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Die condictio von lateinisch condicere durch Ansage festsetzen ist ein romischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung ursprunglich entwickelt in der Form einer legis actio namlich der legis actio per condictionem Gemeinhin bietet die condictio die Moglichkeit vom Bereicherten zu Unrecht Erlangtes zuruckzufordern In der Rechtssprache hat sich der Begriff Kondiktion etabliert Das deutsche Bereicherungsrecht geregelt in den 812 ff BGB orientiert sich am Leitbild der condictiones Inhaltsverzeichnis 1 Ursprung 2 Einzelne Kondiktionen 3 Kondiktion und Bereicherungsrecht 4 EinzelnachweiseUrsprung BearbeitenEntstanden ist die condictio im Rechtskreis des fruhromischen Darlehensgeschafts dem mutuum Nicht jede von der Rechtsordnung vorlaufig zugelassene Vermogensverschiebung sollte endgultig Bestand erlangen weshalb ein hingegebenes Darlehen Ruckforderungsanspruche gewahrte 1 Die Ruckforderungsanspruche sollten gegebenenfalls klagbar sein Zur Klagbarkeit einer condictio aus Darlehen oder auch aus Stipulation oder Litteralvertrag wurde ursprunglich die altromische legis actio per condictionem bemuht Sie war strengrechtlich aufgebaut und verlangte die Adaquanz von Zuwendung und Ruckforderung 2 Aus diesem Grund war die condictio stets auf einer bestimmten Summe certam pecuniam dari oder das fur eine bestimmte Sache Erlangte aliam certam rem dari gerichtet Die Klageformel im spater eingefuhrten Formularprozess war dadurch gekennzeichnet dass der Verpflichtungsgrund nur abstrakt bezeichnet war si paret oportere falls jener verpflichtet ist Sie eignete sich daher zur Anwendung auf eine Vielzahl von Verpflichtungsfallen Spater wurde die Prozessformel noch durch die condictio incerti auf solche Falle erweitert in denen dasjenige was der Klager herausverlangte nicht eindeutig zu beschreiben war Einzelne Kondiktionen BearbeitenJe nach dem Grund der Bereicherung unterscheidet das Romische Recht verschiedene Kondiktionen condictio cautionis condictio certae pecuniae condictio certae rei condictio certi condictio ex paenitentia condictio ex causa furtiva condictio indebiti condictio liberationis condictio possessionis condictio sine causa condictio triticaria condictio ob turpem vel iniustam causamDaneben haben sich weitere sogenannte postklassische Kondiktionen entwickelt condictio ex lege Condictio generalis condictio incerti condictio ob causam finitam condictio ob causam futuram condictio ob rem auch condictio causa data causa non secuta oder condictio ob causam datorum condictio ringeniKondiktion und Bereicherungsrecht BearbeitenDas moderne Bereicherungsrecht hat sich aus dem System der condictiones entwickelt weist aber im Vergleich zu jenen Unterschiede auf So kann nach romischem Recht stets die certa res herausverlangt werden wahrend das heutige deutsche Bereicherungsrecht den Einwand zulasst der Schuldner sei nicht mehr im Besitz der Bereicherung sogenannte Entreicherung vgl 818 Abs 3 BGB und Art 62 OR Einzelnachweise Bearbeiten Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 159 f Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 270 275 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Condictio amp oldid 237496652