www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Mit Herkunftsland beziehungsweise Ursprungslandprinzip bezeichnet man mehrere Prinzipien die die Rechtsstellung von Waren und Dienstleistungsanbietern in einem gemeinsamen Markt wie etwa der Europaischen Union im grenzuberschreitenden Verkehr regeln Dabei finden die Regeln des Herkunftslandes Anwendung Besteuerung BearbeitenUnter Ursprungslandprinzip im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit dem Steuersatz des Ursprungs oder Herkunftslandes Das bedeutet dass auch der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes belastet wird Dieses Verfahren wird angewendet bei Warenbewegungen im privaten Reiseverkehr ausgenommen Neufahrzeuge beim innergemeinschaftlichen Erwerb unterhalb der Erwerbsschwelle in Deutschland 12 500 Euro und bei Versendungslieferungen unterhalb der Lieferschwelle des Empfangerlandes ausgenommen Neufahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren Lieferschwellen der einzelnen EU Lander zwischen 27 889 und 100 000 Euro Marz 2003 In der Europaischen Union konnte das Herkunftslandprinzip bis heute formal nicht verwirklicht werden Das Bestimmungslandprinzip wurde weitgehend beibehalten Tatsachlich gilt mangels der im Vertrag von Maastricht angestrebten Harmonisierung auf hohem Niveau Richterrecht Dieses fuhrt falls denn geklagt wird zwangslaufig zur Durchsetzung des Herkunftslandprinzips Zudem befordert die Europaische Kommission das Herkunftslandprinzip durch mannigfache Richtlinien Dies hat zur Folge dass in jedem EU Land 27 Rechtsordnungen bestehen von denen nur eine vom nationalen Parlament bestimmt werden kann Europaischer Binnenmarkt Bearbeiten Hauptartikel Europaischer Binnenmarkt In Zusammenhang mit dem Binnenmarkt der Europaischen Union besagt das Herkunftslandprinzip dass eine Ware oder eine Dienstleistung die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates ordnungsgemass hergestellt und auf den Markt gebracht worden ist vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen grundsatzlich von diesem Mitgliedstaat aus innerhalb der gesamten Union auf den Markt gebracht werden darf Das Herkunftslandprinzip wurde vom Europaischen Gerichtshof EuGH insbesondere seit dem Cassis de Dijon Urteil 1979 immer wieder zur Offnung des europaischen Marktes genutzt So urteilte er beispielsweise 1987 dass in Deutschland Bier auch dann verkauft werden darf wenn es nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht wohl aber den Regelungen des Landes in dem es hergestellt wurde Da das Herkunftslandprinzip die Gefahr der Inlanderdiskriminierung mit sich tragt im Ausland hergestellte Waren mussen bestimmten Rechtsvorschriften nicht genugen die im Inland hergestellte jedoch erfullen mussen beschlossen die europaischen Regierungen 1986 mit dem bis 1992 laufenden Binnenmarkt Projekt zahlreiche Produktnormen in der ganzen Europaischen Union anzugleichen Dadurch sind die Rechtsvorschriften denen hergestellte Waren genugen mussen meist in der ganzen EU einheitlich Dienstleistungen BearbeitenIm Zuge der geplanten Dienstleistungsrichtlinie sollte dieses Prinzip in der Europaischen Union ursprunglich auch bei Dienstleistungen gelten Im Dienstleistungsbereich ware das anbietende Unternehmen dann nur den gesetzlichen Regelungen seines Heimatlandes unterworfen Dies hatte zur Folge gehabt dass ein Dienstleistungsanbieter der die Zulassung in einem EU Staat besitzt in allen Staaten tatig werden kann Nach zahlreichen Protesten seitens globalisierungskritischer nichtstaatlicher Organisationen wie attac Gewerkschaften etc wurde das Herkunftslandprinzip im Februar 2006 durch das Europaische Parlament zugunsten des Ziellandprinzips entscharft Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herkunftslandprinzip amp oldid 220241274