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Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag fur die Besorgung eines Geschafts ubertragt Gegenpartei ist der Auftragnehmer Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Arten 4 International 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Umgangssprache verwendet den Begriff des Auftraggebers umfassender als die Rechtswissenschaft Als Auftraggeber kommen umgangssprachlich auch die Kaufer beim Kaufvertrag Bestellung die Klienten von Maklern Architekten oder Kommissionaren in Betracht 1 Im Kreditwesen wird beim Zahlungsvorgang der Zahlungspflichtige bei Uberweisungen oder Zahlungsempfanger bei Lastschriften aus Banksicht als Auftraggeber bezeichnet ebenso bei allen weisungsgebundenen Bankgeschaften etwa beim Akkreditiv Bei Rechtsanwalten oder Steuerberatern heissen die Auftraggeber Mandanten Der Auftraggeber grenzt sich vom Kaufer dadurch ab dass der Auftraggeber nicht zeitlich unmittelbar nach seiner Bestellung die Leistung durch den Auftragnehmer erhalt sondern erst nach mehreren Wochen oder sogar Monaten Grund hierfur ist dass der Auftragnehmer die Leistung erst noch erstellen muss weil sie nicht lagerfahig ist Gebaude sehr individuelle auftragsbezogene Merkmale Kunstwerk oder ein zu hohes Lagerrisiko aufweist industrielle Grossanlagen Der Verkaufer liefert hingegen Zug um Zug gegen Zahlung durch den Kaufer Deshalb liegt bei Auftragsverhaltnissen auch nicht Kaufrecht sondern Werkvertrags Werklieferungsvertrags oder Dienstvertragsrecht zugrunde Grundlage ist der vom Auftraggeber erteilte Auftrag Fur den Auftrag ist ein Tatigwerden des Auftragnehmers in fremdem Interesse des Auftraggebers wesentlich Deshalb hat sich der Auftragnehmer bei der Auftragsausfuhrung strikt an die auftragsbezogenen Weisungen des Auftraggebers zu halten Rechtsfragen BearbeitenDas Auftragsrecht ist in den 662 bis 674 BGB geregelt Der Auftragnehmer wird dort Beauftragter genannt Dieser verpflichtet sich nach 662 BGB durch die Annahme des Auftrags das ihm vom Auftraggeber ubertragene Geschaft unentgeltlich zu besorgen wobei er die Ausfuhrung im Regelfall nicht an Dritte ubertragen darf 664 BGB Der Auftragnehmer ist zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet 666 BGB der Auftraggeber muss auf Verlangen Vorschuss fur entstehende Aufwendungen des Auftragnehmers leisten 669 BGB daruber hinaus hat er dem Auftragnehmer dessen entstandene Aufwendungen zu ersetzen 670 BGB Unentgeltlich ist hier allerdings keine blosse einseitige Gefalligkeit des Auftragnehmers denn es kommt ein echter Verpflichtungsvertrag nach 311 Abs 1 BGB zustande 2 Der Auftraggeber ist in zumutbaren Mass verpflichtet die Interessen des Auftragnehmers wahrzunehmen in ihn vor vermeidbaren Schaden zu bewahren 3 Ist die Ubertragung des Auftrags vom Auftragnehmer an Dritte gestattet so kann dies insbesondere nach 664 Abs 1 Satz und 2 BGB erfolgen wonach der Dritte den Auftrag ganz oder teilweise in eigener Verantwortung ubernimmt 4 Der Beauftragte hat bei der Auftragsausfuhrung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen 5 Sobald der Auftraggeber eine Vergutung verspricht handelt es sich um einen Geschaftsbesorgungsvertrag 611a 675 Abs 1 oder 631 BGB 6 Das eigentlich unentgeltliche Auftragsrecht kann dabei analog auf entgeltliche Auftrage angewandt werden fur den Geschaftsbesorgungsvertrag kraft Verweis in 675 Abs 1 BGB Im Werkvertragsrecht heisst der Auftragnehmer Unternehmer Ahnlich wie im Kaufrecht wo gemass 363 BGB der Verkaufer bis zur Ubergabe die Beweislast fur die Mangelfreiheit der Kaufsache tragt ubernimmt im Werkvertragsrecht der Unternehmer bis zur Abnahme 640 BGB die Beweislast fur die Mangelfreiheit 7 Der Vergutungsanspruch des Auftragnehmers wird nach 641 Abs 1 BGB erst fallig wenn das Werk vom Auftraggeber abgenommen ist Abnahme ist die Entgegennahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung durch Besitzubertragung und mit der Erklarung verbunden dass der Auftraggeber die Leistung als vertragsgemass anerkennt 8 Die ahnlich einzustufende Bauabnahme ist in den Landesbauordnungen geregelt Eine Legaldefinition des Auftraggebers ist nicht vorhanden obwohl er in vielen Gesetzen vorkommt GWB MaBV VOB B GewO BGB oder BNotO In 12 VOB B wird zwar die Abnahme erwahnt aber ebenfalls nicht definiert Arten BearbeitenNach der Art des Wirtschaftssubjekts unterscheidet man private Auftraggeber Privathaushalte Unternehmen und sonstige Personenvereinigungen oder offentliche Auftraggeber der Staat und die offentliche Verwaltung offentliche Unternehmen und Kommunalunternehmen Als Geschaftsbeziehungen kommen bei privaten Auftraggebern Business to Consumer Consumer to Business und Business to Business und bei offentlichen Auftraggebern Consumer to Administration sowie Business to Administration und umgekehrt vor Beide Arten von Auftraggebern schliessen entgeltliche Auftrage ab bei denen das Vergaberecht zu beachten ist International BearbeitenDas Recht des Auftraggebers ist in der Schweiz ahnlich wie in Deutschland geregelt Art 394 ff OR allerdings auch entgeltlich und auch Arbeitsvertrage umfassend Auch in Osterreich sehen die 1014 ff ABGB ahnliche Regelungen vor Den Auftraggeber trifft nach 1004 ABGB in Verbindung mit 1014 ABGB die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten oder gesetzlichen Entgelts an Beauftragte Nach 1020 ABGB kann der Auftraggeber den Auftrag nach Belieben widerrufen Der Tod des Auftraggebers oder Beauftragten beendet im Regelfall den Auftrag 1022 ABGB Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Auftraggeber Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Otto Palandt Hartwig Sprau BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Einfuhrung vor 662 Rn 2 Kurt Schellhammer Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen samt BGB Allgemeiner Teil 2014 S 354 BGHZ 16 265 267 BGB RGRK Das Burgerliche Gesetzbuch Band 2 Teil 4 1978 664 Rn 2 BGHZ 30 40 46 Kurt Schellhammer Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen samt BGB Allgemeiner Teil 2014 S 355 BGH Urteil vom 23 Oktober 2008 VII ZR 64 07 Hans Joachim Tiete Rechtslexikon fur Handwerksbetriebe 1983 S 9Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4143425 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auftraggeber amp oldid 236720579