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Dieser Artikel befasst sich mit dem Beruf Makler Zu Personen siehe Paul Makler Der Makler oder Handelsmakler englisch broker ist ein Absatzmittler der gewerbsmassig fur andere Wirtschaftssubjekte ohne von ihnen auf Grund eines Rechtsverhaltnisses standig damit betraut zu sein die Vermittlung von Vertragen uber Anschaffung oder Verausserung von Waren oder Wertpapieren uber Versicherungen Guterbeforderungen Schiffsmiete oder sonstige Gegenstande des Handelsverkehrs ubernimmt Abgrenzung des Handelsmaklers von Handelsvertreter und Kommissionar Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Etymologie 3 Rechtsfragen 4 Arten 5 Unterscheidung der Maklertatigkeit nach Abschlussarten 6 Abgrenzungen 7 International 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDiese Legaldefinition des 93 ff HGB setzt voraus dass kein dauerhaftes Vertragsverhaltnis bestehen darf Aufgabe des Maklers ist die Vermittlung nicht jedoch der Abschluss von Vertragen dieser bleibt den Vertragsparteien uberlassen 1 Vertragsparteien sind der Kaufer und Verkaufer zwischen denen der Makler vermittelt Etymologie BearbeitenDas Lexem Makler wurde uber das Niederdeutsche aus dem Mittelniederlandischen entlehnt Der Begriff wurde vom Verb maken machen abgeleitet und hiess in der ursprunglichen Bedeutung Geschafte machen 2 Die mittelniederlandische Form makelaers die durch die Hanse nach Norddeutschland gelangte war mehrdeutiger Makler Mittelsmann und Zwischenperson aber auch Handler oder Kuppler als die spatere niederdeutsche Form durch der das altere Wort underkoper Unterkaufer ersetzt wurde Aus dem niederdeutschen Raum verbreitete der Begriff sich spater auch ins hochdeutsche Sprachgebiet 3 4 Rechtsfragen BearbeitenDer Makler ist ein selbstandiger Kaufmann nach 1 HGB Das gesetzliche Leitbild dieses Berufs kommt im deutschen Zivilrecht in den Bestimmungen uber den Handelsmakler 93 ff HGB und den Maklervertrag 652 ff BGB zum Ausdruck Nicht jeder Makler bedarf einer besonderen Erlaubnis nach 34c GewO sondern nur diejenigen die in dieser Norm als Normadressaten genannt sind Dazu gehoren nach 34c Abs 1 GewO insbesondere Immobilienmakler Kreditvermittler Bautrager oder Wohnimmobilienverwalter Die Rechtsgrundlagen fur Immobilienmakler und Bautrager sind in der Makler und Bautragerverordnung MaBV geregelt Der Maklervertrag ist nach herrschender Meinung kein gegenseitiger Vertrag weil keine zueinander im Synallagma stehenden Hauptpflichten vorhanden sind Er begrundet fur den Makler keine Verpflichtung zum Tatigwerden 5 doch durfte die Aussicht auf Provision ein hinreichender Motivator sein Im Maklervertrag verspricht der Auftraggeber dem Makler fur den Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder fur die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn Maklergebuhr Provision 652 Abs 1 BGB der aber erst bei Erteilung einer Schlussnote durch den Makler fallig wird 94 HGB und mangels anderer Vereinbarung von beiden Kontrahenten je zur Halfte zu bezahlen ist Der Provisionsanspruch des Maklers setzt nach 652 Abs 1 BGB neben dem wirksamen Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Makler voraus dass ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten infolge des Nachweises zustande gekommen ist 6 Der Handelsmakler hat im Zweifel keine Inkassovollmacht 97 HGB Der rechtmassig fur beide Parteien tatige Makler ist gesetzlich zur Neutralitat verpflichtet und muss seine Tatigkeit unter Berucksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien ausuben Der Makler kann dabei belangt werden wenn er beispielsweise bekannte Mangel verschweigt Der Makler verhandelt mit beiden Vertragsparteien um das Geschaft abzuschliessen Verkehrsublich wird der Vermittlungsmakler als Verkaufer mit besonderen Pflichten betrachtet ProvisionDas Honorar des Maklers wird Provision oder auch Courtage genannt Die Hohe der Provision wird frei vereinbart und ist fur Verkauf und Vermietung unterschiedlich begrenzt Bei Verkaufen kann die Provision je nach ortsublicher Hohe zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises zuzuglich Umsatzsteuer dann 3 57 bzw 7 14 Prozent betragen 7 Bei Vermietung ist die Provision durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung WoVermRG auf zwei Monatskaltmieten zuzuglich der gesetzlichen Umsatzsteuer begrenzt 3 Abs 2 Satz 1 WoVermRG Schuldner des Provisionsanspruches sind falls nicht der Maklervertrag oder ein bestimmter Handelsbrauch etwas anderes bestimmt nach 99 HGB beide Parteien des vermittelten Vertrages je zur Halfte der Maklerprovision Haufig verlangt ein Verkaufer wenn er eine Immobilie uber einen Makler anbietet eine Kundenprovision mit der er die anfallenden Maklerkosten auf den Kunden vertraglich uberwalzt Die Maklercourtage wird bei Abschluss eines Verkaufs oder Mietvertrages fallig Erfolgshonorar so dass jede Vorleistung eines Maklers auf eigenes Risiko erfolgt Man unterscheidet zwischen Exklusivvertragen und offenen Vertragen bei denen der Interessent bzw Anbieter selbst oder auch andere Makler tatig werden durfen Hat ein Interessent oder Eigentumer fur sein Immobilienangebot keinen Makler eingesetzt kann er seine Inserations und Zeitkosten indirekt uber den Kaufpreis bzw die Miete an den Kaufer bzw Mieter verrechnen Umgekehrt konnen Interessenten versuchen ihre Suchkosten beispielsweise uber mietfreie Monate oder kostenlose Nebenleistungen kompensatorisch ausgeglichen zu bekommen Arten BearbeitenBekannt ist vor allem das Makeln von Grundstucken grundstucksgleichen Rechten oder Mietverhaltnissen Immobilienmakler von Wertpapieren fruherer Borsenmakler und Bekanntschaften mit Heiratsabsicht Heiratsvermittlung BorsenmaklerDie Aufgabe der fruheren amtlich bestellten Borsenmakler haben seit Juli 2002 die Skontrofuhrer ubernommen die nach 28 Abs 1 BorsG der Zulassung durch die Borsengeschaftsfuhrung bedurfen Sie ubernehmen vor allem die Kursfeststellung von Borsenkursen an der Borse Ihre Pflichten sind in 29 BorsG aufgefuhrt Danach muss ihre Skontrofuhrung neutral und weisungsfrei ausgeubt werden An der Frankfurter Borse werden seit Mai 2011 die Aufgaben der Skontrofuhrer gemass 85 ff Borsenordnung von so genannten Spezialisten ubernommen FinanzmaklerFinanzmakler ubernehmen die Anlagevermittlung Finanzberatung Kreditvermittlung oder Versicherungsvermittlung Die Darlehensvermittlung eines Verbraucherdarlehens ist nach den 655a ff BGB stark eingeschrankt denn nur die in 491 Abs 2 BGB aufgezahlten Darlehen konnen vermittelt werden Hierfur ist Schriftform nach 655b BGB vorgesehen HandelsmaklerHandelsmakler sind nach den 93 ff HGB nur fur die Vermittlung bestimmter Handelsgeschafte uber bewegliche Sachen wie Handelswaren Wertpapiere Versicherungen Versicherungsmakler Guterbeforderungen Frachtmakler oder Schiffsmiete Schiffsmakler zustandig Der Versicherungsmakler beispielsweise ist Auftragnehmer eines Auftraggebers der eine Versicherung abzuschliessen wunscht Im Gegensatz zum unabhangigen Vermittler steht der Versicherungsmakler nicht zwischen den Parteien sondern ausschliesslich auf der Seite seines Kunden Den Maklerlohn schuldet in der Regel aber nicht zwingend alleine der Versicherer Dies hat sich als Gewohnheitsrecht entwickelt weil der Verkehr aufgrund der behordlichen Kontrolle der Rechtsgeschafte der Versicherer schon sehr fruh davon ausging dass es sich bei dieser Maklertatigkeit um eine Vertragsausfertigung alleine fur den Versicherer handele die einen Maklerlohn zu Lasten des Versicherungsnehmers ausschloss Der Bundesgerichtshof BGH halt es auch fur zulassig dass Versicherungsmakler stattdessen bei einer so genannten Nettopolice die Pflicht zur Zahlung des Maklerlohns in einer sogenannten Vermittlungsgebuhrenvereinbarung dem Versicherungsnehmer auferlegen 8 ZivilmaklerZivilmakler nach 652 ff BGB ist wer gewerbsmassig die Vermittlung von Vertragen im Immobilienwesen Immobilienmakler beim Grundstuckskaufvertrag Miet und Pachtvertrage Kreditvertrage oder bei der Heiratsvermittlung vornimmt 9 Zivilmakler konnen im Gegensatz zum Handelsmakler schon dann einen Provisionsanspruch erwerben wenn infolge ihres Nachweises einer Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss ein Vertrag zustande kommt Dazu muss ein Kausalzusammenhang zwischen der Maklertatigkeit und dem Abschluss des Vertrags bestehen Der Vertragsabschluss muss sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstell en die bei wertender Betrachtung unter Berucksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluss anzusehen ist 10 Unterscheidung der Maklertatigkeit nach Abschlussarten BearbeitenNachweismaklerDer Nachweismakler leistet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages Er ist nicht verantwortlich fur die Gute einer Leistung sondern nur fur die Moglichkeit uber diese einen Vertrag abzuschliessen Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Benennung eines Interessenten untersagt ihm aber mit diesem in Verbindung zu treten Ein blosser Nachweismakler bedarf keiner besonderen Sachkunde Der Nachweismakler muss grundsatzlich eine konkrete Vertragsmoglichkeit benennen Ubersendet der Makler beispielsweise eine Liste mit 500 Interessenten an den Auftraggeber so entsteht kein Provisionsanspruch da die blosse Ubermittlung einer Interessentenliste mit der Ermittlungsmoglichkeit der Interessenten keinen Nachweis darstellt 11 Der Hinweis auf ein mogliches Vertragsobjekt allein genugt fur sich also nicht VermittlungsmaklerIm Gegensatz zum Nachweismakler hat es der Vermittlungsmakler dem Interessenten zu ermoglichen ohne weiteres in konkrete Vertragsverhandlungen mit dem Dritten einzutreten und auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss einzuwirken Er muss also einen bisher nicht abschlussbereiten Interessenten abschlussbereit fuhren Abgrenzungen BearbeitenLiegt eine dauerhafte Tatigkeit vor so handelt es sich um einen Handelsvertreter bei dauerhafter Tatigkeit als Angestellter ist es ein Handlungsgehilfe 12 Ein Versicherungsvertreter ist gemass 84 HGB nur im Interesse eines Versicherers tatig Der Versicherungsmakler dagegen ist nach 93 HGB gesetzlich verpflichtet im Interesse des Auftraggebers zu handeln Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden sondern kann fur alle auf dem Versicherungsmarkt befindlichen Versicherer tatig werden International BearbeitenIn der Schweiz wird der Makler im Gesetz als Makler bezeichnet Der Makler erhalt durch den Maklervertrag gemass Art 412 OR den Auftrag gegen eine Vergutung Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder den Abschluss eines Vertrages zu vermitteln Der Maklerlohn ist verdient sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist Art 413 OR In Osterreich ist der Makler im Spezialgesetz des Maklergesetzes MaklerG geregelt Danach ist Makler wer aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung Maklervertrag fur einen Auftraggeber Geschafte mit einem Dritten vermittelt ohne standig damit betraut zu sein 1 MaklerG Dabei hat der Makler gemass 3 MaklerG die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfaltig zu wahren Kommt das zu vermittelnde Geschaft durch die vertragsgemasse verdienstliche Tatigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande ist nach 6 MaklerG die Maklerprovision fallig Immobilienmakler ist wer als Makler gewerbsmassig Geschafte uber unbewegliche Sachen vermittelt 16 MaklerG und Handelsmakler wer als Makler gewerbsmassig Geschafte uber Gegenstande des Handelsverkehrs vermittelt 19 MaklerG Personalkreditvermittler ist wer als Makler gewerbsmassig fur Kreditnehmer Kreditgeschafte Geldkreditvertrage und Gelddarlehen vermittelt die nicht durch Hypotheken besichert sind 33 MaklerG In angelsachsischen Landern ist der Broker deutsch Borsen Makler ein Finanzdienstleister der fur Rechnung seiner Kunden die Durchfuhrung von Wertpapierorders von Anlegern an der Wertpapier oder Terminborse vornimmt seine Tatigkeit heisst entsprechend Brokerage 13 Siehe auch BearbeitenPersonalvermittler Deutschland Distributionspolitik ReisenderWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Makler Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Makler im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Peter Klaus Winfried Krieger Hrsg Gabler Lexikon Logistik 1998 S 337 books google de Friedrich Kluge Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache 24 Auflage Walter de Gruyter Berlin New York 2002 ISBN 3 11 017472 3 S 456 Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band IX 1992 1996 Sp 50 Nicoline van der Sijs Etymologica Hanze woorden In Onze Taal Jahrgang 74 Genootschap Onze Taal Den Haag 2005 S 310f dbnl org niederlandisch PDF abgerufen am 12 Dezember 2020 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 882 Christian Armbruster Examinatorium BGB Allgemeiner Teil 2015 S 123 books google de Leseprobe Claus Peter Muller Thurau Verkaufskompetenz fur Immobilienmakler Haufe Gruppe Freiburg Munchen 2013 S 150 ff books google de Leseprobe BGH Urteil vom 14 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