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Wertpapierdienstleistungsunternehmen Abkurzungen WpDU oder WPDLU sind gemass 2 Abs 10 WpHG Kreditinstitute Finanzdienstleistungsinstitute und nach 53 Abs 1 Satz 1 KWG tatige Unternehmen die Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen gewerbsmassig oder in einem Umfang erbringen der einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb erfordert Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Aufgaben 4 International 5 Siehe auch 6 LiteraturAllgemeines BearbeitenDer Begriff des Wertpapierdienstleistungsunternehmens ist nicht zu verwechseln mit dem des in 1 Abs 3d Satz 4 KWG definierten Wertpapierhandelsunternehmens Bei Wertpapierhandelsunternehmen handelt es sich um Institute die keine Einlagenkreditinstitute sind gleichwohl aber der Aufsicht der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin unterworfen werden Der im KWG verwendete Begriff der Wertpapierhandelsunternehmen wird also benutzt um vereinfachend ausgedruckt Unternehmen die lediglich mit Wertpapieren handeln aufsichtsrechtlich von solchen Unternehmen zu unterscheiden die umfassend Bankgeschafte betreiben insbesondere also Einlagen z B Spar oder Termingeldeinlagen entgegennehmen Unternehmen nach 2 Abs 1 Nr 1 bis 3 und Abs 6 Nr 1 bis 3 KWG sind keine Wertpapierdienstleistungsunternehmen 2 Abs 10 WpHG Rechtsfragen BearbeitenWertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes WpHG sind hingegen unabhangig von ihrer aufsichtsrechtlichen Klassifizierung alle Institutionen die berechtigt sind Wertpapierdienstleistungen zu erbringen also auch Einlagenkreditinstitute Die sich aus dem WpHG und aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergebenden Pflichten fur Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten mithin gleichermassen fur Wertpapierhandelsunternehmen wie fur Einlagenkreditinstitute im Sinne der Definitionen im KWG Wertpapierdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind nach 2 Abs 8 WpHG u a die Anschaffung und die Verausserung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen fur fremde Rechnung die Anschaffung und die Verausserung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels fur andere die Anschaffung und die Verausserung von Finanzinstrumenten im fremden Namen fur fremde Rechnung die Vermittlung oder der Nachweis von Geschaften uber die Anschaffung und die Verausserung von Finanzinstrumenten die Ubernahme von Finanzinstrumenten fur eigenes Risiko zur Platzierung oder die Ubernahme gleichwertiger Garantien die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermogen fur andere mit Entscheidungsspielraum Wertpapiernebendienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind nach 2 Abs 9 WpHG u a die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren fur andere sofern nicht das Depotgesetz anzuwenden ist die Gewahrung von Krediten oder Darlehen an andere fur die Durchfuhrung von Wertpapierdienstleistungen durch das Unternehmen das den Kredit oder das Darlehen gewahrt hat die Beratung bei der Anlage in Finanzinstrumenten Wesentliche Pflichten eines Finanzinstrumente anbietenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens gegenuber seinen Kunden sind in der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen fur Wertpapierdienstleistungsunternehmen WpDVerOV geregelt siehe hierzu auch Finanzmarktrichtlinie Umsetzungsgesetz Nach 2 Abs 1 WpDVerOV mussen Wertpapierdienstleistungsunternehmen die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen treffen insbesondere Grundsatze aufstellen Verfahren einrichten und Massnahmen ergreifen um Kunden nach 67 WpHG einzustufen Risikoklasse und die Einstufung professioneller Kunden aus begrundetem Anlass uberprufen zu konnen Die Behandlung von Zuwendungen ist in 6 f WpDVerOV geregelt Aufgaben BearbeitenWertpapierdienstleistungsunternehmen sind gemass 63 Abs 1 WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich redlich und professionell im bestmoglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss die von ihm angebotenen oder empfohlenen Finanzinstrumente verstehen 63 Abs 2 WpHG alle Kundeninformationen mussen redlich und eindeutig sein und durfen nicht irrefuhren 63 Abs 6 WpHG Erbringen sie Anlageberatung mussen sie nach 64 Abs 4 WpHG dem Privatanleger auf einem dauerhaften Datentrager vor Vertragsschluss eine Geeignetheitserklarung uber die Geeignetheit der Empfehlung zur Verfugung stellen Die Geeignetheitserklarung muss die erbrachte Beratung nennen sowie erlautern wie sie auf die Praferenzen Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde Wertpapierdienstleistungsunternehmen mussen gemass 80 WpHG die organisatorischen Pflichten nach 25a Abs 1 KWG und 25e KWG einhalten 87 Abs 1 WpHG verlangt von Wertpapierdienstleistungsunternehmen dass sie in der Anlageberatung nur sachkundige und zuverlassige Mitarbeiter beschaftigen das gilt auch im Vertrieb und in der Finanzportfolioverwaltung In 89 WpHG ist die Rechtsgrundlage fur die Wirtschaftsprufung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelegt deren Ausfuhrungsbestimmungen in der Verordnung uber die Prufung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen WpDPV enthalten sind Gemass 6 WpDPV umfasst die Prufung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen durch Wirtschaftsprufer die Einhaltung der in 89 Abs 1 Satz 1 und 2 WpHG genannten Anforderungen in allen Teilbereichen der Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen International BearbeitenIn Osterreich sind die Wertpapierdienstleistungsunternehmen in 4 WAG geregelt Siehe auch Bearbeitensystematischer InternalisiererLiteratur BearbeitenLiteratur uber Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Katalog der Deutschen NationalbibliothekBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wertpapierdienstleistungsunternehmen amp oldid 233840242