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Als Redaktionsversehen wird von der Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Literatur ein fehlerhafter Wortlaut einer Norm bezeichnet der dazu fuhrt dass die Norm abweichend vom Wortlaut angewendet werden muss Solche Redaktionsversehen tauchen regelmassig auf und werden teilweise vom Gesetzgeber umgehend korrigiert siehe z B in Deutschland das Signaturgesetz oder De Mail Gesetz aber teilweise auch uber Jahrzehnte unverandert gelassen siehe z B in Deutschland das Problem der Vergutung des Geschaftsfuhrers bei berechtigter Geschaftsfuhrung ohne Auftrag in 683 Satz 1 BGB Situation in Deutschland Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Bezeichnung wurde erstmals vom Bundesarbeitsgericht verwendet und spater vom Bundesverwaltungsgericht 1 und den anderen Gerichten ubernommen Seitdem gibt es eine Vielzahl von Einzelfallen und Urteilen in allen Rechtsgebieten die sich mit Redaktionsversehen beschaftigen Ebenso werden auch bei Tarifvertragen 2 oder privatrechtlichen Vereinbarungen Redaktionsversehen angenommen Siehe auch BearbeitenAnalogieEinzelnachweise Bearbeiten BVerwG Urteil vom 29 April 1964 Az I B 66 64 Volltext BAG Urteil vom 21 November 2012 Az 4 AZR 139 11 VolltextBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Redaktionsversehen amp oldid 220541538