 Jahre Ursprungslaufzeit Nachrangabrede als Erganzungskapital bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden Das hohere Risiko fur den Anleger kommt in einem hoheren Zins als bei normalen Briefen zum Ausdruck Gesetzliche Sicherung BearbeitenNach 4 Abs 2 Nr 1 des Einlagensicherungs und Anlegerentschadigungsgesetzes EAEG sind seit 1 Januar 2011 Einlagen bis zur Hohe von 100 000 gesichert die im Entschadigungsfall ausgezahlt werden wenn ein Kreditinstitut nach 5 EAEG nicht in der Lage ist Einlagen zuruckzuzahlen Einlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Guthaben bei Kreditinstituten die sich aus auf einem Konto verbliebenen Betragen im Rahmen der Geschaftstatigkeit eines Instituts und von diesem auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zuruckzuzahlen sind Dazu zahlen auch Forderungen die das Institut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft hat Sparbuch Sparbrief Sparkassenbrief jedoch nicht Inhaber und Orderschuldverschreibungen Sparkassenobligationen sind jedoch aufgrund der Institutssicherung der Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen ebenfalls wie die Sparkassenbriefe gesichert Das gilt auch fur Inhaberschuldverschreibungen die der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unterliegen Beide Institutssicherungen gewahrleisten zudem eine betraglich unbegrenzte Einlagensicherung Literatur BearbeitenWiesbadener Volksbank Festschrift zum einhundertfunfzigjahrigen Jubilaum Wiesbaden 2010 S 116 Hans Pohl Bernd Rudolph Gunther Schulz Wirtschafts und Sozialgeschichte der deutschen Sparkassen im 20 Jahrhundert Stuttgart 2005 ISBN 978 3 09 303000 0 S 352 353 Bernhard Schramm Die Volksbanken und Raiffeisenbanken Frankfurt am Main 1982 S 85 Einzelnachweise Bearbeiten Melchior Palyi Paul Quittner Handworterbuch des Bankwesens 1933 S 71 Karl Friedrich Hagenmuller Gerhard Diepen Der Bankbetrieb 1975 S 256 Deutsche Bundesbank Geschaftsbericht 1968 S 63 BGH WM 1987 1038 BGH WM 1992 1522 1523 Hartmut Bieg Bankbilanzierung nach HGB und IFRS 2011 S 276 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4182095 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sparbrief amp oldid 218354475