www.wikidata.de-de.nina.az
Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europaischer Rechtsordnungen auch des deutschen BGB 1 Trennungsprinzip im ZivilrechtEs besagt dass das Verpflichtungsgeschaft und Verfugungsgeschaft keine Einheit bilden auch wenn es sich dabei um einen einheitlichen Lebensvorgang handelt sondern voneinander zu trennen sind Allein das BGB jedoch hat gegenuber anderen Rechtsordnungen die beiden Geschaftsteile auch in ihrer rechtlichen Wirksamkeit unabhangig voneinander gemacht und das sogenannte Abstraktionsprinzip eingefuhrt 2 Dazu ein Beispiel Wenn der Kunde K vom Backermeister B drei Brotchen erwirbt betrachtet die Rechtswissenschaft diesen einheitlichen Sachverhalt unter verschiedenen Aspekten Zunachst wird zwischen B und K ein Kaufvertrag geschlossen Darin verpflichtet sich B dem K drei Brotchen zu ubereignen und zu ubergeben 433 Abs 1 BGB Im Gegenzug ist K verpflichtet dem B den Kaufpreis zu zahlen und die Brotchen abzunehmen 433 Abs 2 BGB Man nennt dies das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschaft In Erfullung der Verpflichtungen die B und K mit dem Kaufvertrag eingegangen sind ubereignen sie nun einzeln jedes der Brotchen und jeden Geldschein bzw jede Munze Man spricht bei diesem Erfullungsgeschaft auch vom dinglichen Verfugungsgeschaft denn hier wird unmittelbar ein dingliches Recht namlich das Eigentum ubertragen Dies bedeutet dass der Kaufvertrag der das Verpflichtungsgeschaft mit Rechtsgrund die sogenannte Causa darstellt und die Ubereignung zwei verschiedene Vorgange sind Daher ist es nach deutschem Recht auch ohne weiteres moglich das Eigentum erst lange nach Abschluss des Kaufvertrages ubergehen zu lassen oder die Ubereignung unter der Bedingung der vollstandigen Kaufpreiszahlung vorzunehmen Eigentumsvorbehalt Das Trennungsprinzip ist die Grundlage des Abstraktionsprinzips Die Unwirksamkeit des Kausalgeschafts beruhrt nicht die Wirksamkeit der Verfugung Der Zweck des Trennungsprinzips und des auf ihm aufbauenden Abstraktionsprinzips liegt vor allem im Verkehrsschutz So braucht sich beispielsweise ein Kaufer grundsatzlich keine Gedanken zu machen ob der Verkaufer den fraglichen Gegenstand mit anderen Verpflichtungsgeschaften z B weiterer Verkaufsvertrag an anderen Kunden des Verkaufers belastet hat sobald er auch Eigentumer der Sache geworden ist Literatur BearbeitenHarry Westermann Begr Sachenrecht Ein Lehrbuch fortgefuhrt von Harm Peter Westermann Karl Heinz Gursky Dieter Eickmann 8 Auflage C F Muller Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 7810 7 4 Weblinks BearbeitenDie Daseinsberechtigung des Abstraktionsprinzips PDF juratexte de Einzelnachweise Bearbeiten Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 256 f Othmar Jauernig in JuS 1994 S 721 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trennungsprinzip Zivilrecht amp oldid 214322498