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Abstrakte Geschafte sind im deutschen Schuld beziehungsweise Sachenrecht Rechtsgeschafte aus denen selbst sich ihr Rechtsgrund nicht ergibt Der Rechtsgrund liegt vielmehr ausserhalb des Geschafts Den Gegensatz dazu bildet das sogenannte Kausalgeschaft Schulfall ist die Ubereignung einer beweglichen Sache nach 929 BGB Rechtsgrund ist nicht der Sachaustausch an sich sondern ein zugrunde liegendes entweder vertragliches oder gesetzliches Schuldverhaltnis beispielsweise Kauf oder Schenkung Das der blossen Erfullung des Grundgeschafts dienende Ubereignungs oder auch Erfullungsgeschaft bleibt aussen vor sogenanntes Abstraktionsprinzip im deutschen Zivilrecht Soweit abstrakte Geschafte also vom Rechtsgrund der Zuwendung losgelost sind so kommen sie sowohl als Verfugungs wie Verpflichtungsgeschaft vor Verfugungsgeschafte sind abstrakt 1 weil sie keinen Rechtsgrund schaffen Sie begrunden auch keinen Anspruch Mangel des Grundgeschafts fuhren regelmassig nicht zur Unwirksamkeit des Verfugungsgeschafts Der Rechtsgrund fur das Behaltendurfen ist fur das Verfugungsgeschaft unerheblich begrundet wird nur ein Bereicherungsanspruch Neben der sachenrechtlichen Ubereignung kommen im Schuldrecht die Abtretung und die Aufrechnung in Betracht 2 Einzelne Verpflichtungsgeschafte hat das Gesetz als abstrakte Verpflichtungsgeschafte ausgestaltet Das sind Schuldvertrage oder Zweckabreden die ihrerseits noch eines Rechtsgrundes bedurfen Dazu gehoren das Schuldversprechen nach 780 BGB und das Schuldanerkenntnis nach 781 BGB die Schuldverschreibung auf den Inhaber nach 793 BGB und Verpflichtungen aus einem Wechsel oder Scheck nach Wechsel und Scheckgesetz Im Gegensatz zu den Verpflichtungsgeschaften im Ubrigen wird in diesen Fallen gemass 364 Absatz 2 BGB eine weitere Verbindlichkeit begrundet dies unabhangig davon ob der Schuldner zur Eingehung der Verbindlichkeit verpflichtet war Insofern kann von abstrakten Verpflichtungen gesprochen werden 3 Ein abstraktes Geschaft dem die causa letztlich fehlt kann nach bereicherungsrechtlichen Grundsatzen ruckabgewickelt werden da keine erfullte Verpflichtung den Rechtsgrund fur das Behaltendurfen beim Erwerber oder Abnehmer des Erwerbers bildet 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Einzelnachweise Bearbeiten a b Medicus Petersen Burgerliches Recht nach Anspruchsgrundlagen 25 Auflage Rn 37 Medicus Petersen Burgerliches Recht nach Anspruchsgrundlagen 25 Auflage Rn 26 Medicus Petersen Burgerliches Recht nach Anspruchsgrundlagen 25 Auflage Rn 43 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abstraktes Geschaft amp oldid 195346597