www.wikidata.de-de.nina.az
Der Versicherungsberater berat und betreut Unternehmen Selbstandige Privatkunden und Behorden in deren Auftrag uber alle Formen der Individualversicherung und ist daher zu einer am festgestellten personlichen Bedarf orientierten Beratung verpflichtet Versicherungsberater sind nicht zu verwechseln mit Versicherungsvermittlern Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Ausbildung 3 Kosten 4 Erlaubnis und Registrierung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDie Versicherungsberater sind spezialisierte Rechtsberater 1 Sie erstellen Risikoanalysen fur ihre Auftraggeber beraten uber den Versicherungsschutz der auf die Bedurfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und verhandeln diesbezuglich mit Versicherern Sie vertreten ihre Auftraggeber im Schadensfall aussergerichtlich gegenuber dem jeweiligen Versicherer Im gewerblichen industriellen Bereich konnen sie auch als ausgelagerte Versicherungsabteilung des Unternehmens ihre Tatigkeit wahrnehmen Sie werden dort somit standig aufgrund eines Dienstvertrages tatig Hierbei uberprufen sie laufend den bestehenden Versicherungsschutz auf Aktualitat und schliessen auch neue Vertrage ab BVerfG 1 BvR 981 81 Weiterhin konnen sie eine gutachterliche Tatigkeit auch vor Gerichten ausuben Die Vermittlung gegen Hergabe von Courtage Provision seitens der Versicherer ist ihnen gesetzlich verboten 34e Abs 1 GewO in der vor dem 29 Juli 2017 geltenden Fassung a F Die Versicherungsberater werden in der Regel fur alle Zweige der Individualversicherung tatig Auch gibt es Versicherungsberater die sich auf einzelne Zielgruppen z B Gewerbe Industrie oder Kommunen spezialisiert haben Auch im aussergerichtlichen Schadensbereich gibt es Spezialisierungen z B Bearbeitung von Leistungsfallen in der Berufsunfahigkeits und oder Unfallversicherung Auch die Abwicklung und Begleitung von Sachschaden Hausrat Gebaude Inhaltsversicherungen von Betrieben Betriebsunterbrechung gehoren zu ihrem Aufgabengebiet Durch die direkte Beauftragung und auch Vergutung durch den Auftraggeber wird die unbedingte Neutralitat gewahrt Den Versicherungsberatern ist im Gegensatz zu den Vermittlern auch die rechtliche Beratung von Verbrauchern gestattet Fur Berater und Vermittler gleichermassen gilt dass ihre Tatigkeit auf den aussergerichtlichen Bereich beschrankt ist Versicherungsvermittler durfen rechtlich keine Verbraucher gegen ein gesondertes Honorar beraten Ausbildung BearbeitenFur den Zugang zur Tatigkeit ist seit Anderung des Vermittlerrechtes die Ausbildung zum Versicherungsfachmann ausreichend Allerdings werden fur die Bewaltigung der taglich anfallenden Aufgaben weitergehende Qualifikationen als erforderlich angesehen z B als Versicherungsfachwirt bzw Betriebs oder Volkswirt Aber auch juristische Vorbildungen sind ebenso empfehlenswert wie Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft Zwischenzeitlich werden auch verschiedene Versicherungs Studiengange an Berufsakademien und Fachhochschulen angeboten Kosten BearbeitenDie Vergutung fur die Beratung wird direkt zwischen dem Berater und dem Mandanten ausgehandelt Der Mandant entlohnt den Berater in der Regel nach einem zu vereinbarenden Stunden oder Tagessatz Dies kann allerdings in manchen Fallen zu einer Doppelbelastung fuhren wenn als Ergebnis der Beratung ein Produkt erworben wird in dessen Preis bereits eine Beratung durch den Aussendienst des Versicherers einkalkuliert ist Der Versicherungsberater wird dies allerdings mit berucksichtigen da er auch bezuglich solcher Produkte beraten kann die derartige Kosten nicht beinhalten Ggf kann der Abschluss auch direkt bei einem Versicherer ohne Anspruch auf Beratung eines Vermittlers des Versicherers und demzufolge zu entsprechend niedrigeren Beitragen erfolgen Erlaubnis und Registrierung BearbeitenVersicherungsberater unterlagen bis zum 28 Juli 2017 der Gewerbeordnung 34e GewO a F Sie gehoren nach wie vor zu den rechtsberatenden Berufen Die Gewerbeerlaubnis umfasste gemass 34e Abs 1 Satz 3 GewO a F die Befugnis Dritte bei der Vereinbarung Anderung oder Prufung von Versicherungsvertragen oder bei der Wahrnehmung von Anspruchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenuber dem Versicherungsunternehmen aussergerichtlich zu vertreten 34e Abs 1 Satz 1 GewO a F besagte im zweiten Halbsatz bedarf der Erlaubnis der zustandigen Industrie und Handelskammer Die Erlaubnis kann inhaltlich beschrankt und mit Auflagen verbunden werden soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachtragliche Aufnahme Anderung und Erganzung von Auflagen zulassig 34e Abs 2 a F i V m 34d Abs 7 Satz 1 GewO verpflichtete den Versicherungsberater sich in das Vermittlerregister gemass 11a Abs 1 GewO eintragen zu lassen Auskunfte aus dem Vermittlerregister werden gemass 11a Abs 2 GewO schriftlich oder per Internet erteilt Die Internetadresse lautet www vermittlerregister info 34e GewO wurde am 29 Juli 2017 durch Art 1 Nr 6 i V m Art 6 Satz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016 97 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Januar 2016 uber Versicherungsvertrieb und zur Anderung weiterer Gesetze neu gefasst und enthalt seitdem keine Regeln fur Versicherungsberater Diese Regelungen fur Versicherungsberater die mit demselben Gesetz in 34d GewO verschoben werden traten durch ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers am 23 Februar 2018 Art 6 Satz 1 des Anderungsgesetzes in Kraft Weblinks BearbeitenBundesverband der Versicherungsberater Bundesverband Deutscher Rechtsbeistande Rechtsdienstleister Vermittlerregister des DIHKEinzelnachweise Bearbeiten Bis 2008 Art 1 1 Abs 1 Satz 2 Nr 2 Rechtsberatungsgesetz nach 2 Einfuhrungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz verblieb nur die Erlaubnis nach 34e Abs 1 der Gewerbeordnung in der vor dem 29 Juli 2017 geltenden Fassung a F Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7619736 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungsberater amp oldid 207722675