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Versicherungsvermittler sind im Versicherungswesen die mit der Vermittlung von Versicherungsvertragen betrauten Gewerbetreibenden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zulassung und Bezeichnung 2 1 Zulassungsvoraussetzungen 2 1 1 Zuverlassigkeit 2 1 2 Geordnete Vermogensverhaltnisse 2 1 3 Haftpflichtversicherung 2 1 4 Sachkunde 2 2 Vermittlertypen 2 2 1 Versicherungsvertreter 2 2 2 Mehrfachagent 2 2 3 Versicherungsmakler 2 2 4 Produktakzessorische Versicherungsvermittler 2 3 Abgrenzung zum Versicherungsberater 3 Aufgaben 4 Ausbildung 5 Vergutung 5 1 Provision 5 2 Honorar 6 Berufshaftpflicht 7 Interessensvereinigungen 8 International 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelbelegeAllgemeines BearbeitenDer Versicherungsvermittler ist ein Oberbegriff fur den Versicherungsvertreter und den Versicherungsmakler die sich beide mit der Vermittlung von Versicherungsvertragen befassen 59 Abs 1 VVG Die Versicherungsvertreter vermitteln Versicherungsvertrage im Auftrag eines Versicherungsunternehmens wahrend die Versicherungsmakler ihre Vermittlungstatigkeit im Auftrag des Versicherungsnehmers und unter Wahrung seiner Interessen durchfuhren Versicherungsvermittler sind zu unterscheiden von Versicherungsberatern Zulassung und Bezeichnung BearbeitenDas Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist seit 22 Mai 2007 erlaubnispflichtig 34d GewO Die Zulassung und Aufsicht erfolgt deutschlandweit durch die Industrie und Handelskammern IHK Die fur den Vermittler zustandige IHK erteilt die Erlaubnis falls bestimmte Voraussetzungen erfullt sind Des Weiteren wurde beim DIHK ein Vermittlerregister eingerichtet in das jeder Vermittler eingetragen werden muss Der Antrag auf Eintragung muss bei der fur den Vermittler zustandigen IHK gestellt werden Die Eintragung erfolgt nur wenn der Vermittler eine Erlaubnis nach 34d GewO hat oder hiervon befreit ist Sowohl die Erlaubnis als auch die Eintragung ins Register sind grundsatzlich ab 22 Mai 2007 erforderlich jedoch bestand fur Vermittler die bereits vor dem 1 Januar 2007 tatig waren eine Ubergangsfrist bis 31 Dezember 2008 Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar ohne die erforderliche Erlaubnis vermittelnd tatig zu sein Zulassungsvoraussetzungen Bearbeiten Voraussetzung ist eine Gewerbeanmeldung und besondere Gewerbeerlaubnis 34d GewO Ein Versicherungsvermittler muss dazu bestimmte Anforderungen erfullen Er muss personlich zuverlassig sein in geordneten Vermogensverhaltnissen leben eine Vermogensschaden Haftpflichtversicherung nachweisen und Sachkunde nachweisen Zuverlassigkeit Bearbeiten Er darf in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht einschlagig strafrechtlich verurteilt worden sein Geordnete Vermogensverhaltnisse Bearbeiten Des Weiteren mussen seine finanziellen Verhaltnisse geordnet sein was in der Regel der Fall ist wenn uber sein Vermogen kein Insolvenzverfahren eroffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde und er nicht die eidesstattliche Versicherung bei dem fur ihn zustandigen Amtsgericht Vollstreckungsgericht abgegeben hat Haftpflichtversicherung Bearbeiten Er muss weiterhin nachweisen uber eine Vermogensschaden Haftpflichtversicherung mit einem bestimmten Mindest Deckungsumfang zu verfugen Sachkunde Bearbeiten Schliesslich ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde erforderlich Die Sachkunde kann auf verschiedene Weisen nachgewiesen werden insbesondere durch eine Sachkundeprufung zum Versicherungsfachmann IHK bei der Industrie und Handelskammer 1 oder bei der Deutschen Versicherungsakademie DVA den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses als 2 Kaufmann fur Versicherungen und Finanzen fruher Versicherungskaufmann Fachwirt fur Versicherungen und Finanzen IHK fruher Versicherungsfachwirt Fachwirt fur Finanzberatung IHK erfolgreichen Abschluss der Hochschulstudiengange Rechtswissenschaft Betriebswirtschaft mit Fachrichtung Versicherungen Uber die erforderliche Sachkunde verfugt auch wer schon vor dem 1 September 2000 im Bereich der Versicherungsvermittlung oder beratung tatig war und dies bis zur Antragstellung ununterbrochen ist Alte Hasen Regelung Detaillierte Bestimmungen dazu finden sich in der Versicherungsvermittlungsverordnung die ebenfalls am 22 Mai 2007 in Kraft getreten ist Vermittlertypen Bearbeiten In den nachfolgenden Abschnitten werden fur beide Vermittlertypen Makler und Vertreter die unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Beratung dargestellt Diese Anforderungen wurden durch das seit 22 Mai 2007 geltende neue Vermittlerrecht in weiten Bereichen kodifiziert und sind ab Inkrafttreten des Gesetzes am 22 Mai 2007 zu erfullen Der Vertreter ist von einem oder mehreren Versicherern auf der Grundlage eines Agenturvertrages mit der Vermittlung von Versicherungsvertragen beauftragt und erhalt von diesem fur vermitteltes Geschaft eine Provision Er ist qua Agenturvertrag Erfullungsgehilfe des Versicherers Im Gegensatz dazu ist ein Versicherungsmakler ausschliesslich im Auftrag seines Kunden tatig und regelmassig durch diesen bevollmachtigt in seinem Namen Versicherungsvertrage abzuschliessen oder zu kundigen Er ist Bundnisgenosse seines Kunden und einer strengen Haftung fur seine Tatigkeit unterworfen Seine Vergutung fur vermitteltes Geschaft erfolgt meist als Courtage die ihm vom Versicherungsunternehmen vergutet wird vereinzelt auch als mit dem Kunden vereinbartes Honorar Im Rahmen der Umsetzung der EU Vermittlerrichtlinie 2002 92 EG wurden mit Wirkung vom 22 Mai 2007 in der Bundesrepublik Deutschland u a in die Gewerbeordnung GewO sowie in das Versicherungsvertragsgesetz VVG neue Vorschriften eingefugt die eine klare Definition fur die Vermittlertypen bringen Im VVG wird nunmehr der Versicherungsvermittler unterschieden in Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler Der Vermittler hat dem Kunden beim ersten Geschaftskontakt eine sog Erstinformation in Textform zu ubergeben aus der sich Name und Geschaftsanschrift des Vermittlers Vermittlerregisternummer nebst Angabe wo dies nachzuprufen ist namlich beim DIHK im Vermittlerregister 3 Vermittlerstatus Makler oder Vertreter Schlichtungsstellen fur den Streitfallergeben 11 Abs 1 VersVermV Versicherungsvertreter Bearbeiten Versicherungsvertreter betreuen bestehende Kundenbeziehungen und bauen daruber hinaus neue Kundenbeziehungen auf Einfirmenvertreter sind heute noch die am haufigsten anzutreffenden Versicherungsvermittler Ein Versicherungsvertreter auch Ausschliesslichkeitsvertreter genannt ist im Normalfall Handelsvertreter nach 84 HGB Typischerweise sind sie als gebundener Vertreter fur eine Versicherungsgesellschaft tatig und vermitteln das Versicherungsgeschaft dieser einen Gesellschaft an die Kunden Der Vermittler hat eine Verpflichtung gegenuber der Versicherungsgesellschaft geregelt im Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer Der Versicherungsvertreter ist gem 84 ff HGB Interessenvertreter des Versicherers Er kann als Einfirmenvertreter mehrfach gebundener Vertreter oder als Mehrfachvertreter tatig werden Fur Versicherungsvertreter besteht grundsatzlich die Pflicht zur sog anlassbezogenen Beratung allerdings mussen sie nur auf die Versicherungen und deren Produkte zuruckgreifen mit denen sie eine vertragliche Bindung eingegangen sind Diese Versicherer mussen dem Kunden gegenuber benannt werden Der Versicherungsvertreter ist Erfullungsgehilfe des Versicherers der deshalb weitgehend fur diesen haftet und sich dessen Wissen zurechnen lassen muss In einem Agenturvertrag zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsgesellschaft werden haufig folgende Fragen geregelt Ausschliesslichkeit Tatigkeitsgebiet Bestands und oder Gebietsschutz Kostenzuschusse wie fur Buro oder Werbekosten Ausstattung und Anforderung an ein Ladenburo Haftungsubernahmen Mehrfachagent Bearbeiten Eine Abwandlung des Versicherungsvertreters ist der Mehrfachvertreter der fur mehrere Versicherungsunternehmen tatig wird Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus fur die er das Versicherungsgeschaft vermittelt Der Mehrfachvertreter kann nicht als unabhangiger Versicherungsvermittler bezeichnet werden auch nicht wenn er uber eine grosse Anzahl von Produktpartnern verfugt aus denen er auswahlen kann Versicherungsmakler Bearbeiten Der Versicherungsmakler geregelt in 93 ff HGB ist ebenfalls Vermittler von Versicherungsschutz er hat jedoch einen separaten Vertrag mit dem Kunden einen Maklervertrag Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter oder Mehrfachagent hat er keine feste Bindung an ein Versicherungsunternehmen In der Regel hat ein Versicherungsmakler sofern er nicht mit einem Maklerpool arbeitet etwa 8 10 Produktpartner im Versicherungsbereich Er ist dem Kunden gegenuber verpflichtet und nicht dem Versicherer gegenuber Der Versicherungsmakler ist verpflichtet dem Kunden stets das bestmogliche Produkt anzubieten Hieraus leitet sich auch eine spezielle Form der Haftung ab Die Bezahlung erfolgt in Form einer Courtage die Teil der Versicherungspramie ist und vom Versicherer an den Makler vergutet wird Der Versicherungsmakler hat wie bisher auch schon aus einer hinreichend grossen Zahl von Versicherern und Produkten dem Kunden das zur Erfullung seiner Wunsche und Bedurfnisse geeignete Angebot zu empfehlen Diesen Rat hat er wie auch der Versicherungsvertreter siehe hierzu oben zu begrunden Das Gesetz schreibt hier im Wesentlichen fest was heute bereits durch Rechtsprechung und Handelsbrauch gultig ist Die Anforderungen des Best Advice wie man sie in Grossbritannien kennt wird es in Deutschland nicht geben gab es auch noch nicht Massstab ist vielmehr suitable Advice dies bedeutet dass eine den Wunschen und dem Bedarf des Kunden angemessene Versicherungslosung zu empfehlen ist Der Versicherungsmakler wird in aller Regel im Rahmen eines Maklervertrages tatig Er ist grundsatzlich im Namen des Kunden tatig und wird auch dessen Interessensphare zugerechnet Im Maklervertrag wird geregelt wie weit die Vollmacht zur Vertretung reicht und in welchem Rahmen die Auswahl des Angebotes erfolgen soll Die Aufklarungs und Risikoabklarungspflichten des Maklers konnen im Rahmen dieses Vertrages in geringem Umfang geregelt werden Ublich ist heute sich auf die Versicherer zu beschranken die in Deutschland zugelassen sind um so eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen Grundsatzlich wird das Sachwalter Urteil des Bundesgerichtshofs BGH vom Mai 1985 4 das die Basis fur die Maklertatigkeit darstellt durch das neue Gesetz nicht entkraftet Produktakzessorische Versicherungsvermittler Bearbeiten Weiterhin durfen auch Autohauser Kreditinstitute Allfinanz und der Versandhandel Versicherungen anbieten und treten somit als Vermittler auf Abgrenzung zum Versicherungsberater Bearbeiten Kein Versicherungsvermittler ist der Versicherungsberater der ausschliesslich den Auftraggeber in Versicherungsfragen auf Honorarbasis berat Aufgaben BearbeitenIm Rahmen der Beratung mussen die Wunsche und Bedurfnisse besser der objektiv bestehende Bedarf des Kunden ermittelt werden Der Kunde ist sodann so zu beraten wie die Komplexitat des Versicherungsprodukts die Person und die Situation des Kunden dies erfordern Nach dem Gesetz soll auch die Hohe der Versicherungspramie Massstab fur die Anforderungen an die Beratung sein Dies ist ein sicherlich fragwurdiges Kriterium auf das man sich als Vermittler im Zweifelsfall lieber nicht verlassen sollte Der dem Kunden erteilte Rat ist schliesslich zu begrunden so dass der Kunde auch spater noch nachvollziehen kann aus welchem Grunde er sich fur ein bestimmtes Versicherungsprodukt entschieden hat Die soeben dargestellte Beratung ist in ihren Grundzugen in einer Beratungsdokumentation wiederzugeben die der Kunde spatestens vor Abschluss des Vertrages in Textform erhalten muss Ausbildung BearbeitenGrundsatzlich ist eine Sachkundeprufung zum Versicherungsfachmann als Qualifikation ausreichend Hierfur ist weder eine Ausbildung noch eine Schulabschluss erforderlich Es gibt allerdings verschiedene Ausbildungsberufe und moglichkeiten Es gibt die Ausbildung zum Kaufmann fur Versicherungen und Finanzen und die Fortbildung zum Fachwirt fur Versicherungen und Finanzen Im Jahr 2012 waren 254 609 Stand 28 September 2012 Versicherungsvermittler bei der IHK registriert jedoch war ihre Zahl in den letzten Jahren rucklaufig 5 Aktuell sind in Deutschland 199 421 Stand 1 Juli 2019 Versicherungsvermittler registriert 6 jedoch betragt der Altersdurchschnitt der Versicherungsvermittler mittlerweile 49 Jahre 7 Daher werden in den kommenden Jahren viele der Vermittler in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen darunter etliche die keine rechtzeitigen Nachfolgeregelungen getroffen haben 8 Vergutung BearbeitenBei all diesen Vermittlerformen zahlen die Versicherungsgesellschaften eine Courtage oder Provision Allerdings berechnen die Gesellschaften diese bei den Kunden wieder ab was bedeutet dass der Kunde die Vermittler bzw Makler bezahlt Hier wird behauptet dass ein Beratungsgesprach oder ahnliches fur den Kunden kostenlos sei Das stimmt fur bestimmte Bereiche z B Vermittler dort ist die Beratung erst einmal kostenlos fur den Kunden Bei Maklern werden bestimmte Courtagen verlangt die dann bei Abschluss des Vertrages wieder vielleicht auch nur zum Teil verrechnet werden Dies ist jedoch unterschiedlich und sollte vom Kunden entsprechend vorher abgeklart werden Nicht jede Beratung die Geld kostet ist dieses Geld wert Provision Bearbeiten Der Versicherungsvermittler lebt aus folgenden Einnahmequellen Abschlussprovision Bestandsprovision auch Folgeprovision genannt Boni aus so genannten Wettbewerben Die Versicherungsvermittler mussen hier innerhalb einer bestimmten Zeit eine vorgeschriebene Anzahl an Vertragen mit bestimmten Beitragsvolumen abschliessen um sich fur den Wettbewerb zu qualifizieren Die besten erhalten einen Bonus Zuschusse z B Aufbauzuschusse in den ersten Jahren oder garantierte Zuschusse wegen eines geringen Kundenbestands Die Provisionen werden auf die Versicherungsnehmer umgelegt und in die Beitrage eingerechnet Bei bestimmten Versicherungssparten wie der Lebensversicherung mussen diese Kosten explizit ausgewiesen werden Honorar Bearbeiten Die Finanzberatung gegen Honorar nennt sich Honorarberatung Versicherungsmakler konnen Gewerbekunden auf Honorarbasis beraten Einige Versicherungsmakler bieten auch Privatkunden ihre Dienste gegen Honorar an Letzteres ist umstritten da die gesamten Beratungskosten fur den Verbraucher nur noch schwierig zu durchschauen sind Berufshaftpflicht BearbeitenEs besteht nach der neuen gesetzlichen Regelung eine eigene Haftung der Vertreter und Makler fur Falschberatung und die unzureichende Erfullung der oben beschriebenen Anforderungen Im Rahmen der Neuregelung des Vermittlerrechts wird fur jeden Vermittler eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben die bestimmte Anforderungen etwa hinsichtlich der Deckungssumme und des Geltungsbereichs zu erfullen hat Diese Verpflichtung besteht ab 22 Mai 2007 Die Versicherungsgesellschaften durfen grundsatzlich ab diesem Datum kein Geschaft von Vermittlern annehmen die nicht uber eine derartige Haftpflichtversicherung verfugen Fur Vermittler die bereits vor dem 1 Januar 2007 tatig waren gilt insoweit jedoch eine Ubergangsfrist bis 31 Dezember 2008 Der Einfirmenvertreter sowie der mehrfach gebundene Vermittler konnen sich durch einen Versicherer freizeichnen lassen Der Versicherer ubernimmt also die Haftung fur die ansonsten eine Berufshaftpflichtversicherung einstehen musste Interessensvereinigungen BearbeitenDie IHK ist gesetzliche Interessenvertretung Es gibt eine Vielzahl an weiteren Vereinigungen Die Interessenvereinigung von Versicherungsvertretern einer bestimmten Versicherungsgesellschaft nennt man Hausvereine Wichtige Berufsverbande von Versicherungsmaklern sind der Verband Deutscher Versicherungsmakler VDVM Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK sowie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung International BearbeitenDas Vermittlerrecht gilt in allen EU Mitgliedstaaten Siehe auch BearbeitenVersicherungsagent Osterreich Versicherungsberater Versicherungskaufmann FinanzvertriebLiteratur BearbeitenPeter Reiff Versicherungsvermittlerrecht im Umbruch VVW Karlsruhe 2006 ISBN 3 89952 283 4 Peter Reiff Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts VVW Karlsruhe 2007 ISBN 978 3 89952 343 0 Matthias Beenken Hans Ludger Sandkuhler Das neue Versicherungsvermittlergesetz Die Umsetzung der EU Versicherungsvermittler Richtlinie VVW Karlsruhe 2007 ISBN 978 3 89952 314 0 SusanneGamm Manfred Sohn Versicherungsvermittlerrecht rechtliche Auswirkungen VVW Karlsruhe 2007 ISBN 978 3 89952 320 1 Weblinks BearbeitenGesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts deutsche Umsetzung der Richtlinie 2002 92 EG Versicherungsvermittlungsverordnung VersVermV Informationen zur Vermittlerrichtlinie Offentliches Register der VersicherungsvermittlerEinzelbelege Bearbeiten 1 VersVermV 4 VersVermV www vermittlerregister info BGH Urteil vom 22 Mai 1985 Az IVa ZR 190 83 BGHZ 94 356 jscheinpflug Statistiken Vermittlerverzeichnisse Deutscher Industrie und Handelskammertag Abgerufen am 19 Juli 2019 jscheinpflug Statistiken Vermittlerverzeichnisse Deutscher Industrie und Handelskammertag Abgerufen am 19 Juli 2019 Christian Schnell Versicherungsvermittler Die verzweifelte Suche nach dem Konigsweg Abgerufen am 19 Juli 2019 Maklerbarometer 2019 MaklerKauf In MaklerKauf Abgerufen am 19 Juli 2019 deutsch Normdaten Sachbegriff GND 4124399 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungsvermittler amp oldid 223970195