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Dieser Artikel behandelt das Abstraktionsprinzip im deutschen Zivilrecht Fur das gleichnamige Prinzip in der Mathematik siehe Klasse Mengenlehre Definitionen Das Abstraktionsprinzip besagt dass das obligatorische Verpflichtungsgeschaft z B Kaufvertrag und das anschliessende oder zeitgleich ausgefuhrte dingliche Verfugungsgeschaft z B Ubereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrags rechtlich getrennt voneinander betrachtet werden Trennungsgrundsatz Das Abstraktionsprinzip unterfallt der Lehre vom Rechtsgeschaft und gehort zu den elementaren Grundsatzen im deutschen Zivilrecht Entwickelt wurde es von Friedrich Carl von Savigny im 19 Jahrhundert auf Grundlage eines Zitats des klassisch romischen Juristen Publius S Julianus Savignys Schuler Bernhard Windscheid verankerte das Prinzip im Burgerlichen Gesetzbuch BGB das im Jahr 1900 in Kraft trat Seine Wurzeln hat die differenzierende Methode im Sachenrecht weshalb dort sein Hauptanwendungsgebiet liegt geht in seiner Bedeutung jedoch daruber hinaus da die Unabhangigkeit der abstrakten Verfugung von einer dem Verpflichtungsgeschaft zugrunde liegenden causa Rechtsgrund ein allgemeines Prinzip des BGB darstellt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage Das Trennungsprinzip 2 Entwicklungsgeschichte 3 Inhalt des Abstraktionsprinzips 4 Rechtsvergleich 5 Korrekturen des Prinzips 6 Kritik am Abstraktionsprinzip 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGrundlage Das Trennungsprinzip Bearbeiten nbsp TrennungsprinzipDas Abstraktionsprinzip beruht auf dem Prinzip der Trennung des schuldrechtlichen Kausalgeschafts vom sachenrechtlichen abstrakten Geschaft Die rechtlichen Bestande der beiden Geschaftstypen sind voneinander unabhangig 2 3 Beispiel zur Erlauterung dieses Grundsatzes Muller kauft von Friedrich ein Auto Muller bezahlt den Wagen und Friedrich ubergibt ihm zur Mitnahme die Schlussel Das deutsche Privatrecht trennt hier drei Vorgange bzw Rechtsgeschafte Zunachst haben Muller und Friedrich einen Kaufvertrag gemass 433 Abs 1 BGB geschlossen Dieser ist ein Kausalgeschaft Verpflichtungsgeschaft mit dem Inhalt Muller und Friedrich sind sich einig dass Muller das Auto und Friedrich den Kaufpreis ubertragen bekommen soll Vorgang 1 beiderseitiges Verpflichtungsgeschaft Erst mit der Ubergabe des Autos zum Zwecke der Erfullung des ihn verpflichtenden Kaufvertrages ubertragt Friedrich Muller das Eigentum am Fahrzeug dies grundsatzlich gemass 929 Satz 1 BGB Muller und Friedrich sind sich einig dass Muller das Eigentum an Friedrichs Auto erhalt dies weil Muller aus dem Kaufvertrag einen Anspruch darauf hat Kausalgeschaft Vorgang 2 Verfugungsgeschaft des Verkaufers Muller wiederum bezahlt in Vollzug seiner kaufvertraglichen Verpflichtung zur Gegenleistung den Wagen ubergibt und ubereignet somit Geld in Hohe der Kaufsumme an Friedrich Muller und Friedrich sind sich einig dass Friedrich das Eigentum an Mullers Geld in Hohe des Kaufpreises bekommt dies weil Friedrich aus dem Kaufvertrag einen Anspruch darauf hat Vorgang 3 Verfugungsgeschaft des Kaufers Entwicklungsgeschichte BearbeitenDas Abstraktionsprinzip leitet sich aus den Quellen zu romischen Rechtsgeschaften her Im Hinblick auf bestimmte Rechtsgeschafte war im alten Rom deren Durchfuhrung auf dem Forum Romanum vorgesehen Aus den Quellen kann geschlossen werden dass zur Erreichung der angestrebten rechtlichen Wirkung nicht nur eine Vereinbarung erforderlich war sondern zu deren Vollzug ein von ihr losgeloster abstrakter Akt Das bekannteste archaische Rechtsgeschaft dieser Art war die Mancipation mittels derer beispielsweise die Entlassung des Sohnes aus der vaterlichen Gewalt oder auch die Freilassung eines Sklaven bewirkt wurde Auch war die Mancipation zum Erwerb des romischen Burgerrechts erforderlich Grundvoraussetzung fur den Eintritt in eines der Staatsamter Erst als freier romischer Burger konnte der junge Romer herausgetreten aus der Oberhoheit des Familienpatrons eine eigene Existenz aufbauen Funktionierte das Vorhaben nicht problemlos gab es einen Ausweg der in der Regelung bestand dass nach dreimaligem Verkauf des Sohnes in fremde Knechtschaft der Vater seine Herrschaftsgewalt uber den Sohn verlor Zur Erreichung der Emanzipation ubertrug der Vater auf dem Forum seinen Sohn in die Knechtschaft eines kooperativen Dritten regelmassig eines Freundes der Familie Dieser entliess den Sohn jeweils unverzuglich aus seinem Dienst Nach dreifacher Durchfuhrung dieser Prozedur war der Sohn endgultig frei und berechtigt Staatsamter zu ubernehmen Friedrich Carl von Savigny schloss daraus dass nicht allein die emanzipatorische Gestenfolge hingereicht habe sondern dass ausserdem deren Vollzug auf dem Forum notwendig war Diese Interpretation der Quellen stellt sich allerdings als nicht zutreffend heraus Unabhangig von der Frage ob ansonsten im romischen Rechtsverkehr ein Abstraktionsprinzip existierte 4 wies Max Kaser nach dass derartige Verfahrensweisen lediglich die Erfullung von Formvorschriften darstellten so wie zum heutigen Zeitpunkt aufgrund bestehender Formvorschriften Willenserklarungen die zunachst nur mundlich erfolgen nochmals unter Einhaltung von Erfordernissen wie der Schriftform oder notarieller Beurkundung wiederholt werden mussen Die vorhergehende formlose Erklarung bewirkt keine Verpflichtung sondern ist form und damit wirkungslos Das romische Zivilrecht kannte ebenso wie die anderen europaischen auf dem romischen Zivilrecht basierenden Gesetzeswerke wie das Code civil in Frankreich kein Abstraktionsprinzip Inhalt des Abstraktionsprinzips Bearbeiten nbsp AbstraktionsprinzipDas Abstraktionsprinzip besagt dass das abstrakte Geschaft im Beispielsfall mit Muller und Friedrich also Ubereignung des Fahrzeuges und Ubereignung des Geldes auch dann wirksam ist wenn der Kaufvertrag als Kausalgeschaft Verpflichtungsgeschaft unwirksam ist dies weil beide Rechtsgeschafte in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhangig sind Ein solcher Fall lage beispielsweise dann vor wenn Friedrich bei Abschluss des Kaufvertrags wegen absoluter Volltrunkenheit geschaftsunfahig gewesen ware 105 Abs 2 BGB Der Kaufvertrag ware unwirksam Muller wurde aber trotzdem Eigentumer des Wagens wenn Friedrich bei der Ubereignung seine Geschaftsfahigkeit wiedererlangt hat Das zeigt dass die Wirksamkeit einer Verfugung rechtlich unabhangig vom Erfullungsanspruch aus einem Schuldverhaltnis ist und bewertet wird Vereinfacht lasst sich sagen Der kaufrechtliche Schuldvertrag schafft eine Verpflichtung zur Leistung weshalb er beiderseitiges Verpflichtungsgeschaft ist Weil der Schuldner mit seiner Leistung erfullt ist der Glaubiger berechtigt den Leistungsgegenstand zu behalten Fur das Behaltendurfen hat er mit der Erfullung eine causa einen Rechtsgrund Die Verfugung hingegen schafft weder eine causa noch einen Anspruch Ob die Verfugung in Erfullung eines Anspruchs geschieht ist ohne Wirkung Ebenso ist ohne Wirkung ob der Glaubiger den Leistungsgegenstand behalten darf Die Verfugung ist daher abstrakt Den Rechtsgrund der Verfugung bildet die durch die Verfugung erfullte Verpflichtung 5 Der Vorteil des Abstraktionsprinzips liegt in der Tatsache dass die zur Unwirksamkeit fuhrenden Fehler bei Verfugungsgeschaft und Verpflichtungsgeschaft getrennt bewertet werden konnen So ist der relativ einfache verfugende dingliche Vertrag ohne Rucksicht auf den moglicherweise komplizierten verpflichtenden schuldrechtlichen Vertrag wirksam Dieser schafft rechtlich angreifbare aber zunachst wirksame Verhaltnisse an denen der Rechtsverkehr sein Handeln ohne die Notwendigkeit erheblicher Prufungen ausrichten kann Wenn Muller durch ein abstraktes Geschaft das Eigentum erwirbt obwohl das zu Grunde liegende Kausalgeschaft der Kaufvertrag unwirksam ist kann er das Auto dennoch ohne Sorgen weiterverkaufen Er ist schliesslich Eigentumer geworden Falls Muller Schulden hat konnten seine Glaubiger das Auto pfanden auch ohne sich Gedanken uber den Kaufvertrag machen zu mussen Da mit dem abstrakt wirksamen dinglichen Geschaft keine endgultige Guterzuordnung getroffen werden soll besteht die Notwendigkeit von Regelungen fur den Fall dass das dingliche Geschaft erfolgt ohne dass ein wirksames Verpflichtungsgeschaft die rechtliche Grundlage hierfur bildet Zur Ruckabwicklung dient das Bereicherungsrecht 812 ff BGB Das BGB sieht somit eine Moglichkeit vor das Ubereignungsgeschaft aufzulosen 812 Abs 1 BGB regelt in obigem Beispiel dass Friedrich im oben dargestellten Fall das Eigentum am Auto zuruckfordern kann wenn der Rechtsgrund fur das Ubereignungsgeschaft der Kaufvertrag wegfallt oder von Anfang an nicht bestand Wahrend im alltaglichen Verkehr Verpflichtungs und Verfugungsgeschaft kaum sichtbar zutage treten sondern durch konkludentes Handeln erfolgen und oft zeitlich zusammenfallen ist die formale Trennung bei Kauf Verkauf eines Grundstucks immer deutlich ausgepragt Die Vertragsparteien schliessen die erforderlichen Vertrage durch Beurkundung vor einem Notar Dabei erfolgt auch hier zunachst das Verpflichtungsgeschaft namlich die Regelung dass der Verkaufer sein Grundstuck an den Kaufer verkauft und dafur einen Kaufpreis erhalt Sodann erklaren die Vertragsparteien zusatzlich die Auflassung das heisst sie schliessen einen zweiten Vertrag in welchem sie Einigkeit daruber bekunden dass das Eigentum an dem Grundstuck vom Verkaufer auf den Kaufer ubergehen soll Die Auflassung ist Voraussetzung fur einen Antrag beim Grundbuchamt auf Eintragung des neuen Eigentumers Er wird in der Regel erst dann beim Grundbuchamt gestellt wenn der Kaufpreis auf ein privates Treuhandkonto z B Notaranderkonto gezahlt wurde Erst wenn das Grundbuchamt die Eintragung in das Grundbuch vorgenommen hat hat der Kaufer das Eigentum an dem Grundstuck tatsachlich erworben und auch die Verfugungsgeschafte sind abgeschlossen Rechtsvergleich Bearbeiten nbsp KausalprinzipDas Abstraktionsprinzip ist ein charakteristisches Merkmal der deutschen Rechtsordnung In vielen anderen Rechtsordnungen gilt statt des Abstraktionsprinzips das Kausalprinzip Das osterreichische und das Schweizer Recht trennen zwar Verpflichtungsgeschaft z B Kaufvertrag im deutschen Recht das Kausalgeschaft und Verfugungsgeschaft z B Ubergabe im deutschen Recht das abstrakte Geschaft ebenso strikt erlauben aber weder ein abstraktes Verpflichtungs noch ein abstraktes Verfugungsgeschaft Vielmehr mussen beide jeweils kausal sein Das Verpflichtungsgeschaft muss in dem Sinne kausal sein dass es einen Grund hat der es wirtschaftlich macht Ausserdem muss das Verfugungsgeschaft in dem Sinne kausal sein dass es nur dann wirksam ist wenn ein gultiges Verpflichtungsgeschaft ein Titel besteht Prinzip der kausalen Tradition Es ergibt sich also folgendes Schema Wirtschaftlicher Zweck Kausalbindung Verpflichtungsgeschaft Kausalbindung VerfugungsgeschaftDie franzosischen belgischen luxemburgischen italienischen spanischen und portugiesischen Rechte kennen keine Unterscheidung zwischen Kausal und Verfugungsgeschaft Wer beispielsweise ein Auto kauft wird grundsatzlich mit Abschluss des Kaufvertrages auch Eigentumer Korrekturen des Prinzips BearbeitenBeim sogenannten Bargeschaft des taglichen Lebens koinzidieren Verpflichtungs und Verfugungsgeschaft Aus diesem Grund wird mittels der juristischen Sekunde eine kunstliche Trennung geschaffen die es beispielsweise erlaubt Erfullungsmangel sauber zuzuordnen Nicht jeder Schuldvertrag erzeugt klagbare Anspruche Die Konsequenzen des Abstraktionsprinzips werden dadurch durchbrochen Das gilt etwa fur von vornherein unvollkommene Verbindlichkeiten wie die Naturalobligationen und diverse formunwirksame Schuldvertrage die durch die Erfullung wirksam werden wie das Schenkungsversprechen nach 518 Abs 2 BGB Kritik am Abstraktionsprinzip BearbeitenDas Abstraktionsprinzip ist seit seiner Einfuhrung in der juristischen Literatur oft kritisiert worden Viele Autoren bemangeln dass ein einheitlicher Lebenssachverhalt in kunstliche Teile zerlegt werde Dies sei fur juristische Laien kaum verstandlich Uwe Wesel kritisiert gar Savigny habe das Abstraktionsprinzip aufgrund fehlerhafter Auslegung historischer Quellen entwickelt da im romischen Recht kein solches Abstraktionsprinzip bekannt gewesen sei Im romischen Recht ist die Wirksamkeit der Ubereignung abhangig von der Wirksamkeit des Kaufvertrages 6 War dieser unwirksam so konnte das Eigentum nicht ubergehen und der Verkaufer konnte die Kaufsache mit der rei vindicatio zuruckverlangen Ausserdem fuhre das Abstraktionsprinzip zu unbilligen Ergebnissen da es an der Ubertragung des Eigentums auch dann festhalte wenn hierfur kein Grund bestand der zugrundeliegende Kaufvertrag beispielsweise nichtig ist Heinrich Honsell verteidigt Savigny dahingehend dass er darauf hinweist dass er vielmehr die Ubergabe zu einem dinglichen Vertrag gemacht habe weshalb allein von einer rechtlichen Neuschopfung auszugehen sei die keinen Raum fur eine Fehlinterpretation der historischen Quellen liesse 7 Einen Hohepunkt erreichte die Kritik wahrend der Zeit des Nationalsozialismus als die bestehende Rechtslage aufgrund ihrer Komplexitat als unvolkisch abgelehnt und Reformen gefordert wurden Das Abstraktionsprinzip ist auch im Rahmen der Vereinheitlichung der Zivilrechtsordnungen innerhalb der Europaischen Union angegriffen worden Deutschland Estland und Griechenland sind die einzigen Mitgliedslander in denen das Abstraktionsprinzip gilt In der DDR wurde das Abstraktionsprinzip durch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik ZGB vom 19 Juni 1975 abgeschafft welches am 1 Januar 1976 in Kraft trat Fur seit dem 3 Oktober 1990 vorgenommene Rechtsgeschafte gilt auch in diesem Gebiet wieder das Abstraktionsprinzip des BGB Literatur BearbeitenStephan Buchholz Abstraktionsprinzip und Immobiliarrecht zur Geschichte der Auflassung und der Grundschuld Klostermann Frankfurt am Main 1978 ISBN 3 465 01289 5 zugleich Dissertation an der Universitat Frankfurt Main 1977 Martin Laborenz Solutio als causa die Frage des Abstraktionsprinzips im romischen Recht Koln Weimar Wien Bohlau 2014 ISBN 978 3 412 21680 1 zugleich Dissertation an der Universitat Mainz 2012 Achim Lindemann Die Durchbrechungen des Abstraktionsprinzips durch die hochstrichterliche Rechtsprechung seit 1900 zugleich ein Beitrag zum interessen und systemgerechten Einsatz der Durchbrechungsmittel Hartung Gorre Konstanz 1989 ISBN 3 89191 239 0 zugleich Dissertation an der Universitat Konstant 1989 Dieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung Heymanns Koln 1968 23 neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 3908 3 Rnr 37 44 495 697 Bruno Rodriguez Rosado Abstraktionsprinzip und redlicher Erwerb als Mittel zum Schutze des Rechtsverkehrs Peter Lang Frankfurt am Main 2009 ISBN 978 3 631 59066 9 Zugleich Dissertation an der Universitat zu Koln 2007 Astrid Stadler Gestaltungsfreiheit und Verkehrsschutz durch Abstraktion eine rechtsvergleichende Studie zur abstrakten und kausalen Gestaltung rechtsgeschaftlicher Zuwendungen anhand des deutschen schweizerischen osterreichischen franzosischen und US amerikanischen Rechts Mohr Tubingen 1996 ISBN 3 16 146390 0 zugleich Habilitationsschrift an der Universitat Freiburg Breisgau 1993 Weblinks BearbeitenDie Daseinsberechtigung des Abstraktionsprinzips PDF via juratexte de Aufsatz Das Abstraktionsprinzip zivilrechtliches Grundwissen Blogbeitrag Erklarung anhand von Beispielen Einzelnachweise Bearbeiten Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 256 f Harry Westermann Begr Sachenrecht Ein Lehrbuch fortgefuhrt von Harm Peter Westermann Karl Heinz Gursky Dieter Eickmann 8 Auflage C F Muller Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 7810 7 5 III 4 Othmar Jauernig Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip JuS 1994 721 ff Nach der neueren Forschung hat sich die historische Annahme dass Savigny das Prinzip zurecht aus romischen Quellen abgeleitet hat als irrig erwiesen Dazu Max Kaser Romisches Privatrecht I Kurzlehrbuch fur das juristische Studium Munchen 1960 Ab der 16 Auflage 1992 fortgefuhrt von Rolf Knutel 17 Auflage ISBN 3 406 41796 5 18 Auflage ISBN 3 406 53886 X 100 IV Dieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung Heymanns Koln 1968 23 neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 3908 3 Rnr 37 Uwe Wesel Juristische Weltkunde Frankfurt a M 2000 S 93 Kausal und Abstraktionsprinzip bei der Ubereignung Die heutige Vielfalt und ihre Geschichte Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abstraktionsprinzip amp oldid 229084604