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Bankgeschafte sind im Bankwesen Deutschlands die in 1 Abs 1 Kreditwesengesetz KWG abschliessend aufgezahlten Geschaftsarten zu denen insbesondere Wertpapiergeschafte Kreditgeschafte und Einlagengeschafte gehoren Alle Bankgeschafte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben Unternehmen die Bankgeschafte in Deutschland betreiben wollen benotigen nach 32 KWG eine Erlaubnis der Bankenaufsichtsbehorde der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht kurz BaFin Von den Bankgeschaften sind die Finanzdienstleistungen nach 1 Abs 2 KWG abzugrenzen zu denen u a die Anlagevermittlung und Anlageberatung gehoren Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Einlagengeschaft 3 Kreditgeschaft 3 1 Gelddarlehen Akzeptkredite 3 2 Garantiegeschaft 3 3 Diskontgeschaft 4 Wertpapiergeschaft 4 1 Finanzkommissionsgeschaft 4 2 Depotgeschaft 4 3 Investmentgeschaft 4 4 Emissionsgeschaft 5 Zahlungsverkehrsgeschaft bis 2009 5 1 Girogeschaft 5 2 E Geld Geschaft 6 Bankgeschafte unter Zeitaspekten 7 Bankbetriebslehre 8 International 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenUm den Geschaftszweck eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts zu definieren hat sich das deutsche Bankenaufsichts recht dazu entschieden einzelne banktypische Geschaftsarten im Rahmen einer abschliessenden Aufzahlung in 1 Abs 1 bzw Abs 1a KWG aufzunehmen Bankgeschafte gelten damit juristisch als ein bestimmter Rechtsbegriff Wegen der abschliessenden Aufzahlung gibt der Gesetzgeber durch eine enumerative Aufzahlung deutlich zu erkennen dass er eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf ahnliche nicht genannte Falle nicht zulasst lateinisch enumeratio ergo limitatio Dadurch hat die Aufzahlung Ausschlusswirkung fur alle nicht von der Regelung erfassten Tatbestande und kann nicht durch Auslegung erweitert werden Dies bringt den beteiligten Kreisen Rechtssicherheit denn entweder gehort ein bestimmtes Geschaft zu den Bankgeschaften oder nicht Gehort es dazu dann entfaltet dies Rechtsfolgen Einer behordlichen Erlaubnis durch die BAFin bedarf nach 32 Abs 1 Satz 1 KWG wer Bankgeschafte gewerbsmassig oder in einem Umfang der einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb erfordert im Inland betreiben will Nach dem Wortlaut und der Systematik der Regelung genugt das Betreiben eines der Bankgeschafte 1 Fur das gewerbsmassige Betreiben des Bankgeschafts genugt dass es auf Gewinnerzielung ausgerichtet und auf gewisse Dauer angelegt ist 2 Zum Betreiben eines Bankgeschafts gehort nicht allein der Abschluss und die Abwicklung der in Satz 2 der KWG Regelung aufgezahlten Rechtsgeschafte sondern bereits die wesentlichen zum Vertragsschluss hinfuhrenden Schritte 3 Der Begriff des Betreibens ist dem allgemeinen Gewerberecht entlehnt Dort erstreckt er sich uber das rechtsgeschaftliche Handeln hinaus auch auf sonstige unternehmerisch werbende Tatigkeiten um eine effiziente Gewerbeaufsicht zu gewahrleisten 4 Entsprechend fordert der Regelungszweck des 32 Abs 1 Satz 1 KWG dem BVerwG zufolge eine Auslegung des Betreibensbegriffs die alle fur die Vorbereitung und das Zustandekommen des konkreten Bankgeschafts wesentlichen Schritte erfasst Dazu setzt der Erlaubnisvorbehalt nicht erst beim Abschluss einzelner Rechtsgeschafte an sondern erfasst die gesamte Geschaftstatigkeit einschliesslich der Vorbereitung des konkreten Vertragsabschlusses Damit beinhaltet die Vorschrift ein praventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt das bereits bei Vorbereitungshandlungen zu Bankgeschaften ansetzt Die strenge Regelung bezweckt die Erhaltung der Funktionsfahigkeit und der Integritat des deutschen Kredit und Finanzmarkts wodurch auch die Kunden geschutzt werden Glaubigerschutz Dieser Glaubigerschutz erstreckt sich uber die Liquiditatssicherung und den in 6 Abs 2 KWG genannten Anlegerschutz hinaus auch auf die volkswirtschaftlich wichtige Funktion der Kreditgewahrung Das Betreiben von Bankgeschaften ist somit eng mit der Erteilung einer Banklizenz verknupft wodurch auch eine permanente Aufsicht uber das Kreditwesen ermoglicht wird Einlagengeschaft BearbeitenDas Einlagengeschaft ist die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer ruckzahlbarer Gelder des Publikums sofern der Ruckzahlungsanspruch nicht in Inhaber oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird ohne Rucksicht darauf ob Zinsen vergutet werden z B Sparguthaben Sichteinlagen Termineinlagen oder Sparbriefe Kreditgeschaft BearbeitenKreditgeschafte sind samtliche mit einem Kreditrisiko verbundenen Geschafte Gelddarlehen Akzeptkredite Bearbeiten Hierunter fallen alle Kreditarten der Hauptgruppen Geldleihe und Kreditleihe siehe auch Darlehen Kreditvertrag Kreditgeber Garantiegeschaft Bearbeiten Garantiegeschaft ist die Ubernahme von Burgschaften Garantien und sonstigen Gewahrleistungen fur andere Diskontgeschaft Bearbeiten Das Diskontgeschaft war der Ankauf von Wechseln und Schecks seit Dezember 1998 wird es nicht mehr von Kreditinstituten betrieben Wertpapiergeschaft BearbeitenFinanzkommissionsgeschaft Bearbeiten Finanzkommissionsgeschaft ist die Anschaffung und die Verausserung von Finanzinstrumenten z B Aktien oder Anleihen im eigenen Namen fur fremde Rechnung Depotgeschaft Bearbeiten Das Wertpapierdepotgeschaft ist die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren fur andere Investmentgeschaft Bearbeiten Das Investmentgeschaft kann als Bankgeschaft auch durch Universalbanken betrieben werden 1 Abs 1 1a 4 und 5 KWG aber auch als Investmentgeschaft von hierauf spezialisierten Kapitalverwaltungsgesellschaften gemass 1 Abs 19 Nr 24 KAGB Diese Kapitalverwaltungsgesellschaften und die das Investmentgeschaft betreibenden Kreditinstitute werden umgangssprachlich als Investmentbanken zusammengefasst Die kollektive Vermogensverwaltung umfasst nach 1 KAGB die Portfolioverwaltung das Risikomanagement administrative Tatigkeiten den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen sowie bei AIF Tatigkeiten Alternative Investmentfonds AIF im Zusammenhang mit den Vermogensgegenstanden des AIF Daneben durfen sie insbesondere die Finanzportfolioverwaltung und die Anlageberatung bei Finanzinstrumenten 1 Abs 11 KWG erbringen sowie das Wertpapierdepotgeschaft betreiben Hauptartikel Investmentgeschaft Die durch Kapitalverwaltungsgesellschaften betriebenen Investmentgeschafte sind die in 20 KAGB abschliessend aufgezahlten Geschafte Die Hauptaufgaben im Investmentgeschaft bestehen aus der Anlageberatung der Annahme von Wertpapierorders deren Weitergabe an die Borse und dem Fuhren von Wertpapierdepots Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten als Spezialbanken 5 weil sie wesentliche Bankgeschafte nicht betreiben durfen Emissionsgeschaft Bearbeiten Emissionsgeschaft ist die Ubernahme von Finanzinstrumenten auf eigenes Risiko zur Platzierung Underwriting von Emissionen der Emittenten oder die Ubernahme gleichwertiger Garantien siehe Konsortialgeschaft oder als Kommissionar Der Emittent zahlt an die vermittelnden Institute eine Bonifikation Zahlungsverkehrsgeschaft bis 2009 BearbeitenBis 2009 waren auch Zahlungsverkehrsgeschafte Bankgeschafte im Sinne des 1 Abs 1 Satz 2 Nr 9 KWG Mit Inkrafttreten des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG wurden Zahlungsverkehrsgeschafte oft auch Girogeschafte genannt jedoch aus dem Katalog der erlaubnispflichtigen Bankgeschafte des KWG herausgenommen und unterliegen nun als sogenannte Zahlungsdienste dem ZAG Das Zahlungsverkehrsgeschaft besteht aus dem Girogeschaft Bearbeiten Girogeschaft ist die Durchfuhrung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs Siehe auch Girokonto und Bankkonto E Geld Geschaft Bearbeiten E Geld Geschaft ist die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld z B Geldkarten Kreditkarten nach 1 Abs 2 Satz 2 ZAG Bankgeschafte unter Zeitaspekten BearbeitenBetrachtet man Bankgeschafte unter Zeitaspekten so lassen sich vier Arten unterscheiden Das Verpflichtungsgeschaft wird jeweils heute geschlossen Kassageschaft Beide Erfullungsgeschafte sind spatestens zwei Bankarbeitstage nach Geschaftsabschluss vorzunehmen einfaches Kreditgeschaft Der Kreditgeber erfullt durch Auszahlung sofort der Kreditnehmer zu einem zukunftigen Zeitpunkt bei Falligkeit Termingeschaft Beide Erfullungsgeschafte geschehen am selben Tag dem Falligkeitstag in der Zukunft Terminkreditgeschaft oder Kreditanlagegeschaft Die Erfullungsgeschafte erfolgen an unterschiedlichen Bankarbeitstagen in der Zukunft Bankbetriebslehre BearbeitenIn der Bankbetriebslehre werden die Bankgeschafte noch Produktgruppen eingeteilt 6 Kategorie Produktgruppe Bankgeschafte PreisZinsgeschaft Aktivgeschaft Passivgeschaft Kreditgeschafte Geldleihe Anschaffungskredit Bau und Immobilienfinanzierung Dispositionskredit Konsumkredit Lombardkredit Unternehmensfinanzierung Investitionskredit Kontokorrentkredit Corporate Finance Emissionsgeschaft Konsortialkredite Kommunalkredite Kreditleihe Avalkredite Akkreditive Einlagengeschaft Sichteinlagen befristete Einlagen Spareinlagen Spar kassen briefe Kreditzinsen Sollzinsen Uberziehungszinsen HabenzinsenFinanzkommissionsgeschaft Effektengeschaft Wertpapierdepotgeschaft Wertpapierhandel Wertpapierorders ProvisionenIndifferenzgeschaft Zahlungsverkehr Beratung Inkassogeschaft bargeldloser Zahlungsverkehr Inlandszahlungsverkehr Auslandszahlungsverkehr Barauszahlungen Bareinzahlungen Verwahrungsgeschaft Bankschliessfach Anlageberatung Dokumenteninkasso Bankgebuhren Bearbeitungsgebuhren Buchungspostengebuhren Depotgebuhren Kontofuhrungsgebuhren Beratungsgebuhren InkassogebuhrenDas Zinsgeschaft setzt sich aus dem Passivgeschaft Bankguthaben jeder Art und dem Aktivgeschaft Kreditgeschaft zusammen Im Passivgeschaft erhalt der Kunde einen Habenzins auf seine Geldanlagen der niedriger ist als der Kreditzins den Kreditinstituten bei Kapitalnachfrage auf dem Kapitalmarkt bezahlen mussten Im Hinblick darauf wird der Bankenmarkt mit Bankkunden als Primarmarkt der Kapitalmarkt als Sekundarmarkt bezeichnet Im Aktivgeschaft zahlt der Kreditnehmer einen Kreditzins auf seine Kreditschuld der hoher ist als der Zins den die Bank bei Kreditvergabe am Kapitalmarkt erhalten wurde Die Banken erhalten am Kapitalmarkt im Regelfall gunstigere Zinskonditionen weil sie die betragsmassig hoheren Geschafte abschliessen und weil sie eine gute bis sehr gute Bonitat nachweisen konnen Das Finanzkommissionsgeschaft umfasst den gesamten Wertpapierhandel und wird zuweilen auch zum Indifferenzgeschaft gerechnet Zu Letzterem gehort der Zahlungsverkehr er kann zwar durch das Zinsgeschaft oder das Finanzkommissionsgeschaft ausgelost werden doch hauptsachlich dient er der Zahlung zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfanger International BearbeitenDas osterreichische Bankwesengesetz BWG vom Januar 1994 bestimmt wie das deutsche KWG zum Kreditinstitut wer berechtigt ist Bankgeschafte zu betreiben 1 BWG Es zahlt nachfolgend 20 Bankgeschafte auf deren gewerbliches Betreiben automatisch einer Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehorde FMA gemass 4 Abs 1 BWG bedarf Das Schweizer Bankengesetz BankG vom November 1934 kennt die unwiderlegbare Vermutung wonach jemand der Bankgeschafte betreibt automatisch ein Kreditinstitut ist nicht Es zahlt vielmehr in Art 1 BankG die dem Gesetz unterstehenden Banken Privatbankiers Einzelfirmen Kollektiv und Kommanditgesellschaften und Sparkassen auf die gemass Art 3 BankG einer Bewilligung der Aufsichtsbehorde FINMA bedurfen Literatur BearbeitenRolf Abicht Bank und Bankgeschafte in Studienwerk der Bankakademie Bankbetriebslehre Teil 4 Kapitel 3 1 November 2002Weblinks BearbeitenGesetz uber das Kreditwesen Kreditwesengesetz KWG Einzelnachweise Bearbeiten Regierungsbegrundung zum Entwurf eines Gesetzes uber das Kreditwesen vom 25 Mai 1959 BTDrucks 3 1114 S 27 BVerwG Urteil vom 22 September 2004 Az BVerwG 6 C 29 03 BVerwGE 122 29 48 BVerwG Urteil vom 22 April 2009 Az 8 C 2 09 1 2 Vorlage Toter Link www bverwg de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BVerwG Urteil vom 14 Juli 2003 Az BVerwG 6 C 10 03 Claus Wilhelm Canaris Mathias Habersack Carsten Schafter Bankvertragsrecht 1 Organisation des Kreditwesens und Bank Kunden Beziehung 2016 S 18 Erich Priewasser Bankbetriebslehre 1994 S 399Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4112667 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bankgeschaft amp oldid 229116109