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Die Europaische Vermittlerrichtlinie Richtlinie 2002 92 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Dezember 2002 uber Versicherungsvermittlung wurde am 15 Januar 2003 im Amtsblatt der EU veroffentlicht In Deutschland erfolgte die Verkundung des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts Vermittlergesetz durch das diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde am 22 Dezember 2006 Das Gesetz trat am 22 Mai 2007 in Kraft und galt fur jeden Versicherungsvermittler d h fur jeden Versicherungsvertreter und fur jeden Versicherungsmakler Gleichzeitig trat die Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft welche die Bestimmungen der geanderten Gesetze konkretisierte Die Richtlinie wurde notwendig um zum einen die Dienstleistungsfreiheit fur den Bereich der Versicherungsvermittlung zu ermoglichen und zum anderen um dem Gedanken des Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen In der Richtlinie sind folgende wesentliche Punkte geregelt Eintragung der Vermittler in ein offentlich zugangliches Register Informationspflichten fur den Vermittler Beratungs und Dokumentationspflichten Beratungsprotokoll Einrichtung einer Schlichtungsstelle Sicherung von Kundengeldern Richtlinie 2002 92 EGTitel Richtlinie 2002 92 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Dezember 2002 uber VersicherungsvermittlungDatum des Rechtsakts 9 Dezember 2002Inkrafttreten 15 Januar 2003Anzuwenden ab 14 Januar 2005Ausserkrafttreten 30 September 2018Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Fur die Registrierung sind ein guter Leumund der Nachweis von kaufmannischen und fachlichen Kenntnissen sowie eine Berufshaftpflicht Vermogensschadenshaftpflichtversicherung erforderlich Diese kann bei firmengebundenen Vermittlern Einfirmenvertreter und mehrfach gebundener Vermittler durch eine uneingeschrankte Haftungsubernahme durch das entsprechende Versicherungsunternehmen ersetzt werden 156 der Gewerbeordnung sieht Ubergangsregeln vor Versicherungsvermittler die bereits vor dem 1 Januar 2007 tatig waren benotigten bis zum 1 Januar 2009 noch keine Erlaubnis der zustandigen Industrie und Handelskammer Diese Versicherungsvermittler mussten sich auch erst ab dem 1 Januar 2009 registrieren Wer ab dem 1 Januar 2007 erstmals als Versicherungsvermittler tatig wurde musste zum 22 Mai 2007 dem Inkraftsetzungstermin des Vermittlergesetzes die Gewerbeerlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung 34 d Absatz 4 und 5 der Gewerbeordnung nachweisen Alle anderen Regelungen waren von jedem Vermittler zu beachten Insbesondere die Informations Beratungs und Dokumentationspflichten galten nach Inkrafttreten fur jeden Vermittler auch den angestellten Versicherungsvertreter Die Bundesrepublik Deutschland ist das einzige Land in der EU das bislang keine Registrierung fur Versicherungsvermittler kannte Daraus resultierte u a dass die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU fur deutsche Marktteilnehmer nicht galt da sie keine Zulassung ihres Herkunftslands nachweisen konnten Herkunftslandprinzip Die RL 2002 92 EG wurde durch die RL 2014 65 EU 1 uberarbeitet und durch die Neufassung die Richtlinie EU 2016 97 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Januar 2016 ABl L26 19 mit Wirkung vom 23 Februar 2018 aufgehoben bzw ersetzt Gemass Artikel 43 der RL 2016 97 wurde Kapitel III A der Richtlinie 2002 92 EG bereits mit Wirkung vom 23 Februar 2016 aufgehoben Literatur BearbeitenBeenken Sandkuhler Das neue Versicherungsvermittlergesetz Haufe 2007 ISBN 978 3 448 06596 1Weblinks BearbeitenRichtlinie EU 2016 97 Website des Arbeitskreises EU Vermittlerrichtlinie Dokumentation Gesetz zur Neuregelung des VersicherungsvermittlerrechtsEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2014 65 EU PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2002 92 EG uber Versicherungsvermittlung amp oldid 207037302