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Anschaffung ist im Steuerrecht ein entgeltliches Rechtsgeschaft bei dem ein Wirtschaftsgut von einem anderen Rechtssubjekt erworben wird Pendant ist die Verausserung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Allgemeines 2 2 Steuerrecht 2 3 Bank und Borsenwesen 2 4 Handels und Bilanzrecht 3 Anschaffung und Erwerb 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEin unentgeltlicher Erwerb stellt im Regelfall keine Anschaffung dar so dass die Schenkung nicht als Anschaffung gilt Liegt kein Rechtsgeschaft vor sondern wie bei der Erbschaft der Erwerb kraft Gesetzes handelt es sich wirtschaftlich ebenfalls um keine Anschaffung 1 Steuerrechtliche Ausnahme ist hierbei jedoch der Anschaffungszeitpunkt als Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser Rechtsfragen BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Eine Anschaffung ist kaufrechtlich vollzogen wenn Erfullung des Kaufvertrags gemass 433 BGB eingetreten ist dies ist bei Kaufpreiszahlung und Ubereignung der Fall Steuerrecht Bearbeiten Das Einkommensteuergesetz EStG verwendet den Rechtsbegriff sehr haufig bietet jedoch keine Legaldefinition an Anschaffung und Verausserung durch dasselbe Rechtssubjekt spielen beim Verausserungsgeschaft des 23 Abs 1 EStG eine Rolle wenn Wirtschaftsguter des Privatvermogens innerhalb bestimmter Fristen angeschafft und wieder veraussert werden Fur Grundstucke und grundstucksgleiche Rechte betragt die Verausserungsfrist 10 Jahre 23 Abs 1 Nr 1 EStG fur sonstige Wirtschaftsguter insbesondere Wertpapiere wie Aktien betragt die Frist 1 Jahr Spekulationsfrist 23 Abs 1 Nr 2 EStG Wird innerhalb dieser Fristen angeschafft und zugleich veraussert ist ein etwaiger Gewinn hieraus steuerpflichtig 2 Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung oder die Uberfuhrung des Wirtschaftsguts in das Privatvermogen durch den Rechtsvorganger zuzurechnen 23 Abs 1 Satz 6 EStG Hat bei der Erbschaft der Erbe das geerbte Wirtschaftsgut innerhalb der Frist veraussert so sind ihm im Rahmen der Einkunfteermittlung die Anschaffungskosten des Erblassers anzurechnen 23 Abs 1 Satz 3 EStG Bank und Borsenwesen Bearbeiten Bankgeschafte erfordern oft eine Anschaffung von Finanzinstrumenten durch Kreditinstitute so etwa beim Finanzkommissionsgeschaft 1 Abs 1 Nr 4 KWG oder bei Finanzdienstleistungen wie der Abschlussvermittlung 1 Abs 1a Nr 2 KWG Zur Teilnahme am Borsenhandel darf nach 19 Abs 2 BorsG nur zugelassen werden wer gewerbsmassig bei borsenmassig handelbaren Gegenstanden die Anschaffung und Verausserung fur eigene Rechnung betreibt oder die Anschaffung und Verausserung im eigenen Namen fur fremde Rechnung betreibt oder die Vermittlung von Vertragen uber die Anschaffung und Verausserung ubernimmt Handels und Bilanzrecht Bearbeiten Das Handelsrecht versteht unter der Anschaffung den Erwerb eines Vermogensgegenstands Der Erwerb eines Vermogensgegenstands ist dessen Uberfuhrung aus einer fremden Verfugungsgewalt in die eigene Verfugungsgewalt 3 Dabei zahlt bereits der Ubergang des wirtschaftlichen Eigentums 4 Der Aufwand den der Erwerber hierfur erbringen muss wird entsprechend Anschaffungskosten genannt 255 Abs 1 HGB Zweck der Bewertung eines Vermogensgegenstands zu Anschaffungskosten ist einerseits die Anschaffung als einen erfolgsneutralen Vorgang abzubilden 5 denn die Anschaffungskosten entsprechen als Gegenleistung dem Wert des gelieferten Vermogensgegenstands Andererseits stellen die Anschaffungskosten die Wertobergrenze bei der Bilanzierung dar 6 Im Handels und Bilanzrecht ist das Pendant zur Anschaffung die Herstellung Die Anschaffung ist der Zugang eines bereits bestehenden Vermogensgegenstands von einem Dritten Kriterium des Fremdbezugs so dass die Herstellung entsprechend die Fertigung eines noch nicht bestehenden oder halbfertigen Vermogensgegenstands durch Eigenfertigung bedeutet Ausserdem setzt die Anschaffung die Betriebsbereitschaft des Gegenstands voraus Handelsmakler ist nach 93 Abs 1 HGB wer die Vermittlung von Vertragen uber Anschaffung oder Verausserung von Waren oder Wertpapieren uber Versicherungen Guterbeforderungen Schiffsmiete oder sonstige Gegenstande des Handelsverkehrs ubernimmt Anschaffung und Erwerb BearbeitenPendant zur Anschaffung im Zivilrecht ist der Erwerb der anders als die Anschaffung nicht nur durch Rechtsgeschaft sondern auch kraft Gesetzes im Wege der Zwangsvollstreckung und auch ohne Gegenleistung stattfinden kann Deshalb ist die Erbschaft zivilrechtlich ebenso ein Erwerb wie die Schenkung Siehe auch BearbeitenErwerbung Einkauf HerstellungskostenEinzelnachweise Bearbeiten Cornelia Kraft Gerhard Kraft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 2004 S 76 Cornelia Kraft Gerhard Kraft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 2004 S 75 f BFH Urteil vom 24 Mai 1968 Az VI R 6 67 BStBl II 1968 574 Klaus Bertram Ralph Brinkmann Harald Kessler Stefan Muller Hrsg Haufe HGB Kommentar 2009 S 682 Hartmut Bieg Heinz Kussmaul Externes Rechnungswesen 2009 S 121 Klaus Bertram Ralph Brinkmann Harald Kessler Stefan Muller Hrsg Haufe HGB Kommentar 2009 S 681Normdaten Sachbegriff GND 4154532 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anschaffung amp oldid 195460151