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Der Rechtsbegriff Offentlicher Auftraggeber bezeichnet im Vergaberecht diejenigen Auftraggeber die bei der Vergabe eines offentlichen Auftrags in der EU das Vergaberecht zu beachten haben also insbesondere die Auftrage offentlich ausschreiben mussen Der Anteil offentlicher Auftrage am Bruttoinlandsprodukt der EU wurde im Jahr 2016 auf uber 16 Prozent geschatzt 1 Auftraggeberbegriff im deutschen Recht BearbeitenDer Begriff des Offentlichen Auftraggebers ist definiert in 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB Danach liegt die offentliche Auftraggebereigenschaft zunachst nur bei der klassischen offentlichen Hand vor Der Auftraggeber im Sinne des 4 Teils der GWB steht im Kontext des EU Vergaberechts aber auch private Auftraggeber werden hiernach unter Umstanden von dem Begriff erfasst siehe Nr 2 6 Die Art der offentlichen Auftraggeber ist in 99 GWB abschliessend aufgezahlt Gebietskorperschaften sowie deren Sondervermogen andere juristische Personen des offentlichen und des privaten Rechts die zu dem besonderen Zweck gegrundet wurden im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfullen wenn Stellen die unter Nummer 1 oder 3 fallen sie einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise uberwiegend finanzieren oder uber ihre Leitung die Aufsicht ausuben oder mehr als die Halfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschaftsfuhrung oder zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben Das Gleiche gilt dann wenn die Stelle die einzeln oder gemeinsam mit anderen die uberwiegende Finanzierung gewahrt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschaftsfuhrung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat unter Satz 1 fallt Verbande deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen naturliche oder juristische Personen des privaten Rechts die auf dem Gebiet der Trinkwasser oder Energieversorgung oder des Verkehrs tatig sind wenn diese Tatigkeiten auf der Grundlage von besonderen oder ausschliesslichen Rechten ausgeubt werden die von einer zustandigen Behorde gewahrt wurden oder wenn Auftraggeber die unter Nummern 1 bis 3 fallen auf diese Personen einzeln oder gemeinsam einen beherrschenden Einfluss ausuben konnen naturliche oder juristische Personen des privaten Rechts in den Fallen in denen sie fur Tiefbaumassnahmen fur die Errichtung von Krankenhausern Sport Erholungs oder Freizeiteinrichtungen Schul Hochschul oder Verwaltungsgebauden oder fur damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Auslobungsverfahren von Stellen die unter Nummern 1 bis 3 fallen Mittel erhalten mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 vom Hundert finanziert werden naturliche oder juristische Personen des privaten Rechts die mit Stellen die unter Nummern 1 bis 3 fallen einen Vertrag uber die Erbringung von Bauleistungen abgeschlossen haben bei dem die Gegenleistung fur die Bauarbeiten statt in einer Vergutung in dem Recht auf Nutzung der baulichen Anlage ggf zuzuglich der Zahlung eines Preises besteht hinsichtlich der Auftrage an Dritte Baukonzession Von wesentlicher Bedeutung fur den Auftraggeberbegriff auch im deutschen Recht ist die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofes EuGH So hat z B der EuGH die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten den offentlichen Auftraggebern im Sinne des Vergaberechts zugeordnet 2 Im Juni 2009 beschied der EuGH auch die offentliche Auftraggebereigenschaft der offentlich rechtlichen Krankenkassen 3 Die Arztekammern sind nach der Rechtsprechung des EuGH hingegen keine offentlichen Auftraggeber 4 Ausnahmen BearbeitenEine Ausnahme der Bindung der offentlichen Auftraggeber an die Ausschreibungspflichten des Vergaberechts gilt fur die sogenannte In House Vergabe Sie setzt nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs voraus dass erstens die offentliche Stelle die ein offentlicher Auftraggeber ist uber die fragliche Einrichtung eine ahnliche Kontrolle ausubt wie uber ihre eigenen Dienststellen und zweitens diese Einrichtung ihre Tatigkeit im Wesentlichen mit der oder den offentlichen Korperschaften ausfuhrt die ihre Anteile innehaben Einzelnachweise Bearbeiten Offentliches Auftragswesen Europaisches Parlament Abgerufen am 9 September 2016 EuGH Urteil vom 13 Dezember 2007 Rechtssache C 337 06 EuGH Urteil vom 11 Juni 2009 Rechtssache C 300 07 EuGH Urteil vom 12 September 2013 Rechtssache C 526 11Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentlicher Auftraggeber amp oldid 204933776