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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Ein Kommissionsgeschaft ist eine besondere Form des Kaufs Es zeichnet sich dadurch aus dass eine Person Interesse am Abschluss des Vertrags mit einem anderen hat jedoch keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zu diesem aufbauen will Daher beauftragt sie einen anderen das Rechtsgeschaft als Mittelsmann in eigenem Namen durchzufuhren Dieser wickelt den Kauf eigenstandig allerdings auf Rechnung des Auftraggebers ab und legt dessen Identitat gegenuber dem Vertragspartner nicht offen Damit handelt es sich bei der Kommission um eine Form von mittelbarer Stellvertretung Die Person die im Hintergrund bleibt wird als Kommittent bezeichnet Die Person die das Geschaft durchfuhrt wird Kommissionar genannt Das deutsche Recht regelt das Kommissionsgeschaft im Handelsgesetzbuch HGB in 383 406 HGB In Osterreich ist das Kommissionsgeschaft weitgehend inhaltsgleich in 383 405 des Unternehmensgesetzbuchs UGB geregelt Auch das Schweizer Recht enthalt in Art 425 Art 438 des Obligationenrechts OR vergleichbare Regelungen Praktische Relevanz besitzt die Kommission vor allem bei Geschaften bei denen der Hintermann anonym bleiben oder die Moglichkeiten des Kommissionars nutzen mochte Dies betrifft insbesondere den Kunst den Antiquitaten und den Wertpapierhandel Dabei kann die Kommission sowohl zum Zweck des Verkaufs sog Verkaufskommission oder zum Zweck des Kaufs sog Einkaufskommission genutzt werden Inhaltsverzeichnis 1 Das Kommissionsgeschaft nach deutschem Recht 1 1 Beteiligte Personen 1 1 1 Kommissionar 1 2 Vertragsgegenstande 1 3 Ablauf eines Kommissionsgeschafts 1 3 1 Abschluss des Kommissionsgeschafts 1 3 2 Durchfuhrung des Ausfuhrungsgeschafts 1 3 3 Abwicklung 1 4 Rechte und Pflichten des Kommissionars 1 4 1 Rechte 1 4 2 Pflichten 1 5 Schutz des Kommittenten 1 6 Vorteile und Wertschopfung 1 7 Heutige Bedeutung des Kommissionsgeschafts 2 Rechtslage in anderen Staaten 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDas Kommissionsgeschaft nach deutschem Recht BearbeitenBeteiligte Personen Bearbeiten Am Kommissionsgeschaft sind der Kommissionar der Kommittent und wenigstens ein Dritter beteiligt Kommissionar Bearbeiten Kommissionar ist nach der Definition des 383 Abs 1 HGB wer gewerbsmassig Waren oder Wertpapiere fur Rechnung eines Dritten in eigenem Namen an oder verkauft Bei ersterem Fall handelt es sich um eine Einkaufskommission bei letzterem um eine Verkaufskommission 1 Das Erfordernis des gewerbsmassigen Handelns ist jedoch fur die Anwendung der Kommissionsvorschriften nicht erforderlich da 406 Abs 1 S 1 HGB den Personenkreis der moglichen Kommissionare auch auf Personen erweitert bei denen der Abschluss von Kommissionsgeschaften nicht gewerbsmassig erfolgt sondern bloss gelegentlich diese werden Gelegenheitskommissionare genannt 2 Eine besondere Erscheinungsform des Kommissionars ist der Kommissionsagent Dieser ubernimmt fur einen Kommittenten regelmassig den Verkauf von Waren oder Wertpapieren steht also in einem Dauervertragsverhaltnis zu diesem 3 Grundsatzlich ist der Kommissionar gegenuber dem Kommittenten bei der Ausfuhrung weisungsgebunden Er darf aber sofern mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist nach 665 S 2 BGB ausnahmsweise ohne Absprache handeln 4 Vom Handelsmakler unterscheidet er sich dadurch dass er Vertrage nicht bloss vermittelt sondern selbst abschliesst Anders als ein Handelsvertreter wird der Kommissionar nicht in fremdem Namen tatig sondern wird selbst Partei des Kommissionsgeschafts Der Kommittent ist der Auftraggeber des Kommissionars der an der Durchfuhrung des Kommissionsgeschafts zwecks Wahrung seiner Anonymitat nicht selbst beteiligt ist Als Dritte werden diejenigen bezeichnet mit denen der Kommissionar das Kommissionsgeschaft abschliesst Vertragsgegenstande Bearbeiten Verkaufsgegenstande sind nach 383 Abs 1 S 1 HGB im Regelfall Waren und Wertpapiere Nach 406 Abs 1 S 1 HGB losen aber auch andere Vertragsgegenstande die Rechtsfolgen des Kommissionsgeschafts aus Solche Falle werden als uneigentliches Kommissionsgeschaft bezeichnet 5 Ablauf eines Kommissionsgeschafts Bearbeiten Das Kommissionsgeschaft unterteilt sich in drei wesentliche Abschnitte Den Abschluss des Kommissionsgeschafts die Durchfuhrung des Ausfuhrungsgeschafts und die Abwicklung der Rechtsbeziehung zwischen Kommissionar und Kommittent 6 Abschluss des Kommissionsgeschafts Bearbeiten Zunachst schliessen Kommissionar und Kommittent einen Vertrag ab den Kommissionsvertrag Hierbei werden der Kauf oder der Verkaufgegenstand sowie die Provision des Kommissionars vereinbart Daneben treffen die Parteien gegebenenfalls Vereinbarungen uber den Preis der Kaufsache die Verteilung der Transportkosten die Haftung des Kommissionars einen Aufwendungsersatzanspruch die Dauer des Vertrages die Kundigungsbestimmungen oder das Selbsteintrittsrecht des Kommissionars 7 Das Kommissionsgeschaft stellt einen Geschaftsbesorgungsvertrag 675 Abs 1 BGB dar Daher ist das Recht dieses Vertragstyps auf das Kommissionsgeschaft anwendbar Zusatzlich enthalt der Kommissionsvertrag je nach Ausgestaltung werk oder dienstvertragliche Elemente 8 Der Kommissionsvertrag endet durch pflichtgemasse Erledigung des Kommissionsauftrags durch Kundigung Widerruf Insolvenz oder durch Tod 9 Durchfuhrung des Ausfuhrungsgeschafts Bearbeiten Anschliessend tatigt der Kommissionar das Ausfuhrungsgeschaft Hierzu schliesst er mit einem Dritten in eigenem Namen aber auf fremde Rechnung einen Kaufvertrag Da der Kommissionar in eigenem Namen auftritt wird nicht der Kommittent sondern er selbst Vertragspartei Daher wird der Kommissionar aus dem Vertrag mit dem Dritten berechtigt und verpflichtet 6 Begeht der Dritte eine Vertragspflichtverletzung steht ein daraus resultierender Schadensersatzanspruch gegen den Dritten daher zunachst dem Kommissionar zu Abwicklung Bearbeiten Da die Fruchte des Rechtsgeschafts allerdings dem Kommittenten zukommen sollen folgt im Anschluss an das Ausfuhrungsgeschafts die Abwicklungsphase Bei der Einkaufskommission ubereignet der Kommissionar hierbei das durch das Geschaft mit dem Dritten erworbene Eigentum an der Kaufsache Bei der Verkaufskommission ubereignet der Kommissionar das Kommissionsgut an den Dritten Die hierfur erforderliche Berechtigung erlangt er durch Ermachtigung des Kommittenten 185 Abs 1 BGB 10 Anschliessend tritt der Kommissionar gemass 384 Abs 2 HGB den Anspruch den er gegen den Dritten erworben hat an den Kommittenten ab 11 Ab diesem Zeitpunkt kann der Kommittent nach 392 Abs 1 HGB die Forderung gegen den Dritten durchsetzen Schliesslich zahlt der Kommittent die vereinbarte Provision an den Kommissionar Hierbei kann dieser auch nach 396 Abs 2 HGB den Ersatz notwendiger Aufwendungen verlangen die mit der Geschaftsfuhrung verbunden waren soweit diese nicht schon durch die Provision abgegolten sind Rechte und Pflichten des Kommissionars Bearbeiten Rechte Bearbeiten Der Kommissionar kann gemass 396 Abs 1 S 1 HGB vom Kommittenten die Zahlung einer Provision verlangen Dies erfordert die Ausfuhrung des Geschafts zwischen Kommissionar und dem Dritten Eine solche Ausfuhrung liegt stets vor wenn der Dritte in vertragsgemasser Weise an den Kommissionar leistet 12 Nach 396 Abs 1 S 2 HGB besteht die Pflicht zur Provisionszahlung aber auch wenn die Ausfuhrung des Geschafts aufgrund eines Umstands unterbleibt der dem Kommittenten zuzurechnen ist und den Kommissionar im Ubrigen kein Verschulden am Scheitern der Vertragsdurchfuhrung trifft Ist ein anderer Grund fur das Scheitern ursachlich entfallt die Pflicht zur Provisionszahlung Nach herrschender Meinung ist der Provisionsanspruch ebenfalls ausgeschlossen wenn es nicht bei der Ausfuhrung sondern bei der Abwicklung zu einer Leistungsstorung kommt und die Ursache dieser Storung nicht vom Kommittenten verschuldet ist 13 Nach 396 Abs 2 HGB kann der Kommissionar vom Kommittenten die Aufwendungen die er fur die Durchfuhrung des Geschafts vornehmen musste ersetzt verlangen Hierzu zahlen regelmassig Transport und Reisekosten Bei der Einkaufskommission zahlt hierzu auch der Kaufpreis den der Kommissionar an den Dritten zahlen musste Hat der Kommissionar den Dritten noch nicht ausbezahlt kann er vom Kommittenten verlangen dass er die Schuld gegenuber dem Dritten erfullt 397 S 1 HGB gewahrt dem Kommissionar ein Pfandrecht an dem Kommissionsgut Hierdurch soll die durch seine Vorleistung risikoreiche Stellung verbessert werden 14 Dieses ist besitzgebunden es besteht also nur solange wie der Kommissionar die Sachherrschaft uber das Kommissionsgut ausubt Das Pfandrecht ist nur bei der Verkaufskommission von Bedeutung da der einkaufende Kommissionar Eigentum am Kommissionsgegenstand erwirbt Ein Pfandrecht des Eigentumers an eigenen Sachen Eigentumerpfandrecht ist jedoch nach 1256 Abs 1 S 1 BGB nicht moglich 15 Daher sieht 398 HGB ein Befriedigungsrecht des Kommissionars vor Falls der Kommittent seiner Verbindlichkeiten gegenuber dem Kommissionar nicht nachkommt kann letzterer das Kommissionsgut verwerten und sich aus dem Erlos befriedigen 399 HGB erweitert die Befriedigungsmoglichkeit auf Forderungen des Kommittenten gegen den Dritten 400 405 HGB regeln das Recht des Kommissionars selbst in das Geschaft einzutreten Nach 400 Abs 1 HGB ist dies moglich wenn es sich beim Kommissionsgut um Waren die einen Borsen oder Marktpreis haben oder um Wertpapiere handelt Bei der Verkaufskommission tritt der Kommissionar daher selbst als Kaufer bei der Einkaufskommission selbst als Verkaufer auf Pflichten Bearbeiten Nach 384 Abs 1 HGB trifft den Kommissionar die Pflicht das Geschaft mit dem Dritten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Sinne des Kommittenten auszufuhren Dies bedeutet insbesondere dass er sich um einen fur den Kommittenten moglichst vorteilhaften Abschluss bemuhen muss 16 Unter Umstanden treffen ihn auch Beratungs und Aufklarungspflichten 17 384 Abs 2 HGB verpflichtet den Kommissionar den Kommittenten uber den Stand des Geschafts mit dem Dritten zu informieren Ausserdem muss er nach Durchfuhrung des Geschafts dasjenige an den Kommittenten herausgeben was er aus der Geschaftsbesorgung erlangt hat Daneben ist der Kommissionar an Weisungen des Kommittenten gebunden Handelt er unbefugt und schuldhaft weisungswidrig ist er dem Kommittenten nach 385 Abs 1 HGB zum Schadensersatz verpflichtet Ausserdem braucht der Kommittent das Geschaft bei einem Abweichen von seinen Weisungen nicht fur eigene Rechnung gelten lassen Letzteres gilt unabhangig davon ob der Kommissionar schuldhaft weisungswidrig handelte 18 Das Zuruckweisen ist ausgeschlossen wenn die Abweichung geringfugig und das Interesse des Kommittenten kaum beruhrt ist Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut des HGB es wird stattdessen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet 242 BGB Ebenfalls unzulassig ist das Zuruckweisen wenn der Kommissionar anbietet die Nachteile des Kommittenten auszugleichen 19 Das weisungswidrige Handeln kann nach 385 Abs 2 HGB ausnahmsweise befugt sein wenn der Kommissionar annehmen darf dass die Abweichung im Sinne des Kommittenten ware Dies kann beispielsweise der Fall sein wenn der Kommittent seine Weisung aufgrund einer unzutreffenden Information erteilt hat 20 Missachtete der Kommissionar eine Preisabsprache zum Nachteil des Kommittenten kann der Kommittent das Geschaft nach 386 Abs 1 HGB nur zuruckweisen wenn er dies dem Dritten unverzuglich mitteilt Der Kommissionar kann dies nach 386 Abs 2 S 1 HGB verhindern indem er dem Kommittenten anbietet die Preisdifferenz zwischen dem vom Kommittenten gewunschten und dem tatsachlichen Preis auszugleichen Der Verkaufskommissionar ist ausserdem verpflichtet den mangelfreien Zustand des Kommissionsguts sicherzustellen 388 Abs 1 HGB verpflichtet ihn die Rechte des Kommittenten bei Mangeln zu wahren Dies geschieht beispielsweise durch das Rugen des Mangels falls der Dritte ein Kaufmann ist da der Kommittent an den die Ware zu ubereignen ist ansonsten keine Gewahrleistungsrechte geltend machen konnte Schutz des Kommittenten Bearbeiten Da nicht der Kommittent sondern der Kommissionar Vertragspartei des Dritten wird stehen die Anspruche aus dem Ausfuhrungsgeschaft gegen diesen zunachst dem Kommissionar zu Daher konnte der Kommissionar bis zur Abtretung der Forderungen an dem Kommittenten uber diese frei verfugen Dass er dies schuldrechtlich nicht darf ist wegen des Trennungsprinzips unbeachtlich Daruber hinaus besteht die Gefahr dass Glaubiger des Kommissionars auf die Forderungen zugreifen Um diesen Gefahren zu begegnen ordnet 392 Abs 2 HGB an dass die im Ausfuhrungsgeschaft erworbene und noch nicht an den Kommittenten abgetretene Forderung gegenuber den Glaubigern des Kommissionars als Forderung des Kommittenten betrachtet wird Verfugungen des Kommissionars uber die Forderung an andere als den Kommittenten werden hierdurch relativ unwirksam sodass der Kommittent auch weiterhin die Abtretung der Forderung an sich verlangen kann Teilweise wird vertreten dass sich dieser Schutz des 392 Abs 2 HGB analog auch auf den Gegenstand der Forderung also die Kaufsache oder den Verkaufspreis bezieht 21 Uberwiegend wird dies jedoch abgelehnt da sich der Kommittent auf andere Weise schutzen kann etwa durch eine vorweggenommene Ubereignung des Kommissionars an den Kommittenten antizipiertes Besitzkonstitut Somit fehle es an einer fur eine Analogie erforderliche Regelungslucke 22 Aus dem Gesetz geht nicht eindeutig hervor ob die Regelung des 392 Abs 2 HGB auch auf den Dritten Anwendung findet Hierfur spricht dass der Dritte auch ein Glaubiger des Kommissionars ist Problematisch ware hierbei allerdings dass der Dritte nicht mit seiner Forderung gegen den Kommissionar aufrechnen konnte und nicht von seinem Zuruckbehaltungsrecht Gebrauch machen konnte da die Forderung ihm gegenuber als eine Forderung des Kommittenten gilt Seine Position gegenuber dem Kommissionar ware daher aufgrund der Abrede zwischen Kommittent und Kommissionar verschlechtert Daher ist die Norm nach herrschender Ansicht nicht auf den Dritten anwendbar 23 Etwas anderes wird teilweise vertreten wenn es um eine Forderung des Dritten geht die in keinem Zusammenhang mit dem Ausfuhrungsgeschaft steht Der Dritte sei in solchen Fallen nicht schutzwurdiger als andere 24 Die herrschende Ansicht lehnt allerdings auch bei solchen inkonnexen Forderungen die Anwendung der Norm ab Hierfur spreche dass der Dritte gegenuber dem Kommissionar nach 406 BGB hatte aufrechnen konnen wenn dieser die Forderung bereits im Voraus an den Kommittenten abgetreten hatte Dies musse erst recht gelten wenn die Forderung noch dem Kommissionar zusteht 25 Kommt es zu einer Leistungsstorung durch den Dritten beispielsweise eine Nicht oder eine Schlechtleistung stehen daraus folgende Schadensersatzanspruche nur dem Kommissionar als Vertragspartner des Dritten zu Diesem fehlt es jedoch meist an einem Schaden da sein Anspruch auf Zahlung der Provision gegen den Kommittenten von der Leistungsstorung unberuhrt bleibt Dieses unbefriedigend wirkende Ergebnis wird durch die Drittschadensliquidation korrigiert der Kommissionar macht den Schaden des Kommittenten geltend und gibt den hierdurch erhaltenen Ersatz an den Kommittenten heraus 26 Vorteile und Wertschopfung Bearbeiten Vorteil des Kommissionars gegenuber einem Eigenverkauf bei welchem er eine zuvor erworbene Ware im eigenen Namen auf eigene Rechnung verkaufen wurde Der Kommissionar benotigt keine Geldmittel um seine Tatigkeit aufzunehmen 27 Damit besteht auch keine Notwendigkeit fur eine etwaige Zwischenfinanzierung Kommt es nicht zu einem Verkauf kann er die Ware an den Kommittenten zuruckgeben Das Geschaft ist fur den Kommissionar risikoarm Vorteil fur den Kommittenten gegenuber einem normalen Kaufvertrag Der Kommittent kann wenn es ihm gelegen ist im Hintergrund bleiben ohne dass der Kaufer der Ware oder des Wertpapiers seinen Namen erfahrt Insbesondere aber profitiert er von dem vorhandenen Marktzugang den Marktkenntnissen und der Professionalitat des Kommissionars und der daraus resultierenden Erweiterung seines Vertriebsnetzes 28 Die Wertschopfung des Kommissionars besteht neben der Abwicklung der eigentlichen Transaktion im Herstellen des Kontaktes zu potenziellen Kaufern Dies kann personlich oder durch Bekanntmachung etwa das Ausstellen der Kommissionsware im Schaufenster geschehen Heutige Bedeutung des Kommissionsgeschafts Bearbeiten Das Kommissionsgeschaft hat aufgrund der wachsenden Zahl von Handelsvertretern Franchisenehmern und Vertragshandlern an praktischer Bedeutung verloren In der Entwicklung des Kommissionsgeschafts sind neue Vertriebsformen entstanden die den Gedanken der Kommission aufgreifen Hierzu zahlen zum Beispiel Rabattmarkte Restpostenmarkte oder vergleichbare Onlineshops 29 Im Einzelhandel gilt Pay on scan als moderne Form des Kommissionsgeschafts bei dem Vollsortimenter und Bekleidungshauser die Bewirtschaftung einzelner Abteilungen oder bestimmter Teilsortimente einem Kommittenten uberlassen Eine Rolle spielt es ausserdem noch im Kunst Antiquitaten und Weinhandel sowie ganz besonders im Wertpapierhandel 30 Bei letzterem wird die Verausserung oder die Anschaffung von Finanzinstrumenten fur einen Dritten Kunden von der Bank als Kommissionar in eigenem Namen fur fremde Rechnung getatigt 31 Weitere Anwendungsbereiche der Kommission sind der Verkauf von Kino Theater oder Konzertkarten durch Reiseburos 32 der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs durch einen Gebrauchtwagenhandler gegen Provision 33 und der Filmverleih 34 Ein weiterer Anwendungsfall ist der Verlag eines literarischen Werks im Namen des Verlegers fur Rechnung des Autors und nicht wie ublich des Verlegers selbst 35 Ein Geschaft wie es in der Getrankeindustrie ublicherweise als Kauf auf Kommission bezeichnet wird ein Konzertveranstalter nimmt LKW Ladungen von Getranken in Kommission und die Restbestande gehen nach der Veranstaltung zuruck an den Getrankehersteller etwa eine Brauerei stellt kein Kommissionsgeschaft im Sinne der 383 406 HGB dar sondern ein Konditionsgeschaft 36 Ein Konditionsgeschaft ist nur eine Sonderform eines Kaufvertrages auf den jedoch einzelne Vorschriften des Kommissionsgeschafts Anwendung finden konnen wie z B die Konkretisierung allgemeiner Schutzpflichten in den 388 ff 36 Rechtslage in anderen Staaten BearbeitenIn Osterreich entspricht die Rechtslage weitgehend der die in Deutschland besteht Ein Grossteil der Vorschriften weist einen identischen Wortlaut auf Unterschiede existieren hier lediglich im Detail und sind vor allem systematischer Natur 37 In der Schweiz beschranken sich die Regelungen zum Kommissionsgeschaft nicht auf den Handelsverkehr sondern sind Bestandteil des auch fur Privatleute geltenden Obligationenrechts Dort ist die Kommission gemass Art 425 Abs 1 OR allgemein das Ein oder Verkaufen in eigenem Namen fur Rechnung eines anderen gegen Kommissionsgebuhr Bezuglich der Vertragsgegenstande beschrankt sich die Kommission allerdings auf den Erwerb beweglicher Sachen und Wertpapiere 37 Siehe auch BearbeitenDistributionspolitikLiteratur BearbeitenKlaus Bohm Auslegung und systematische Einordnung des 392 Abs 2 HGB Duncker amp Humblot Berlin 1971 ISBN 3 428 02497 4 Karsten Schmidt Handelsrecht Unternehmensrecht I 6 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2014 ISBN 978 3 452 27796 1 Reinhard Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels Das Effektenkommissionsgeschaft Heymann Koln Berlin Bonn Munchen 1975 ISBN 3 452 17941 9 Weblinks BearbeitenGabler Wirtschaftslexikon zu KommissionsgeschaftEinzelnachweise Bearbeiten Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 2 Franz Hauser 406 Rn 1 in Barbara Grunewald Hrsg Munchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch 4 Auflage Band 5 Handelsgeschafte 343 406 C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 67705 2 Michael Martinek Franz Jorg Semler Eckhard Flohr Hrsg Handbuch des Vertriebsrechts 4 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64261 6 10 Rn 3 Wulf Henning Roth 385 Rn 3 In Ingo Koller Peter Kindler Wulf Henning Roth Klaus Dieter Druen Hrsg Handelsgesetzbuch Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71268 5 Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 8 a b Claus Wilhelm Canaris Handelsrecht 24 Auflage C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 52867 8 30 Rn 4 Michael Martinek Franz Jorg Semler Eckhard Flohr Hrsg Handbuch des Vertriebsrechts 4 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64261 6 31 Rn 65 Christoph Kumpan 383 Rn 6 in Klaus Hopt Christoph Kumpan Patrick Leyens Hanno Merkt Markus Roth Handelsgesetzbuch mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht Begrundet von Adolf Baumbach 40 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75414 2 Franz Hauser 383 Rn 105 113 In Barbara Grunewald Hrsg Munchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch 4 Auflage Band 5 Handelsgeschafte 343 406 C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 67705 2 Michael Martinek Franz Jorg Semler Eckhard Flohr Hrsg Handbuch des Vertriebsrechts 4 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64261 6 31 Rn 66 Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 12 Claus Wilhelm Canaris Handelsrecht 24 Auflage C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 52867 8 30 Rn 42 Claus Wilhelm Canaris Handelsrecht 24 Auflage C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 52867 8 30 Rn 42 Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 18 Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 20 Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 22 Peter Jung Handelsrecht 12 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72406 0 39 Rn 5 Claus Wilhelm Canaris Handelsrecht 24 Auflage C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 52867 8 31 Rn 63 Peter Jung Handelsrecht 12 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72406 0 40 Rn 5 Christoph Kumpan 385 Rn 4 in Klaus Hopt Christoph Kumpan Patrick Leyens Hanno Merkt Markus Roth Handelsgesetzbuch mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht Begrundet von Adolf Baumbach 40 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75414 2 Wulf Henning Roth 385 Rn 5 In Ingo Koller Peter Kindler Wulf Henning Roth Klaus Dieter Druen Hrsg Handelsgesetzbuch Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71268 5 Christoph Kumpan 385 Rn 4 in Klaus Hopt Christoph Kumpan Patrick Leyens Hanno Merkt Markus Roth Handelsgesetzbuch mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht Begrundet von Adolf Baumbach 40 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75414 2 Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 25 Jan Lieder Timm Wustenberg Kommissionsgeschaft und Forderungszuordnung in Jura 2016 1229 1232 f BGH Urteil vom 26 9 1980 Az I ZR 119 78 BGHZ 79 89 94 BGH Urteil vom 23 9 2010 Az IX ZR 212 09 Neue Zeitschrift fur Insolvenz und Sanierungsrecht 2010 897 898 Anja Steinbeck Handelsrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 2936 4 36 Rn 30 Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 121 S 178 Claus Wilhelm Canaris Handelsrecht 24 Auflage C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 52867 8 30 Rn 78 Karsten Schmidt Handelsrecht Unternehmensrecht I 6 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2014 ISBN 978 3 452 27796 1 31 VI 4c Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 32 S 39 BGH Urteil vom 19 11 1968 Az VI ZR 215 66 Neue Juristische Wochenschrift 1969 S 276 Hans Brox Martin Henssler Handelsrecht mit Grundzugen des Wertpapierrechts 22 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 67473 0 Rn 445 Christoph Kumpan 392 Rn 12 in Klaus Hopt Christoph Kumpan Patrick Leyens Hanno Merkt Markus Roth Handelsgesetzbuch mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht Begrundet von Adolf Baumbach 40 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75414 2 Tobias Lenz 383 Rn 31 in Volker Rohricht Friedrich Graf von Westphalen Ulrich Haas Hrsg Handelsgesetzbuch Kommentar zu Handelsstand Handelsgesellschaften Handelsgeschaften und besonderen Handelsvertragen 5 Auflage Otto Schmidt Koln 2019 ISBN 978 3 504 45515 6 Artur Teichmann Handelsrecht 3 Auflage UTB Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8252 3763 9 8 Rn 1147 Artur Teichmann Handelsrecht 3 Auflage UTB Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8252 3763 9 8 Rn 11478 Franz Hauser 383 Rn 11 in Barbara Grunewald Hrsg Munchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch 4 Auflage Band 5 Handelsgeschafte 343 406 C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 67705 2 Peter Jung Handelsrecht 12 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72406 0 39 Rn 1 Claus Wilhelm Canaris Handelsrecht 24 Auflage C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 52867 8 30 Rn 10 Michael Martinek Franz Jorg Semler Eckhard Flohr Hrsg Handbuch des Vertriebsrechts 4 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64261 6 31 Rn 2 BGH Urteil vom 25 6 2002 Az XI ZR 239 01 Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs Report 2002 S 1344 Michael Martinek 383 Rn 23 in Hartmut Oetker Hrsg Handelsgesetzbuch Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 73000 9 C W Canaris W Schilling P Ulmer Hrsg Handelsgesetzbuch Grosskommentar 5 Auflage de Gruyter 2013 383 Rn 77 BGH Urteil vom 24 11 1980 Az VIII ZR 339 79 Neue Juristische Wochenschrift 1981 S 388 Claus Wilhelm Canaris Handelsrecht 24 Auflage C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 52867 8 30 Rn 10 K Schmidt Hrsg Munchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 5 3 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2013 406 Rn 15 C W Canaris W Schilling P Ulmer Hrsg Handelsgesetzbuch Grosskommentar 5 Auflage de Gruyter 2013 383 Rn 75 a b C W Canaris W Schilling P Ulmer Hrsg Handelsgesetzbuch Grosskommentar 5 Auflage de Gruyter 2013 383 Rn 76 ff a b Franz Hauser 383 Rn 16 in Barbara Grunewald Hrsg Munchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch 4 Auflage Band 5 Handelsgeschafte 343 406 C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 67705 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4164775 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommissionsgeschaft amp oldid 232954414