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Elektronisches Geld kurz auch E Geld fruher auch Computergeld Netzgeld digitales Geld oder Cybergeld genannt englisch E Money ist ein Zahlungsmittel unter dem man jeden elektronisch oder magnetisch gespeicherten monetaren Wert in Form einer Forderung gegenuber dem Emittenten versteht der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird um damit Zahlungsvorgange durchzufuhren und der auch von anderen Wirtschaftssubjekten naturliche oder juristische Personen als dem E Geld Emittenten angenommen wird Kontoguthaben Giralgelder stellen elektronisches Geld dar Es handelt sich um eine Forderung an die jeweilige Geschaftsbank auf Zentralbankgeld Aus Perspektive der Geschaftsbank handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenuber dem Kontoinhaber der sie nachzukommen hat in physischer oder digitaler elektronischer Form letzteres bei Uberweisung an ein Konto bei einer anderen Bank Ist der Emittent eine Zentralbank handelt es sich um Zentralbankgeld das Geschaftsbanken unter gewissen Umstanden in elektronischer Form oder physisch als Geldreserven zur Verfugung gestellt wird Gesetzliches Zahlungsmittel ist derzeit 2023 allein Bargeld je nach Ausgestaltung von Digitalem Zentralbankgeld konnte auch dieses aus juristischer Perspektive bei Gesetzesanderung gesetzliches Zahlungsmittel sein woran etwa Digitaler Euro aktuell gearbeitet wird Zurzeit wird das digitale Zentralbankgeld intensiv erforscht 1 2 wurde aber erst in wenigen Landern etwa eNaira in Nigeria ausgegeben Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Arten 3 1 Elektronische Geldborse 3 2 Cyberwallet Netzgeld 4 Bezahlverfahren im Internet 5 Elektronische Zahlungssysteme 6 Wirtschaftliche Aspekte 7 Anforderungen 8 Wahrungen 9 Abgrenzungen 10 Statistische Erfassung 11 Siehe auch 12 Literatur 13 Weblinks 14 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDurch die digitale Revolution sind auch neue Zahlungsmittelformen entstanden Elektronisches Geld als Finanzinnovation ist allerdings kein gesetzliches Zahlungsmittel wie Bargeld denn innerhalb des Euro Wahrungsgebiets haben gemass Art 128 Abs 1 S 3 AEUV Art 11 der Verordnung EG Nr 974 98 des Rates nur Euro Banknoten und Munzen diesen Status Das hat zur Folge dass weder der Zahlungspflichtige noch der Zahlungsempfanger gesetzlich verpflichtet sind eine Zahlung in E Geld zu leisten bzw anzunehmen Das E Geld unterliegt dem Bankenaufsichtsrecht weil es neben dem gesetzlichen Zahlungsmittel als Zahlungsmittelaquivalent fungiert und damit dem Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfanger auch die Rechtssicherheit bieten muss an einem rechtswirksamen Zahlungsvorgang beteiligt zu sein durch den der Zahlungspflichtige seine Geldzahlungspflicht erfullen und der Zahlungsempfanger eine rechtswirksame Zahlung vereinnahmen kann Die EZB definierte im August 1998 elektronisches Geld als eine auf einem Medium elektronisch gespeicherte Werteinheit die allgemein genutzt werden kann um Zahlungen an Unternehmen zu leisten die nicht die Emittenten sind Dabei erfolgt die Transaktion nicht notwendigerweise uber Bankkonten sondern die Werteinheiten auf dem Speichermedium fungieren als vorausbezahltes Inhaberinstrument 3 In ihrem Monatsbericht vom November 2000 stufte die EZB das E Geld als zukunftstrachtiges Zahlungsmittel ein und befurchtete nicht dass E Geld ihre Geldpolitik beeintrachtigen konne 4 Erste geldpolitische Untersuchungen zum E Geld im Zusammenhang mit der Geldpolitik erschienen noch im Jahre 2000 5 Nach 1 Abs 2 S 3 ZAG ist E Geld jeder elektronisch darunter auch magnetisch gespeicherte monetare Wert in Form einer Forderung an den Emittenten der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird um damit Zahlungsvorgange im Sinne des 675f Abs 4 S 1 BGB durchzufuhren und der auch von anderen naturlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird Rechtsgrundlagen Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Absatzs scheinen seit 2009 nicht mehr aktuell zu sein Richtlinie 2000 46 EG wurde durch Richtlinie 2009 110 EG ersetzt Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2009 Nicht die nationalen Gesetzgeber sondern die Europaische Union hat den Rechtsrahmen fur E Geld in allen EU Mitgliedstaaten geschaffen Die Richtlinie 2000 46 EG vom September 2000 befasste sich mit der Tatigkeit von E Geld Instituten Gemass dieser Richtlinie Art 1 Abs 3 handelt es sich bei elektronischem Geld um einen monetaren Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle der auf einem Datentrager gespeichert ist gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetare Wert und von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird Damit werden implizit zwei Begriffe eingefuhrt namlich multifunktionales elektronisches Geld und begrenzt funktionale elektronische Zahlungsmittel Wahrend multifunktionales E Geld die mehr oder weniger universelle Nutzung der Kaufkraft zur Tatigung von Zahlungen gestattet ist beim begrenzt funktionalen elektronischen Zahlungsmittel die Nutzung der Kaufkraft auf ganz bestimmte Verkaufsstellen an bestimmten Standorten beschrankt Ein Beispiel dafur waren elektronische Zahlungsmittel die nur innerhalb eines Verbunds offentlicher Verkehrsmittel einer Stadt akzeptiert werden 6 Die EZB stufte erstmals den monetaren Wert als Forderung des Inhabers gegenuber dem Emittenten ein und stellte sie damit den Zahlungsmitteln gleich Nach Art 3 dieser Richtlinie kann der Inhaber von elektronischem Geld wahrend der Gultigkeitsdauer von der ausgebenden Stelle den Rucktausch des E Gelds zum Nennwert in Munzen und Banknoten oder in Form einer Uberweisung auf ein Bankkonto verlangen ohne dass diese dafur andere als die zur Durchfuhrung dieses Vorgangs unbedingt erforderlichen Kosten in Rechnung stellen darf Im November 2007 folgte die Zahlungsdiensterichtlinie Richtlinie 2007 64 EG Abkurzung PSD oder zur Abgrenzung von der 2018 uberarbeiteten Version auch PSD 1 Sie stellt aufsichts und zivilrechtliche Regeln fur die Erbringung von Zahlungsdiensten auf unter die Uberweisungen Lastschriften und Kartenzahlungen fallen Sie zahlt abschliessend in Art 1 die Zahlungsdienstleister auf und berucksichtigt dabei auch die E Geld Institute Im September 2009 folgte die Richtlinie 2009 110 EG die die Richtlinie 2000 46 EG vom September 2000 aufhob und die Tatigkeit von E Geld Instituten neu regelte Sie definierte E Geld in Art 2 Nr 2 als jeden elektronisch darunter auch magnetisch gespeicherten monetaren Wert in Form einer Forderung gegenuber dem Emittenten der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird um damit Zahlungsvorgange durchzufuhren und der auch von anderen naturlichen oder juristischen Personen als dem E Geld Emittenten angenommen wird Die Richtlinie 2013 36 EU uberarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie abgekurzt PSD 2 vom Juni 2013 ist ab 13 Januar 2018 anzuwenden und ersetzt die PSD 1 Sie bezieht die Ausgabe von E Geld in die von den EU Mitgliedstaaten gegenseitig anzuerkennenden Tatigkeiten ein Anhang I Nr 15 und enthalt neue Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmassnahmen 7 Das E Geld Geschaft besteht nach 1 Abs 2 Satz 2 ZAG in der Ausgabe von E Geld Als Emittenten sind nach 1 Abs 2 ZAG ausser Kreditinstituten insbesondere auch E Geld Institute der Bund die Lander die Gemeinden und Gemeindeverbande sowie die Trager bundes oder landesmittelbarer Verwaltung soweit sie als Behorde handeln und die EZB zugelassen In 1 Abs 2 Satz 3 ZAG ist die Legaldefinition des E Geldes aus der Richtlinie 2009 110 EG ubernommen und verbindet den Zahlungsvorgang mit dem Zahlungsdiensterecht des 675f Abs 4 Satz 1 BGB Der monetare Wert muss eine Forderung an den Anbieter darstellen gegen Zahlung eines Geldbetrages geschaffen und durch eine elektronische Speicherung reprasentiert werden Die Moglichkeit der Geldschopfung durch E Geld blendet der Gesetzgeber hier vollstandig aus denn E Geld entsteht laut Gesetz grundsatzlich im Austausch gegen Zentralbankgeld Digitalisiertes Zahlungsgeschaft lag nach 1 Abs 2 Nr 5 ZAG bei der Ausfuhrung von Zahlungsvorgangen vor bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausfuhrung eines Zahlungsvorgangs uber ein Telekommunikations Digital oder IT Gerat ubermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations IT Systems oder IT Netzes erfolgt sofern der Betreiber ausschliesslich als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren oder Dienstleistungen tatig ist Die besondere Stellung fur digitalisierte Zahlungsgeschafte entfiel mit der Neufassung des Gesetzes 2018 doch je nach Ausgestaltung der Dienstleistungen konnen diese zukunftig den Tatbestand einer der anderen Zahlungsdienste erfullen 8 Arten BearbeitenE Geld Produkte werden je nach Art des Speichermediums in hardwaregestutzte und softwaregestutzte Produkte unterteilt 6 Bei hardwaregestutzten Produkten ist der Datentrager allgemein ein Computerchip der normalerweise in eine Plastikkarte eingebaut ist wobei der Zugriff auf die Kaufkraft mittels hardwaregestutzter Sicherheitsmerkmale geschutzt ist Softwaregestutzte Produkte hingegen funktionieren auf der Basis spezieller PC Software mit welcher elektronische Werteinheiten in der Regel uber Telekommunikationsnetze z B das Internet ubertragen werden Zum hardwaregestutzten E Geld gehoren Zahlungen uber Telekommunikationsnetze die mittels eines Kartenlesegerats und eines Personal Computers mit Internetzugang geleistet werden Elektronische Geldborse Bearbeiten Als elektronische Geldborse wird E Geld auf dem Chip oder Magnetstreifen einer Kunststoff Karte gespeichert 9 Im stationaren Handel kann der monetare Gegenwert des elektronischen Geldes fur Kleinbetragszahlungen eingesetzt werden Prominentestes Beispiel fur Kartengeld in Deutschland ist die Geldkarte die vom Zentralen Kreditausschuss der Banken ZKA herausgegeben wird Es wird ein bei vielen deutschen Bankkarten integrierter Chip genutzt auf den am Geldautomaten Betrage bis zu 200 Euro geladen werden konnen Typische Akzeptanzstellen der GeldKarte sind Parkhauser Zigarettenautomaten und Nahverkehrsautomaten Zahlung von Kleinbetragen Cyberwallet Netzgeld Bearbeiten Netzgeld oder Cyberwallet wird beim elektronischen Handel neben den klassischen Systemen im Zahlungsverkehr wie Nachnahme Kreditkarte Rechnung und Lastschrift genutzt Die Speicherung des elektronischen Geldes erfolgt auf einem Datentrager beim Nutzer z B einer Festplatte oftmals unter Nutzung einer speziellen Software vgl eCash oder auf einem Online Konto 10 Im Dialog zwischen mindestens zwei Rechnern uber ein Rechnernetz kann das elektronische Geld fur die Abwicklung von Fernzahlungen genutzt werden Um Netzgeld zu erhalten muss zunachst regulares Buchgeld s o an den Herausgeber des Netzgeldes in Europa E Geld Institut oder das herausgebende Kreditinstitut transferiert werden beispielsweise per Uberweisung Der Herausgeber ubermittelt daraufhin einen aquivalenten Gegenwert in Form von elektronischem Geld an den Kunden 10 Die Speicherung beim Kunden erfolgt mit Hilfe von komplizierten Verschlusselungsverfahren um sicherzustellen dass die umfangreichen Sicherheits Anforderungen erfullt werden konnen Das ubermittelte elektronische Geld weist eine Forderung gegenuber dem Herausgeber nach die bei einem Zahlungsvorgang an den Empfanger ubertragen wird Der Empfanger Akzeptanzstellen kann das E Geld beim Herausgeber in Bankguthaben oder Buchgeld umtauschen Bezahlverfahren im Internet BearbeitenNach 1 Abs 2a ZAG unterliegen die Zahlungsdienste einer Erlaubnispflicht durch die BaFin Anbieter die in Deutschland als Zahlungsinstitut Zahlungsdienste erbringen oder als E Geld Institut das E Geld Geschaft betreiben wollen benotigen nach 10 Abs 1 Satz 1 ZAG oder 11 Abs 1 Satz 1 ZAG eine Erlaubnis Zu nennen sind hier etwa Anbieter von Zahlungskonten fur Handler und Kunden zum Beispiel PayPal oder paydirekt Kreditkartenlosungen etwa 3 D Secure Lastschriften basierte Losungen etwa Bezahlung bei Amazon die Weiterleitung des Kunden zu einer Bankwebseite zum Beispiel giropay iDeal aber auch die Entgegennahme von PIN und TAN des Kunden fur das Online Banking und die Weiterleitung des Zahlungsauftrags zu dessen kontofuhrendem Zahlungsdienstleister zum Beispiel Sofortuberweisung Elektronische Zahlungssysteme BearbeitenElektronische Zahlungssysteme konnen je nach Betrachtungsweise unterschiedlich kategorisiert werden nbsp MischkategorisierungNach der Hohe des Betrags 11 Macropayment ab ca 5 Euro Micropayment ab ca 5 Cent bis ca 5 Euro Kleinstbetrag Milli Mini Pico oder Nanopayment bis ca 5 Cent Nach Art der Basierung 12 Diejenigen Verfahren die eine gleiche Basis bzw Grundlage Technik Methode zugrundeliegendes Medium haben Nach eingesetzter Hard und Software Kategorisierung anhand der eingesetzten Hard und Software Komponenten 13 beispielsweise Kategorisierung in hard und softwarebasierte Systeme oder in Karten und Netzgeld Nach Zeitpunkt Nachtraglich 14 15 Belastung des Kundenkontos erst nach der Transaktion Sofort 16 Abbuchung vom Kundenkonto zeitgleich mit dem Kauf Auf Guthabenbasis Ausfuhrung der Zahlung vor dem Kauf Da die ublichen Kategorisierungsformen fur eine hinreichend akzeptable Abgrenzung gangiger Anbieter nicht unbedingt geeignet sind bedarf es einer Mischform Eine solche Mischkategorisierung hat Knud Bohle entwickelt der die E Payment Systeme wie folgt gliedert 17 Zugangssysteme Access Products Inkassosysteme Mobile Payment Systeme mobile Bezahlverfahren VorauszahlungsverfahrenDer Trend geht allerdings dahin dass Anbieter mehrere Verfahren anbieten unter denen der Kunde auswahlen kann Somit lassen sich einige Anbieter nicht pauschal in nur eine Kategorie einordnen Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Verlasslichkeit von Zahlungssystemen in einer Volkswirtschaft ist von Liquiditat Finalitat Transaktionsrisiko und systemischem Risiko abhangig 18 Die Liquiditat von E Geld hangt davon ab ob und wie leicht mit welchen Transaktionskosten es in gesetzliche Zahlungsmittel englisch legal tender oder Buchgeld umgewandelt werden kann und wie viele Handler bereit sind es zu akzeptieren 19 E Geld muss zudem gegen Zentralbankgeld im Verhaltnis 1 1 zum Nennwert umtauschbar sein 20 Eine Zahlung ist dann final also endgultig wenn sie nicht mehr widerrufen werden kann 21 Wenn der Zahlungspflichtige keine rechtliche Moglichkeit mehr besitzt seine Zahlung zu widerrufen ist die Zahlung final Das ist nach 675p Abs 1 BGB nach dem Zugang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister der Fall Jede abzuwickelnde Transaktion enthalt fur den Zahlungsempfanger ein Transaktionsrisiko Kreditrisiko Falschungsrisiko von Bargeld Hat der Zahlungsempfanger seine Leistung bereits erbracht und die Zahlung steht noch aus Vorleistung ist er dem Kreditrisiko des Zahlungspflichtigen ausgesetzt Die Gesetzgebung hat nicht alle Transaktionsrisiken im Umgang mit E Geld ausgeschlossen In erster Linie durfte die Bonitat der E Geld Emittenten die einer Erlaubnispflicht unterliegen die Akzeptanz von E Geld begrenzen Das systemische Risiko besteht darin dass ein Zahlungssystem durch menschliches Fehlverhalten oder Insolvenz der Beteiligten Marktstorungen unterliegt oder ganz zusammenbrechen kann Die Uberwachung des Zahlungsverkehrs durch Zentralbanken und Bankenaufsicht kann dieses Risiko minimieren E Geld besitzt mikrookonomische Effizienzvorteile weil bei der Bezahlung eine direkte Verbindung zwischen Kaufer und Verkaufer zustande kommt und keine Dritten wie Zahlungsdienstleister eingeschaltet sein mussen Anforderungen BearbeitenElektronisches Geld stellt folgende besondere Anforderungen Falschungssicherheit Konvertierbarkeit Umlauffahigkeit Peer to Peer Anonymitat unverfolgbar unverknupfbar jede Munze vom Herausgeber blind signiert die Vermeidung der Mehrfachausgabe englisch Double spending Anwender elektronischer Bezahlung stellen berechtigte Forderungen nach Einfachheit Verfugbarkeit Schnelligkeit Anonymitat Teilbarkeit Wechselgeld und Sicherheit Falschgeld E Commerce Anbieter mussen das Risiko der Bezahlung Zahlungssicherheit zwischen sich und dem Kunden aufteilen Einem Kunden oder Neukunden soll ein moglichst risiko und aufwandarmer Zugang gewahrt werden Ein hoherer Aufwand bei der Anmeldung sichert oft eine hohere Falschungssicherheit des Bezahlvorgangs Um einerseits die Anonymitat des Endnutzers und andererseits die Gultigkeit des elektronischen Geldes zu gewahrleisten treten Finanzinstitute in ein Dreiecksverhaltnis mit den Anbietern und Endkunden ein Weitere AnforderungenPreis Kosten Fur die Nutzung von Online Bezahlverfahren verlangen viele Anbieter eine Zahlung von transaktionsabhangigen Gebuhren durch den Nutzer des jeweiligen Verfahrens Zudem sind die transaktionsunabhangigen Kosten zu betrachten die auf Kauferseite fur das moglicherweise notwendige Aufladen von Guthaben auf das eigene Online Konto oder die Beschaffung von benotigter Hardware bzw Software anfallen Auf Verkauferseite sind die eventuell monatlich zu entrichtenden Grundgebuhren zu beachten die dieser an den Systemanbieter zu entrichten hat Akzeptanz Neben dem Preis und der angebotenen Sicherheit muss ein Online Bezahlsystem bei Handlern und Kunden als Zahlungsmethode akzeptiert sein Diese zunehmende Akzeptanz von Online Bezahlsystemen generell fuhrt zunachst im E Commerce Bereich zu einer Verringerung oder gar Vermeidung von Kaufabbruchen seitens der Kunden da diese mit einem von ihnen selbst ausgewahlten Zahlungssystem den Kaufvorgang abschliessen konnen Dieses Kaufverhalten kann auf die steigende Anzahl an unterschiedlichen angebotenen Zahlungsmethoden zuruckgefuhrt werden da sich hier jeder Kunde sein gebrauchlichstes Zahlungssystem auswahlen kann Die Akzeptanz der Online Bezahlverfahren im Allgemeinen steigt demnach in den letzten Jahren durch eine intuitivere Bedienung mit gestiegener Nutzerfreundlichkeit Ob ein konkretes Online Bezahlsystem die Akzeptanz von Handlern und Kunden erlangt kann u a in der hohen Verbreitung dieses Online Bezahlsystems gesehen werden Portierbarkeit Online Bezahlsysteme die auf einer Vielzahl von E Commerce Plattformen einsetzbar sind und damit eine universelle Nutzbarkeit aufweisen haben einen weiteren Vorteil gegenuber solchen Systemen die nur fur eine Anwendung Einsatz finden Schnelligkeit Diese Anforderung an Online Bezahlsysteme fordert eine moglichst geringe Zahlungsverzogerung zwischen Zahlungsausgang beim Kunden und Zahlungseingang beim Handler zu realisieren um so die kurzfristige Abwicklung einer Transaktion zu gewahrleisten Sicherheit Sowohl Handler als auch Kunden verlangen von Online Bezahlsystemen die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei der Transaktionsubertragung die vor ungewollten Manipulationen wahrend einer Transaktion schutzen sollen die sich im Abhoren dem Verandern oder dem Missbrauch ausgeloster Transaktionen aussern oder durch eine fehlerhafte maschinelle Weiterverarbeitung verursacht werden konnen Daneben steht die Gewahrleistung einer hohen Zahlungssicherheit die sich insbesondere in echtem und bleibendem Geldeingang beim Handler im Gegensatz zum unsicheren und mit hohen Zahlungsausfallrisiken behafteten Bezahlen per Kreditkarte zeigt Durch die angestrebte Sicherheit bei der Geldubertragung kann ein Kunde mit einer ordnungsgemassen Warenlieferung rechnen und bekommt gleichermassen eine einfache Moglichkeit zur Reklamationsabwicklung bei unsachgemasser Lieferung oder falschem Zahlungseingang Diese Abwicklung ist allerdings den jeweiligen Richtlinien des Zahlungsdienstleisters unterworfen die nicht immer transparent sind und somit fur beide Seiten einem gewissen Restrisiko unterworfen Ausserdem ist E Geld nur im Falle von Kreditinstituten als Emittenten durch die Einlagensicherung gegen Insolvenz abgesichert alle Nichtbanken unterliegen indes nicht dieser Einlagensicherung Benutzerfreundlichkeit Ein Online Bezahlsystem sollte eine einfache Handhabung ermoglichen sowie in seiner Arbeitsweise nachvollziehbar fur den Anwender sein Online Bezahlverfahren die eine hohe Komplexitat aufweisen sind in der Vergangenheit am Markt gescheitert Wahrungen BearbeitenElektronisches Geld kann in verschiedenen Wahrungen angeboten werden Sofern die Wahrung des E Geldes nicht mit der Heimatwahrung des Benutzers identisch ist Fremdwahrung geht dieser ein Kursrisiko ein Das Gleiche gilt fur in Edelmetallen berechneten Systemen elektronischen Geldes z B bei in Gold verrechnetem elektronischen Geld englisch Digital Gold Currency Abgrenzungen BearbeitenBei E Geld muss nicht unbedingt auf Bankkonten zugegriffen werden was es von Zugangsprodukten wie Debitkarten unterscheidet 4 Kein E Geld sind deshalb elektronische Zugangsverfahren zu Bankguthaben wie Debit oder Kreditkartenzahlung und auch so genannte Kryptowahrungen wie Bitcoin Auch einfunktionale Zahlungen sind kein E Geld weil sie vom Inhaber nur beim Emittenten fur spater zu erbringende Leistungen oder Lieferungen genutzt werden konnen wie Telefonwertkarten Statistische Erfassung BearbeitenDa die E Geld Emittenten als Kreditinstitute gelten unterliegen sie allen bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften Gemass der Verordnung EZB 1998 16 wird von MFIs des Euroraums begebenes umlaufendes elektronisches Geld in der MFI Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus Einlagen erfasst wobei es nicht gesondert sondern unter der Position taglich fallige Verbindlichkeiten ausgewiesen wird Das von MFIs des Euroraums begebene E Geld wird daher in vollem Ausmass sowohl bei der Berechnung der Geldmenge des Euroraums als auch des Mindestreserve Solls berucksichtigt 22 E Geld stellt ein Substitut fur Bargeld und Buchgeld dar Durch E Geld verlieren Zentralbanken Ertragspotenziale im Rahmen ihrer Seignorage Siehe auch BearbeitenBlockchain Electronic Banking Guthabenkarte GNU TalerLiteratur BearbeitenMartin Reichenbach Individuelle Risikohandhabung elektronischer Zahlungssysteme 1 Auflage Wiesbaden 2001 Karsten Stroborn u a Internet payments in Germany a classificatory framework and empirical evidence In Journal of Business Research 12 2004 Marius Dannenberg Anja Ulrich E Payment und E Billing Elektronische Bezahlungssysteme fur Mobilfunk und Internet Wiesbaden 2004 ISBN 3 409 12446 2 Andreas Meier Henrik Stormer eBusiness amp eCommerce Management der digitalen Wertschopfungskette Berlin Heidelberg 2008 ISBN 3 540 85016 3 Thomas Lammer Handbuch E Money E Payment amp M Payment Physica Verlag Heidelberg 2007 ISBN 3 7908 1651 5 Dania Neumann Internet Zahlungssysteme fur Handler und Verbraucher im deutschen Rechtssystem In Thomas Lammer Handbuch E Money E Payment amp M Payment Physica Verlag Heidelberg 2007 Arno Wilfert Elektronisches Geld in Europa In Die Zukunft des Sozial und Steuerstaates Festschrift zum 65 Geburtstag von Dieter Fricke Heidelberg 2001 Knud Bohle Ulrich Riehm Blutentraume Uber Zahlungssysteminnovationen und Internet Handel in Deutschland Wissenschaftliche Berichte FZKA 6161 Forschungszentrum Karlsruhe Karlsruhe 1998 Naheres zur Studie und Download Dorn E Commerce mit CD ROM Berliner Rechtshandbucher Haufe ISBN 3 448 05188 8 Dennis Kugler Ein missbrauchfreies anonymes elektronisches Zahlungssystem Dissertation TU Darmstadt 2002 Text als PDF Ernst Stahl Thomas Krabichler Markus Breitschaft Georg Wittmann Zahlungsabwicklung im Internet Bedeutung Status quo und zukunftige Herausforderungen Regensburg 2006 ISBN 3 937195 12 2 Naheres zur Studie und Management Summary als PDF Weblinks BearbeitenRichtlinie 2000 46 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 September 2000 uber die Aufnahme Ausubung und Beaufsichtigung der Tatigkeit von E Geld Instituten Richtlinie 2009 110 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 September 2009 uber die Aufnahme Ausubung und Beaufsichtigung der Tatigkeit von E Geld Instituten zur Anderung der Richtlinien 2005 60 EG und 2006 48 EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000 46 EG Europaische Kommission E Money Projekt Elektronische Zahlungssysteme fur digitale Produkte und Dienstleistungen im Internet PEZ Sichere Zahlungsverfahren fur E Government E Government Handbuch Memento vom 17 Januar 2012 im Internet Archive PDF Datei 1 1 MB Ratgeber fur Online BezahldiensteEinzelnachweise Bearbeiten riksbank se E krona project reports bis org Banko Central del Uruguay Uruguayan e Peso on the context of financial inclusion 2018 Europaische Zentralbank Bericht uber elektronisches Geld August 1998 S 8 a b Europaische Zentralbank Monatsbericht vom November 2000 S 55 Monika Hartmann Elektronisches Geld und Geldpolitik 2000 S 135 ff a b Europaische Zentralbank Monatsbericht vom November 2000 S 56 Stefan Huch Der einheitliche EU Zahlungsverkehr 2014 S 15 BT Drs 18 11495 S 79 Dania Neumann Internet Zahlungssysteme fur Handler und Verbraucher im deutschen Rechtssystem in Thomas Lammer Handbuch E Money E Payment amp M Payment 2007 S 126 ff a b Arno Wilfert Elektronisches Geld in Europa in Die Zukunft des Sozial und Steuerstaates Festschrift zum 65 Geburtstag von Dieter Fricke 2001 S 478 ff Marius Dannenberg Anja Ulrich E Payment und E Billing Elektronische Bezahlungssysteme fur Mobilfunk und Internet 2004 S 31 Marius Dannenberg Anja Ulrich E Payment und E Billing Elektronische Bezahlungssysteme fur Mobilfunk und Internet 2004 S 35 Marius Dannenberg Anja Ulrich E Payment und E Billing Elektronische Bezahlungssysteme fur Mobilfunk und Internet 2004 S 34 f Martin Reichenbach Individuelle Risikohandhabung elektronischer Zahlungssysteme 2001 S 10 Thomas Lammer Handbuch E Money E Payment amp M Payment 2007 S 59 ff Karsten Stroborn u a Internet payments in Germany a classificatory framework and empirical evidence in Journal of Business Research 12 2004 S 1432 Marius Dannenberg Anja Ulrich E Payment und E Billing Elektronische Bezahlungssysteme fur Mobilfunk und Internet 2004 S 36 ff Jane Kaufman Winn Clash of the Titans Regulating the Competition between Established and Emerging Electronic Payment Systems in Berkeley Technology Law Journal vol 14 675 Marz 1999 S 678 ff Markus B Hofer Hans Helmut Kotz Diethard B Simmert Hrsg Geld und Wirtschaftspolitik in gesellschaftlicher Verantwortung 2004 S 163 Markus B Hofer Hans Helmut Kotz Diethard B Simmert Hrsg Geld und Wirtschaftspolitik in gesellschaftlicher Verantwortung 2004 S 164 Jane Kaufman Winn Clash of the Titans Regulating the Competition between Established and Emerging Electronic Payment Systems in Berkeley Technology Law Journal vol 14 675 Marz 1999 S 679 Europaische Zentralbank Monatsbericht vom November 2000 S 60Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4014359 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elektronisches Geld amp oldid 237840599